Einsicht in Patientenunterlagen des eigenen Kindes bei bestehendem Sorgerecht

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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Fee59
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Einsicht in Patientenunterlagen des eigenen Kindes bei bestehendem Sorgerecht

Ungelesener Beitrag von Fee59 » Mi 8. Aug 2018, 17:06

Liebe Forengemeinde,

mein Sohn ist geschieden, das gemeinsame Kind - 13 Jahre - lebt bei der Mutter, es besteht gemeinsames Sorgerecht.
Die Kommunikation zwischen Vater und Mutter gestaltet sich sehr schwierig, im Grunde entzieht die Mutter dem Vater das Kind,
Mutter und Großeltern haben das Kind total gegen den Vater beeinflusst. Er kämpft noch immer um einen Umgang mit dem Kind.
Es gibt zwar Gerichtsbeschlüsse, aber Mutter und Kind ver*** das Gericht und halten diese Beschlüsse einfach nicht ein.

Nun möchte die Mutter, dass der Kindsvater eine ärztliche Behandlung / Ergotherapie genehmigt. Formular hat sie geschickt.
Bevor der Vater etwas unterschreibt, möchte er sich über den Gesundheitszustand und die Art der Therapie informieren und hat den Arzt diesbezüglich angeschrieben.

Leider reagiert der Arzt nicht (vermutlich auch von der Mutter entsprechend instruiert).
Wie sieht es mit dem Recht auf Einsicht in die Patientenunterlagen des Kindes aus, wenn gemeinsames Sorgerecht besteht?

Ganz lieben Dank für Eure Hilfe.

Mein Sohn ist total fertig, weil er sein Kind nicht sieht und keine Informationen über es von der Mutter bekommt.

LG
Fee
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Re: Einsicht in Patientenunterlagen des eigenen Kindes bei bestehendem Sorgerecht

Ungelesener Beitrag von Babu » Mi 8. Aug 2018, 23:07

Hallo Fee,

erstmal drücke ich dich ganz lieb :umarm: :umarm: :koepfchen: :koepfchen:

das ist ja eine heftige Nummer die deine Ex-Schwiegertochter abzieht. :depri:
Fee59 hat geschrieben:
Mi 8. Aug 2018, 17:06
es besteht gemeinsames Sorgerecht
Da gemeinesames Sorgerecht besteht , welches vom Gericht so beschlossen wurde ist, muss dies die Dame einhalten. Gesetze sind zum einhalten da und nicht zum Ignorieren. Da wirds mir ja richtig schlecht :schlecht: :schlecht: :Schwindelig: :Schwindelig:
Fee59 hat geschrieben:
Mi 8. Aug 2018, 17:06
Er kämpft noch immer um einen Umgang mit dem Kind.
Wie lange ( Jahre, kämpft er bereits darum ? Denn je länger er dies mitmacht umso eher hat er kaum noch eine Chance dies zu drehen / ändern.

Von wann ist der Beschluss ? Was steht drin wenn er von einer Seite / elternteil nicht eingehalten wird, was für eine Sanktion oder Empfehlung ist enthalten.

Weiviele Besuchstage sind festgehalten ? Wo darf er das Kind erleben ? Nur auf öffentlichen Plätzen oder in seiner Wohnung oder darf er in den Urlaub mit seinem Kind fahren.

Sowas in der Art müsste dieser Bescheid / Urteil enthalten. Ich war bisher noch nicht selber davon betroffen sondern nur in meiner Arbeit. Wenn wir Kinder von getrennten Eltern bekamen oder Eltern sich in der Kitazeit getrennt haben.. Da war es für uns immer sehr wichtig wie das Abholen geregelt ist und ob das andere Elternteil auch Kontakt hat und wie wir mit den Kindern offenen reden können......

Das Thema war meist mit Tränen verbunden und hat so manches Gruppenthema entspringen lassen. Es gibt sehr gute Fachbücher sicherlich auch für Puertierende Kinder. Wenn Bedarf ist kann ich mich kund tun und dir da in Bezug weiterhelfen.
Auch wenn du oder dein Wohn Redebedarf hast könnte ich ein Forum empfehlen wo du anonym mit einem Sozialpädagogen schreiben könntest.


