Wer muss den rentenantrag stellen ?

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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feldhase
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Wer muss den rentenantrag stellen ?

Ungelesener Beitrag von feldhase » So 12. Sep 2010, 07:40

Hallo,

muss ich den Rentenantrag selber stellen?Da mir ja gesagt worden ist das ich in meinen Beruf nicht mehr arbeiten kann und ich mich damit abfinden muss Berentet zu werden!

Und darf man bei der Krankenkasse und bei Ämtern sagen das ich diesen Beruf nicht mehr schaffe,(Körperlich und Psychisch)?

Kann mir da jemand sagen was richtig und was falsch ist?Wäre super,hilfe zu kriegen!

Viele grüsse Feldhase :confused:
Feldhase

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Antonia
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Re: Wer muss den rentenantrag stellen ?

Ungelesener Beitrag von Antonia » So 12. Sep 2010, 11:20

Du natürlich! :icon_e_wink:
Ich hab mir vom VdK - bin Mitglied - helfen lassen, Feldhase.
Ein Fachanwalt für Sozialrecht ginge auch.
Angeblich hat der VdK eine Erfolgsquote (vor den Sozialgerichten) von 50% bei EM-Renten-Anträgen/Prozessen.

Ich hatte meinen Rentenantrag zu Hause schon komplett fertig ausgefüllt. Als ich dann zu dem Berater vom VdK kam, meinte er nur, daß es besser wäre, wenn er den Antrag ausfüllen würde.
Also hat er den Antrag mit mir zusammen völlig neu aufgesetzt (meinen konnte ich in die Tonne kloppen). Ich hab dann nur die - von mir unterzeichnete - "Durchschrift für den Antragsteller" mitbekommen.
Das war's.

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Re: Wer muss den rentenantrag stellen ?

Ungelesener Beitrag von Amethyst » So 12. Sep 2010, 15:28

Hallo Häschen! Bild
muss ich den Rentenantrag selber stellen?
Ich könnte das mit Dir zusammen machen, wenn Du möchtest, ich kenne mich inzwischen ganz damit gut aus, habe es auch schon mit anderen gemeinsam ausgefüllt. Ansonsten kannst Du auch in die Geschäftsstelle gehen und die das machen lassen. (falls Du einen Beistand zum Mitnehmen brauchst, der erlaubt ist, Du kennst meine Telefonnummer :icon_e_wink: )

Infos zur Thematik :

viewtopic.php?p=4436#p4436

Weiter unten sind auch die Formulare verlinkt.

Fordere am besten gleich erst mal eine Renteninformation an, das geht einfach, kann man online machen. Wie, steht in dem verlinkten Beitrag etwas weiter unten auch mit drin, inklusive Direktlink.

VDK wäre ansonsten aber auch gut, alternativ SoVD, da weiß die DRV auch gleich, dass sie einen nicht für dumm verkaufen können, kein allzu leichtes Spiel hat. Bei mir ging es damals ohne, bin aber Mitglied im VDK.

Liebe Grüße

Annette
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Re: Wer muss den rentenantrag stellen ?

Ungelesener Beitrag von Miko » So 12. Sep 2010, 19:19

Bei mir hat das die Gemeindeverwaltung gemacht, natürlich in meinem Beisein.
Ich musste nichts schreiben.
Gruß
Miko

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Re: Wer muss den rentenantrag stellen ?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 12. Sep 2010, 20:33

Hallo ihr Lieben, :smile:
Als ich dann zu dem Berater vom VdK kam, meinte er nur, daß es besser wäre, wenn er den Antrag ausfüllen würde.
War auch bei einem Renten-Berater vom VDK, der war auch sehr nett und hat alles für mich ausgefüllt, leider bekam ich nicht mal eine Kopie, denn er hat noch "Handarbeit" verrichtet!

Komisch war. dass der eine Gutachter den Antrag auch in seinen Unterlagen hatte und mich fragte , ob ich das selber ausgefüllt hätte???
Ich meinte nein und er darauf: " konnte ich mir bei der Sauklaue eigentlich auch nicht vorstellen!" :Gruebeln:

Weiß bis heute nicht genau, ob ich das nun komisch finden soll oder ob ich das lieber selber am PC hätte machen sollen :confused:

Mein Männe war beim ersten Antrag direkt bei einer Beratungsstelle der DRV (mit Termin!), dort wurde auch alles am PC ausgefüllt und er bekam dann eine Kopie davon.
Ist soweit auch alles OK, bei der Frage "Was können sie sich beruflich noch vorstellen...?" wurde allerdings einfach hingeschrieben GAR NICHTS und ich glaube die Antwort hat der DRV auch nicht so gut gefallen.

