Nachprüfung EM-Rente und Mitwirkungspflicht

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
kawakawa
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Nachprüfung EM-Rente und Mitwirkungspflicht

Ungelesener Beitrag von kawakawa » Do 5. Dez 2019, 04:14

Hallo!

Ein Bekannter, der EM-Rentner ist, hat einen Brief bekommen, in dem es um die Nachprüfung seiner EM-Rente geht. Es geht keiner Beschäftigung nach. Die letzte Nachprüfung war vor 6-7 Jahren. Darin das R-5403 Formular, das er ausfüllen soll, sowie Schweigeentbindungsformulare für seine behandelnden Ärzte.

Im Brief auch ein Hinweis auf die Mitwirkungspflicht und der Satz: "Wenn Sie sich nicht bis zum 5.1.2020 bei uns melden, sind Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen. Wir werden dann die Zahlung der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit einstellen, bis Sie die Mitwirkung nachgeholt haben."

Da stelle ich mir die Frage, was diesen Rentnern passiert, die vom Verlust des Briefes auf dem Postweg betroffen sind? Schließlich soll die Deutsche Post täglich ca. 70.000 Briefe verlieren (Link siehe unten).

Wird da noch eine Erinnerung verschickt, oder rigoros sofort die Rentenzahlung eingestellt, sobald der Rentenbezieher den obigen Termin verstreichen ließ, weil der Brief der DRV bei ihm nicht angekommen ist?

Ist jetzt natürlich nur eine theoretische Frage. Aber interessant ist das schon, wie die Praxis aussieht?

Ich weiß, dass in der Vergangenheit, um das Jahr 2013 es von der DRV noch so gehandhabt wurde, das da mindestens ein Erinnerungsschreiben an den Rentner ging, falls er sich nicht meldete, weil man damit rechnete, dass der Brief verloren gegangen sein könnte?

Ist das Heutzutage immer noch so? Weiß das jemand?

Falls es zu der Einstellung der Zahlung wegen der Verletzung der Mitwirkungspflicht kommen sollte, wird dann die Rentenzahlung später komplett nachgeholt, sobald der Rentner seiner Mitwirkungspflicht nachgekommen ist, oder ist die Rente für die dauer der Tage, in der er der Mitwirkung nicht nachkam, verloren?

Sprich: Für das obige Beispiel. Falls sich der Rentner erst am 15.1.2020 bei der DRV meldet, wird dann die Rente für 10 Tage abgezogen oder bekommt er die nach seiner Meldung am Monatsende mit-ausgezahlt?
Kennt sich hier Jemand genau mit dem Thema aus?

Anbei der Link zu dem Zeitungsartikel: https://rp-online.de/wirtschaft/unterne ... d-16838943

Grüße
kawakawa

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Antik 63
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Re: Nachprüfung EM-Rente und Mitwirkungspflicht

Ungelesener Beitrag von Antik 63 » Do 5. Dez 2019, 10:01

Hallo kawakawa,

Herzlich Willkommen im Forum.
kawakawa hat geschrieben:
Do 5. Dez 2019, 04:14
Ein Bekannter, der EM-Rentner ist, hat einen Brief bekommen, in dem es um die Nachprüfung seiner EM-Rente geht. Es geht keiner Beschäftigung nach. Die letzte Nachprüfung war vor 6-7 Jahren. Darin das R-5403 Formular, das er ausfüllen soll, sowie Schweigeentbindungsformulare für seine behandelnden Ärzte.

Im Brief auch ein Hinweis auf die Mitwirkungspflicht und der Satz: "Wenn Sie sich nicht bis zum 5.1.2020 bei uns melden, sind Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen. Wir werden dann die Zahlung der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit einstellen, bis Sie die Mitwirkung nachgeholt haben."
Wo ist denn das Problem ? Wann genau hat dein Bekannter den Brief bekommen ?Dein Bekannter,muss das Formular schon ausfüllen und der RV zurück schicken.

War er denn immer,regelmäßig in Ärztlicher Behandlung ? das ist wichtig.

