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Re: Krankenversicherung nach Tod des Ehegatten

Verfasst: Sa 24. Aug 2019, 23:50
von Doppeloma
Hallo liebe Fee, :smile:

lieben Dank für deine Rückmeldung und die Klärung einiger weiterer Fragen.
Der Ehemann war gerade mal 54 Jahre alt - Krebs vor 5 Wochen festgestellt, Familie im Unklaren darüber gelassen, dass er im ganzen Körper schon Metastasen hat, man wollte ihn bestrahlen und Chemo geben. (dazu fiel mir nur ein "Versuchskaninchen", was mich doch ziemlich geärgert hat ...)
Das ist ja SEHR bitter, er war ja noch fast 10 Jahre jünger als mein Dopa ... so sind die Männer / die Partner leider oft, sagen nichts wenn es ihnen schlecht geht (um die Frau und die Familie nicht zu belasten), deinen Gedanken (die vorgesehene Behandlung betreffend) kann ich durchaus verstehen ... das wäre doch auch nur noch eine Qual geworden (ohne besonders realistische Aussichten noch lange zu überleben) ... :Ohnmacht:
So kann man einerseits froh sein, dass er nicht mehr durch diesen Krampf von Chemo und Bestrahlung gehen musste, was sowieso nicht wirklich etwas gebracht hätte und ihn sicherlich hätte leiden lassen.
Da stimme ich dir sofort zu, mich hat sehr bald zumindest der Gedanke etwas getröstet, dass mein Dopa nicht unnötig lange leiden musste und wenige Stunden früher noch Keiner von uns beiden damit gerechnet hat, er machte auch nicht den Eindruck auf mich, als würde es ihm gerade nicht so gut gehen.

Ich denke immer noch oft darüber nach WARUM ich nichts bemerkt habe im Vorfeld, klar war er die letzten Tage mal etwas "bedrückt" weil sein Vater ja gerade verstorben war aber das ist doch völlig NORMAL, da denkt man sich doch nichts weiter bei, wenn er ansonsten nicht über akute Gesundheitsprobleme spricht ... :Gruebeln:
Sie waren 28 Jahre verheiratet, kannten sich über 30 Jahre.
Das ist schon eine ziemlich lange Zeit (klingt nach erster großer Liebe, die man dann heiratet und dann auf ein sehr langes gemeinsames Leben hofft), da ist sie wohl auch erst Anfang 50 ???
Bei uns waren es gut 20 Jahre und erst 10 davon waren wir verheiratet (beide in 2. Ehe), der 11. Hochzeitstag war (einen Monat später) schon OHNE meinen Dopa meine erste schwere "Zerreißprobe" ... :traurig:
Jetzt muss nur noch geprüft werden, ob die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall schon vorbei war ...
denn in diesem Fall wird ja kein Sterbegeld gezahlt.
Dazu bin ich leider gar nicht orientiert, wenn er erst 5 Wochen AU war müsste aber die Lohnfortzahlung noch laufen ...
Ist ja auch hart wenn man danach GAR NICHTS mehr bekommt ... die staatlichen Sterbehilfen gibt es ja schon länger nicht mehr ... mir ist nur das "Sterbe-Vierteljahr" der DRV bekannt aber da muss der Verstorbene schon selbst eine Rente bezogen haben.

War schon überrascht, dass die Rente für den März auch noch überwiesen wurde, direkt auf sein Konto und dann als Gesamtbetrag (für April / Mai / Juni) noch die volle Rente auf mein Konto kam.
Im Juli kam dann der Bescheid zur Witwenrente mit erster Zahlung dieses Betrages Ende Juli.
Der offizielle Antrag wurde Anfang Mai bei der DRV gestellt, ich weiß nicht, ob das einfach so beim Versicherungs-Ältesten (oder beim VDK) geht, ich musste extra nach Stralsund zur DRV deswegen.

