Antrag auf Schwerbehinderten-Ausweis, wie beim Widerspruch vorgehen ?

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
zaeda
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Antrag auf Schwerbehinderten-Ausweis, wie beim Widerspruch vorgehen ?

Ungelesener Beitrag von zaeda » Di 19. Jun 2018, 23:35

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und hoffe, dass es möglich ist, einen Thread quasi "wiederzubeleben" (wollte keinen neuen aufmachen, da meine Frage zu diesem Thema passt - falls das verkehrt ist seht es mir bitte nach und korrigiert mich ;-) ).

Ich habe kürzlich auf Anraten meines Arztes einen Schwerbehindertenausweis beantragt. Nun ist ein Feststellungsbescheid gekommen, der mich verwundert hat (GdB 20). Ich habe Widerspruch eingelegt und Akteneinsicht beantragt - es zeigt sich, dass mein Hausarzt ältere Befunde vom Facharzt abgegeben hat, sodass vom Facharzt nichts aktuelles mehr angefordert wurde. Die Befunde, die für die Beurteilung vorlagen waren aber aus Zeiten vor über einem Jahr, als noch keine Schwerbehinderung bestand. Nun habe ich drei Fragen dazu und würde mich freuen, wenn ihr mir antworten könntet:

1.) Mir wurde eine Frist von vier Wochen gesetzt, meine Widerspruchsbegründung abzugeben. Wegen der Urlaubszeit und der allgemeinen Dauer von Terminvergaben beim Facharzt, habe ich aber erst in knapp fünf Wochen einen Termin dort bekommen können - das notwendige Attest (was ich nun auch scheinbar noch selbst zahlen muss, weil ich es ja nachreichen muss - oder??) dauert dann auch nochmal ein paar Tage... Ist es möglich, diese gesetzte Frist mit dieser Begründung zu verlängern?

2.) Ich habe den Antrag im Frühjahr leider etwas blauäugig gestellt, ohne mich genauer zu informieren - mir war das alles irgendwie zu unangenehm, wollte mir so einiges selbst nicht eingestehen. Nun wäre es aber aus diversen Gründen sinnvoll, auch Merkzeichen zu beantragen - das habe ich beim Erstantrag nicht getan, weil ich dachte, dass ich keinen Parkausweis o.ä. brauche und nicht wusste, was es mir sonst noch bringen kann. Ist es möglich, im Zuge des Widerspruchs auch die Merkzeichen mit zu beantragen, oder muss ich dafür einen Verschlimmerungsantrag stellen (aber es hat sich ja nicht verschlimmert, ich hab es nur versäumt, die Merkzeichen mit zu beantragen)?

3.) Sollte ich eine Begutachtung anbieten? Meinetwegen kann sich das Amt gern selbst ein Bild machen von meiner Lage - ich meine auch, irgendwo gelesen zu haben, dass so etwas manchmal gemacht wird, finde es aber nicht wieder.

Danke im Voraus für eure Hilfe, viele Grüße!

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Re: Antrag auf Schwerbehinderten-Ausweis, wie beim Widerspruch vorgehen ?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 20. Jun 2018, 04:01

Hallo zaeda, :smile:

und zunächst mal Herzlich Willkommen im K-o-R ... :umarm:
ich bin neu hier und hoffe, dass es möglich ist, einen Thread quasi "wiederzubeleben" (wollte keinen neuen aufmachen, da meine Frage zu diesem Thema passt - falls das verkehrt ist seht es mir bitte nach und korrigiert mich ;-) ).
Zunächst mal habe ich dir eine eigenes Thema eröffnet, es ist nicht unbedingt sinnvoll ein so altes Thema wiederbeleben zu wollen ... für die bessere Unterscheidung habe ich deinen Titel etwas angepasst.
Ich habe kürzlich auf Anraten meines Arztes einen Schwerbehindertenausweis beantragt. Nun ist ein Feststellungsbescheid gekommen, der mich verwundert hat (GdB 20).


Ein wenig mehr Infos zu dir und deinen gesundheitlichen Problemen, die zu diesem Rat geführt haben wäre natürlich nicht schlecht, sonst kann man kaum beurteilen wollen, ob der GDB "passen" könnte oder nicht und warum dein Arzt meint du müsstest den Schwerbehinderten-Ausweis bekommen.