Ich habe dir einen Link eingestellt, da kannst du schon einiges nachlesen.
viewtopic.php?t=6509#p82216
kawakawa hat geschrieben:
Do 5. Dez 2019, 04:14
Da stelle ich mir die Frage, was diesen Rentnern passiert, die vom Verlust des Briefes auf dem Postweg betroffen sind? Schließlich soll die Deutsche Post täglich ca. 70.000 Briefe verlieren (Link siehe unten).
Darüber würde ich mir keine Gedanken machen,was soll das bringen ? Ausfüllen muss er das Formular ja trotzdem !
Liebe grüße von Antik 63


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Re: Nachprüfung EM-Rente und Mitwirkungspflicht

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 5. Dez 2019, 13:02

Hallo kawakawa, :smile:

zunächst mal auch von mir ein herzliches Willkommen im K-o-R :-)))
Ein Bekannter, der EM-Rentner ist, hat einen Brief bekommen, in dem es um die Nachprüfung seiner EM-Rente geht. Es geht keiner Beschäftigung nach. Die letzte Nachprüfung war vor 6-7 Jahren. Darin das R-5403 Formular, das er ausfüllen soll, sowie Schweigeentbindungsformulare für seine behandelnden Ärzte.
Das liegt nun mal im Ermessen der DRV ob und wann und wie oft eine solche Anfrage kommt, dazu steht ja in jedem EM-Renten-Bescheid der entsprechende Hinweis.
Darf man fragen wie alt der Bekannte ist und seit wann er insgesamt schon die EM-Rente bezieht ?
Du schreibst ja davon, dass vor ca. 6 - 7 Jahren die letzte Nachprüfung stattgefunden hatte, dann sollte ihm das Prozedere doch schon bekannt sein, wenn er schon öfter "überprüft" wurde.

Hier sind eher wenige EM-Rentner, die schon so lange EM-Rente beziehen und bereits mehrfach überprüft wurden.
Viele waren zudem schon relativ nahe am regulären Renten-Alter wenn die EM-Rente nach langen Kämpfen endlich bewilligt wurde. :Gruebeln:
Im Brief auch ein Hinweis auf die Mitwirkungspflicht und der Satz: "Wenn Sie sich nicht bis zum 5.1.2020 bei uns melden, sind Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen. Wir werden dann die Zahlung der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit einstellen, bis Sie die Mitwirkung nachgeholt haben."
Dabei kommt es ja nun auch auf den Zugang dieses Schreibens an, wie schon richtig nachgefragt wurde ... und spätestens wenn keine Rente mehr überwiesen wird sollte dem EM-Rentner ja auffallen, dass da was nicht stimmen kann, meinst du nicht auch ?
Dann soll er sich doch nur melden bei der DRV und man wird ihm sagen / schreiben warum das so ist falls er den Brief von der DRV tatsächlich nicht bekommen haben sollte, dann schicken die den sicher noch mal raus.

Wenn er dann seine "Mitwirkung" nachgeholt hat bekommt er natürlich auch die Rente weitergezahlt (ohne Abzüge, dafür gibt es ja keinen Grund), so schätze ich das zumindest ein, wenn ich den Hinweis der DRV dazu lese.
Die sind nun mal nicht besonders "zimperlich" in ihrer Ausdrucksweise auch wenn das sehr "bedrohlich" klingt für den Betroffenen.
Das ist bei anderen Behörden leider auch nicht netter wenn die was wollen, dann holen die auch immer gleich die "Mitwirkungs-Keule" raus und kündigen Einstellung der Leistungen an wenn man seine Pflichten nicht umgehend nachholen sollte.

Ich denke da direkt an KK/ AfA und JobCenter, das können dir sicher viele User hier bestätigen, denn mit denen hatten wir (fast) Alle längere Zeit zu tun, bis mal der Renten-Bescheid im Briefkasten war ...
Da wird gerne gleich so formuliert, dass man sich wie ein "dummes Kind" fühlt, das ohnehin selber Schuld ist wenn bei den Behörden was schief läuft ... bei der AfA hätte man immer alles "schon wissen und bemerken müssen" wenn die Fehler gemacht hatten. :Heiss:

Die schicken ihre Schreiben und Bescheide auch meist mit normaler Post.
Da stelle ich mir die Frage, was diesen Rentnern passiert, die vom Verlust des Briefes auf dem Postweg betroffen sind? Schließlich soll die Deutsche Post täglich ca. 70.000 Briefe verlieren (Link siehe unten).
Der Brief für deinen Bekannten ging ja offenbar NICHT verloren und der Artikel dazu in deinem Link stammt aus dem Jahr 2004, jetzt haben wir 2019 und es gibt (neben der Gelben Post) schon etliche private Post-Unternehmen bei denen sicher auch mal Post verloren geht ...
Ich stelle mir dazu gerade die Frage, ob es wirklich Sinn macht den Link mit dieser ziemlich angestaubten Information im Forum zu lassen ... :confused:
Wird da noch eine Erinnerung verschickt, oder rigoros sofort die Rentenzahlung eingestellt, sobald der Rentenbezieher den obigen Termin verstreichen ließ, weil der Brief der DRV bei ihm nicht angekommen ist?
Wer soll dir das beantworten können, wenn hier noch Niemand davon direkt betroffen war ??? :Gruebeln:
Ist jetzt natürlich nur eine theoretische Frage. Aber interessant ist das schon, wie die Praxis aussieht?
Wirklich eine sehr theoretische Frage und zumindest hier bei uns keine Frage, die uns bisher schon besondere Bauchschmerzen verursacht hat ...
In der Praxis wird die DRV (vermutlich) genau das machen was sie angekündigt hat und die Rentenzahlung stoppen, bis der Betroffene sich "wundert" und sicher umgehend bei der DRV erkundigt, warum er kein Geld bekommen hat ... :confused:
So würde zumindest ich in diesem Falle vorgehen, denn in der Regel kommt die Rente von der DRV immer sehr pünktlich wenn man sie erst mal erkämpft hat und endlich bewilligt bekam.

