Gibt es keine Fristen ?

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Cleoline
Beiträge: 154
Registriert: Sa 19. Dez 2015, 19:03
Hat sich bedankt: 11 Mal
Danksagung erhalten: 32 Mal

Gibt es keine Fristen ?

Ungelesener Beitrag von Cleoline » Mi 25. Apr 2018, 13:45

Ich bin in einer Gesprächsgruppe, in der ausschließlich Schmerzpatienten sind. Wir beziehen z.Z. alle EMR und eine von uns hat keine Verlängerung bekommen. Das Widerspruchsverfahren dauert nun schon seit 9 Monaten an :Verwirrt:
Da ich gerade für meine Schwiegereltern je einen Antrag auf einen Pflegegrad *durch habe* weiß ich, dass z.B. die Pflegekassen verpflichtet sind, innerhalb von 5 Wochen einen Antrag bearbeitet und entschieden zu haben.
Gibt es solch eine Frist bei der Rentenkasse nicht ? Und wenn das so ist, warum gibt es solche Fristen nicht bei der Rentenversicherung ?

LG

Benutzeravatar
Amethyst
Global-Mod
Beiträge: 2363
Registriert: Sa 29. Mai 2010, 14:17
Wohnort: Niedereschach
Hat sich bedankt: 353 Mal
Danksagung erhalten: 1176 Mal

Re: Gibt es keine Fristen ?

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Mi 25. Apr 2018, 14:33

Hallo Cleoline!
Cleoline hat geschrieben:
Mi 25. Apr 2018, 13:45
...Das Widerspruchsverfahren dauert nun schon seit 9 Monaten an :Verwirrt: ....
Gibt es solch eine Frist bei der Rentenkasse nicht ? Und wenn das so ist, warum gibt es solche Fristen nicht bei der Rentenversicherung ?
https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__88.html

Sozialgerichtsgesetz (SGG)
§ 88

(1) Ist ein Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht beschieden worden, so ist die Klage nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts zulässig. Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist aus, die verlängert werden kann. Wird innerhalb dieser Frist dem Antrag stattgegeben, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären.
(2) Das gleiche gilt, wenn über einen Widerspruch nicht entschieden worden ist, mit der Maßgabe, daß als angemessene Frist eine solche von drei Monaten gilt.


http://www.asj-ruhr-mitte.de/die-untaet ... zialrecht/

Die Bearbeitung des Widerspruchs in meinem BG-Verfahren hat damals 3 Jahre und 2 Monate gedauert...

Liebe Grüße

Annette
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)

Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)

Cleoline
Beiträge: 154
Registriert: Sa 19. Dez 2015, 19:03
Hat sich bedankt: 11 Mal
Danksagung erhalten: 32 Mal

Re: Gibt es keine Fristen ?

Ungelesener Beitrag von Cleoline » Mi 25. Apr 2018, 14:51

Amethyst hat geschrieben:
Mi 25. Apr 2018, 14:33
Hallo Cleoline!
Die Bearbeitung des Widerspruchs in meinem BG-Verfahren hat damals 3 Jahre und 2 Monate gedauert...
Cleoline hat geschrieben:
Mi 25. Apr 2018, 13:45
...Das Widerspruchsverfahren dauert nun schon seit 9 Monaten an :Verwirrt: ....
Gibt es solch eine Frist bei der Rentenkasse nicht ? Und wenn das so ist, warum gibt es solche Fristen nicht bei der Rentenversicherung ?
:traurig: ach du liebe Zeit !
Mal ernsthaft : was dauert da soooooooo lange ? Haben die zu wenig Mitarbeiter ? Oder lassen die die Widersprüche einfach liegen, weil ihnen nicht daran gelegen ist sie zu entscheiden ? Das ist wirklich unfassbar :Veraergert:

LG
Zuletzt geändert von Engelchen22 am Mi 25. Apr 2018, 16:49, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Quote korrigiert !

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: Gibt es keine Fristen ?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 27. Apr 2018, 01:49

Hallo Cleoline, :smile:
Das Widerspruchsverfahren dauert nun schon seit 9 Monaten an :Verwirrt:


Zur Rechtslage was Widerspruch und die gesetzlichen Fristen betrifft wurde dir ja schon geantwortet, mit den besonderen Fristen im Pflegebereich ist das NICHT vergleichbar ...

Mein Widerspruch im EM-Rentenverfahren hat auch fast 1 Jahr gedauert, es kommt immer darauf an was bei so langer Dauer der Grund dafür sein könnte.

Nach 3 Monaten kann "Untätigkeitsklage" beim SG eingereicht werden, aber eben NUR wenn die Behörde tatsächlich die ganze Zeit "untätig" gewesen ist ...
Da ich gerade für meine Schwiegereltern je einen Antrag auf einen Pflegegrad *durch habe* weiß ich, dass z.B. die Pflegekassen verpflichtet sind, innerhalb von 5 Wochen einen Antrag bearbeitet und entschieden zu haben.


Auch da wird es sicher mal Fälle geben wo das länger dauert wenn die Sachlage komplizierter ist, im letzten Jahr gab es auch noch eine Ausnahmeregelung wegen der Neuordnung der Pflegegrade, ich hatte ja für den Dopa einen Pflegegrad beantragt das dauerte auch länger bis zum ersten Gutachten.
Wir sind dann noch in Widerspruch gegangen weil das (Pflegegrad 1) so nicht akzeptabel war und da dauerte es fast 4 Monate bis das dann endgültig geklärt war ... nun hat er Pflegegrad 2 bekommen, wie das eigentlich gleich korrekt gewesen wäre. :ic_up:
Gibt es solch eine Frist bei der Rentenkasse nicht ? Und wenn das so ist, warum gibt es solche Fristen nicht bei der Rentenversicherung ?
Die normalen Fristen gibt es also durchaus bei der DRV auch zu beachten, die Frage ist nun woran es liegen kann, wurden Gutachten neu durchgeführt (manchmal lassen sich die Gutachter zu viel Zeit), sie sollte eine schriftliche Sachstandanfrage machen (nachweislich bitte) wenn ihr die Gründe nicht bekannt sind, für diese Verzögerungen.
Sie kann da auch gerne eine Frist setzen (festes Datum in 2 - bis 3 Wochen vorgeben) bis wann sie die Antwort haben möchte und nach Ablauf der Fist ohne Antwort direkt die Einleitung einer Untätigkeits-Klage ankündigen.

Das bringt meist Bewegung in die Sache, ich hatte ja einen Anwalt dabei damals wegen der EM-Rente und er hatte auch immer wieder was "nachgelegt" um den Widerspruch vielleicht noch zum Erfolg zu bringen, wir kannten die Gründe dafür also überwiegend.

Liegt es an der DRV kann man auch die (vorläufige) Weiterzahlung der EM-Rente beantragen, damit der Betroffene nicht ohne Geld dasteht, das wäre allerdings ohne Rechtsanspruch ... habe nur von solchen Fällen schon gelesen.

Schön mal wieder was von dir zu lesen :ic_up: :ic_up: :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm: :Bussi:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 20 Gäste