Es schein allerdings schon "auf den ersten Blick" von Beginn an Einiges falsch gelaufen zu sein, denn diesen Antrag sollte man schon sehr gut vorbereiten.
Ich habe Widerspruch eingelegt und Akteneinsicht beantragt - es zeigt sich, dass mein Hausarzt ältere Befunde vom Facharzt abgegeben hat, sodass vom Facharzt nichts aktuelles mehr angefordert wurde. Die Befunde, die für die Beurteilung vorlagen waren aber aus Zeiten vor über einem Jahr, als noch keine Schwerbehinderung bestand.


Ob eine Schwerbehinderung besteht hat ja das Versorgungs-Amt zu prüfen und zu entscheiden und es ist generell immer besser die nötigen Arzt - / Facharztberichte oder auch Klinikberichte vorher zu besorgen und Kopien davon DIREKT zusammen mit dem Antrag an das Amt zu senden.

Die ständigen / häufigen Behinderungen im Alltag sollte man zusätzlich auch genauer beschreiben mit den eigenen Worten, denn aus den Arztberichten geht das so genau nicht hervor was konkret als Behinderung empfunden wird, das kann bei verschiedenen Menschen auch mit den gleichen Diagnosen sehr unterschiedlich sein.
Wir nennen das hier einen "Jammerlappen" schreiben und darin schildern welche konkreten Probleme so im Alltag auftreten, die bei gesunden Menschen im gleichen Alter nicht "die Regel" sind.

Nicht Alles was man selbst als Problem sieht bewirkt auch einen GdB nach den Richtlinien des VA, es kommt auch etwas auf das aktuelle Lebensalter an, denn bestimmte "Verschleißerscheinungen" werden irgendwann nicht mehr als besondere Behinderung angesehen wenn man schon älter ist.

Anerkannte Behinderungen müssen mindestens schon seit 6 Monaten bestehen und wahrscheinlich auch langfristig / dauerhaft bestehen bleiben.
Die nötigen medizinischen Nachweise sollten dann natürlich auch aktuell sein und das belegen können was man dazu schreibt.
Für die Begründung deines Widerspruches solltest du das also nun nachholen und unbedingt einen "Jammerlappen" schreiben und mitschicken.
1.) Mir wurde eine Frist von vier Wochen gesetzt, meine Widerspruchsbegründung abzugeben. Wegen der Urlaubszeit und der allgemeinen Dauer von Terminvergaben beim Facharzt, habe ich aber erst in knapp fünf Wochen einen Termin dort bekommen können - das notwendige Attest (was ich nun auch scheinbar noch selbst zahlen muss, weil ich es ja nachreichen muss - oder??) dauert dann auch nochmal ein paar Tage... Ist es möglich, diese gesetzte Frist mit dieser Begründung zu verlängern?
Diese Frist ist willkürlich festgelegt und die kannst du verlängern lassen, du brauchst aber KEINE kostenpflichtigen Atteste sondern du solltest dir die nötigen Behandlungs-Unterlagen / Befunde einfach ausdrucken lassen, die es ja geben muss bei deinen Ärzten.
Darauf hast du nach dem Patientenrechtegesetz einen Rechtsanspruch, also lass dich da von deinen Ärzten nicht "abwimmeln", sie dürfen höchstens Kopierkosten von dir verlangen.

http://www.patienten-rechte-gesetz.de/p ... sicht.html
2.) Ich habe den Antrag im Frühjahr leider etwas blauäugig gestellt, ohne mich genauer zu informieren - mir war das alles irgendwie zu unangenehm, wollte mir so einiges selbst nicht eingestehen.
Das scheint mir auch so, aber man sollte sich zu irgendwelchen Anträgen auch nicht vom Arzt überreden lassen, wenn man selbst nicht wirklich Ahnung hat wofür das gut sein soll ... WAS konkret hast du dir denn davon erwartet ???
Nun wäre es aber aus diversen Gründen sinnvoll, auch Merkzeichen zu beantragen - das habe ich beim Erstantrag nicht getan, weil ich dachte, dass ich keinen Parkausweis o.ä. brauche und nicht wusste, was es mir sonst noch bringen kann.
Du bist immer noch ziemlich "blauäugig", mit GdB 20 bekommt man keine Merkzeichen und es dürfte sehr fraglich sein ob du im Widerspruch direkt den Schwerbehinderten - Ausweis (also mindestens GdB 50) erreichen wirst, VORHER werden Merkzeichen gar nicht erteilt ... es gibt auch nicht direkt einen "Park-Ausweis", dafür brauchst du noch deutlich mehr GdB ... und eine schwere Gehbehinderung und /oder schwere Herzprobleme ... um das mal etwas "allgemein" zu erklären.

