eMail-Adresse für Beschwerde wegen Jobcenter?

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Schnecke123
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eMail-Adresse für Beschwerde wegen Jobcenter?

Ungelesener Beitrag von Schnecke123 » Mi 7. Nov 2018, 09:41

Liebe Foris,

eine befreundete Familie hat Probleme mit dem hiesigen Jobcenter, da sind nun schon
zum zweiten Mal Unterlagen für ein und denselben Vorgang "verschwunden".

Kann man sich dann mit einer Beschwerde auch an diese eMail-Adresse wenden?
Nuernberg.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de
Oder gilt die nur für die AfA?

Ich hab leider überhaupt keine Ahnung, was das Thema Jobcenter angeht :confused: .
Gruß
Schnecke

Anja12
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Re: eMail-Adresse für Beschwerde wegen Jobcenter?

Ungelesener Beitrag von Anja12 » Mi 7. Nov 2018, 10:49

Hallo Schnecke,

Du kannst die Mailadresse nehmen - dies ist eine Zentrale Stelle.

Unterlagen gibt man nur mit Bestätigung ab.

Durch die Beschwerde kann sich die Situation "verschlimmern".

Gruß
Anja

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Antik 63
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Re: eMail-Adresse für Beschwerde wegen Jobcenter?

Ungelesener Beitrag von Antik 63 » Mi 7. Nov 2018, 12:27

Hallo Anja,
Anja12 hat geschrieben:
Mi 7. Nov 2018, 10:49
Du kannst die Mailadresse nehmen - dies ist eine Zentrale Stelle.
Nuernberg.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de
Bist du sicher das @ Schnecke diese Adresse nehmen kann ich meine die ist nur für die AFA.
Durch die Beschwerde kann sich die Situation "verschlimmern".
Aber mit dem Jobcenter kenne ich mich nicht aus.Aber wenn man nichts tut ist das auch nicht richtig und man muss sich nicht alles gefallen lassen.

Ich hatte mich auch 2 mal in Nürnberg über meine AFA (bin Ausgesteuert von der KK)beschwert ich wusste auch nicht was auf mich zu kommt. Klar kann sich der SB von der AFA jeder Zeit wieder melden,ich wurde auch 2 mal danach wieder Eingeladen.

Von der Beschwerde wurde nichts erwähnt und ich hatte keine Nachteile deswegen und dann lief das alles reibungslos weiter ganz ohne Stress (denn vor der Beschwerde hatte ich immer mit der AFA/SB Stress).

LG Antik63
Liebe grüße von Antik 63


Meine Berichte sind meine eigenen Erfahrungen :Ohnmacht: und sind keine Rechtsberatung.

Anja12
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Re: eMail-Adresse für Beschwerde wegen Jobcenter?

Ungelesener Beitrag von Anja12 » Mi 7. Nov 2018, 13:45

Hallo Antik63,

man muss es differenzierter sehen:
Ein Jobcenter ist eine gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit u. eines kommunalen Trägers.
Das ist der Regelfall.

Das Jobcenter in einer Optionskommune
Jobcenter von der Kommune bzw. dem Landkreis als sogenannten zugelassenen kommunalen Trägern allein betrieben.


Gruß
Anja

Schnecke123
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Re: eMail-Adresse für Beschwerde wegen Jobcenter?

Ungelesener Beitrag von Schnecke123 » Mi 7. Nov 2018, 14:12

Vielen Dank für die Antworten :smile: , ich leite es weiter.
Gruß
Schnecke

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Re: eMail-Adresse für Beschwerde wegen Jobcenter?

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » Mi 7. Nov 2018, 14:58

Hallo Schnecke123, :smile:

ich habe mit dem JC keine Erfahrung, bis auf einen einmaligen Termin..

Evtl hat Deine befreundete Familie ja ein Schreiben vom JC - da könnte die Mail ja angegeben sein.

