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VDK

Verfasst: Fr 19. Jun 2020, 10:51
von FrauF
Guten Morgen oder guten Tag... :smile: in die Runde... :kaffee:
Habe da ne ganz banale Frage.

Wie finanziert der VdK eigentlich die Anwälte , die für VdK Mitglieder bei Gericht tätig werden? Dass das durch Spenden gemacht wird - ok. Das weiß ich. Was mich umtreibt :aha: , ist:

Wird der Anwalt auf Rechnung bezahlt oder bekommen die Anwälte vom Auftraggeber VdK einen monatlichen Bonus?

Der Gedanke, dass die Anwäte monatlich eine Zahlung kriegen, je nach dem wieviele Mandanten sie betreuen, die vom VdK kommen.... :fluestern:
lässt mich einfach nicht los.

Wo wenn nicht hier, kann ich das fragen?
Liebe Grüße von der FrauF

Re: VDK

Verfasst: Fr 19. Jun 2020, 22:29
von NiciCong
Hallo Frau F,

der VDK ist so ein großer Konzern, dass er auch Anwälte festeinstellt.... (meistens Junganwälte, die sind billig und machen dort ihren Fachanwalt...)

Ansonsten selbst dort nachfragen.

lg n

Re: VDK

Verfasst: Fr 19. Jun 2020, 23:10
von Amethyst
Hallo FrauF,
FrauF hat geschrieben:
Fr 19. Jun 2020, 10:51
Wie finanziert der VdK eigentlich die Anwälte , die für VdK Mitglieder bei Gericht tätig werden? Dass das durch Spenden gemacht wird - ok. Das weiß ich.

Was mich umtreibt :aha: , ist:

Wird der Anwalt auf Rechnung bezahlt oder bekommen die Anwälte vom Auftraggeber VdK einen monatlichen Bonus?
Zum einen werden dafür wohl die Mitgliedsbeiträge verwendet. Bei unserem Landesverband muss man zudem eine Pauschale zahlen, wenn die einen vertreten.

Der Anwalt in unserer zuständigen Rechtsberatungsstelle des VDK ist fest angestellt, derjenige, der meine BG-Klage gemacht hat, war in der Landesgeschäftsstelle fest angestellt. Beide übrigens keine jungen Anwälte, sie machen den Job schon viele Jahre. Inwieweit externe Anwälte eingesetzt und wie die bezahlt werden, weiß ich nicht, ich hatte nur mit den beiden genannten zu tun.
Wo wenn nicht hier, kann ich das fragen?
Beim VDK selber. :icon_e_wink: Wenn Du Mitgliedsbeiträge zahlst, kannst Du durchaus nachfragen, was damit passiert, wenn sie in nicht für Dich persönlich eingesetzt werden, denke ich.

Liebe Grüße

Annette

Re: VDK

Verfasst: Fr 19. Jun 2020, 23:24
von Amethyst
Hallo NiciCong,
NiciCong hat geschrieben:
Fr 19. Jun 2020, 22:29

der VDK ist so ein großer Konzern
Der VDK ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein.

https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialver ... eutschland

Der Sozialverband VdK Deutschland e. V. ist mit 2 Millionen Mitgliedern der größte Sozialverband Deutschlands.

https://www.vdk.de/deutschland/pages/de ... ganisation

Der Sozialverband VdK ist ein bundesweit tätiger gemeinnütziger Verband.

https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialverband

In Soziologie und Politik ist Sozialverband eine Bezeichnung für Interessenverbände, die die politischen und sozialen Interessen von Rentnern, Arbeitslosen, Sozialhilfeempfängern, Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung, Behinderten, Unfallopfern, Pflegefällen oder von Handwerkern vertreten.

Als Konzern im Sinne der Definition https://de.wikipedia.org/wiki/Konzern würde ich das jetzt nicht sehen. :Gruebeln:

Liebe Grüße

Annette

Re: VDK

Verfasst: Sa 20. Jun 2020, 09:24
von NiciCong
Hallo liebe Annette,

ich wollte mit der "Wortwahl" Konzern nur verdeutlichen, wie groß das Ganze ist, bei 2 Mio. Mitgliedern und 66,-€ Beitrag kann sich das jeder selbst ausrechnen. Ist nicht vergleichbar mit z.B. einem Sportverein e.V.....