Du solltest dich wirklich erst mal näher mit den "Versorgungsmedizinischen Grundsätzen" befassen ... und damit wofür konkret man überhaupt einen GdB und diverse Merkzeichen bekommen könnte ...
3.) Sollte ich eine Begutachtung anbieten? Meinetwegen kann sich das Amt gern selbst ein Bild machen von meiner Lage - ich meine auch, irgendwo gelesen zu haben, dass so etwas manchmal gemacht wird, finde es aber nicht wieder.
Du kannst keine "Begutachtung" anbieten, wenn deine medizinischen Unterlagen und deiner Erklärungen nicht ausreichen, dann wird das Amt einen Gutachter beauftragen, das ist aber eher selten der Fall wegen GdB ...in der Regel beantragt man dann tatsächlich irgendwann einen höheren GdB wenn sich was "verschlimmert" hat oder dazu gekommen ist.

Due wirst sicher noch weitere Antworten dazu bekommen, betrachte das einfach mal als ersten Überblick ...

Ich selbst habe GdB 40 wegen einer künstlichen Herzklappe (also auch noch keinen Schwerbehinderten-Ausweis) und diverser anderer "Kleinigkeiten", mein Dopa hat inzwischen GdB 90 und das Merkzeichen "G", damit gibt es übrigens auch noch KEINE Parkerleichterungen für ihn ... obwohl er (seit vielen Jahren) schwere Bewegungsprobleme hat und seit nunmehr 2 Jahren einen Defibrillator in der Brust ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Antrag auf Schwerbehinderten-Ausweis, wie beim Widerspruch vorgehen ?

Ungelesener Beitrag von agnes » Mi 20. Jun 2018, 08:36

Hallo Zaeda und willkommen im Forum :smile:

Beim Lesen deines Beitrags/Anliegens musste ich gleich wieder an meine damals eigenen Hoffnungen auf Anerkennung eines angemessenen GdBs denken.

Auch mir wurde hausärztlich und auch aus der Reha heraus nahegelegt eine Anerkennung auf Schwerbehinderung zu beantragen.

Mein damaliges Krankheitsbild umfasste einiges an orthopädische Schäden, welche, trotz operativer Interventionen, weiter voranschritten und meinen privaten und beruflichen Alltag mittlerweile beeinträchtigten.

Und auch mir wurde lediglich ein GdB 20 zugesprochen.

Knapp zwei Jahre später stand eine erneute Reha an und mittlerweile hatte ich auch weitere diverse orthopädische, neurologische und radiologische Befunde, sodass ich eine Neufestsetzung beim damals zuständigem Versorgungsamt (die Zuständigkeit lag damals noch bei denen) beantragte.

Daraufhin erhielt ich einen GdB 40 zugesprochen.
Das von mir zudem noch geltend gemachte MZ G, wurde mir jedoch verwehrt, obwohl ich da bereits schon eine nachweislich dokumentierte Gehbehinderung hatte und auch zeitweise sogar rollstuhl- und rollatorabhängig war!

Es dauerte gar nicht lange, bis sich mein Gesundheitszustand dahingehend verschlechterte, ich auf der rechten Seite Totalausfälle beim Gehen und Lähmungen im Arm bekam, sodass im Abstand von nur fünf Monaten zwei Operationen, nebst anschließenden AHB-Maßnahmen, an der Wirbelsäule mit Versteifungen mehrerer Segmente notwendig wurden.

Wiederum beantragte ich beim zuständigen VA mit den Befunden/dazugehörigen vorherigen Untersuchungsberichten eine Neufestsetzung nebst MZ G und schaffte nunmehr den GdB 50, aber ohne das MZ G :Veraergert:

Da mich meine körperlichen Einschränkungen mittlerweile auch an meine psychische Grenze brachte, ich nach 20 jähriger Schmerzkarriere auch als austherapiert und somit bereits als chronischer Schmerzpatient in der maximalsten Stufe nunmehr eingestuft war (morphinpflichtig), rieten mir meine Fachärzte zur Antragstellung der EM-Rente und schrieben mich weiterhin fortlaufend AU.

Zuvor hatte ich keinerlei AU-Zeiten (außer bei den Klinikaufenthalten), trotz meines Krankheitsbildes!