Ich würde einfach beim JC telefonisch nach der E-Mail Adresse anfragen... das sollte doch kein Problem oder Schwierigkeiten für die Familie bringen.

Wünsche Euch viel Erfolg !

Liebe Grüsse
Engelchen 22
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Re: eMail-Adresse für Beschwerde wegen Jobcenter?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 8. Nov 2018, 03:30

Hallo Schnecke123, :smile:
eine befreundete Familie hat Probleme mit dem hiesigen Jobcenter, da sind nun schon
zum zweiten Mal Unterlagen für ein und denselben Vorgang "verschwunden".


Wie schon erwähnt wurde sollten ALLE Unterlagen immer nur nachweislich eingereicht werden (Eingangsstempel auf Kopie ODER per Post mit "Übergabe-Einschreiben" ODER auch per Fax mit Sendebericht.
In der Regel finden sich (angeblich) verlorene Unterlagen dann schnell wieder an, wenn man den Zugang beim Amt belegen kann ansonsten sollte auch mal der zuständige Datenschutzbeauftragte über den "schlampigen Umgang" mit sensiblen persönlichen Daten informiert werden.
Kann man sich dann mit einer Beschwerde auch an diese eMail-Adresse wenden?
Nuernberg.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de
Oder gilt die nur für die AfA?
Aktuell weiß ich nicht ob die überhaupt noch gültig ist, auf der AfA - Seite wurde sie herausgenommen.
Zudem war das "Kundenreaktions-Management" nur für die DIREKT der BA unterstellten JC auch mit verantwortlich.

Das müssten also deine Bekannten erst mal herausfinden / beantworten, ob sie (lt. Konto-Auszug) das Geld direkt von der BA bekommen oder vom Land / Landkreis.

Dann wäre es eine "Options-Kommune und die unterstehen NICHT direkt den Weisungen der AfA wie die BA-JC.

Über irgendwelche Probleme nach einer Beschwerde über ein JC würde ich mir gar keine Gedanken machen, die haben ihre Arbeit ordentlich zu machen, wir haben uns mehr als einmal beschwert damals (das war ein BA-JC) wenn wir einfach am Zahltag kein Geld bekamen und die Miete nicht pünktlich zahlen konnten.

Da interessierte es uns wenig, ob die anschließend "sauer" sein könnten auf uns, ich habe auch gerne Faxe geschickt, wenn unsere Weiterbewilligung mal wieder auf sich warten ließ, jeden Morgen "zum Frühstück", bis der Bescheid bei uns eingetroffen ist. :teufel:

Bei OP-Kommunen ist das leider alles schwieriger, denn da muss man sich an den Landkreis / Landratsamt wenden und die lassen sich gerne viel Zeit bis sich mal was tut und stecken oft mit den JC "unter einer Decke" ... in Nürnberg wird man sicher auch wissen WARUM man die Beschwerde-Möglichkeiten immer mehr eingrenzt und erschwert ... es gibt ja immer mehr Gründe sich zu beschweren über dieses System.

So kann man natürlich auch in Nürnberg den unangenehmen Auswirkungen von Hartz 4 "entgehen" ... man befasst sich einfach nicht mehr damit ... :ic_down: :kotzen:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: eMail-Adresse für Beschwerde wegen Jobcenter?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 8. Nov 2018, 03:53

Hallo Anja12, :confused:
man muss es differenzierter sehen:
Ein Jobcenter ist eine gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit u. eines kommunalen Trägers.
Das ist der Regelfall.


das ist so nicht ganz korrekt, die meisten JC sind durchaus der AfA / BA und ihren "Fachlichen Weisungen" untergeordnet und da ist auch die AfA / BA zuständig wenn es Probleme gibt
Das Jobcenter in einer Optionskommune
Jobcenter von der Kommune bzw. dem Landkreis als sogenannten zugelassenen kommunalen Trägern allein betrieben.
Die OP-Kommunen sind eigenständige JC, die vom Land / Landkreis / der Kommune verwaltet und "betrieben" werden und die meinen oft, dass sie "Sonderrechte am SGB II vorbei" hätten, das ist allerdings auch nicht der Fall.

