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Re: VDK

Verfasst: Do 2. Jul 2020, 10:12
von Anthro
Hallo, ich bin es nochmal,

habe das nochmal nachgesehen mit der RV.

Da meine RV erst nach dem Antrag, nach dem Widerspruch und nach der Klageerhebung von mir abgeschlossen wurde,
kann ich sie gar nicht in Anspruch nehmen (heißt vorvertraglich). Dann ja wohl auch gegenüber VdK kein Problem?
LG
Anthro

Re: VDK

Verfasst: Do 2. Jul 2020, 10:26
von Engelchen22
Liebe Anthro, :umarm:

auch beim Abschluss Rechtschutz VS muss die Wartzeit ( siehe Vertragsbedingungen, meist ca 6 Monate) eingehalten werden.

Der " Fall" darf vor VS Abschluss noch nicht bestanden haben/ eingetreten sein.

Was sollte der VDK für ein Problem bzgl Deiner RS Versicherung haben, ist mir nicht schlüssig.

Beim VDK ist bei Anwaltschaftl. Vertretung eine extra Gebühr zu entrichten. Denke daran hat sich nix geändert.

Liebe Grüsse
Engelchen 22

Re: VDK

Verfasst: Do 2. Jul 2020, 16:26
von Anthro
Hallo engelchen,
Was sollte der VDK für ein Problem bzgl Deiner RS Versicherung haben, ist mir nicht schlüssig.
Ist ein klassischer normaler Fall bzgl. RV. Die Anwort bezog sich auf @kaktusblüte. Aber meine RV ist raus.

Kaktusblüte schrieb :
diesbezüglich empfehle ich aufgrund der VdK-Intransparenz und das deine Rechte nicht wirksam angegangen wurden,
die VdK-Kündigung mit sofortiger Wirkung schriftlich und nachweislich abzuschicken.

Gleichzeitig warne ich davor, dem VdK die Info zukommen zu lassen, dass du eine Rechtschutzversicherung hast.
Das ist mit der Deckungszusage dann so eine Sache, wenn der VdK dieses kleine RV-Lüftchen geflüstert mitbekommt.
LG
Anthro

Re: VDK

Verfasst: Sa 4. Jul 2020, 21:12
von kaktusblüte
Hallo Anthro,

dann hast du Glück mit der RV, denn so bleib sie dir erhalten. Ist in der RV auch Zivil- und Sozialrecht enthalten?

Unglücklicher verläuft die RV-Sache, wenn die RV in einem laufenden Klageverfahren durch den VdK
verbrannt wird und ein gerichtliches Verfahren verloren geht, (z. B. die Extragebühren für einen Anwalt
und die Abwicklung durch die VdK Sozialrechtsschutz gGmbH), dann hat man keine Chance mehr.
Geht man davon aus, dass man die Mandantschaft dem VdK noch vorher entzieht und die VdK-Mitgliedschaft
mit sofortiger Wirkung kündigt, kann das gerichtliche Verfahren mit einem externen Rechtsanwalt noch eine
andere Wendung nehmen.

Gerade bei Gerichtsverfahren u. a. im Schwerbehindertenrecht/Versorgungsamt und bei Erwerbsminderungsrenten ist der VdK nicht die hellste Kerze auf der Torte.

Herzlichst, kaktusblüte

Re: VDK

Verfasst: Sa 4. Jul 2020, 21:25
von Anthro
Hallo Kaktusblüte,
dann hast du Glück mit der RV, denn so bleib sie dir erhalten.
Ich sitze mal wieder auf der Leitung. Ich verstehe den Satz leider nicht.

Wenn ich einen RA haben wollte, dann müsste ich das leider aus eigener Tasche bezahlen. So bleib ich wohl weiter beim VdK.
Eigentlich würde ich sofort wechseln wollen, ich hab echt kein gutes Gefühl mit dem VdK und würde mich wesentlich besser
fühlen mit der Vertretung. :depri:

LG
Anthro

Re: VDK

Verfasst: Sa 4. Jul 2020, 21:45
von kaktusblüte
Anthro hat geschrieben:
Sa 4. Jul 2020, 21:25
Hallo Kaktusblüte,
dann hast du Glück mit der RV, denn so bleib sie dir erhalten.
Ich sitze mal wieder auf der Leitung. Ich verstehe den Satz leider nicht.

Wenn ich einen RA haben wollte, dann müsste ich das leider aus eigener Tasche bezahlen. So bleib ich wohl weiter beim VdK.
Eigentlich würde ich sofort wechseln wollen, ich hab echt kein gutes Gefühl mit dem VdK und würde mich wesentlich besser
fühlen mit der Vertretung. :depri:

LG
Anthro
Das ist so zu verstehen, aufgrund der Wartezeit ist die RV noch nicht für das laufende gerichtliche Verfahren einsetzbar.

Zitat dazu aus deiner Antwort im anderen Thread:
Aber, etwas anderes läuft vielleicht ganz gut. Habe meinen Rechtsanwalt angeschrieben und gefragt, ob meine RV das wohl im laufendem Verfahren mit dem GdB vor dem SG übernimmt und mich (hoffentlich nicht zu spät) zu vertreten. Und das scheint zu gehen. Das hätte ich schon viel früher machen sollen, vielleicht wäre das dann schon durch :Gruebeln: ...aber wer weiß. Mir macht es ein gutes Gefühl, sollte es zur Verhandlung kommen, nicht mit irgend wem da zu stehen, sondern mit einem eigenen RA.
Hier entnehme ich, dass du einen exteren RA beauftragt hast und der VdK ist nicht mehr mit im Boot?
Weshalb muss du einen RA aus eigener Tasche bezahlen? :Gruebeln:
(Einkommen Erwerbsminderungsrente plus Wohngeld?)

