Urlaubsgeld Anspruch?

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Schlu
Beiträge: 2
Registriert: Fr 8. Jun 2018, 16:20
Danksagung erhalten: 1 Mal

Urlaubsgeld Anspruch?

Ungelesener Beitrag von Schlu » Fr 29. Jun 2018, 12:32

Hallo zusammen,
meine Frage ist,hab ich nach Aussteuerung (20.06.18) Anspruch auf Urlaubsgeld.

Bin seit 28.12.16 krank.

Liebe Grüße Schlu

agnes
Gesperrt
Beiträge: 1720
Registriert: Do 30. Jan 2014, 18:50
Hat sich bedankt: 516 Mal
Danksagung erhalten: 1658 Mal

Re: Urlaubsgeld Anspruch?

Ungelesener Beitrag von agnes » Fr 29. Jun 2018, 13:43

Hallo und willkommen im KoR Forum

Was verstehst du unter Urlaubsgeld und wer sollte dir das zahlen? :Gruebeln:

Meinst du damit eine manchmal tariflich verankerte Sonderzahlung, wie auch das Weihnachtsgeld oder doch die Urlaubsabgeltung für deine aufgrund der langen Krankenzeit nicht in Freizeit abgegoltenen Resturlaubstage? :Gruebeln:

Wurde dir denn für das Jahr 2017 Urlaubsgeld gezahlt (vor allem von wem?), wenn du jetzt für 2018 danach fragst, du bist immerhin bereits seit 28.12.2016 erkrankt. :confused:

Deine allgemeine Frage ist leider sehr kurz gestellt.

Daher stellen sich für mich (ggf. auch für andere User) zunächst die obigen Fragen :lesen:

Erklären kann ich dir jedoch, dass aus dem Krankengeldbezug und nach Aussteuerung aus dem Krankengeld und dem anschließendem Bezug von ALG I nach der Nahtlosigkeitsregelung (Paragraf 145 SGB III), bei Fortbestand des Anstellungsverhältnis als ruhendes Arbeitsverhältnis, ein jährlich anrechenbarer Urlaubsanspruch gegenüber deinem Arbeitgeber weiterhin bestehen bleibt.

Eine finanzielle Urlaubsabgeltung für krankheitsbedingt (daher ruht ja auch das Arbeitsverhältnis) nicht genommene/in Freizeit abgegoltene Urlaubstage jedoch kann erst von dem Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber geltend gemacht werden, wenn das Arbeitsverhältnis entweder einvernehmlich durch Aufhebung oder durch Kündigung oder durch ein Anerkenntnis einer unbefristeten EM-Rente (längstens bis zur Regelaltersrente, dabei endet meist das Arbeitsverhältnis laut Tarif-/Arbeitsvertrag automatisch) zur rechtskonformen Auflösung kommt.

Allerdings, und so ist es rechtlich vom Gesetzgeber geregelt, unterliegen diese Urlaubsansprüche (dieser wird meist dann auch nur als gestzkonformer vierwöchiger Mindesturlaub beziffert) einer Verjährungsfrist, welche 15 Monate nach dem geltenden Urlaubsanspruchsjahr einsetzt! :lesen: :Laber: :lesen:

Beispiel:
Solltest du gegenüber deinem Arbeitgeber noch einen Resturlaubsanspruch aus dem Jahr 2016 haben, dann unterlag dieser Anspruch zum 31.3.2018 der Verjährungsfrist!

Bleibt dein Arbeitsverhältnis auch weiterhin ruhend, so unterliegt der Urlaubsanspruch aus dem Jahr 2017 am 31.3.2019 der Verjährung ... und so geht dass immer weiter, sofern das Arbeitsverhältnis ruhend bestehen bleibt und nicht zur Auflösung kommt.

Ich hoffe, du hast jetzt damit eine Antwort auf deine Frage erhalten.

Alles Gute wünscht :smile: agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

Schlu
Beiträge: 2
Registriert: Fr 8. Jun 2018, 16:20
Danksagung erhalten: 1 Mal

Re: Urlaubsgeld Anspruch?

Ungelesener Beitrag von Schlu » Sa 30. Jun 2018, 12:20

Hallo Agnes,
mir wurde 2017 Urlaubsgeld (Sonderzahlungen) von meinem Arbeitgeber gezahlt aber für 2018 nicht.

Meine Frage wäre liegt es daran das ich ausgesteuert bin und deshalb kein Urlaubsgeld für 2018 bekomme.

Liebe Grüße Schlu

agnes
Gesperrt
Beiträge: 1720
Registriert: Do 30. Jan 2014, 18:50
Hat sich bedankt: 516 Mal
Danksagung erhalten: 1658 Mal

Re: Urlaubsgeld Anspruch?

Ungelesener Beitrag von agnes » Sa 30. Jun 2018, 12:33

Hallo Schlu

Ich kann das nicht nachvollziehen.

Schau in deinem Arbeits-/ oder geltendem Tarifvertrag, was da für eine (Sonder-)Urlaubsregel gilt.

Ob eine Rechtsgültigkeit auf die Urlaubszahlung besteht und ob die Aussteuerung darauf Einfluss haben könnte :Gruebeln: keine Ahnung! :Verwirrt:

Die wahre Auskunft/Erklärung dazu wirst du wohl nur von deinem Lohnbüro/Arbeitgeber erhalten. :lesen:

Gruß agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 31 Gäste