eMail-Adresse für Beschwerde wegen Jobcenter?

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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Engelchen22
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Re: eMail-Adresse für Beschwerde wegen Jobcenter?

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » Do 8. Nov 2018, 13:00

Liebe Doppeloma, :umarm: Hallo Schnecke 123, :smile:
Doppeloma hat geschrieben:JEDER kann sich glücklich schätzen, der damit keine nähere Bekanntschaft machen musste liebes @Engelchen und mit denen kommuniziert man weder telefonisch noch per Mail, das hat alles keine rechtssichere Bedeutung ... :Verwirrt: :Hilfe:
Natürlich - auch mit dieser Behörde bedarf es nicht unbedingt in Kontakt treten zu müssen ( wobei mein persönlicher Eindruck " gut " war - ich wurde ausgesprochen freundlich behandelt u informiert... ).
Da stimme ich Dir 1000% zu - niemals sollten wichtige Dokumente via Mail versendet werden. Das ist mir selbst bestens bekannt u wird seit Jahren auch nicht anders praktiziert.
Auch wenn mich das zusätzliche Porto nervt. Das ist mir persönlich sowas von verinnerlicht, dass ich auf keinen anderen Gedanken käme und da @ Schnecke ja schon lange hier im Forum ist, wird sie diese wichtige Infos sicherlich auch der bekannten Familie gegeben haben, davon ging ich einfach mal aus.

Es ist aber ohnehin nicht verkehrt, wenn Infos dieser Art " aufgefrischt " werden, so dass neue sich informierende Mitglieder auch Bescheid wissen.
Schnecke123 hat geschrieben:Kann man sich dann mit einer Beschwerde auch an diese eMail-Adresse wenden?
Da @ Schnecke von Beschwerde via Mail anfragte - ging ich ohnehin nicht von "persönlichen Unterlagen " aus.
Doppeloma hat geschrieben:Zudem geben die SB eine Direkt-Wahl meist nicht heraus und die Mail des JC steht in der Regel auf jedem Bescheid ... ob das Jemanden interessieren wird beim JC was man da per Mail hinschickt ist eine ganz andere Frage ... wichtige Unterlagen schickt man ohnehin NICHT per Mail.
Dann war mein Verdacht, dass sich zumindest der jeweilige Ansprechpartner oder die Zentrale Tele Nr auf dem Anschreiben auffinden lässt - schon korrekt.

@ Schnecke 123 ich finde es super von Dir, dass Du den Bekannten behilflich bist und Deine eigenen Erfahrungen Ihnen sicherlich zukommen lassen wirst.
Für weitere Fragen, ist Dir ja ohnehin bekannt - steht Dir das Forum immer zu Seite.

Liebe Grüsse
Engelchen 22
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Re: eMail-Adresse für Beschwerde wegen Jobcenter?

Ungelesener Beitrag von Anja12 » Do 8. Nov 2018, 13:02

Hallo,

ich habe jetzt nachgefragt und folgende Antwort aus Nürnberg
erhalten:

Nuernberg.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de

die Mailadresse die Sie haben, ist die der Agentur für Arbeit in Nürnberg. Das Kundenreaktionsmanagement des Jobcenters Nürnberg Stadt hat die Mailadresse jobcenter-nuernberg.leitung@jobcenter-ge.de .
 
Das betrifft aber nur Kunden dieser beiden Dienststellen. Ansonsten hat jede Dienststelle eine eigene Mailadresse für ihr Kundenreaktionsmanagement.

Zunächst ist rechtlich festzustellen, dass es keine gesetzliche Verpflichtung für eine Eingangsbestätigung gibt. Es ist lediglich bekannt, dass vor Ort in unterschiedlicher Weise der Eingang von Schreiben den Kunden bestätigt wird. Auswertungen oder spezifische  Erkenntnisse aus den gemeinsamen Einrichtungen liegen der Zentrale der BA zum Umgang mit Eingangsmitteilungen jedoch nicht vor. Ebenso wenig gibt es zentrale Weisungen oder Empfehlungen hierzu.
 