Während des EM-Rentenantragsverfahrens durchlief ich weiterhin auch einige Fachklinikaufenthalte und unzählige Gutachten wurden mir auferlegt, sodass mir ausreichend weitere Berichte/Befunde/Gutachten/Dokumentationen vorlagen, um damit eine erneute Neufestsetzung des GdBs zu erwirken und das MZ G.

Ein unbefristeter GdB 70 wurde mir zwar dabei anerkannt, aber das MZ G weiterhin verwehrt, obwohl gutachterlich sogar eine fürs EM-Rentenverahren wichtige Frage nach Vorliegen einer Wegeunfähigkeit bejaht wurde! :lesen:

Mir war und ist es nicht so wichtig, das MZ G unbedingt zu erzwingen, von daher habe ich es auch nicht weiter verfolgt und gerichtlich erwirkt.

Meine hier gemachten Schilderungen sollen dir aufzeigen, dass es nicht immer so einfach ist, einen angemessenen (wir Antragsteller können die Angemessenheit eh nicht wirklich einstufen und fühlen uns von daher auch eher benachteiligt) GdB auf Anhieb zu erhalten.

Selbst das Anerkenntnis meines GdBs 70, den man zunächst auf 5 Jahre anerkannte, hatte man "von Amts wegen" bereits schon nach zwei Jahren überprüft, aber dann auch schon für unbefristet befunden. :Laber: :lesen:

Mittlerweile rödel ich weiterhin zeitweise im Rollstuhl, am Rollator oder an besseren Tagen genussvoll zu Fuß durch die Welt (wir verreisen sehr viel), aber ich ärgere mich nicht mehr über die Behördenwillkür, ich bin froh mein Leben in der Form voll genießen zu können. :Yeah:

Ein Gutes hatte jedoch mein GdB 70 (ansonsten nützt mir der GdB-Ausweis recht wenig), ich konnte in diesem Jahr, aufgrund meiner versicherungsrechtlichen Voraussetzungen und meines Alters, nach 12 Jahren Rentenbezug von der unbefristeten EM-Rente in die vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte wechseln. :ic_up: :ic_up:

Da man auch bei einem unbefristeten EM-Rentenbezug jederzeit einem Überprüfungsverfahren unterzogen werden kann, habe ich nunmehr damit nichts mehr zu tun und das beruhigt ungemein. :jaa:

Als Rentner mit anerkannter Schwerbehinderung profitiere ich wenig von der festgestellten Schwerbehinderungseigenschaft.
Ermäßigte Eintritte habe ich lediglich zwei-/dreimal genutzt, im Zoo mit meinen Enkelchen.

Lediglich bei der Einkommensteuer wirkt es sich für mich etwas aus, da wir auch als Rentner (mein Mann ist nach 50 Jahren und 10 Monaten beruflicher Tätigkeit auch offizieller Altersrentner) weiterhin steuerpflichtig sind.

Wie @Doppeloma bereits schrieb, man sollte sich innerhalb der Gesellschaft mit seinen Gebrechen/Leiden wirklich real sehen und abschätzen, wie man innerhalb dieser Gesellschaft mit seinen Leiden einzustufen ist und sich nicht auf einen GdB/MZ versteifen, der nämlich immer einem Gleichgeschlechtlichem und Gleichaltrigem "gesundem Menschen" gegenüber zu stellen ist. Daraus wird sich erst laut der GdB-Tabelle ein GdB/MZ berechnen lassen.

Viel Erfolg wünsche ich dir aber für deinen Widerspruch :ic_up: :ic_up: agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

zaeda
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Re: Antrag auf Schwerbehinderten-Ausweis, wie beim Widerspruch vorgehen ?

Ungelesener Beitrag von zaeda » Mi 20. Jun 2018, 10:16

Liebe Doppeloma, liebe Agnes,

danke für eure Antworten! :applaus:

Die versorgungsmedizinischen Grundsätze hab ich mir in den letzten Tagen zu Gemüte geführt und ja, danach zu urteilen wäre es durchaus möglich, Merkzeichen zu bekommen. Nach den Grundsätzen läge mein GdB zwischen 70-100 (realistisch ist da wohl sicher eher das untere Maß. Selbst wenn meine sozialen Anpassungsschwierigkeiten, die laut Beiratsempfehlungen "schwer" sind, nur als mittelgradig akzeptiert würden, wären es noch 50-70). Dass mir "nur" ein GdB von 20 zugesprochen wurde ist insofern ok, dass die relevanten Unterlagen dem Amt eben nicht vorlagen und ich mich auf die Aussage meines Facharztes verlassen hatte, dass das Amt die Befunde anfordert und ich deshalb kein kostenpflichtiges Attest erstellen lassen muss. Das ist dann eben schief gegangen, weil der Hausarzt nicht auf dem Laufenden ist und nur alte Befunde hatte, die er mitgeschickt hat - das Amt hat dann keine aktuelleren mehr angefordert und entsprechend lagen zu meinen seit September 2017 in dieser Form bestehenden Beschwerden nur meine eigenen Beschreibungen vor - scheinbar das, was ihr einen Jammerlappen nennt (passendes Wort...). Und das ist ohne entsprechenden Befundbericht nicht relevant, wie es scheint. Danke übrigens für den Link zu den Patientenrechten, das werd ich gleich mal lesen, sowas hätte ich mir auch schon längst mal ansehen sollen!

Vielleicht kurz, um es etwas einfacher zu gestalten: es geht um eine komplexe PTBS mit schweren dissoziativen Störungen und Amnesie, ausgeprägter Konversionssymptomatik. Ich brauche regelmäßig Hilfe, kann vieles allein nicht mehr machen, z.B. nicht mehr allein Bahn fahren, einkaufen o.ä. ist nur selten problemlos möglich, habe deutliche Gehstörungen und v.a. (das ist im Alltag neben den heftigen Intrusionen und Schmerzen das schlimmste Problem): ich habe ständig Amnesien und dissoziiere, werde orientierungslos. Bin zur Zeit nicht arbeitsfähig, die Kontakte nach außen haben sich in den letzten Monaten - nennen wir es mal freundlich...: reduziert. Die Unterlagen des Hausarztes sagten darüber nichts aus, es ging "nur" um diverse organische Krankheiten und eine leichte/mittelgradige Depression, die scheinbar für den GdB 20 reicht (dafür hätte ich aber auch keinen Ausweis beantragt).

Ich brauche den Ausweis nicht für die Steuer (das wäre nur ein netter Nebeneffekt), sondern v.a., weil ich diverse nötige Therapie- und Behandlungskosten über einen Anwalt bei Gericht einfordern muss (beim "Auslöser" der PTBS). Dafür wiederum sagen sowohl Arzt als auch Anwalt ziehen Gerichte den GdB gern als "Maß" dafür hinzu, ob und wie groß eine relevante Schädigung da ist, oder eben nicht. Ein Merkzeichen wäre deshalb gut, weil ich außerdem versuche, über einen Assistenzhund wieder am Alltagsleben teilhaben zu können - auch hier werden die teils horrenden Kosten ggf. gar nicht getragen, aber wenn ich ihn dann wenigstens mit in die Bahn nehmen könnte, wäre das super. Außerdem wäre es eine große Entlastung für mein Umfeld, weil dann vielleicht nicht 24/7 jemand erreichbar sein muss, um mir zu helfen. Gerade weil mich die PTBS so einschränkt, wäre ein Ausweis außerdem recht hilfreich, um wieder ins Berufsleben zu kommen - ich bin inzwischen seit September krank geschrieben und mach mir Sorgen, irgendwann in so ein Dauererwerbslosigkeitsloch zu fallen, das würd ich gern verhindern. Das Beispiel mit dem Parkausweis hab ich im ersten Post nur gebracht, weil ich bei Antragstellung einfach nichts wusste und dachte, Merkzeichen braucht man eben für einen Parkausweis, den ich nicht benötige.

Ich werde dann einfach mal versuchen, das im Widerspruch mit einzubringen, falls es nicht geht, muss dann eben irgendwann ein Verschlimmerungsantrag her oder so.Es ist schon mal sehr gut zu wissen, dass die Frist nicht bindend ist bzw. dass ich sie verlängern lassen kann, das nimmt einiges an Stress aus der momentanen Situation.

Ich hoffe, ich hab jetzt etwas besser erklären können, wie und wieso es zu dem Antrag, aber auch zu der Feststellung von GdB 20 kam.

Danke nochmal für eure ausführlichen Antworten!
VG, zaeda

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Re: Antrag auf Schwerbehinderten-Ausweis, wie beim Widerspruch vorgehen ?