Ich hatte damals keine Möglichkeit meinen Männe zu "bremsen", ich lag gerade auf dem OP-Tisch und er war so stolz, dass er sich inzwischen schon um den EM-Renten-Antrag gekümmert hatte (weil ja sonst ICH der Schreiberling bei uns bin!) :ic_up:

Rückwirkend betrachtet meint er selber, dass er lieber noch hätte warten sollen :Gruebeln:

Inzwischen läuft der 2. Antrag (nachdem der Erste vor Gericht, nach insgesamt fast 3 Jahren komplett "in die Hose" ging!) und den habe ich selber am PC ausgefüllt.
Hat zwar ein wenig gedauert, aber ich glaube auch die "Fangfragen" habe ich dieses Mal ganz "diplomatisch" beantwortet und vor Allem da wo es hingepaßt hat, besonders betont, dass er in seinem letzten Job bereits die Tätigkeiten eines Pförtners gemacht hat (so wie sie heutzutage üblich sind!)!!! :teufel: :teufel: :teufel:

Hoffendlich lesen die nun auch in den alten Unterlagen (!), dass sogar ihre eigenen Gutachter, eine weitere Tätigkeit im bestehenden Job ausgeschlossen haben :groehl: :applaus: :groehl:

Im Großen und Ganzen kann man diesen Antrag also auch alleine ausfüllen, ob es viel Sinn macht mit VDK und anderen Helfern (es sei denn jemand der da einfach mehr Geduld für hat!), mir hat es nicht geholfen, dass der VDK das abgeschickt hat, abgelehnt wurde trotzdem und für den Widerspruch habe ich jetzt einen Anwalt.
Das hat mir beim VDK alles viel zu lange gedauert, bis ich da überhaupt mal einen Termin bekam.

Man kann dir also dabei helfen, aber stellen mußt du den Antrag bei der DRV natürlich selber.

Liebe Grüße von der Doppeloma :jaa:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Wer muss den rentenantrag stellen ?

Ungelesener Beitrag von feldhase » Mo 13. Sep 2010, 04:23

Hallo Doppeloma,

aber gibt es nicht auch noch die möglichkeit das ein Arzt den antrag stellt,weil dieser der meinung ist das der Patient in seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann?

Oder das die krankenkasse diesen beantrag weil Sie keinen sinn sehen jemanden krankengeld zu bezahlen der seinen Beruf nicht mehr ausüben kann?

Es ist schon so lange her bei meinem Mann,wo er in Erwersunfähigkeitsrente geschickt worden ist,das wir der meinung sind das es damals die KK war.Aber das ist 17 Jahre her!

Schönen Tag und danke Euch allen für die Tipps und Ratschläge!

Viele lieb Grüsse Feldhase
Feldhase

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Re: Wer muss den rentenantrag stellen ?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 13. Sep 2010, 17:41

Hallo Feldhase, :smile:
aber gibt es nicht auch noch die möglichkeit das ein Arzt den antrag stellt,weil dieser der meinung ist das der Patient in seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann?
Der behandelnde Arzt kann einen entsprechenden Befundbericht schreiben und darin seine Meinung zu deiner Erwerbsfähigkeit äußern, diesen Bericht packt man direkt zum Antrag mit dazu. Den EM-Renten-Antrag für dich stellen kann er NICHT, er kann dir dabei helfen (wenn er das möchte und die Zeit dafür hat) aber den Antrag mußt du selber bei der DRV stellen.

Oder das die krankenkasse diesen beantrag weil Sie keinen sinn sehen jemanden krankengeld zu bezahlen der seinen Beruf nicht mehr ausüben kann?
Die Krankenkassen sehen inzwischen sehr schnell KEINEN SINN mehr darin jemandem Krankengeld zu zahlen und haben die Entscheidung NICHT zu treffen, ob jemand seinen Beruf noch ausüben kann oder nicht.
Es reicht auch leider nicht aus, dass du und dein Arzt auch dieser Meinung sind.

Die Krankenkasse wird dich irgendwann "bitten" einen med. Reha-Antrag bei der DRV zu stellen, einen EM-Renten-Antrag darf sie gar nicht verlangen und schon gar nicht selber für dich stellen.
Einen Antrag auf med. Reha kannst du auch (ohne Extra-Aufforderung) direkt mit deinem Arzt zusammen stellen, denn ohne absolvierte Reha, bearbeitet die DRV eher ungerne gleich einen EM-Renten-Antrag (es gilt immer REHA VOR RENTE).

Dort entscheidet sich dann, wie es tatsächlich um deine Erwerbsfähigkeit steht (jedenfalls wie das die DRV-Reha-Ärzte sehen), in deinem Beruf (letzte Tätigkeit) und auf dem "Allgemeinen Arbeitsmarkt".
Der Bericht von so einer Reha ist fast schon entscheidend, ob sich ein Renten-Antrag überhaupt "lohnt", denn die endgültige Entscheidung über die EM-Rente trifft ganz alleine die DRV und deren Gutachter.

Die Meinung von den behandelnden Ärzten, von Kliniken in denen man schon war, von Krankenkasse und vielleicht auch Arbeitsagentur (die ist z.B. bei mir auch der Meinung, dass ich NICHT mehr arbeiten kann) interessiert die DRV da nicht wirklich, das ist für die Renten-Entscheidung von denen alles nur von untergeordneter Bedeutung!!!

