Neuregelung 9/10Regel Krankenversicherung

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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Unwissend
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Re: Neuregelung 9/10Regel Krankenversicherung

Ungelesener Beitrag von Unwissend » So 24. Jun 2018, 18:35

Hallo liebe @agnes,

ja. Endlich ist Ruhe mit diesem Vorgang. Habe dadurch seit 1 Woche schon wieder einen dicken fetten Lippenherpes. :-(

Mich macht es krank, wenn Behörden mich mit Ihren Antworten, die keinerlei Zusammenhang mit dem Problem haben, zutexten.

Aber nun kann ich beruhigt zur Vorsorgereha gefahren werden.

Mittwoch und Donnerstag fahren wir noch mit der Familie nach Berlin. Tochter muss zur Botschaft. Wegen dem Visum. Ende Juli fliegt sie für 13 Monate in die USA nach New Jersey.

Und am 6.7. feiern wir noch die Abiturzeugnissübergabe und am Tag danach ist der Abiball meiner Tochter. 1,9 bestanden, keine Nachprüfung. Bin echt stolz auf die Kleene. Hi hi

Dann fängt irgendwie ein neuer Lebensabschnitt wieder an. Aber da die Behörden einem ja so oft Steine bei irgendwas in den Weg legen wird mir sicher nie langweilig werden....

agnes
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Re: Neuregelung 9/10Regel Krankenversicherung

Ungelesener Beitrag von agnes » So 24. Jun 2018, 19:21

Hallo Unwissend und Gratulation an die Tochter, zum hervorragendem bestandenem Abitur :ic_up: :ic_up:

Wie froh und stolz man als Eltern ist, können wir nachfühlen, da auch unsere beiden Sprösslinge ihr Abitur (2001 und 2006) erfolgreich ablegten. :jaa:

Unsere Tochter hat anschließend auch beim Studium noch ihr zweites Staatsexamen auf Lehramt gleichsam mit Auszeichung (1,2) abgelegt und ihre Referendariatszeit zudem sehr gut benotet wurde, sodass sie in kürzester Zeit zur "Beamtin auf Lebenszeit" ernannt wurde. :jaa:

Sie wird ihren weiteren Weg nun gehen. Ihr steht noch vieles offen.
Begleite du sie stets als Mutter mit deinem mütterlichen Rat, wenn sie auf dich zukommt.

Lieben Gruß agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

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Unwissend
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Re: Neuregelung 9/10Regel Krankenversicherung

Ungelesener Beitrag von Unwissend » Mo 25. Jun 2018, 20:11

Hach...so tolle Zensuren bei Euren Sprösslingen ...einfach klasse.

Ich war bis zur 10. mit 2er Schnitt gesegnet. Ab der 11 ging's dann rapide bergab. Hi hi

Ich entschied mich daher schnell abzubrechen und ging in die Lehre.

Auf bald.

zerbrechlich
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Re: Neuregelung 9/10Regel Krankenversicherung

Ungelesener Beitrag von zerbrechlich » Do 28. Jun 2018, 17:03

Hallo zusammen,

ich habe mich zu früh gefreut, über den unkomplizierten Wechsel von freiwillig in pflichtversichert. die DRV hat nun geschrieben, das ich Summe X zurückerstatten müsse. den Beitragszuschuss, sie werden ihm wohl bei der KK den Zuschuss verrechnen, wäre ja am besten, habe ja die KV (meinen Anteil und den Beitragszuschuss) immer gewissenhaft an die KK gezahlt. ich hab also den Beitragszuschuss ordnungsgemäß an die KK weitergeleitet. das ich jetzt erst von der Gesetzesänderung erfahren habe, ist ja nicht meine Schuld, die KK hätte ja die betreffenden anschreiben können. sonst schreiben sie ja auch oft für jeglichen Mist.
ich habe allerdings ein Problem mit folgenden Umstand, das ich nämlich nun als pflichtversicherte Rentnerin plötzlich ab 1.8.2017 (Datum der Änderung in der KV) 56 Euro nochwas weniger Rente erhalten solle. die Höhe der Bruttorente müsste doch, ob freiwillig oder pflichtversichert, gleich sein, oder? morgen telefonier ich mit meinen Anwalt und hake da nach, notfalls wird gegen die dubiose Rentenkürzung Widerspruch eingelegt.
Schöne Grüße

