Hallo Ihr Lieben,
Dabei handelt es sich wohl auch um die "Arbeitsmarktrente" möchte ich mal vorsichtig behaupten. Doppeloma wirds schon richten.
JaJa, immer auf die "Kleenen", aber du siehst das völlig richtig, dieser Passus sagt GENAU DAS AUS.
Also Rentenantrag war 09/09. Die volle EM-Rente läuft von 4/10 bis 3/13.
OHA, liebe
@Stadtpflanze und irgendwie hattest du bis Juni 2011 (???) ALGI bekommen...
Also ab Antrag frühestens ab 7. Monat (Karenzzeit bei Zeitrente, da nehmen die "Schlaumeier" jetzt natürlich die VOLL-Rente als Grundlage
), das PASST mit 04/10.
Warst du da noch im Krankengeld ???, dann wollen die auch noch was zurück haben, also aufpassen, wenn die Berechnungen von der DRV kommen, WIR mußten beim Dopa z.B. Wohngeld dann noch SELBER prüfen lassen.
Die erste monatliche Rente erhalte ich ab 1.12.
OK, die Zahlung erfolgt ja dann erst ENDE Dezember, Rente IMMER rückwirkend.
Die verbleibende Nachzahlung sollte aber schon noch bis Weihnachten geklärt und auch auf dem Konto sein, das ging beim Dopa auch relativ schnell (ca. 14 Tage), ich schick dir dann mal meine Kontodaten...
Die tw EM-Rente wird nicht gezahlt. (aufgehoben ist sie nicht)
Auch OK, weil BEIDE Renten auf einmal, das geht ja nun auch wieder nicht, es wird jetzt ALLES über die Vollrente gerechnet, die Teilrente bleibt parallel dazu bestehen und "lebt sofort" wieder auf, wenn die Voll-Rente (z.B. wegen Aufnahme einer Teilzeit-Tätigkeit) entfallen würde.
Lieber Dieter,
WARUM man dir vorab KEINE Teil-EM-Rente bewilligt hat, das kann ich dir leider im Moment auch nicht erklären, denn du siehst das auch völlig RICHTIG, dass diese (eigentlich) eine Voraussetzung für die "Arbeitsmarkt-Rente" ist.
Nun weiß ich aber überhaupt NICHT was sonst allgemein als Bemerkung drin steht, wenn man eine zeitbegrenzte VOLL-EM-Rente bekommt, irgendwie müssen die da diese Begrenzung ja auch "begründen", vielleicht kann dir DAS ja mal die nette Dame beim Verlängerungs-Antrag erklären....
Ich lerne AUCH immer wieder gerne was DAZU, oder es meldet sich bitte HIER mal jemand, der einen
VOLL-EM-Renten-Bescheid befristet vorliegen hat, wo es AUCH keinen Bescheid zu einer (unbefristet bewilligten) EM-Teil-Rente gab /gibt, ODER hat das was MIT Rente wegen Berufs-Unfähigkeit zu tun....
BOHHH, KLUG sind NUR die, die Wissen, dass sie NICHTS WISSEN...
In diesem Sinne erst mal liebe Grüße von der Doppeloma