Liebe Grüße n

Re: VDK

Verfasst: Do 25. Jun 2020, 01:43
von kaktusblüte
Hallo Frau F.,

die Frage ist nicht banal, sondern komplexer.

Anwälte? Das sind eher Sozialrichtsberater*in oder Ass. jur. Sozialrechtsvertreter*in oder Sozialrechtsreferenten*in - deren
Mitglied/Kunde mit seinem sozialrechtlichen Problem als juristischer Laie kein Licht am Ende des Tunnels sieht.

Die VdK-Mitgliedschaft in Jahren(Neumitglied, dass noch nicht ein Jahr dabei ist) beinhaltet gestuft außerdem Vorauszahlungen
bei Eigenbeteiligungen u. a. bei Widerspruchsverfahren, Klageverfahren und Berufungsverfahren.

Die gerichtlichen Verfahren werden nach dem VdK Sozialrechtsschutz gGmbH (nach Satzung des Landesverbandes) geführt.
Hierbei ist zu vermuten, dass die Kostenfreiheit nicht immer ganz eindeutig ist.

Kritisch zu betrachten, ist man erst mal in der Mitgliedschaft gefangen und das gerichtliche Verfahren geht den Bach runter,
ist ein externer Rechtsanwalt nicht beauftragbar.

Der Sozialverband VdK 'darf' keine Rechtsanwälte empfehlen.

So ist die Rechtsberatung ein durchaus einträgliches Geschäft für den "Sozialverband", resultierend aus den bundesweit finanziellen
Kürzungen bzw. Abschaffung der unabhängigen Sozialberatung und das eher in den ländlichen Regionen.

Demnach verstärkt sich schon seit geraumer Zeit der Eindruck, dass die VdK-Profilierung mit den Landesverbänden ein Instrument
knallharter Interessen ist.

"Wir verhelfen unseren Mitgliedern zu ihrem Recht." Hier gibt es Mitglieder, die mit ihrem gerichtlichen Verfahren mehr als
enttäuscht wurden. Die VdK-Transparenz hielt sich dabei in Grenzen.

Re: VDK

Verfasst: Do 25. Jun 2020, 08:50
von schläfer
kaktusblüte hat geschrieben:
Do 25. Jun 2020, 01:43

Kritisch zu betrachten, ist man erst mal in der Mitgliedschaft gefangen und das gerichtliche Verfahren geht den Bach runter,
ist ein externer Rechtsanwalt nicht beauftragbar.



"Wir verhelfen unseren Mitgliedern zu ihrem Recht." Hier gibt es Mitglieder, die mit ihrem gerichtlichen Verfahren mehr als
enttäuscht wurden. Die VdK-Transparenz hielt sich dabei in Grenzen.

Hallo Kaktusblüte,

so ist es auch meinem Mann gegangen der sich nach seinem Widerspruch bei der DRV vom VDK im Stich gelassen hat. :kack:

Nein die Beiträge kann man sich schenken. Wir hatten dann Hilfe bei einem Anwalt gesucht und der hat uns wenigstens dann
weiter geholfen und alles weitere durchgeboxt. :Miko:

Ist ja nur meinen Meinung, aber mit dem Verein wären wir unter gegangen. Wir sind sehr schnell ausgetreten, kannst du mir glauben.

Liebe Grüße schläfer


ps. Doch externer Anwalt darf helfen, wenn man sein Mandat beim VDK mit sofortiger Wirkung entzieht und der alte Fall damit hinfällig wird. Dann kann der Fall neu behandelt werden.
Es darf nur noch kein Urteil bei Gericht gefallen sein.

