Neuregelung 9/10Regel Krankenversicherung
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Neuregelung 9/10Regel Krankenversicherung
Hallo zusammen,
ich melde mich mal wieder. und habe eine Frage.
gestern bzw. heute nacht aufgrund Schlaflosigkeit habe ich ein wenig in den Weiten des WWW gesurft.
seit 2017 gibt es eine Neuregelung der 9/10 Regel. ich bin ja selbst (leider) freiwillig krankenversichert und müsste, wenn ich bspw. auf sagenhafte 0,25% Sparzinsen, an meine KK noch KV-Beiträge abdrücken. logisch, dass ich da nichts auf irgendeine Sparversion packen würde, wenn ich dann noch rund 16% davon an meine KK abführen muss. ebenso müsste ich auf sämtliche evtl. Einnahmen diese rund 16% KV-Beiträg löhnen.
und jetzt habe ich letzte Nacht gelesen, das es möglich ist, in die Pflichtversicherung der KV zu kommen. also dieser KV für die Rentner. hier ein Artikel dazu: https://www.noz.de/deutschland-welt/gut ... er-rentner
kennt sich hier jemand damit aus oder hat das schon beantragt?
ich melde mich mal wieder. und habe eine Frage.
gestern bzw. heute nacht aufgrund Schlaflosigkeit habe ich ein wenig in den Weiten des WWW gesurft.
seit 2017 gibt es eine Neuregelung der 9/10 Regel. ich bin ja selbst (leider) freiwillig krankenversichert und müsste, wenn ich bspw. auf sagenhafte 0,25% Sparzinsen, an meine KK noch KV-Beiträge abdrücken. logisch, dass ich da nichts auf irgendeine Sparversion packen würde, wenn ich dann noch rund 16% davon an meine KK abführen muss. ebenso müsste ich auf sämtliche evtl. Einnahmen diese rund 16% KV-Beiträg löhnen.
und jetzt habe ich letzte Nacht gelesen, das es möglich ist, in die Pflichtversicherung der KV zu kommen. also dieser KV für die Rentner. hier ein Artikel dazu: https://www.noz.de/deutschland-welt/gut ... er-rentner
kennt sich hier jemand damit aus oder hat das schon beantragt?
Schöne Grüße
zerbrechlich
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Re: Neuregelung 9/10Regel Krankenversicherung
Hallo zerbrechlich,
es ist richtig ab 1.8.17 erleichteter Zugang.
Für jedes leibliche, Adoptiv- oder Pflegekind werden zukünftig pauschal 3 Jahre auf die Vorversicherungszeiten angerechnet.
Dabei spielt es keine Rolle, von wem das Kind tatsächlich betreut wurde.
Die Krankenkassen müssen eine Prüfung der Versicherungspflicht unter den neuen rechtlichen Bedingungen bei Altfällen nur auf Antrag durchführen
Viele Grüße
Anja
es ist richtig ab 1.8.17 erleichteter Zugang.
Für jedes leibliche, Adoptiv- oder Pflegekind werden zukünftig pauschal 3 Jahre auf die Vorversicherungszeiten angerechnet.
Dabei spielt es keine Rolle, von wem das Kind tatsächlich betreut wurde.
Die Krankenkassen müssen eine Prüfung der Versicherungspflicht unter den neuen rechtlichen Bedingungen bei Altfällen nur auf Antrag durchführen
Viele Grüße
Anja
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Re: Neuregelung 9/10Regel Krankenversicherung
Hallo Anja,
du meinst, ich soll einfach einen formlosen Antrag auf "Prüfung der Versicherungspflicht nach den neuen rechtlichen Bedingungen" stellen?
du meinst, ich soll einfach einen formlosen Antrag auf "Prüfung der Versicherungspflicht nach den neuen rechtlichen Bedingungen" stellen?
Schöne Grüße
zerbrechlich
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Re: Neuregelung 9/10Regel Krankenversicherung
Hallo zerbrechlich,
hier gibt es weitere Erläuterungen und Musterantrag für die Krankenkasse.
http://harald-thome.de/fa/redakteur/Har ... ag_neu.pdf
Gruß
Anja
hier gibt es weitere Erläuterungen und Musterantrag für die Krankenkasse.
http://harald-thome.de/fa/redakteur/Har ... ag_neu.pdf
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Re: Neuregelung 9/10Regel Krankenversicherung
Hallo Anja,
danke dir. habe (jaja soll man ja nicht) mit der KK telefoniert und ich soll wohl die Bedingungen für die KVDR jetzt mit der Neuregelung erfüllen.