Denn es werden ja NICHT die eigenen Renten-Daten benötigt sondern das Renten-Konto des verstorbenen Ehepartners ist die Basis dafür ...
Das sollte man wohl auseinanderhalten und den Antrag auf Hinterbliebnen-Renten nicht mit der (eigenen) EM- oder Altersrente verwechseln.
Die Lohnabrechnung für August ist da, und der August-Lohn (im ÖD ist das ja dann für 15.7. bis 15.8.) kommt bald.
Ich habe ihr gesagt, dass sie beim AG mal nachfragen soll wegen Abrechnung des Resturlaubs, das sind auch noch ca. 20 Tage.
Das ist korrekt, den Erben steht auch die Zahlung der Urlaubsabgeltung zu, dafür wird sie aber auch (mindestens) die Sterbe-Urkunde vorweisen müssen und sie ist gesetzlich NICHT die Alleinerbin ... es sind ja noch Kinder da.
Der Bestatter wird sich darum kümmern, dass viele Verträge umgeschrieben werden.
Das hatte man mir auch angeboten aber ich habe dann doch viele private Verträge lieber selbst geregelt, auch Bestatter wollen Geld verdienen und du schreibst ja, dass sie nicht gerade viel zur Verfügung hat ...
In unserem Falle liefen aber auch schon viele Verträge auf meinen Namen, es musste aber noch die Konto-Nummer geändert werden für viele Abbuchungen.
Außerdem wird meine Freundin einen Termin bei ihrem Versicherungsvertreter machen.
Ob das gut oder schlecht ist kann ich nicht beurteilen, hängt ja davon ab, um welche Versicherungen es gerade geht, wir hatten ohnehin nur noch die allernötigsten Verträge und alles über die gleiche "Online-Versicherung", das ging recht einfach zu regeln, dass nun ALLES bei mir abgebucht werden soll.

Seine Sterbeversicherung war leider noch nicht "auszahlungsreif", er wollte da lange nicht so recht ran und nun hatte er das erforderliche 1. "Ansparjahr" nicht mal mehr überstanden ... ich bekam nur die eingezahlten Beiträge zurück, für ein paar Monate aber das ging alles zügig ...
Auf den Psychologentermin nächste Woche freut sie sich schon.
Zeit dafür wird da sein (ich fahre sie hin und hole sie wieder ab), da der Ehemann erst am Dienstag aus der Klinik zum Bestattungsinstitut überführt wird.
Das ist sicher gut für sie wenn sie diesen Termin wahrnehmen kann und sich dort Hilfe erhoffen darf, ich kann damit nichts anfangen ... war schon von der Psychotherapie in der Reha damals vollkommen "bedient", für den Rest meines Lebens ...
Mir fiel auch der Name des Ehrenamtlichen VdK-/DRV-Mitarbeiters aus unserem Ort ein, und wir haben seine Telefonnummer herausgefunden. Er hat mir damals bei meiner EMR geholfen und kann meiner Freundin sicherlich auch beim Antrag auf die Witwenrente helfen.
Eine ziemlich aktuelle Renteninformation für den Ehemann liegt vor.
Kann ich echt nicht beurteilen, ob das so einfach geht über den VDK, ich war froh, dass ich mich darum gar nicht weiter kümmern musste und nur noch zum vereinbarten Termin nach Stralsund fahren brauchte (1 Stunde mit dem Zug und die DRV ist direkt am Bahnhof).
Wurde auch schon erwartet und nach gut einer Stunde war alles erledigt ...
Sterbeurkunde beantragt der Bestatter.
Das ist wohl so üblich und gehört zu den Grund-Aufgaben (wie die Überführung aus der Klinik und die Abmeldungen bei KK / DRV / Versorgungs-Amt / Meldestelle usw.), ich bekam 4 Originale (das eine war extra für die DRV wegen der Witwenrente) und 4 Kopien für andere Angelegenheiten.
Hätte mir (gegen Bezahlung) noch weitere ausstellen lassen können aber in den meisten Fällen genügt auch eine eigene Kopie aus dem Drucker ... die anderen Originale wollte eigentlich (bisher) Keiner weiter haben.
Sie war/ist Hausfrau und arbeitet nebenher geringfügig und selbstständig (ebay-Shop).
Aber auch mit dem ebay-Shop verdient sie nur wenig, bleibt also unter 450 Euro monatlich.
Dann hat sie wohl selber keine besonderen Ansprüche bei der DRV erworben bisher, das Einkommen (in der Höhe) dürfte "unschädlich" sein aber es gibt durchaus Einkommens-Grenzen bei Bezug einer Witwenrente ... das kann verdammt "eng" werden für ihre finanzielle Zukunft ... je nachdem wie hoch die Renten-Ansprüche des Ehemannes aktuell gewesen wären. :Heiss:

