Neuregelung 9/10Regel Krankenversicherung

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Anja12
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Re: Neuregelung 9/10Regel Krankenversicherung

Ungelesener Beitrag von Anja12 » Sa 2. Jun 2018, 13:13

Hallo zerbrechlich,

freut mich sehr, dass es bei Dir geklappt hat.
Ich kenne in der Zwischenzeit einige,
wo es auch funktioniert hat.

Viele Grüße

Anja

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Unwissend
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Re: Neuregelung 9/10Regel Krankenversicherung

Ungelesener Beitrag von Unwissend » Sa 2. Jun 2018, 20:47

Hallo da,

auch ich habe heute Post der barmherzigen KK bekommen. :-)

Rückwirkend zum 1.7.17 bin ich nun auch in der KVdR.

Die KK hat dazu noch geschrieben, dass sie die DRV informieren und ich wahrscheinlich wegen Rückforderungen von der DRV angeschrieben werde.

Soweit...so gut.

Habe etwas dazu noch recherchiert.

Es werden Forderungen der DRV an mich gestellt, zu nicht gezahlten KVdR Beiträgen ab 1.8.17 bis dato plus die Zuschüsse zur freiwilligen KV Pflichtversicherung, für die ja nun kein Anspruch bestand ab 1.8.17.

Hab ich auch kapiert.

So wie ich das las wird diese Summe quasi in Raten xy Euro von der laufenden Rente einbehalten bis alles getilgt ist.

Aber Einmal-Rückzahlungen von mir an die DRV sind wohl auch möglich.


Im Schreiben der KK steht, dass, was an zu viel gezahlten Beiträgen in der freiwilligen Pflichtversicherung bis dato aufgelaufen ist , aufgrund dem rückwirkenden Wechsel in die KVdR, von der KK erst einbehalten wird, für spätere Rückzahlungsgesuche der DRV.

Aber, ist das denn überhaupt so rechtens?

Weil die DRV ja nicht einfach meine KK auffordern kann denen das Geld zu überweisen. Denn dazu müsste die KK mich dann ja erst mal fragen, ob sie das dürfen. Weil es ja meine Beitragsrückerstattung ist. Oder?

Ich würde mir doch lieber das aufgelaufene Beitragsguthaben rückwirkend bis 1.8.17 von der KK auszahlen lassen und dann die Forderung der DRV in einer Zahlung ausgleichen!
Diese KK hat mich schon so viele Nerven, Tränen und graue Haare gekostet- da will ich die nicht auch noch mit MEINEM Geld arbeiten lassen!

Habe ich ein Recht auf diese Vorgehensweise?

Der Brief hat eine Rechtsbehelfsbelehrung und ich kann innerhalb von 1 Monat dazu Widerspruch gegen einlegen.

Der würde sich dann ja nur auf den Satz, in dem Brief der KK an mich, beziehen, dass die meine überzahlten Beiträge solange noch nicht erstatten werden , bis das Verrechnungsgesuch der DRV da ist.

Aber wie schon geschrieben meine ich, das die DRV nicht einfach, ohne mein Einverständnis, das an die KK stellen bzw. schicken darf. Weil es ja mein Geld quasi ist!

Und daher verlange ich in meinem Widerspruch umgehend die Erstattung meiner Beiträge incl. detaillierter Aufstellung.

Das ging mir gerade mal so durch den Kopf.

Wie seht Ihr das so?
Zuletzt geändert von Unwissend am Sa 2. Jun 2018, 22:43, insgesamt 1-mal geändert.

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Fee59
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Re: Neuregelung 9/10Regel Krankenversicherung

Ungelesener Beitrag von Fee59 » Sa 2. Jun 2018, 22:29

Hallo,

da Du Dich selbst krankenversichert hast,
hat die DRV Dir den Betrag ausbezahlt, den sie normalerweise an die KK abgeführt hätte.

Somit hat die DRV jetzt rückwirkend Schulden bei der KK,
da die KK bisher keine Beiträge von der DRV erhalten hat.

Deine Rentenzahlung, die Du von der DRV in Zukunft erhalten wirst,
wird also etwas niedriger sein,
nämlich der vormalige Auszahlungsbetrag abzüglich der KK-Beiträge.
Hierzu wird Dir die DRV auch noch eine Berechnung zusenden.

Da die KK natürlich ungern ihrem Geld hinterherrennt,
macht sie das genauso wie die DRV bei einer rückwirkend genehmigten Rente.
Sie behält erst einmal die bereits (von Dir gezahlten) Beträge ein.

Wenn die KK dann weiß, wie viel KK-Beitrag die DRV für jeden Monat
von Deiner Rente abziehen muss, wird sie ihre Nachforderung für die
vergangenen Monate an die DRV berechnen,
diesen Betrag von den von Dir gezahlten Beiträgen abziehen
und Dir die Differenz zurück überweisen.