Normalerweise ist man ja auch auf dieses Geld angewiesen für die Miete und den laufenden Lebensunterhalt ... ich denke mal viel intensiver möchte darüber hier auch Keiner nachdenken und diskutieren müssen ...
WAS WÄRE WENN so rein theoretisch ... wir haben hier eigentlich viel ernsthaftere Probleme zu lösen ... bei denen es allerdings auch oft um die Existenz geht ...
Es gibt ja nicht nur die DRV die (bei der gelegentlichen Überprüfung) vielleicht mal eine Rentenzahlung "stoppen" könnte, weil man die Miwirkungspflicht verletzt haben soll ...

Das wäre sicher auch sehr unangenehm aber wahrscheinlich schnell wieder in Ordnung zu bringen, wenn man der DRV dann zügig ein "Lebenszeichen" und die erforderlichen Informationen gibt, wird die Zahlung bestimmt ganz fix nachgeholt.
So sehe ich das jedenfalls auch "rein theoretisch", denn in der Praxis wurde meine EM-Rentenberechtigung nie überprüft und nun bin ich schon in Altersrente, da entfällt das ohnehin auch für die Zukunft.
Ich weiß, dass in der Vergangenheit, um das Jahr 2013 es von der DRV noch so gehandhabt wurde, das da mindestens ein Erinnerungsschreiben an den Rentner ging, falls er sich nicht meldete, weil man damit rechnete, dass der Brief verloren gegangen sein könnte?
Überall wird gespart (besonders an irgendwelchen "Erinnerungen"), das macht ja zusätzliche Arbeit und an den erforderlichen Mitarbeitern für solche "Extras" wird auch überall gespart ...
Es sind auch schon Rentenbescheide auf dem Postwege verloren gegangen, auf die der Rentner oder EM-Rentner sehnsüchtig gewartet hat, es gehen (vermutlich) täglich auch Bescheide zu ALGI oder Hartz 4 verloren oder Bescheide von den Sozial-ÄMTERN, warum bewegt dich das ausgerechnet bei diesem DRV-Überprüfungs-Schreiben so sehr ... :confused:
Falls es zu der Einstellung der Zahlung wegen der Verletzung der Mitwirkungspflicht kommen sollte, wird dann die Rentenzahlung später komplett nachgeholt, sobald der Rentner seiner Mitwirkungspflicht nachgekommen ist, oder ist die Rente für die dauer der Tage, in der er der Mitwirkung nicht nachkam, verloren?
Bisher ist mir keine finanzielle "Strafmöglichkeit" (aus dem Rentenrecht) bekannt für versäumte Mitwirkung bei der DRV ... also wird wohl die gestoppte EM-Rente dann anschließend komplett überwiesen.
Sprich: Für das obige Beispiel. Falls sich der Rentner erst am 15.1.2020 bei der DRV meldet, wird dann die Rente für 10 Tage abgezogen oder bekommt er die nach seiner Meldung am Monatsende mit-ausgezahlt?
Kennt sich hier Jemand genau mit dem Thema aus?
Welchen Sinn macht es für dich dir darüber den Kopf zu zerbrechen, wenn dein Bekannter doch aktuell nun Bescheid weiß was er bis zum 05.01.2020 spätestens bei der DRV zu erledigen hat ... was bitte hindert ihn denn das nun auch fristgerecht zu erledigen ... damit seine EM-Rente wie gewohnt (auch zu Ende Januar) pünktlich überwiesen wird.

Die Rente kommt doch ohnehin nicht mitten im laufenden Monat, für Dezember kommt Ende des Jahres, da ist der (für Anfang Januar) gesetzte Termin noch nicht abgelaufen ... die nächste Rente ist erst ENDE Januar fällig, da kann ab dem 06.01. gar nichts "gestoppt" werden ...