Mir hat man die Witwenrente schon gekürzt, weil meine eigene Rente "zu hoch" ist ... auch Witwen soll es nicht zu gut gehen finanziell ...
Ihr Mann ist in der Klinik verstorben, er kam nachts rein und am nächsten Vormittag ist er friedlich eingeschlafen.
Das dauert dann meist noch einige Tage bis in der Klinik geklärt ist, ob da alles ordentlich abgelaufen war, er war ja doch noch recht jung ...
Über das Girokonto konnten beide verfügen, davon gehen auch alle laufenden Kosten ab. Sie wird aber, sobald das Gehalt da ist, einen Teil des Geldes abheben. Ich habe sie entsprechend vorgewarnt. Ich denke, der Ehemann war der Kontoinhaber, das weiß ich aber jetzt nicht.
Das sollte möglichst schnell geklärt werden wer da der Kontoinhaber war / ist, eine normale "Verfügungs-Berechtigung" endet mit dem Ableben des Konto-Inhabers ... es sollte ja Unterlagen dazu geben, wo man das nachlesen kann.
Meine Schwiegereltern hatten damals ein gemeinsames Konto (also beide offizielle Konto-Inhaber), trotzdem wurde das Konto ziemlich fix gesperrt bis klar war, wer nun erben wird ... als die Mutter verstorben war ...
Der Vater (damals 85 Jahre alt) kam zunächst gar nicht mehr an das Konto ran und verstand die Welt nicht mehr ...

Für sein Ableben hatten dann die 3 Kinder eine gemeinsame General-Vollmacht "über den Tod hinaus", da hat (beim Konto / bei der Bank) Niemand mehr reingeredet, als er dann auch verstorben war ...
Sollte tatsächlich das Konto gesperrt und das Geld knapp werden, haben ihre Kinder ihr schon zugesagt, dass sie finanziell einspringen und im allergrößten Notfall kann auch ich ihr etwas leihen.
Das ist sehr lieb von dir und den Kindern und ich denke mal das wird sie auch bald benötigen, denn es stehen ja auch die Beisetzungs-Kosten an wenn dafür nicht irgendwie vorgesorgt wurde ...
Sie haben ein Eigenheim, leider noch mit Hypotheken belastet. Darum wird sich aber vermutlich der Versicherungsmensch kümmern.
Das wird so einfach auch nicht werden und nicht nur wegen der Hypotheken, denn sie erbt das Haus NICHT alleine, das muss ALLES (über Eintragungen / Änderungen im Grundbuch) neu geregelt werden, je nachdem wie die Eigentums-Verhältnisse (und Belastungs-Verhältnisse) dort bisher eingetragen sind.
Ich glaube kaum, dass der Versicherungsmensch dafür der richtige Partner ist ... das muss letztlich notariell neu geregelt und beglaubigt werden.