Das SGB II ist bei ALLEN JC in gleicher Weise anzuwenden, die AfA/ BA hat aber keinerlei Weisungsbefugnisse wenn das nicht der Fall ist ... also nützt auch eine Beschwerde bei der BA über ein solches JC gar nichts ... das wissen die SB bei den OP - Kommunen leider nur zu genau und treiben es oft "noch bunter" und am Gesetz vorbei als die BA-JC.
Denen kann man (notfalls) mit den Weisungen der BA noch irgendwie beikommen (obwohl das auch keine "Gesetze" sind), die OP-Kommunen interessiert das aber alles nicht ... :ic_down:

Wir haben damals BEIDES nacheinander erleben müssen, denn unser BA-JC wurde später in eine OP-Kommune "umgewandelt ... erst wollte man (das BA-JC) die Online-Anträge NICHT akzeptieren und später bekamen wir (Papier-Ersparnis) keine WBA mehr zugeschickt und sollten die Anträge aus dem Internet benutzen. :Verwirrt: :Hilfe:

Die Antrags-Formulare waren Anfangs auch keine anderen (als im Internet), aber man MUSSTE die (angeblich) beim Amt abholen, es waren übrigens IMMER noch genau die gleichen Mitarbeiter in den gleichen Gebäuden, die das mal "HÜ und mal HOTT" bestimmt haben ...

JEDER kann sich glücklich schätzen, der damit keine nähere Bekanntschaft machen musste liebes @Engelchen und mit denen kommuniziert man weder telefonisch noch per Mail, das hat alles keine rechtssichere Bedeutung ... :Verwirrt: :Hilfe:
Zudem geben die SB eine Direkt-Wahl meist nicht heraus und die Mail des JC steht in der Regel auf jedem Bescheid ... ob das Jemanden interessieren wird beim JC was man da per Mail hinschickt ist eine ganz andere Frage ... wichtige Unterlagen schickt man ohnehin NICHT per Mail.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: eMail-Adresse für Beschwerde wegen Jobcenter?

Ungelesener Beitrag von Babu » Do 8. Nov 2018, 04:24

Ich habe wegen der Beschwerdekontaktdaten mal gegooelt und bin auf folgendes gestoßen:

https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns ... und-kritik

Es gibt nur noch ein Formular zum ausfüllen und dann meldet sich jemand ( vielleicht od. auch nicht) und das wie darf man noch entscheiden ob per Post oder per mail.

Finde das dies echt schlecht gemacht wird. Ich sehe das da viele Leute leer ausgehen und die Behörden Geld sparen....

https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok ... scope=form

Man beachte den Zusatz
Wenn Ihr Anliegen bundesweite Bedeutung hat, wird dieses dem zentralen Kundenreaktionsmanagement in Nürnberg zugeleitet.
Gruß schlingeline
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Re: eMail-Adresse für Beschwerde wegen Jobcenter?

Ungelesener Beitrag von Schnecke123 » Do 8. Nov 2018, 09:01

Auch den anderen hier vielen Dank, da kommen ja doch einige Infos zusammen :jaa: .

Bisher lief mit dem Jobcenter alles prima und ohne Probleme, aber ich werde der
Familie auch raten, künftig nichts mehr einfach so dort abzugeben oder in den
Briefkasten zu werfen. Zur Not steht hier halt ein Faxgerät...

Woher genau die monatlichen Zahlungen kommen, muss ich auch erst erfragen.
Und es soll zu dieser Angelegenheit in den nächsten Tagen noch ein Schreiben
kommen, dann wissen wir hoffentlich auch mehr, wer dafür zuständig ist.
Gruß
Schnecke

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