LG
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Re: Neuregelung 9/10Regel Krankenversicherung

Ungelesener Beitrag von Unwissend » Sa 2. Jun 2018, 22:56

Fee59 hat geschrieben:
Sa 2. Jun 2018, 22:29

da Du Dich selbst krankenversichert hast,
hat die DRV Dir den Betrag ausbezahlt, den sie normalerweise an die KK abgeführt hätte.

Somit hat die DRV jetzt rückwirkend Schulden bei der KK,
da die KK bisher keine Beiträge von der DRV erhalten hat
Hallo Fee,

Oh. Das hat sich nun überschnitten. Ich hatte meinen Beitrag gerade geändert. Hi hi

Ja das ist richtig. Ich habe für meine Beiträge, die ich selbst an die KK abführen musste, einen Zuschuss zur Rente von der DRV bekommen.

Daher sehe ich das nicht so, dass die DRV jetzt Schulden bei meiner KK hat.

Die Schulden für nicht gezahlte Beiträge zur KVdR sowie den mir nicht zustehenden Zuschuss rückwirkend bis 1.8.
17 habe nämlich ICH gegenüber der DRV.

Und die KK , so meine ich , muss mir meine Beiträge, die ich seit 1.8.17 in die freiwillige Pflichtversicherung der KK bis dato selbst überwiesen habe nun umgehend zurück überweisen/erstatten.

Weil ich ja doch in der KVdR seit 1.8.17 bin.

Und wenn ich das Geld bekommen habe, kann ich meine Schulden gegenüber der DRV in einer Summe quasi tilgen.

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Re: Neuregelung 9/10Regel Krankenversicherung

Ungelesener Beitrag von zerbrechlich » So 3. Jun 2018, 10:54

Hallo Unwissend,

so wie ich dich verstanden habe, hast du, wie ich auch einen Zuschuss von der DRV wegen der freiw. KV bekommen. hast du den denn nicht zusammen mit deinen KV-Anteil an deine KK überwiesen?
ich hab ja meine KV (mein Anteil und der Zuschuss der DRV) monatlich an meine KK überwiesen bzw. per monatlicher Lastschrift bezahlt. ausbezahlt wurde bisher die Bruttorente, nun die Nettorente, weil die DRV die KV-Beiträge jetzt direkt an die KK abführt.
da können doch theoretisch und praktisch keine Schulden sein, wenn monatlich die KV überwiesen wurden. und im Grunde ist es doch egal, ob die KV direkt von der DRV an die KK geht oder erst durch dich an die KK abgeführt wird.

in dem Schreiben meiner KK steht, das ich nun pflichtversichert bin, sie eine Meldung an die DRV wegen der Änderung machen und die Beiträge nun von der DRV einbehalten werden.
Schöne Grüße

zerbrechlich

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Re: Neuregelung 9/10Regel Krankenversicherung

Ungelesener Beitrag von Unwissend » Mi 6. Jun 2018, 07:39

zerbrechlich hat geschrieben:
So 3. Jun 2018, 10:54

so wie ich dich verstanden habe, hast du, wie ich auch einen Zuschuss von der DRV wegen der freiw. KV bekommen. hast du den denn nicht zusammen mit deinen KV-Anteil an deine KK überwiesen?
Guten Morgen,

Ich habe zur monatlichen DRV Rente von der DRV einen Zuschuss bekommen, der sich immer mit Erhöhung der Rente auch verändert hat.

Bei der KK musste ich jedes Jahr ein Formular ausfüllen . Einkommenserklärung. Da musste ich die Rente angeben (und halt andere Einkünfte).
Die haben dann die Rente ohne Zuschuss als Grundlage genommen und mir darauf den Beitragsbescheid geschickt. Die Summe habe ich dann an die KK überwiesen.

Die KK hat geschrieben, dass sie die DRV informieren, die DRV sich aufgrund der Änderung wegen einer Rückforderung mit mir in Verbindung setzt und das sie (KK) das bei der KK entstandene Beitragsguthaben daher vorerst nicht an mich erstatten, damit es für die Befriedigung der Rückforderung durch die DRV im Rahmen eines Verrechnungsersuchens von dort verwendet werden kann.

Dann verstehe ich nicht, warum die DRV an mich heran treten wird wegen Rückforderung???

Weil die KK ja das Geld hat. Warum wenden die sich nicht gleich dort hin?

Kapiere ich nicht.