Auch das weiß ich nur von Schwiegereltern und deren Wohneigentum, das wenigstens schon komplett schuldenfrei war aber das
änderte nichts daran, dass die Besitzverhältnisse (mit Grundbuch-Änderung) neu geordnet werden mussten, damit der Vater alleine bestimmen konnte, was weiter damit geschehen sollte in der Zukunft.
Denn die Kinder erben mit (bei Wohneigentum oder sonstigem Vermögen) wenn ein Elternteil verstirbt (zunächst mal ob sie wollen oder nicht), haben mindestens Anspruch auf den Pflicht-Teil oder müssen offiziell (notariell beglaubigt) darauf verzichten solange der andere Elternteil noch lebt den geltend zu machen.

In meinem Falle gab es das Problem wenigstens nicht weil wir zur Miete wohnten und meine Kinder NICHT Dopas Kinder sind, denn Genossenschafts-Anteile gehören regulär auch "zur Erbmasse" ... die gehören aber aktuell sowieso NUR mir und ich könnte auch belegen, dass diese Anteile damals aus "meinem " Geld und von "meinem" Konto bezahlt wurden.
Das liegt ALLES bei den Wohnungs-Unterlagen und wird bei Bedarf von meinen Kindern / Enkeln schnell zu finden sein ...

Behalte das zumindest schon mal "im Hinterkopf" denn darum wird sie sich früher oder später auch noch kümmern müssen ... ich bin sehr froh, dass wir beide nie Interesse daran hatten uns Wohneigentum zu schaffen ... und Schwiegervater hatte das Haus ja dann vor gut 2 Jahren auch noch verkauft, weil ihm das Alles zu viel und zu groß war ...
Von seiner Rente konnte er auch die erforderlichen Reparaturen (Dach war fällig und die Heizung musste erneuert / modernisiert werden) auch gar nicht mehr finanzieren ...
So war jetzt nur noch der Rest vom Verkaufserlös unter den 3 Kindern aufzuteilen nach Abzug aller enstandenen Kosten und dafür hatten sie ja die Generalvollmacht für das Konto ...
auch meine Freundin tut sich sehr schwer, sich mit der Situation abzufinden, auch die (erwachsenen) Kinder leiden.
Wir sprechen gemeinsam über ihn, über seinen Humor, und dass er mit Sicherheit von oben auf sie aufpasst und will, dass sie ihr Leben leben und genießen.
Das ist doch völlig normal und es wird noch sehr lange dauern wenigstens zu akzeptieren, dass er nicht mehr da ist und auch nicht mehr wiederkommen wird ...mein Dopa ist in Gedanken auch IMMER bei mir und ich rede mit ihm, "frage ihn um Rat" und besuche ihn oft an der Ostsee ... seine Kerze leuchtet noch immer JEDEN Abend einige Stunden im Küchenfenster ...
Anfangs lief der Fernseher den ganzen Tag im Wohnzimmer, ich konnte diese plötzliche Stille in der Wohnung überhaupt NICHT ertragen, das hat schon etwas nachgelassen ... aber ganz vorbei sein wird es wohl nie ...
Es könnte sogar sein, dass der Bestatter die KK informiert, sobald die Sterbeurkunde da ist.
Die KK dürfte bereits durch die Klinik informiert sein, wie schon erwähnt wurde Dopas KV-Karte auch direkt von der Notärztin mitgenommen und bei ihm wurde das wohl dann über den Bestatter gemacht.
Ich denke schon, dass sie wegen der eigenen Weiterversicherung mal selbst mit der KK sprechen sollte, habe keine Ahnung ob man ihr "automatisch" eine neue / andere Karte ausstellen wird, frühestens wohl wenn sie den Antrag auf KvdR zusammen mit der Witwenrente gestellt hat und das dann bei der KK angekommen ist.

Wie das in so einem Falle ist weiß ich aber wirklich nicht genau, sie wird ja aktuell nicht einfach "automatisch" als "Vollmitglied" versichert wenn noch gar nicht klar ist, wer mal die Beiträge dafür zahlen wird. :Gruebeln:
Für die eigene Versicherung (mit Beiträgen von der DRV) braucht sie ja zunächst mal den Bescheid zur Witwenrente ...
Dafür, dass alles noch so frisch ist, hält sich meine Freundin erstaunlich gut.