Beim VdK gibt es noch einzelne Eigenbeteiligungen je nach Landesverband z. B.:

https://www.vdk.de/kv-fuerstenfeldbruc ... 06?dscc=ok

Herzlichst, kaktusblüte

Re: VDK

Verfasst: So 5. Jul 2020, 10:52
von Anthro
Hallo Kaktusblüte,
Hier entnehme ich, dass du einen exteren RA beauftragt hast und der VdK ist nicht mehr mit im Boot?
Weshalb muss du einen RA aus eigener Tasche bezahlen? :Gruebeln:
(Einkommen Erwerbsminderungsrente plus Wohngeld?)
GdB Verfahren während der Klage vor dem SG:

nach der ersten Aussage, hätte das der RA übernommen, dann kam ein Dementi...gut das ich dem VdK noch nicht
gekündigt hatte. Einen RA für das Verfahren GdB vor dem SG kann ich mir aus eigener Tasche einfach nicht leisten. :depri:
Vielleicht hab ich mich da missverständlich ausgedrückt. Die Absage/Info vom RA kam erst nachmittags, die Zusage war vormittags.

Also bin ich weiter durch den VdK "vertreten". :Angst:

Ich erhielt ja eine Beweisanordung vom SG, mich 3 Gutachtern zu stellen. Ich habe bis heute von der ersten GA noch keine Einladung erhalten. :Heiss: ...nachdem das vom SG kam, hab ich nochmals die Befundung meiner Fachärztin und den Rentenbescheid, direkt an das SG geschickt. Nochmals lieben Dank an Euch. Ich hätte mich von mir aus nicht getraut.

Der VdK hat zwar die Befundung ans SG geschickt aber nicht den Rentenbescheid. Der liegt denen jetzt ja schon eine Weile
vor. So hoffe ich, das das SG vielleicht vielleicht vielleicht???....die Beweisanordnung zurück zieht. Geht das überhaupt :confused:

Der VdK schrieb im Anschreiben...."das die Mandantin das als wichtig erachtet"....alles ist immer so geschrieben..."die Mandatin meint/sagt/ist der Auffassung".. eigentlich schreiben sie nur über mich...das das meine Rechtsvertretung ist, würde ich beim Lesen nicht drauf kommen....der VdK hat anscheinend keine Meinung oder es ist für sie besser, wenn das nur der Mandant schreibt?

Hört sich für mich so an, als wenn ich ganz alleine mit meiner Meinung bin und die es nur weiterleiten. In keinem Schreiben steht da drin",,,Wir sind der Auffassung,das ....." Da ist kaum zu fassen. Wie gerne würde ich einen eigenen RA haben. :traurig:

LG
Anthro

Re: VDK

Verfasst: So 5. Jul 2020, 11:52
von zerbrechlich
@anthro: es gibt neben VDK und RV noch die Möglichkeit, dass du dir vom Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holst. die ist für die anwaltliche Beratung. für Gerichtsverfahren gibt es Prozesskostenhilfe. evtl. wäre das etwas für dich. in beiden Fällen gibt es allerdings eine Einkommens-und Vermögensprüfung und man darf weder beim VDK noch in einer RV sein, soweit ich mich erinnere.
ich denke aber, wenn dir die Arbeit des VDKs nicht zusagt, kannst du den sicher kündigen.

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikat ... nFile&v=19

Re: VDK

Verfasst: So 5. Jul 2020, 13:07
von georg
Ich bin auch im VDK, bleibe da auch drin, so lange, bis ich einen endgültigen Rentenbescheid habe.
Vielleicht auch noch drüber hinaus, einfach aus Solidarität gegenüber den Leuten, die nicht mit dem Internet, so wie wir, umgehen können.
Die sind nämlich auf solche Vereine angewiesen.
Zudem ist der VDK ein solziales Sprachrohr für die schwächsten in der Gesellschaft in Deutschland, das es meiner Meinung nach zu unterstützen gilt.

Bisher habe ich weder VDK noch einen Anwalt gebraucht, hoffe auch das ich das bis zum Ende so durchalte.
Natürlich nur aufgrund der Hilfe dieses Forums, sonst hätte ich sicher längst irreparable Fehler gemacht.

Re: VDK

Verfasst: Mo 5. Okt 2020, 09:11
von Anthro
Liebes Forum,

Ich greife hier nochmal das Thema auf.
Nach damaliger Rücksprache mit der RV, tritt diese nur ein(auch noch Wartezeit), wenn noch kein Widerspruch erfolgt ist.
Also war na nix mit dem eigenen Anwalt. :traurig:

Nun meine Frage: Wenn das SG ein Urteil spricht, ist dann ein wiederholtes Verfahren mit einem eigenem Anwalt nichtmehrmöglich?
Was ist, wenn das SG die Rücknahme anbietet vor Urteil?

Wann kann ich (ohne hinzugetretene Erkrankung) einen eigenen RA in meiner Sache mit dem Fall beauftragen?

Ich habe echt kein gutes Gefühl :Sturkopf:

LG
Anthro