Ungelesener Beitrag von zaeda » So 24. Jun 2018, 10:11

Hallo zusammen,

ich hätte noch ein paar kleine Fragen: ich bin bei meinen Recherchen bzgl. der Höhe des GdB und der Merkzeichen auf ein Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg gestoßen, was einen Fall betrifft, der meinem sehr ähnlich ist. Die Krankheit, die laut LSG zu einem GdB von 70 und den Merkzeichen G und B führen muss (was im Urteil auch ausführlich begründet ist), ist auch in der Symptomatik genau so beschrieben, wie meine. Ist es nun sinnvoll, das in der Widerspruchsbegründung, in der ich ja die Merkzeichen auch nachbeantragen möchte, zu zitieren, oder wedelt man mit Gerichtsurteilen erst, wenn auch der Widerspruch abgelehnt wurde?

Dann hätte ich noch eine Frage zum "Jammerlappen": ich hab beim Erstantrag eine kurze, stichpunktartige Übersicht meiner Beschwerden und Einschränkungen eingereicht. Wenn ich nun wirklich Einzelbeispiele bringe und z.B. die verschiedenen Arten der Dissoziationen genauer und einzeln erläutere, werden daraus schnell viele Seiten. Mal abgesehen davon, dass es sich dann wirklich wie ein "Jammerlappen" anfühlt - ist das wirklich so gemeint? Oder soll der Jammerlappen eine stichpunktartige Übersicht bleiben? Es wird ja noch mehr beigelegt, einen aktuellen Bericht meines Therapeuten hab ich bereits, den meines Facharztes werde ich, sobald der aus dem Urlaub zurück ist, hoffentlich zeitnah bekommen.

Und was die Merkzeichen angeht: ich habe keine Infos darüber gefunden, ob man die im Widerspruch noch "nachbeantragen" kann, habe also einfach reingeschrieben, dass ich es dummerweise beim Antrag nicht beantragt hatte, das nun aber nach umfangreicher Information meinerseits nachholen möchte. Falls das nicht geht, möge man mir Bescheid sagen - ich dachte, das wäre vllt sinnvoll damit ich, falls es nicht geht, bei einem dann ja anstehenden Verschlimmerungsantrag darauf hinweisen kann, dass ich nicht plötzlich und kurzfristig gehbehindert bin, sondern es auch hier um eine längerwierige Einschränkung geht. Was meint ihr, ist das ein sinnvolles Vorgehen, oder habt ihr bessere Vorschläge?

Danke euch schonmal im Voraus für euer Mitdenken!

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Re: Antrag auf Schwerbehinderten-Ausweis, wie beim Widerspruch vorgehen ?

Ungelesener Beitrag von timilu » So 24. Jun 2018, 11:02

Hallo zaeda,
wann man mit Gerichtsurteilen „winkt“ weiß ich leider nicht.

Mein Jammerlappen war 4 Seiten lang. Anfänglich hatte ich nur Stichpunkte, die ich nach und nach ausgearbeitet habe.
Mein Problem war eher, das ich nichts vergesse, denn viele Einschränkungen sind inzwischen so selbstverständlich geworden, das ich gar nicht daran dachte sie mit reinzuschreiben. Mein Mann hat mich immer wieder auf die ein oder andere Einschränkung hingewiesen, nachdem ich ihm meinen Jammerlappen vorgelesen habe.

Er war mir da eine große Hilfe.

Anfangs (vor vielen Jahren) bekam ich nur GdB 20. Später dann 40.
Dann wurde mir ein GdB 70 zugesprochen. Nach einem Verschlimmerungsantrag dann GdB 70 und MZ G. Dem habe ich dann widersprochen und bekam innerhalb von 9 Tagen GdB 90 und MZ G. Ein Widerspruch kann sich durchaus lohnen, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. :jaa:
Mein GdB war von Anfang an immer unbefristet, genau wie meine Rente.

Ich wünsche dir für deinen Weg alles gute.


Das ist mir noch eingefallen.....bei meinem Widerspruch bekam ich ein Formular vom Versorgungsamt zugeschickt, wo ich ausfüllen sollte was ich genau möchte. Da wurde auch nach dem GdB gefragt und nach Merkzeichen.
Ich würde mir da keinen Kopf machen. Entweder bekommst du auch so ein Formular (ist vermutlich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich), oder du schreibst das explizit in deinen Widerspruch.

Ich habe mir auch etwas von meinem HA schreiben lassen, was ich gerne selbst bezahlt habe.
Er hat darin unter anderem auch die GdB- und MZ-Forderung reingeschrieben und begründet.
Viele Grüße, timilu

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