Grundsätzlich liegt der Verwaltungsablauf und die Organisation eines Jobcenters nach § 44c Abs. 2 S. 2  Nr. 2 SGB II im ausschließlichen Aufgabenbereich der jeweiligen Trägerversammlung. Eine verbindliche bundeseinheitliche Verfahrensregelung im Hinblick auf den Umgang mit Eingangsbestätigungen ist daher gesetzlich ausgeschlossen. Sie würde in den originären Zuständigkeitsbereich der Trägerversammlung eingreifen und wäre damit als Weisung eines Trägers unzulässig, § 44b Abs. 3 S. 2 SGB II. Eine solche Regelung kann nur von der jeweiligen Trägerversammlung beschlossen werden.
 
In diesem Zusammenhang erscheint es nicht geboten, eine Eingangsbestätigung von vornherein bei Eingang jeglicher Zuschriften zu erteilen. Vielmehr kommt eine Eingangsbestätigung lediglich für fristwahrende Schreiben wie Widersprüche und Anträge in Betracht.
 
Hierbei gilt es auch den Verwaltungsaufwand und die damit verbundenen Kosten zu bedenken. Im Übrigen bleibt es den Jobcentern unbenommen, hier von sich aus Regelungen zu schaffen, sofern vor Ort derartige Problemlagen zu erkennen sind. Ich hoffe, dass ich Ihnen die rechtliche Situation darlegen konnte.


Viele Grüße

Anja

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Re: eMail-Adresse für Beschwerde wegen Jobcenter?

Ungelesener Beitrag von Schnecke123 » Do 8. Nov 2018, 16:50

Vielen Dank für euren Einsatz :applaus: ! Auch wenn es ja gar nicht um das Thema "Rente" geht.
Also kocht wieder jede Dienststelle ihr eigenes Süppchen und kann quasi schalten und walten, wie es ihr beliebt...

Wir warten jetzt das angekündigte Schreiben ab, ich bin schon gespannt, was darin
stehen wird. Und dann sehen wir weiter. Ich halte euch auf dem Laufenden!
Gruß
Schnecke

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Engelchen22
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Re: eMail-Adresse für Beschwerde wegen Jobcenter?

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » Fr 9. Nov 2018, 12:27

Hallo Schnecke 123, :smile:
Schnecke123 hat geschrieben:
Do 8. Nov 2018, 16:50
Vielen Dank für euren Einsatz :applaus: ! Auch wenn es ja gar nicht um das Thema "Rente" geht.
Es muss ja nicht ausschliesslich um die EMR/DRV hier gehen - auch über andere diverse Themen kann sich informiert/ausgetauscht werden.
Schnecke123 hat geschrieben:Also kocht wieder jede Dienststelle ihr eigenes Süppchen und kann quasi schalten und walten, wie es ihr beliebt...
Das waren auch meine Gedanken beim lesen der Mail- Recherche von @ Anja 12...

Im Endeffekt sieht sich wieder niemand zuständig.

Deshalb den guten alten Postweg mit entsprechendem Nachweis Beleg wählen.
Schnecke123 hat geschrieben:Wir warten jetzt das angekündigte Schreiben ab, ich bin schon gespannt, was darin
stehen wird. Und dann sehen wir weiter. Ich halte euch auf dem Laufenden!
Viel Glück u Erfolg !

Liebe Grüsse
Engelchen 22
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Re: eMail-Adresse für Beschwerde wegen Jobcenter?

Ungelesener Beitrag von Schnecke123 » Sa 17. Nov 2018, 09:24

Es hat sich geklärt. Wenn es mich auch reichlich verwundert zurücklässt...

Der besagte Bescheid wurde bereits am 16.7. erteilt, aber offenbar ist er auf
dem Postwege verloren gegangen. Er wurde, aus welchen Gründen auch immer,
auch nicht ins System eingestellt, sodass bei meinen Nachfragen keine
relevante Auskunft erfolgen konnte. So ein Schlamperladen :Veraergert: !

Das weiß ich jetzt aber auch nur, weil ich nochmals angerufen und nachgefragt
habe. Denn bei vorletzten Mal hieß es, man gebe es zur Prüfung an die Leistungs-
abteilung, die habe nun 2 Tage Zeit zu reagieren und dann bekämen wir ein
Schreiben. Das natürlich nicht kam. Also noch mal nachgefragt. Ich hab ja als
Rentnerin sonst nix zu tun... :icon_e_wink: .
Gruß
Schnecke

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