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Re: Neuregelung 9/10Regel Krankenversicherung

Ungelesener Beitrag von zerbrechlich » Fr 29. Jun 2018, 13:32

Hallo zusammen,

mit Anwalt telefoniert, er meinte auch, dass da mit der Berechnung was nicht stimmen kann und die Bruttorente müsste bei beiden KV-Arten (freiwillig oder pflichtversichert) gleich sein. wir legen Widerspruch ein, habe ihm schon eine Mail geschickt, dann wird am Montag von der Kanzlei aus ein Widerspruch an die DRV geschickt.
Schöne Grüße

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Re: Neuregelung 9/10Regel Krankenversicherung

Ungelesener Beitrag von zerbrechlich » Fr 4. Jan 2019, 13:59

Hallo zusammen,

ich bin es wieder. mein Anwalt hatte ja Widerspruch gegen das Schreiben von der DRV bzgl der gekürzten Bruttorente bei der Pflichtversicherung eingereicht. den hat die DRV nun aber abgelehnt und schreibt u.a. von den Mitwirkungspflichten, schön und gut, nur wenn ich weder von der DRV noch von der KK erfahre, das ich ab einen bestimmten Tag Anspruch auf die Pflichtversicherung der KK habe, kann ich nicht mitwirken. und eine Mitwirkungspflicht geht sicher nicht so weit, dass man als Normalbürger täglich die neuesten Änderungen (von denen in dem Fall ja auch nur nach nachforschen erfahrbar war) wissen zu können. Irgendwo hört sich das ja echt auf. weiter schreibt die DRV noch, dass Betrag X eine Überzahlung ist, davon sind die Hälfte von Betrag X der geleistete Beitragszuschuss. diesen habe ich selbstverständlich zusammen mit der andern Hälfte von Betrag X an die KK gezahlt als KV-Beitrag. Diesen Betrag X hat also monatlich die KK als KV-Beitrag erhalten.
Ergo, muss doch die KK das erstatten bzw mit der DRV verrechnen. oder hab ich da einen Denkfehler? ich zahle doch nicht den KV-Beitrag an die KK und lasse mir den selben Betrag noch mal von der DRV kürzen und nehme noch hin, dass gleichzeitig die Bruttorente und damit auch die Nettorrente gekürzt wird.

dann schreibt die DRV u.a. noch: ab 1.1.05 müssen Kinderlose den eingeführten Beitragszuschlag selbst zahlen. Hallo, ich habe Kinder. jetzt ist aber nicht ersichtlich, ob die mich nun als kinderlose sehen oder nicht. vermutlich als kinderlose, da sie u.a. schreiben ab 1.9.17 wäre die Nettorente (also nach Abzug des KV-Beitrag) niedriger als davor.
Da wäre das schon ein Fehler, da ich nicht kinderlos bin.
weiter schreibt die DRV: das ab 1.8.17 bis 30.6.18 die Pflichtbeiträge aus meiner Bruttorente hätte eingehalten werden und zusammen mit dem DRV-Anteil an die KK zu zahlen gewesen wären. Stattdessen wurde die Rente ungekürzt (wobei ich ja wie gesagt, den DRV-Anteil und den Beitragszuschuss ja an die KK überwiesen hatte) ausbezahlt. logisch, wenn mir nicht bekannt ist, das ab 1.8.17 ich Anspruch auf die Pflichtversicherung der Rentner habe.

jetzt will mein Anwalt wissen, ob Klage eingereicht werden soll. die DRV schreibt noch, das noch keine Widerspruchsbegründung vorliegt. Kann ich mir bei meinen Anwalt jetzt zwar nicht vorstellen, dass er keine geschrieben hatte. ich werde nächste Woche auf alle Fälle bei ihm nachhaken, ob da wirklich keine Begründung geschickt wurde und wohl Klage einreichen müssen oder evtl. könnte, falls die Widerspruchsbegründung geschickt wurde und bei der DRV verlorenging oder wer weiss wo gelandet ist, diese noch mal geschickt werden.
Schöne Grüße

zerbrechlich

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