Zu deinen Fragen:

Bezüglich Arzt des Kindes, er wird nicht in die Patientenakte reinschauen oder Abzüge bekommen da sie das gemeinsame Sorgerecht haben. Daher braucht auch Sie seine Unterschrift für die Therapie. :streiten:

Hat er eine Möglichkeit seinen damaligen Anwalt zu nehmen um seine Rechte zu bekommen die ihm soweiso zu stehen und wie er in Bezug des Arztes verhalten soll.


So das war es erstmal von mir . Wünsche dir / euch eine gute :Bett: :Bett: . :troesten: :koepfchen:

Gruß schlingelline
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Marc Aurel


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Re: Einsicht in Patientenunterlagen des eigenen Kindes bei bestehendem Sorgerecht

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 8. Aug 2018, 23:49

Hallo Fee59, :Heiss:
mein Sohn ist geschieden, das gemeinsame Kind - 13 Jahre - lebt bei der Mutter, es besteht gemeinsames Sorgerecht.
Die Kommunikation zwischen Vater und Mutter gestaltet sich sehr schwierig, im Grunde entzieht die Mutter dem Vater das Kind,
Mutter und Großeltern haben das Kind total gegen den Vater beeinflusst.


Das ist ein sehr schwieriges Thema, es gibt einen sehr ähnlichen Fall (sehr nah bei mir :pfeif: ), da hat das "Kind" inzwischen einen richtigen "Hass" auf den leiblichen Vater entwickelt, es wurde auch viel versucht aber letztlich ist ALLES an der sturen Kindsmutter gescheitert, die JEDEN Kontakt (auch telefonisch) seit dem 7. Lebensjahr unterbunden hatte ...

Es wird zwar viel geredet und beschlossen dazu, um angeblich die Rechte der (meist) Väter "zu stärken" aber es hat KEINE Wirkung wenn die Mütter dabei nicht irgendwie gezwungen werden können und das fällt dann auch wieder auf den "bösen Vater" zurück.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass er zum ersten Male medizinisch behandelt werden musste, dafür ist (eigentlich) IMMER das Einverständnis beider sorgeberechtigter Elternteile erforderlich (wann war den der letzte Kontakt, wie alt ist er da gewesen ?).
Er kämpft noch immer um einen Umgang mit dem Kind.
Es gibt zwar Gerichtsbeschlüsse, aber Mutter und Kind ver*** das Gericht und halten diese Beschlüsse einfach nicht ein.
Das kennen wir auch, ich habe die Akten gelesen wo bei Gericht darauf hingewiesen wurde, dass es sehr wichtig ist den Kontakt aufrecht zu erhalten, denn die beiden hatten mal ein sehr inniges Verhältnis, ich möchte da auf Einzelheiten nicht weiter eingehen aber es war offenbar irgendwann KEIN Problem zu einer Kinderpsychologin zu gehen mit ihm und das genaue Gegenteil "begutachten" zu lassen, um damit die Interessen der Mutter zu bekräftigen.

Allerdings kamen regelmäßig die Anwaltsbriefe, dass er doch bitte Unterhalt zahlen möge und den früheren gemeinsamen Kredit nicht vergessen soll mit "abzutragen" ... er hatte dann das örtliche Jugendamt kontaktiert und dort seine Einkommensnachweise eingereicht UND darum gebeten ihn bei der Durchsetzung seines (gerichtlich festgelegten) Umgangsrechtes mehr zu unterstützen ... :Hilfe:

Ihm wurde dann zwar schriftlich bestätigt, dass er keinen Unterhalt leisten KANN aus seinem Einkommen (das wurde auch immer wieder überprüft, bis die Unterhaltspflicht beendet war) aber einen Kontakt könne man zwar organisieren (ein Treffen direkt beim Jugendamt) aber man könne die Mutter natürlich NICHT zwingen, den Termin dann mit dem Kind auch wahrzunehmen. :Wut:

Er bekam dann auch mal irgendwann wieder Post (von den Anwälten seiner EX), dass der neue Lebenspartner der Mutter den Jungen gerne adoptieren möchte, man gehe davon aus, dass er nichts einzuwenden habe, weil er sich ja ohnehin seit Jahren NICHT mehr um das Kind gekümmert habe, das war schon mehr als unverschämt und er hat das natürlich abgelehnt.

