Nachprüfung EM-Rente und Mitwirkungspflicht
Verfasst: Do 5. Dez 2019, 04:14
Hallo!
Ein Bekannter, der EM-Rentner ist, hat einen Brief bekommen, in dem es um die Nachprüfung seiner EM-Rente geht. Es geht keiner Beschäftigung nach. Die letzte Nachprüfung war vor 6-7 Jahren. Darin das R-5403 Formular, das er ausfüllen soll, sowie Schweigeentbindungsformulare für seine behandelnden Ärzte.
Im Brief auch ein Hinweis auf die Mitwirkungspflicht und der Satz: "Wenn Sie sich nicht bis zum 5.1.2020 bei uns melden, sind Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen. Wir werden dann die Zahlung der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit einstellen, bis Sie die Mitwirkung nachgeholt haben."
Da stelle ich mir die Frage, was diesen Rentnern passiert, die vom Verlust des Briefes auf dem Postweg betroffen sind? Schließlich soll die Deutsche Post täglich ca. 70.000 Briefe verlieren (Link siehe unten).
Wird da noch eine Erinnerung verschickt, oder rigoros sofort die Rentenzahlung eingestellt, sobald der Rentenbezieher den obigen Termin verstreichen ließ, weil der Brief der DRV bei ihm nicht angekommen ist?
Ist jetzt natürlich nur eine theoretische Frage. Aber interessant ist das schon, wie die Praxis aussieht?
Ich weiß, dass in der Vergangenheit, um das Jahr 2013 es von der DRV noch so gehandhabt wurde, das da mindestens ein Erinnerungsschreiben an den Rentner ging, falls er sich nicht meldete, weil man damit rechnete, dass der Brief verloren gegangen sein könnte?
Ist das Heutzutage immer noch so? Weiß das jemand?
Falls es zu der Einstellung der Zahlung wegen der Verletzung der Mitwirkungspflicht kommen sollte, wird dann die Rentenzahlung später komplett nachgeholt, sobald der Rentner seiner Mitwirkungspflicht nachgekommen ist, oder ist die Rente für die dauer der Tage, in der er der Mitwirkung nicht nachkam, verloren?
Sprich: Für das obige Beispiel. Falls sich der Rentner erst am 15.1.2020 bei der DRV meldet, wird dann die Rente für 10 Tage abgezogen oder bekommt er die nach seiner Meldung am Monatsende mit-ausgezahlt?
Kennt sich hier Jemand genau mit dem Thema aus?
Anbei der Link zu dem Zeitungsartikel: https://rp-online.de/wirtschaft/unterne ... d-16838943
Grüße
kawakawa
Ein Bekannter, der EM-Rentner ist, hat einen Brief bekommen, in dem es um die Nachprüfung seiner EM-Rente geht. Es geht keiner Beschäftigung nach. Die letzte Nachprüfung war vor 6-7 Jahren. Darin das R-5403 Formular, das er ausfüllen soll, sowie Schweigeentbindungsformulare für seine behandelnden Ärzte.
Im Brief auch ein Hinweis auf die Mitwirkungspflicht und der Satz: "Wenn Sie sich nicht bis zum 5.1.2020 bei uns melden, sind Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen. Wir werden dann die Zahlung der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit einstellen, bis Sie die Mitwirkung nachgeholt haben."
Da stelle ich mir die Frage, was diesen Rentnern passiert, die vom Verlust des Briefes auf dem Postweg betroffen sind? Schließlich soll die Deutsche Post täglich ca. 70.000 Briefe verlieren (Link siehe unten).
Wird da noch eine Erinnerung verschickt, oder rigoros sofort die Rentenzahlung eingestellt, sobald der Rentenbezieher den obigen Termin verstreichen ließ, weil der Brief der DRV bei ihm nicht angekommen ist?
Ist jetzt natürlich nur eine theoretische Frage. Aber interessant ist das schon, wie die Praxis aussieht?
Ich weiß, dass in der Vergangenheit, um das Jahr 2013 es von der DRV noch so gehandhabt wurde, das da mindestens ein Erinnerungsschreiben an den Rentner ging, falls er sich nicht meldete, weil man damit rechnete, dass der Brief verloren gegangen sein könnte?
Ist das Heutzutage immer noch so? Weiß das jemand?
Falls es zu der Einstellung der Zahlung wegen der Verletzung der Mitwirkungspflicht kommen sollte, wird dann die Rentenzahlung später komplett nachgeholt, sobald der Rentner seiner Mitwirkungspflicht nachgekommen ist, oder ist die Rente für die dauer der Tage, in der er der Mitwirkung nicht nachkam, verloren?
Sprich: Für das obige Beispiel. Falls sich der Rentner erst am 15.1.2020 bei der DRV meldet, wird dann die Rente für 10 Tage abgezogen oder bekommt er die nach seiner Meldung am Monatsende mit-ausgezahlt?
Kennt sich hier Jemand genau mit dem Thema aus?
Anbei der Link zu dem Zeitungsartikel: https://rp-online.de/wirtschaft/unterne ... d-16838943
Grüße
kawakawa