Antrag auf Schwerbehinderten-Ausweis, wie beim Widerspruch vorgehen ?
Verfasst: Di 19. Jun 2018, 23:35
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und hoffe, dass es möglich ist, einen Thread quasi "wiederzubeleben" (wollte keinen neuen aufmachen, da meine Frage zu diesem Thema passt - falls das verkehrt ist seht es mir bitte nach und korrigiert mich ;-) ).
Ich habe kürzlich auf Anraten meines Arztes einen Schwerbehindertenausweis beantragt. Nun ist ein Feststellungsbescheid gekommen, der mich verwundert hat (GdB 20). Ich habe Widerspruch eingelegt und Akteneinsicht beantragt - es zeigt sich, dass mein Hausarzt ältere Befunde vom Facharzt abgegeben hat, sodass vom Facharzt nichts aktuelles mehr angefordert wurde. Die Befunde, die für die Beurteilung vorlagen waren aber aus Zeiten vor über einem Jahr, als noch keine Schwerbehinderung bestand. Nun habe ich drei Fragen dazu und würde mich freuen, wenn ihr mir antworten könntet:
1.) Mir wurde eine Frist von vier Wochen gesetzt, meine Widerspruchsbegründung abzugeben. Wegen der Urlaubszeit und der allgemeinen Dauer von Terminvergaben beim Facharzt, habe ich aber erst in knapp fünf Wochen einen Termin dort bekommen können - das notwendige Attest (was ich nun auch scheinbar noch selbst zahlen muss, weil ich es ja nachreichen muss - oder??) dauert dann auch nochmal ein paar Tage... Ist es möglich, diese gesetzte Frist mit dieser Begründung zu verlängern?
2.) Ich habe den Antrag im Frühjahr leider etwas blauäugig gestellt, ohne mich genauer zu informieren - mir war das alles irgendwie zu unangenehm, wollte mir so einiges selbst nicht eingestehen. Nun wäre es aber aus diversen Gründen sinnvoll, auch Merkzeichen zu beantragen - das habe ich beim Erstantrag nicht getan, weil ich dachte, dass ich keinen Parkausweis o.ä. brauche und nicht wusste, was es mir sonst noch bringen kann. Ist es möglich, im Zuge des Widerspruchs auch die Merkzeichen mit zu beantragen, oder muss ich dafür einen Verschlimmerungsantrag stellen (aber es hat sich ja nicht verschlimmert, ich hab es nur versäumt, die Merkzeichen mit zu beantragen)?
3.) Sollte ich eine Begutachtung anbieten? Meinetwegen kann sich das Amt gern selbst ein Bild machen von meiner Lage - ich meine auch, irgendwo gelesen zu haben, dass so etwas manchmal gemacht wird, finde es aber nicht wieder.
Danke im Voraus für eure Hilfe, viele Grüße!
ich bin neu hier und hoffe, dass es möglich ist, einen Thread quasi "wiederzubeleben" (wollte keinen neuen aufmachen, da meine Frage zu diesem Thema passt - falls das verkehrt ist seht es mir bitte nach und korrigiert mich ;-) ).
Ich habe kürzlich auf Anraten meines Arztes einen Schwerbehindertenausweis beantragt. Nun ist ein Feststellungsbescheid gekommen, der mich verwundert hat (GdB 20). Ich habe Widerspruch eingelegt und Akteneinsicht beantragt - es zeigt sich, dass mein Hausarzt ältere Befunde vom Facharzt abgegeben hat, sodass vom Facharzt nichts aktuelles mehr angefordert wurde. Die Befunde, die für die Beurteilung vorlagen waren aber aus Zeiten vor über einem Jahr, als noch keine Schwerbehinderung bestand. Nun habe ich drei Fragen dazu und würde mich freuen, wenn ihr mir antworten könntet:
1.) Mir wurde eine Frist von vier Wochen gesetzt, meine Widerspruchsbegründung abzugeben. Wegen der Urlaubszeit und der allgemeinen Dauer von Terminvergaben beim Facharzt, habe ich aber erst in knapp fünf Wochen einen Termin dort bekommen können - das notwendige Attest (was ich nun auch scheinbar noch selbst zahlen muss, weil ich es ja nachreichen muss - oder??) dauert dann auch nochmal ein paar Tage... Ist es möglich, diese gesetzte Frist mit dieser Begründung zu verlängern?
2.) Ich habe den Antrag im Frühjahr leider etwas blauäugig gestellt, ohne mich genauer zu informieren - mir war das alles irgendwie zu unangenehm, wollte mir so einiges selbst nicht eingestehen. Nun wäre es aber aus diversen Gründen sinnvoll, auch Merkzeichen zu beantragen - das habe ich beim Erstantrag nicht getan, weil ich dachte, dass ich keinen Parkausweis o.ä. brauche und nicht wusste, was es mir sonst noch bringen kann. Ist es möglich, im Zuge des Widerspruchs auch die Merkzeichen mit zu beantragen, oder muss ich dafür einen Verschlimmerungsantrag stellen (aber es hat sich ja nicht verschlimmert, ich hab es nur versäumt, die Merkzeichen mit zu beantragen)?
3.) Sollte ich eine Begutachtung anbieten? Meinetwegen kann sich das Amt gern selbst ein Bild machen von meiner Lage - ich meine auch, irgendwo gelesen zu haben, dass so etwas manchmal gemacht wird, finde es aber nicht wieder.
Danke im Voraus für eure Hilfe, viele Grüße!