Das kann auch schwer täuschen, mich halten auch immer ALLE für SEHR stark und meinen ich käme ja schon wieder gut klar ... bis zur Beisetzung hatte ich kaum Zeit über Alles genauer nachzudenken was MICH jetzt so ALLEINE erwartet.
Es gab so viel zu erledigen und zu organisieren, da hat man kaum Zeit das überhaupt schon "ankommen" zu lassen ... hält es oft genug für einen schlechten Traum, aus dem man bestimmt gleich erwachen wird ...

Erst nach der Beisetzung wenn dann plötzlich ALLE Gäste wieder weg sind, kommt das große heulende ELEND mit Macht zurück, so war das jedenfalls bei mir und man hat das schreckliche Gefühl, das würde nun so bleiben und KEIN Ende mehr nehmen ... :Ohnmacht:
Ich denke, von daher wird sie gut aufgefangen, und sie weiß, dass sie die Freunde und mich jederzeit um Hilfe bitten kann, so dass wir diese Zeit gemeinsam durchstehen werden.
Zum Glück finden sich dann auch für mich immer wieder Menschen (Familie / Freunde / Nachbarn) die mich aufrichten und etwas auffangen können, aber die Trauer und den Schmerz können sie mir ALLE NICHT abnehmen, damit muss ich tief in meinem Herzen ganz ALLEINE versuchen mit der Zeit (besser) fertig zu werden ... das ist dann die wahre Doppeloma hinter der (angeblich) starken Fassade ... :traurig:

Das dürfte so oder ähnlich auch auf deine Freundin zutreffen, sie will (nach außen) stark sein, wenigstens für ihre Kinder was ja auch völlig richtig und nachvollziehbar ist, denn die leiden ja auch und wollen (sollen) sich nun nicht noch Sorgen, um die Mutter machen müssen ...

Viel Kraft euch Allen weiterhin und liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:

Re: Krankenversicherung nach Tod des Ehegatten

Verfasst: So 25. Aug 2019, 16:55
von Fee59
Hallo Ihr Lieben,

eine gute Nachricht:

Der Ehemann war noch in der Lohnfortzahlung, diese hätte erst nächste Woche geendet - sprich, das Arbeitsverhältnis hat noch nicht geruht.
Meine Freundin kann also mit dieser Zahlung für 3 Monate rechnen.

Ich habe ihr angeboten, dass wir zusammen beim Arbeitgeber anrufen und nachfragen.
Alleine darf ich das ja nicht, wegen Datenschutz.

LG
Fee

Re: Krankenversicherung nach Tod des Ehegatten

Verfasst: So 25. Aug 2019, 18:03
von Doppeloma
Hallo liebe Fee, :smile:
Der Ehemann war noch in der Lohnfortzahlung, diese hätte erst nächste Woche geendet - sprich, das Arbeitsverhältnis hat noch nicht geruht.
Meine Freundin kann also mit dieser Zahlung für 3 Monate rechnen.
Das Arbeitsverhältnis "ruht" auch noch lange nicht wenn die Lohnfortzahlung abgelaufen ist, das gilt in der Regel erst nach der Aussteuerung (damit ALGI trotz Arbeitsvertrag gezahlt wird), bitte auch beim AG jetzt NICHTS unüberlegt "überstürzen".
Wenn sie den Anspruch hat, dann ist das ja weiter nachweislich so, die KK weiß ja bereits Bescheid wenn dort die Meldung vom AG (zum Ablauf der Lohnfortzahlung) eintreffen wird, dass der Ehemann keine Krankengeldzahlungen mehr bekommen wird.
Ich habe ihr angeboten, dass wir zusammen beim Arbeitgeber anrufen und nachfragen.
Alleine darf ich das ja nicht, wegen Datenschutz.
Bitte NICHT anrufen, weder du noch deine Freundin, da könnte doch (theoretisch) JEDER anrufen der weiß was passiert ist und wo er gearbeitet hat.
Darauf dürfen die (eigentlich) gar keine Antworten am Telefon geben ...