NUR wenn die DRV beschließt, dass man tatsächlich nicht mehr arbeitsfähig ist, gibt es eine EM-Rente und oft noch zeitlich befristet, dann muß man wieder um die Verlängerung kämpfen :ic_down:

Es ist schon so lange her bei meinem Mann,wo er in Erwersunfähigkeitsrente geschickt worden ist,das wir der meinung sind das es damals die KK war.Aber das ist 17 Jahre her!
Die Abläufe und Bedingungen wurden im Jahr 2001 drastisch geändert/verschärft, es gibt seit dem KEINE ErwerbsUnfähigkeit mehr, sondern nur noch Teilweise oder Volle ErwerbsMinderung :lesen:

Bei einer Erwerbsfähigkeit von unter 3 Stunden pro Tag besteht volle Erwerbsminderung (Volle EM-Rente)
Bei 3 - unter 6 Stunden besteht teilweise Erwerbsminderung (Halbe EM-Rente)

Bei Erwerbsfähigkeit von 6 und mehr Stunden gibt es KEINE EM-Rente, das heißt man ist VOLL-Arbeitsfähig (lt. DRV!!!)

Es wird schon so sein, dass alles vor 17 Jahren damit noch deutlich einfacher war, inzwischen wollen ALLE NUR noch SPAREN, ganz besonders die DRV bei den EM-Renten.

Klar sagen die Anderen (KK /AfA) vorher auch gerne mal "beantragen Sie doch Rente", die wollen auch nur den Kostenfaktor loswerden und denen ist es ziemlich egal, ob die DRV das genauso sieht.

Tut mir sehr leid, aber das ist die REALITÄT und ein mündiger Bürger muß Anträge auf Geldleistungen (auch bei der DRV auf EM-Rente) nun mal selber stellen!
Das darf keine Institution mal so einfach für ihn machen, weil sie der Meinung ist, derjenige könne sowieso nicht mehr arbeiten.

Du kannst dir dabei helfen lassen, das ist KEIN Problem und die Möglichkeiten dazu wurden dir ja schon beschrieben.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Wer muss den rentenantrag stellen ?

Ungelesener Beitrag von rosenresli » Mo 13. Sep 2010, 17:50

liebe doppeloma,
auch dir gebührt wieder dank!
wow!

toll, wie ihr hier tätig seid! :Bussi:
rosenresli

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Re: Wer muss den rentenantrag stellen ?

Ungelesener Beitrag von Miko » Mo 13. Sep 2010, 18:22

Doppeloma hat geschrieben: Bei Erwerbsfähigkeit von 6 und mehr Stunden gibt es KEINE EM-Rente, das heißt man ist VOLL-Arbeitsfähig (lt. DRV!!!)
Aber mittlerweile gibt es bereits das erste Urteil, dass die genannten Einschränkungen eines Patienten, trotz der Einstufung 6 Std. + dazu führen, dass der Arbeitsmarkt als verschlossen anzusehen ist.

(Hat Kalle mal hier reingesetzt-danke Kalle)

So gabs dann vor Gericht auch die volle Rente (weil der Antragsteller auf H4 war) und das sogar auf Lebenszeit.

Man kann also immer noch hoffen....
Gruß
Miko

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Re: Wer muss den rentenantrag stellen ?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 14. Sep 2010, 00:04

Lieber Miko, :Bussi:

danke für deine Ergänzung!

Es gibt natürlich generell auch die "Arbeitsmarktrente" bei einer Einstufung 3 - unter 6 Stunden und noch verschiedene Varianten bei der zeitlichen Begrenzung.

Wollte den armen Feldhasen nur nicht gleich zusehr mit Informationen überschütten und habe deshalb nur die "grobe"Richtung" beschrieben.

Dass es leichter sei aus dem H4-Bezug eine Arbeitsmarktrente (oder überhaupt eine EM-Rente) zu bekommen, halte ich aber eher für ein "Gerücht".
Bei den DRV-Gutachtern (und in der Reha) kommt es eher nicht gut an, wenn man bereits H4 bekommt.
Da denken die gleich man will mit der EM-Rente NUR sein Einkommen aufbessern und unabhängig vom Amt werden.

Wenn die Arbeitsfähigkeit (lt. DRV) bei 6 und mehr Stunden liegt, ist das sicher nur im Einzelfall möglich, ich lese mir das genannte Urteil da gerne mal durch (habe da kürzlich was von Häufung und/oder ungewöhnlichen Einschränkungen gelesen???).

Und bei teilweiser Erwerbsminderung (festgestellt von der DRV) ist es ja aktuell der übliche Weg, dass nach 1 Jahr Arbeitslosigkeit dann die Vollrente als "Arbeitsmarktrente" gezahlt wird :ic_up:

Dafür ist es aber unerheblich, ob man noch ALGI oder schon ALGII bekommt, das hat damit zu tun, dass dem Teil-Erwerbsgeminderten in diesem 1 Jahr KEIN Teilzeitarbeitsplatz von der AfA besorgt werden konnte.
Das müssen die der DRV dann melden und daraufhin wird die Rente (immer nur befristet!!!) als Vollrente gezahlt.

Soll erst mal reichen, sonst sieht der Feldhase gar nicht mehr durch :Hilfe:

Liebe Grüße von der Doppeloma :Bussi: :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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