Wenn man auf sein Geld angewiesen ist, sollte man die Dinge einfach pünktlich erledigen die zu erledigen sind, dann kann man sich solche "rein theoretischen" Überlegungen nämlich komplett sparen. :teufel:
Wenn man sich das finanziell leisten kann und möchte, dann könnte man doch (so rein theoretisch) einfach mal austesten, was genau passieren wird wenn man bis zum 15.01. damit wartet ... "Versuch macht klug" ... :aha:

Nachdenkliche Grüße von der Doppeloma :Gruebeln:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Nachprüfung EM-Rente und Mitwirkungspflicht

Ungelesener Beitrag von kawakawa » Do 5. Dez 2019, 15:13

Hallo,

der Grund meiner Anfrage ist, weil bei der letzten Überprüfung meines Bekannten genau das passiert ist.

Irgendwann im Jahr 2013 erhielt er einen Brief von der DRV, in dem drin stand, es sei die "Erste Erinnerung". Man habe ihm angeblich über einen Monat davor einen Nachprüfungs-Brief geschickt inkl. Formularen für seine Ärzte zum Ausfüllen. Dieser Brief war in Kopie dabei und man setzte ihm eine Frist von ca. 8 Wochen zur Rücksendung. Von daher hat man sich damals bei der DRV fair verhalten und hat die Möglichkeit des Verlustes auf dem Postweg bedacht.

In diesem damaligen Brief war auch ein Hinweis auf die Mitwirkung. Allerdings war dieser nur allgemein gehalten. Es stand 2013 nicht drin, dass wenn er bis Tag X nicht antwortet, die Rente nicht weiter gezahlt wird.

Von daher hat sich die Formulierung zum Thema Mitwirkung im Vergleich zu 2013 verändert.

Das mit der Post sehe ich persönlich schlimmer, als 2004, als der Artikel geschrieben wurde. Ich glaube, es ist heute noch massiv schlimmer, als es 2004 gewesen ist. Bei mir geht fast wöchentlich Post verloren oder wird "zumindest" falsch bei einem der Nachbarn eingeworfen. In meiner Familie gibt es einen Onlinehändler. Der hat so extreme Verlustraten bei unversicherten Briefen und Sendungen, dass er nur noch per Einschreiben oder mit Empfangsnachweis verschickt.

Von daher stellt sich vor diesem Hintergrund die berechtigte Frage, wie die DRV das heutzutage handhabt. Denn ohne Eigenverschulden hat scher Niemand lust darauf erst an der fehlenden Rentenzahlung zu bemerken, dass die DRV einen Brief schickte, der verloren ging. Letztlich hat der Absender dafür Sorge zu tragen, dass seine Post beim Empfänger eingeht.

Grüße
kawakawa

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Re: Nachprüfung EM-Rente und Mitwirkungspflicht

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » Fr 6. Dez 2019, 12:03

Hallo kawakawa, :smile:

herzlich Willkommen im K-o-R !

Unser bereits bestehender " EMR - Überprüfungs Thread " , hat nichts mit dem " Erste Erinnerung " und dem " Post-Thema " zu tun...

Ging generell um die " Panik " vor einer etwaigen EMR Überprüfung.

Falls Du dennoch nachlesen möchtest, hier der LInk => viewtopic.php?f=5&t=6225&hilit=nachpr%C ... r&start=40

Dort ist zum Glück nicht sonderlich oft Aktivität zu verzeichnen und jeder froh, wenn er/sie von der leidigen Überprüfung verschont bleibt.

Viele Grüsse
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Re: Nachprüfung EM-Rente und Mitwirkungspflicht

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » Sa 7. Dez 2019, 17:46

Hallo kawakawa, :smile:

das habe ich beim " googeln " im Forum " Ihre Vorsorge " entdeckt:

Antwort eines DRV " Experten "...

grundsätzlich erfolgt nochmal eine Erinnerung an die Erledigung der Anfrage.
Wenn es tatsächlich zu einer Einstellung wegen fehlender Mitwirkung gekommen ist, kommt es zur Entscheidung, ab wann die Rentenzahlung wieder aufgenommen wird, auf den Grund für die fehlende Mitwirkung an. Hat der Rentenbezieher nicht schuldhaft die Mitwirkung versäumt, wird in der Regel die Rente übergangslos nachgezahlt. Liegt ein schuldhaftes Versäumnis vor, wird die Rente erst ab der nachgeholten Mitwirkung wieder angewiesen werden. Es kommt hier also auf den Einzelfall an, so dass ich hier im Forum keine allgemeingültige Antwort geben kann.


Bin der Ansicht, dass man diese DRV Info-Antwort, Dir ( falls noch nicht bekannt ) u unseren Mitgliedern nicht vorenthalten sollte.

Liebe Grüsse
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