Re: VDK

Verfasst: Fr 26. Jun 2020, 01:30
von kaktusblüte
Hallo schläfer,
schläfer hat geschrieben:
Do 25. Jun 2020, 08:50

Hallo Kaktusblüte,

so ist es auch meinem Mann gegangen der sich nach seinem Widerspruch bei der DRV vom VDK im Stich gelassen hat. :kack:

Nein die Beiträge kann man sich schenken. Wir hatten dann Hilfe bei einem Anwalt gesucht und der hat uns wenigstens dann
weiter geholfen und alles weitere durchgeboxt. :Miko:

Ist ja nur meinen Meinung, aber mit dem Verein wären wir unter gegangen. Wir sind sehr schnell ausgetreten, kannst du mir glauben.

Liebe Grüße schläfer


ps. Doch externer Anwalt darf helfen, wenn man sein Mandat beim VDK mit sofortiger Wirkung entzieht und der alte Fall damit hinfällig wird. Dann kann der Fall neu behandelt werden.
Es darf nur noch kein Urteil bei Gericht gefallen sein.
danke, das ist vollkommen richtig, der VdK hat so seine undurchsichtigen Mechanismen. Geschasste Mitglieder sollten daher kein
Blatt vor dem Mund nehmen.

Die VdK-Rechtsberatung ist überhaupt nicht billig, dafür aber häufig nutzlos.

Mit der Kündigung der VdK-Mitgliedschaft geht es leider nicht immer so glimpflich ab. Vom Grundsatz her sollte jedes VdK-Mitglied
die Reissleine sofort ziehen, wenn sich eine andere rechtsberatende Möglichkeit eröffnet.

Die VdK-Herauslockung :Neugierig: , ob man eine Rechtschutzversicherung besitzt, kann auch fatale Folgen haben. :Ohnmacht:

Herzlichst, kaktusblüte

Re: VDK

Verfasst: Sa 27. Jun 2020, 08:16
von Anthro
Hallo Kaktusblüte,
Kritisch zu betrachten, ist man erst mal in der Mitgliedschaft gefangen und das gerichtliche Verfahren geht den Bach runter,
ist ein externer Rechtsanwalt nicht beauftragbar.
Na, genau da steck ich drin. :Wut: Bin über den Widerspruch, den mir der VdK fast ausreden wollte, und der Klageerhebung (auch die musste ich fordern) beim VdK. Ich hatte schon am Anfang das Gefühl, das wird hier aber schönn lasch gehalten.

Da ich über die Empfehlung aus einer Klinik zum VdK kam und ich es nicht besser wusste. Eine RV hatte ich noch nicht. :Sturkopf:

Nun stehe ich mit dem VA vor dem SG. Infos seitens des VdK....fast keine. Stellungnahmen werden nicht an mich gegeben. Die
Gegenseite schreibt Romane und vom VdK nur 2Zeiler.

Ich möchte jetzt wechseln. Das hätte ich schon früher machen sollen. Stand heute: alle Befunde und zur Verfügung gestellte Unterlagen liegen vor. Das VA soll Stellung nehmen und ich soll zu 3 GA. Das alles von GdB 40 auf 50. Nun habe ich 3 GA Termine ( noch kein Datum bekannt). Meine zwischenzeitlich erhaltene volle EMR befristet, hat die Rechtsabteilung des VdK noch nicht mal weitergeleitet.

Da hab ich das direkt zum SG geschickt. Vielleicht verzichten sie dann auf die Begutachtungen?...denn allesspricht für eine Schwerbehinderung und GA Kosten auch Geld . Gut, das ich deinen Beitrag gefunden habe, danke. :amen:

LG
Anthro

Re: VDK

Verfasst: Sa 27. Jun 2020, 09:36
von brillenetui
Anthro hat geschrieben:
Sa 27. Jun 2020, 08:16

Da hab ich das direkt zum SG geschickt. Vielleicht verzichten sie dann auf die Begutachtungen?...denn allesspricht für eine Schwerbehinderung und GA Kosten auch Geld .
LG
Anthro
Hallo,
ich glaube Du verwechselt die mit mir :icon_mrgreen:
Bei denen spielt Geld nämlich keine Rolle.