Seite 1 von 1

Anrechnung von Pflegekind ?

Verfasst: Do 27. Sep 2018, 09:58
von Cleoline
Ich bin in einem anderen Beitrag über *Pflegekind anrechnen* gestolpert und da wir auch ein Pflegekind hatten, frage ich mich gerade, ob die Erziehung dieses Kindes auf meine Rente angerechnet wird und ich es jahrelang verpasst habe, dieses Kind bei der RV anzugeben :confused:
Vielleicht weiß ja jemand von euch darüber Bescheid !? Wir haben zwei leibliche Kinder und wir haben dann 1999 ein fünfjähriges Pflegekind aufgenommen. Ich war immer teilzeitbeschäftigt. Seit Ende 2016 bekomme ich EU-Rente (bis Ende 2018, Folgeantrag läuft) Hat es Sinn, die Erziehungszeit des Pflegekindes bei der RV anzugeben und *bringt* das was ?

LG Cleo

Re: Anrechnung von Pflegekind ?

Verfasst: Do 27. Sep 2018, 12:07
von Babu
Ich habe eben gegoogelt folgendes habe ich gefunden.

Ob es passt weiß ich nicht . https://www.geldtipps.de/rente-pension- ... rsicherung

Da diese hauptberuflich Pflegekinder hatten.

Gruß schlingeline

Re: Anrechnung von Pflegekind ?

Verfasst: Do 27. Sep 2018, 14:28
von Amethyst
Hallo Cleoline!

https://www.deutsche-rentenversicherung ... Rente.html

Neben den leiblichen Eltern qualifizieren sich auch folgende Personen für die Kindererziehungszeit:

Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern


https://www.ihre-vorsorge.de/drv-forum/ ... ndern.html

Antragfsformulare:

https://www.deutsche-rentenversicherung ... nFile&v=32

https://www.deutsche-rentenversicherung ... /V0805.pdf

Liebe Grüße

Annette

Re: Anrechnung von Pflegekind ?

Verfasst: Do 27. Sep 2018, 14:29
von Amethyst

Re: Anrechnung von Pflegekind ?

Verfasst: Fr 28. Sep 2018, 12:54
von Cleoline
Hm, wirklich schlauer bin ich leider noch nicht.
Kindererziehungszeiten werden doch eigentlich nur für die ersten drei Jahre angerechnet - und da war das Kind noch bei seiner Mutter ............SIE wird wohl diese KEZ angerechnet bekommen, ich leider nicht.

LG Cleo

Re: Anrechnung von Pflegekind ?

Verfasst: Mi 3. Okt 2018, 15:27
von Cleoline
Cleoline hat geschrieben:
Fr 28. Sep 2018, 12:54
Hm, wirklich schlauer bin ich leider noch nicht.
Kindererziehungszeiten werden doch eigentlich nur für die ersten drei Jahre angerechnet - und da war das Kind noch bei seiner Mutter ............SIE wird wohl diese KEZ angerechnet bekommen, ich leider nicht.
Ich hätte den letzten Satz wohl besser als Frage formuliert :Hilfe:
Denn das weiß ich immer noch nicht 100%ig.
Kann mir da noch einmal jemand eine Antwort schreiben ? :smile:

LG Cleo