Auch mit dem AG sollte das ALLES NUR noch nachweislich und schriftlich geregelt werden, besonders in dieser Situation ... am maßgeblichen Datum ändert sich ja nichts mehr ... das steht dann auch auf der Sterbe-Urkunde drauf.
Dafür wird sie also auch die offizielle Sterbe-Urkunde erst benötigen und beim AG (mindestens eine Kopie) einreichen müssen ...
Die Ansprüche (Sterbegeld / Urlaubs-Abgeltung und eventuell offene Lohnzahlungen / Überstunden) konkret benennen und schriftlich zur Zahlung einfordern (Konto angeben wo das dann hin soll !!!), wenn was nicht zustehen sollte, wird der AG das entsprechend (auch schriftlich) begründen MÜSSEN.

Wenn sie bisher KEIN eigenes Konto haben sollte, wäre es angebracht SOFORT MORGEN ein Konto zu eröffnen auf dem NUR sie alleine vorerst ungehinderten Zugang haben wird, damit sie nicht über längere Zeit nur eingeschränkten Zugang zu den Finanzen hat, die ihr vielleicht auch noch von dir oder den Kindern zur Verfügung gestellt werden.
Es ist nicht nötig (schon) laufende Zahlungs-Eingänge zu haben, JEDER Mensch hat Anspruch auf ein eigenes Konto bei einer Bank ... beim AG sollte dann auch besser dieses Konto zur Überweisung angegeben werden.

Dafür muss sie keine Gründe angeben und benötigt auch KEINE Sterbeurkunde vom Ehemann ... es ist aber sehr wichtig damit sie weiterhin über Geld verfügen und wichtige Verpflichtungen bezahlen kann (ihr Nebeneinkommen sollte direkt dort hin umgeleitet werden) bis alles andere mal geklärt sein wird.

Wenn der Ehemann persönliche Kontakte beim AG / zu bestimmten Kollegen hatte kann sie ja gerne (privat) darüber informieren was passiert ist, aber der offizielle Weg (über die Personal-Abteiling / Vorgesetzte) sollte erst mit der Sterbe-Urkunde und unbedingt schriftlich vorgenommen werden, eher bekommt sie vom AG auch keinen Cent mehr ausgezahlt ... :lesen:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:

Re: Krankenversicherung nach Tod des Ehegatten

Verfasst: Fr 30. Aug 2019, 18:11
von Unwissend
Fee59 hat geschrieben:
Fr 23. Aug 2019, 14:08
Habe heute Vormittag mit ihr zusammen geweint.
Hi Fee,

schön , dass sie dich zur Freundin hat!!!!

Meine laaaangjährige Freundin (seit 1977) hat sich nach meinem NUR-UNFALL nicht 1x bei mir gemeldet und gefragt, wie es mir geht. :depri:

Seitdem habe ich sie "aussortiert ". Das ist keine Freundin mehr für mich.

Tut mir echt leid mit ihrem Mann. Leider kann ich mich fachlich hier nicht wirklich mit einbringen.

VG

Re: Krankenversicherung nach Tod des Ehegatten

Verfasst: Do 16. Jan 2020, 18:02
von Fee59
Hallo, Ihr Lieben,

wollte endlich mal ein Update zu meiner Freundin geben.

Sie rief mich heute freudestrahlend an, denn heute hat sie endlich ihren Rentenbescheid zur Witwenrente erhalten.
Zwischendurch war es finanziell echt eng, und sie hatte mehrfach bei der DRV nach dem Sachstand gefragt.

Nun kann sie die Unterlagen für das Versorgungswerk fertig machen, von wo sie wahrscheinlich auch noch eine zusätzliche Rentenzahlung erhalten wird.