Zumal seine EX wohl nicht mal bemerkt hatte, wie diese Anwälte sie damit auch noch "abgezockt hatten", denn ein Lebenspartner KANN das Kind seiner Partnerin (schon rechtlich gesehen) gar nicht adoptieren wenn es noch einen leiblichen Vater gibt, geht das allerdings auch nach der Eheschließung nicht so einfach gegen seinen Willen.
Nun möchte die Mutter, dass der Kindsvater eine ärztliche Behandlung / Ergotherapie genehmigt. Formular hat sie geschickt.
Bevor der Vater etwas unterschreibt, möchte er sich über den Gesundheitszustand und die Art der Therapie informieren und hat den Arzt diesbezüglich angeschrieben.
Vermutlich hat sich zum ersten Male jemand die Mühe gemacht zu hinterfragen, ob sie das überhaupt alleine entscheiden DARF , ich denke allerdings auch, dass der Arzt entsprechend instruiert sein wird ihm keine Auskunft zu geben ...
Leider reagiert der Arzt nicht (vermutlich auch von der Mutter entsprechend instruiert).
Wie sieht es mit dem Recht auf Einsicht in die Patientenunterlagen des Kindes aus, wenn gemeinsames Sorgerecht besteht?


Das könnte schwierig werden und spätestens wenn er 14 Jahre alt ist hat er auch schon dar Recht selber zu entscheiden wer mit "seinen" Ärzten über ihn sprechen oder Unterlagen herausgeben darf, ich weiß gerade nicht wo ich das schon mal gelesen habe, dass auch Eltern nicht unbedingt ALLES erfahren müssen / dürfen wenn Jugendliche das nicht mehr wollen.
Da müsste ich erst in Ruhe genauer nachforschen, leider nehme ich an, dass es bei Ergotherapie nicht um "lebensbedrohliche Zustände / Maßnahmen" gehen wird und man die Erlaubnis der Vaters notfalls auch vom Jugendamt "ersetzen" lassen kann.

So endete jedenfalls (fast) der 2. Versuch im geschilderten Fall nun (nach neuer Eheschließung der EX) dann dem Kind wenigstens auch den neuen Namen geben zu dürfen, da kam dann auch die Psychologin ins Spiel weil er ja so "arg gehänselt" würde in der Schule (oder werden könnte) mit einem anderen Nachnamen als seine "Restfamilie" herumlaufen zu müssen. :icon_e_wink:

In Zeiten wo es Patchwork-Familien ohne Ende gibt mit öfter mal verschiedenen Nachnamen, natürlich unbedingt ein Grund wenigstens der Namens-Änderung zustimmen zu "müssen", sonst würde man das Einverständnis vom Jugendamt "ersetzen" lassen, das sei schließlich "zum Wohle des Kindes" ... :Laber: :Laber: :Laber: :kotzen: :kotzen: :kotzen:
Mein Sohn ist total fertig, weil er sein Kind nicht sieht und keine Informationen über es von der Mutter bekommt.
Glaube ich dir gerne und kann ich auch voll verstehen aber ich fürchte auch er wird sich mit dem Gedanken irgendwann abfinden müssen, dass er in diesem System als geschiedener Vater KEINE ernsthaften Möglichkeiten hat, seine Rechte auch durchzusetzen.
Zumindest gibt es kaum gangbare Wege diese Rechte auch ohne erneuten Zank und Streit (bis zum Gericht) mit der EX dann durchzusetzen und leider wird dann ALLES was er macht um sein Kind sehen zu können, wieder gegen ihn verwendet und zu seinem Nachteil ausgelegt ...

Ich weiß wie hart das klingt und ich weiß (leider) auch genau wie WEH das tut, aber je eher er diese Realität in solchen Fällen akzeptiert, umso weniger wird er sich weiter daran "aufreiben" nach immer neuen Möglichkeiten zu suchen.
Auch in dem mir bekannten Fall hat das sehr viele Jahre gedauert bis dann die Erkenntnis gereift ist, dass eigentlich ALLES nur noch "falsch" sein kann in den Augen dieses Kindes was der leibliche Vater (auf dem Rechtswege) tun wird, um den Kontakt (sozusagen mit "Gewalt") wieder herzustellen ... denn so wird es dem Kind ja dann wieder übermittelt.