Ich will mit MEINEM Weg nur verhindern, dass mir Raten von der Rente bis Stand 0 Euro abgezogen werden von der DRV. Ich will , wenn die mir die Forderungssumme mitgeteilt haben, das in einer Summe zurück zahlen.

zerbrechlich
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Re: Neuregelung 9/10Regel Krankenversicherung

Ungelesener Beitrag von zerbrechlich » Fr 8. Jun 2018, 14:23

Hallo Unwissend,

wenn du den Beitragszuschuss plus deinen Anteil an der KV an die KK geschickt hast, so wie ich auch, kann da doch keine Rückforderung an dich kommen. du hast doch die monatlichen KV-Beiträge gezahlt.
es geht doch darum, das wir nun aus der freiwilligen KV in die Pflicht-KV gewechselt sind und zukünftig die DRV die KV-Beiträge direkt an die KK zahlt und wir jetzt die Nettorente bekommen.
in dem Schreiben meiner KK wegen der Änderung stand zwar auch, das sie die DRV informieren, das ich nun pflichtversichert bin, aber nichts von irgendwelchen Rückforderungen.
kann es sein, das die bei dir irgendwelche Textbausteine mit im Schreiben untergebracht haben? ist mir auch schon untergekommen, bei nachfragen hiess es dann, wäre nur ein Textbaustein.
Schöne Grüße

zerbrechlich

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Re: Neuregelung 9/10Regel Krankenversicherung

Ungelesener Beitrag von Unwissend » Do 21. Jun 2018, 22:34

Hi,

Ich kapier das alles nicht mehr.

Zwischenzeitlich habe ich von der DRV Post bekommen und eine detaillierte Aufstellung zu deren Rückforderung vom 1.8.17-30.6.18.

Konnte ich auch bis auf den Cent genau nachvollziehen.

Nur...

...meine Krankenkasse hat mir ne ganze Menge Euros weniger zurück erstattet, als ich vom 1.8.17 an Beiträgen an die bezahlt habe.

Komisch ist auch noch, dass diese Summe genau 2 Monatsbeiträge ausmacht...

Heute schrieb mir die KK , dass die Rückzahlung sich anhand der Mindestbeitragsbemessungsgrenze errechnet hat. Und dann noch viel bla bla wie die DRV ihre Beiträge errechnet.

Aber, auf meinem letzten und derzeit aktuellem Beitragsbescheid von der KK/Beitragszentrum vom 9.7.17 steht als Bemessung die Summe meine Rente drauf. Aus dieser Summe wurden 15,1 % KV und der Pflegebeitrag errechnet. Aber nicht, wie die schreiben, aus dem Mindestbeitrag 2018.

Und dann folgt die Auflistung der beiden Beitragssätze ab 1.7.17 und mein KV und Pflegebeitrag.

Und dann halt mein monatlich zu zahlender Gesamtbeitrag .

Und bis dato habe ich auch diese Summe an die KK bezahlt.

Und diese Summe ist auch genau die (es sind 11 Monate), was die DRV nun zurück fordert.

Die KK muss mir doch genau DAS zurück zahlen, was ich auch seit 1.8.17 an Beiträgen an die bezahlt habe.

Oder etwa nicht?

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Re: Neuregelung 9/10Regel Krankenversicherung

Ungelesener Beitrag von Unwissend » Sa 23. Jun 2018, 22:35

Hallo da,
endlich hat es sich aufgelöst.
Ich habe die Lösung des Knotens durch einen Laien bekommen.
Alles was mir die KK schrieb ist bla bla und hat mit dieser Differenz gar nichts zu tun. Das mit der Mindestberechnungsgrundlage oder das die Beiträge jetzt von der DRV direkt an die KK gehen und das der Zuschuss nun für mich wegfällt....

Das hat nur alles noch mehr in meinem Kopf wirr und durcheinander gemacht.

Es war so einfach. Die Beiträge für den lfd. Monat werden erst im Folgemonat gezahlt. Und somit der für 8/17 erst in 9/17 usw. Macht 9 Monate.also besagte 2 Monate Differenz.

Und der im Mai 18 wäre erst Mitte Juni. Da die KVdR Geschichte der KK da aber schon bekannt war , wurde jetzt auch auch Mitte Juni gar nicht mehr abgebucht. Und der Juni wird nicht mehr im Juli eingezogen. Da die Berechnung bis 30.6.18 erfolgte sind also Mai und Juni die 2 fehlenden Monate.

Warum kann ein Träger einem sowas nicht erklären und schreibt einem Dinge zum verwirren, die damit gar nichts zu tun haben?!?

Ich habe da gar nicht mehr dran gedacht das immer später gezahlt wird ich habe nur die monatliche abbuchung gesehen.

Boah. Endlich geklärt. Hat mich ganz schön angetriggert das ganze im Kopf. :-(

agnes
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Re: Neuregelung 9/10Regel Krankenversicherung

Ungelesener Beitrag von agnes » So 24. Jun 2018, 06:59

Hall Unwissend

Dann hat sich das alles ja tatsächlich so berechnet, wie es dir der User KPMJK im DRV-Forum erklärte, nachdem es ihm ja ähnlich erging.

Nun kannst du den Kopf wieder frei bekommen. :koepfchen:

Einen schönen Sommer und vor allen Dingen eine für dich erfolgreiche baldige Reha wünscht :umarm: agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

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