Die Krankenkasse wollte von ihr ab 01/2020 freiwillige Beiträge -
aber das hat sich nun auch erledigt, weil die regelmäßige Rentenzahlung ab 01/2020 aufgenommen wird.

Sie bekommt auch eine Nachzahlung von der DRV, es hat schließlich über 4 Monate gedauert, bis nun endlich der Rentenbescheid kam,
der Anspruch bestand ja schon seit August.

Wir werden in den nächsten Tagen den Rentenbescheid genauer prüfen.

Das Schreiben bezüglich der Hinzuverdienstgrenzen fehlt wohl noch.
Sollte meine Freundin das anfordern oder noch abwarten?

Sie muss sich ja nun mit 58 Jahren doch noch irgendwie eine Arbeit suchen, um die Rente etwas aufzustocken.
Jetzt steht "nur" noch die Erbauseinandersetzung an - das ist nicht so ganz einfach, weil eines der drei Kinder "querschießt".

Auf jeden Fall ist ihr ein Riesen-Felsbrocken vom Herzen geplumpst,
weil nun auf jeden Fall wieder regelmäßig Geld reinkommt.

LG
Fee

Re: Krankenversicherung nach Tod des Ehegatten

Verfasst: Do 16. Jan 2020, 19:11
von Doppeloma
Hallo liebe Fee, :smile:

zunächst mal noch ein möglichst stressfreies Neues Jahr von mir ... :Bussi:
Sie rief mich heute freudestrahlend an, denn heute hat sie endlich ihren Rentenbescheid zur Witwenrente erhalten.
Zwischendurch war es finanziell echt eng, und sie hatte mehrfach bei der DRV nach dem Sachstand gefragt.
Das dauert eben auch immer seine Zeit und ich nehme an es hat auch damit zu tun, dass der verstorbene Ehemann selbst noch keine Rente bezogen hat, jedenfalls wenn ich mich recht erinnere. :confused:
Dann muss ja der Anspruch erst komplett berechnet werden, in meinem Falle ging es ja "nur" noch um die Berechnung der Witwenrente aus seiner schon laufenden EM-Rente.

So habe ich den Bescheid (nach Antragstellung Anfang Mai) schon im Juni bekommen und die Rente wurde dann auch nahtlos ab Juli übereisen.
Wurde ihr denn schon das "Sterbevierteljahr" überwiesen, das ging bei mir sehr schnell und wurde schon vom Bestattungs-Institut geregelt ???
Nun kann sie die Unterlagen für das Versorgungswerk fertig machen, von wo sie wahrscheinlich auch noch eine zusätzliche Rentenzahlung erhalten wird.
Dann sollte sie das erst mal abwarten ehe sie eine Tätigkeit aufnehmen wird, denn solche Renten gelten bei ihr dann auch als "Einkommen", darüber muss sie dann (wahrscheinlich) auch noch die KK informieren und aus dieser Zusatz-Rente die Versicherungen dann selbst zahlen.
Die Krankenkasse wollte von ihr ab 01/2020 freiwillige Beiträge -
aber das hat sich nun auch erledigt, weil die regelmäßige Rentenzahlung ab 01/2020 aufgenommen wird.
Das ist schon mal gut, aus weiteren Rentenleistungen (Betriebsrenten z.B.) ist man aber auch Versicherungs-Pflichtig, ich denke mal der DRV wird sie diese zusätzlichen Einnahmen dann auch mitteilen müssen.
Sie bekommt auch eine Nachzahlung von der DRV, es hat schließlich über 4 Monate gedauert, bis nun endlich der Rentenbescheid kam, der Anspruch bestand ja schon seit August.
Dann nehme ich mal an in dieser Nachzahlung ist auch das "Sterbevierteljahr" enthalten, ich überlege aber gerade, ob dieser Anspruch überhaupt besteht wenn der Verstorbene selbst noch gar keine Rente bezogen hatte ... :Gruebeln:
Da sieht man wie schnell man sich (vielleicht) irren kann ... :confused:
Wir werden in den nächsten Tagen den Rentenbescheid genauer prüfen.
Sollte man das nicht besser einem Renten-Fachmann überlassen, ich blicke da ehrlich gesagt NICHT durch, weder in meinem eigenen Rentenbescheid noch in dem zur Witwenrente, ich nehme es aktuell einfach mal als (wahrscheinlich) korrekt berechnet zur Kenntnis ... habe einfach (noch) keinen Nerv für (eventuell) neuen Stress mit der DRV ... :Heiss:
Das Schreiben bezüglich der Hinzuverdienstgrenzen fehlt wohl noch.
Sollte meine Freundin das anfordern oder noch abwarten?
Im Bescheid zur Witwenrente gibt es keine festen (persönlichen) Zuverdienst-Grenzen, die werden jährlich allgemein neu festgelegt.
Man ist allerdings verpflichtet JEDES zusätzliche Einkommen der DRV zu melden damit die prüfen können, ob das Auswirkungen auf die Witwenrente haben könnte.
Dazu sollte auch im Bescheid was drin stehen.