Antrag und Nachweise sind schon gedruckt und kopiert.
danke dir. habe (jaja soll man ja nicht) mit der KK telefoniert und ich soll wohl die Bedingungen für die KVDR jetzt mit der Neuregelung erfüllen.
Antrag und Nachweise sind schon gedruckt und kopiert.
Schöne Grüße
zerbrechlich
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Re: Neuregelung 9/10Regel Krankenversicherung
Hallo,
da es mich auch betrifft, habe ich meinen Antrag auch zur KK geschickt.
Mir fehlten durch Selbständigkeit von 2002-2005 und privater KV diese Jahre für den Zugang in die KVdR.
Da ich aber 2 Kids und durch 2. Heirat nochmal 3 Stiefkids dazu bekommen habe, soll es jetzt wohl klappen! :-)
da es mich auch betrifft, habe ich meinen Antrag auch zur KK geschickt.
Mir fehlten durch Selbständigkeit von 2002-2005 und privater KV diese Jahre für den Zugang in die KVdR.
Da ich aber 2 Kids und durch 2. Heirat nochmal 3 Stiefkids dazu bekommen habe, soll es jetzt wohl klappen! :-)
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Re: Neuregelung 9/10Regel Krankenversicherung
Unwissend hat geschrieben: ↑Mi 16. Mai 2018, 15:39
da es mich auch betrifft, habe ich meinen Antrag auch zur KK geschickt.
Mir fehlten durch Selbständigkeit von 2002-2005 und privater KV diese Jahre für den Zugang in die KVdR.
Da ich aber 2 Kids und durch 2. Heirat nochmal 3 Stiefkids dazu bekommen habe, soll es jetzt wohl klappen! :-)
Hallo Unwissend,
wie bei mir. laut KK soll es bei mir nun auch klappen. Brief an KK ist schon unterwegs. wie schnell sich doch Änderungen ergeben können, die mal zu unsern Vorteil sind. bei dir sind es ja nur drei Jahre, oder? das dürfte bei 5 Kindern locker klappen.
Schöne Grüße
zerbrechlich
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Re: Neuregelung 9/10Regel Krankenversicherung
Hallo zerbrechlich,
Ja. Das wären plus 15 Jahre. :-)
Ich werde das Ergebnis hier dann posten.
Beitragsmässig wird sich bei mir aber wohl nichts dadurch verändern, oder? Die Beitragssätze bleiben doch gleich.
Aber in ein paar Jahren kommt die KVdR dann zum tragen. Da bekomme ich eine kleine private Zusatzrente gezahlt. Und für die müsste ich dann nicht auch noch die Beiträge darauf an die KK abführen.
Ja. Das wären plus 15 Jahre. :-)
Ich werde das Ergebnis hier dann posten.
Beitragsmässig wird sich bei mir aber wohl nichts dadurch verändern, oder? Die Beitragssätze bleiben doch gleich.
Aber in ein paar Jahren kommt die KVdR dann zum tragen. Da bekomme ich eine kleine private Zusatzrente gezahlt. Und für die müsste ich dann nicht auch noch die Beiträge darauf an die KK abführen.
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Re: Neuregelung 9/10Regel Krankenversicherung
Hallo Unwissend,
die Beiträge bleiben gleich. aber du musst dann wie gesagt nicht auf irgendwelche 0,25% Sparzinsen etc. noch davon KV-Beiträge abdrücken. sind ja 0,25% Zinsen schon ein Witz, da aber noch rund 15% KV plus PV und Zusatzbeitrag zahlen zu müssen, da kann man es gleich verheizen.
eine Sauerei finde ich allerdings, das man davon nur durch Recherche im Netz findet. möchte nicht wissen, wieviele ältere Betroffene davon nichts erfahren, weil sie kein Internet haben.
die Beiträge bleiben gleich. aber du musst dann wie gesagt nicht auf irgendwelche 0,25% Sparzinsen etc. noch davon KV-Beiträge abdrücken. sind ja 0,25% Zinsen schon ein Witz, da aber noch rund 15% KV plus PV und Zusatzbeitrag zahlen zu müssen, da kann man es gleich verheizen.
eine Sauerei finde ich allerdings, das man davon nur durch Recherche im Netz findet. möchte nicht wissen, wieviele ältere Betroffene davon nichts erfahren, weil sie kein Internet haben.
Schöne Grüße
zerbrechlich
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Re: Neuregelung 9/10Regel Krankenversicherung
so, nun ist es amtlich, ich bin nicht mehr freiwillig versichert, sondern pflichtversichert. endlich und ein Problem weniger.
Schöne Grüße
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