Es ist leider auch eine Illusion, darauf zu hoffen, dass diese Kinder irgendwann mal selber wissen wollen, ob der andere Elternteil wirklich so ein schlimmer Mensch war / ist, wie es von Mutter und Großeltern erzählt wurde ... diese negative Beeinflussung ist irgendwann so "eingebrannt", dass sie gar nicht auf den Gedanken kommen, dass wäre nur eine böse Intrige gewesen, damit die Mutter ihre ganz persönliche Rache "üben konnte" am EX-Partner ...

Ausnahmen mag es auch da geben aber bisher sieht es im von mir geschilderten Fall NICHT danach aus ... das inzwischen erwachsene "Kind" könnte durchaus Kontakt aufnehmen wenn es daran Interesse hätte ... das Jugendamt kannte IMMER die gültige Anschrift und Telefon-Nummer und es gibt andere Kontakte die ihm auch die aktuellen Daten geben könnten und würden ... :traurig:

Es mag vielleicht nicht das sein was du dazu gerne gelesen hättest, ich denke mal man wird ihm bald mitteilen, dass er die notwendige Behandlung / Therapie verzögert und man ihn für die gesundheitlichen Folgen verantwortlich machen möchte wenn er nicht unterschreibt, damit ist dann wieder ein negativer Punkt erreicht ...
"Papa will wohl nicht, dass ich gesund werde, sonst würde er ja unterschreiben" ... dass der Vater einfach mal die gesundheitlichen Hinter-Gründe erfahren möchte wird ihn mit 13 Jahren sicher nicht sonderlich interessieren ... :Ohnmacht: :Ohnmacht: :Ohnmacht:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:

PS: Ich selber hüte mich bis heute meinen Kindern ihren Vater schlecht zu reden, sie haben seine größten Fehler (die mich zur Trennung bewogen haben) irgendwann selber erkannt und trotzdem ist er immer ihr Vater geblieben und das habe ich auch versucht zumindest zu respektieren, das wird auch so bleiben, obwohl er letztes Jahr "das Zeitliche gesegnet hat".
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Lisbeth
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Re: Einsicht in Patientenunterlagen des eigenen Kindes bei bestehendem Sorgerecht

Ungelesener Beitrag von Lisbeth » Do 9. Aug 2018, 12:00

Rechtlich ist die Sache klar... zur Not kann er halt einen Anwalt bemühen. Die Schweigepflicht des Arzte auch bei Minderjährigen greift hier noch nicht. Erst ab 15. Er hat ein Recht auf Einsicht, in wie fern er eine Kopie der Patientenakte verlangen kann weiß ich aber nicht! Einsicht vor Ort müsste aber auf jedenfall drin sein. Zur Not einen TErmin beim behandelnden Arzt machen!
https://www.recht-gehabt.de/ratgeber/me ... licht.html

In wie fern man ihm die Verzögerung der Therapie vorwerfen kann wenn er nicht eher unterschreibt weiß ich nicht. Ich würde das allerdings nicht als Druckmittel nutzen (die Unterschrift). Ich würde unterschreiben und mir so schnell wie möglich ein Bild über das wieso weshalb warum machen. (Siehe oben ihm stehen die Infos zu!) Zur Not gerichtlich einklagen!

Wenn er die Unterschrift weiter verweigert bevor er nicht genau weiß worum es geht muss andersherum die Mutter die Einwilligung gerichtlich erzwingen... würde ich mich an ihrer Stelle hüten, sie lässt ihm ja wohl nicht die nötigen Infos zukommen.... damit würde sie vor Gericht eher den kürzeren ziehen.

Ansonsten hat die Doppeloma halt leider recht. Es ist eine vor allem emotional sehr schwierige Kiste.
Leider habe ich das selbst sehr oft als Aussenstehende erlebt. Das ging sogar so weit, dass uns in der KITA versucht wurde die Herausgabe des Kindes zu verbieten, sollte der Vater einmal vor der Tür stehen. DIES geht aber so ohne weiteres zum Glück nicht!

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