https://www.smart-rechner.de/witwenrent ... traege.php

Dort kannst du den aktuellen Höchstbetrag finden und auch die Hinweise welche Einkommen da mit einbezogen werden ...

Ich darf im Prinzip GAR NICHTS "ungestraft" dazu verdienen, denn man hat die Witwenrente ja schon (um ca. 70 €) reduziert weil meine eigene Rente (angeblich) zu hoch ist, für den vollen Betrag ...
Es lohnt sich also nicht für mich überhaupt darüber nachzudenken und mir vielleicht doch mal einen Minijob zu suchen, ich würde nur für die Kürzung meiner Witwenrente arbeiten und darauf kann ich dann doch sehr gut verzichten. :pfeif:
Sie muss sich ja nun mit 58 Jahren doch noch irgendwie eine Arbeit suchen, um die Rente etwas aufzustocken.
Sie sollte also unbedingt abwarten was aus dieser anderen Versorgung herauskommen wird und danach neu überlegen, sonst geht sie womöglich für die Rentenkasse arbeiten ... die (Brutto-) Freibeträge sind ja nicht besonders hoch, decken noch nicht mal das gesetzliche Existenz-Minimum ab.

Mir nützt es auch NICHTS, dass ich inzwischen als Alterrentner (eigentlich) nun (theoretisch) grenzenlos dazu verdienen dürfte ... wer eine Witwenrente dazu bezieht darf das eben nicht, wenn er diese Rente nicht gefährden (oder gar ganz verlieren) will.
Auf jeden Fall ist ihr ein Riesen-Felsbrocken vom Herzen geplumpst,
weil nun auf jeden Fall wieder regelmäßig Geld reinkommt.
Das glaube ich dir gerne und lieben Dank, dass du uns dazu auf dem Laufenden gehalten hast, hatte auch immer wieder mal überlegt, wie das nun weitergegangen sein wird.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:

Re: Krankenversicherung nach Tod des Ehegatten

Verfasst: Do 16. Jan 2020, 20:01
von Fee59
Hallo Doppeloma,

sie hat vom Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) noch 3 Monatsgehälter bekommen.
Das ging zum Glück recht fix, war aber jetzt auch aufgebraucht.

Den Link mit den Freibeträgen gebe ich ihr weiter.
Vielen Dank dafür, das klärt so einiges!
Sie liegt auf jeden Fall mit ihrem aktuellen Minijob unter dieser Grenze.

Ich werde sie auch darauf aufmerksam machen,
dass ggf. die Einkünfte der VBL auch mitgezählt werden
beim Ermitteln der Freibeträge.

Bei ihr gilt die Witwenrente nach altem Recht,
da sind zum Glück nicht alle Einkünfte anrechenbar.

LG
Fee