Häufen sich aktuell die EM-Renten-Überprüfungsverfahren

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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Engelchen22
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Re: Häufen sich aktuell die EM-Renten-Überprüfungsverfahren

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » Do 5. Apr 2018, 17:26

Liebe Doppeloma, :jaa:
Doppeloma hat geschrieben:
Do 5. Apr 2018, 16:56

Du bist an GAR NICHTS "Schuld", es ist aber trotzdem nicht erforderlich hier über Menschen zu schreiben, die hier KEINER kennt und beurteilen kann.
Wir kennen auch die Verfasserin des Beitrages wohl noch nicht gut genug, um nun entscheiden zu wollen (zu sollen) welcher Behörde man dazu mal "einen Tipp" geben sollte, ich persönlich sehe mich dazu jedenfalls nicht berufen, sie wollte "es mal los werden", nun ist sie es los ...
Natürlich kennen wir weder die Beitragsverfasserin noch die betreffende Nachbarin, das teilte ich auch in meinem Vorposting so mit... - ich denke auch, dass es Zwillingsomi NICHT darum geht, einer Behörde " einen Tipp zu geben "... ect...
Das hatte ich nicht so aufgefasst - es ging m.E. lediglich um das Unverständnis oder das nicht nachvollziehen können, dass die Nachbarin EMR bezieht und fleissig aktiv arbeitet, diese evlt auch einer EMR Überprüfung unterzogen werden könnte/oder auch nicht. Und viele Antragsteller um die EMR kämpfen müssen... usw...
Nicht um jemand zu " verpetzen " .... oder einem Überprüfungsverfahren aufzuhalsen,
Doppeloma hat geschrieben:Das zu wissen hilft doch HIER keinem einzigen User, um in seiner persönlichen EM-Rentensache zu seinem Recht zu kommen ... :confused: :Gruebeln:
Ich denke es geht um das Thema der EMR Überprüfungsverfahren - NICHT allgemein betrachtet ...
Ehr um Unverständnis als EMR Bezieherin fleissig einer Tätigkeit nachzugehen. So meine Auffassung jedenfalls.

Vielleicht hat dieser Mitteilungs-Post von @Zwillingsomi ja seinen Zweck erfüllt und sie konnte sich ihre Gedanken mal " von der Seele schreiben ".
Auch diese Möglichkeit gehört m.E. zum Austausch mit dazu !


In diesem Sinne liebe Grüße vom Engelchen an Dich zurück ! :umarm:
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Re: Häufen sich aktuell die EM-Renten-Überprüfungsverfahren

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » Do 5. Apr 2018, 17:48

Hallo Zwillingsomi,

unsere Antworten hatten sich überschnitten.... gerade Dein an @ Doppeloma gerichtetes Posting gelesen:
Zwillingsomi hat geschrieben:Aber ich sehe schon, irgendwie scheinst du es misszuverstehen.
Wie ich schon versuchte mitzuteilen, war und ist im K-o-R gegenseitiger ( Erfahrungs) Austauch usw.... erwünscht ...

Manchmal kommt etwas missverständlich beim Gegenüber an oder wird " anders " aufgefasst als beabsichtigt...
DARÜBER kann man aber reden/diskutieren.... und manches Missverständnis auch wieder ausräumen.
Und das ist wahrlich nicht in jedem Forum so...
Zwillingsomi hat geschrieben:Ich bin auch nicht bereit hier soo angegriffen zu werden.
Es greift Dich niemand an und @ Doppeloma schon gar nicht !!!!!
Ich nehme das voll auf meine Kappe.... dass Du das Thema hier einfliessen hast lassen ! :jaa: :amen:
Zwillingsomi hat geschrieben:Also liebes Engelchen ist es möglich meinen Tweet zu löschen?...
Wenn Du das möchtest - kann man es natürlich edieren... m.E. aber nicht erforderlich.
Zwillingsomi hat geschrieben:Ich wuste auxh nicht,das man länger im Forum sein muss, im auch mal seinen Frust von der Seele schreiben zu dürfen.
Das stimmt so nicht - ob Du das selbst nun als Frust bezeichnest oder als " Info " ect kann ich nicht beurteilen.
Ich WdH mich - Jede(r) UserIN kann/darf ganz nach Belieben sich hier austauschen - solange es zum Thema gehört und die Forenregeln natürlich eingehalten werden.

:Ohnmacht: Ganz schön kompliziert manchmal ! :Schwindelig:

Viele Grüsse
Engelchen 22
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Re: Häufen sich aktuell die EM-Renten-Überprüfungsverfahren

Ungelesener Beitrag von Zwillingsomi » Do 5. Apr 2018, 18:04

Ol Engelchen.Danke Dir.
Dann lass es drinnen .
Wahrscheinlich hab ich auch überreagiert .
Sorry Doopeloma.Tut mir leid.😘

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Renten Überprüfungsverfahren

Ungelesener Beitrag von Ulrike » Do 5. Apr 2018, 18:46

Hallo,

ich lese trotz meines unbefristeten Rentenbescheides vom Ende des letzten Jahres weiter fleißig mit.

Ich bin sehr dankbar für die unbefristete Rente, die ich schon beim Erstantrag (Rückwirkend ab Zeitpunkt der medizinischen Reha) erhielt. Trotzdem ist es für mich sehr schwer, mit meiner großen sozialen Isolation und den Folgen der Erkrankung zurrecht zu kommen . Ich habe mir ein Ehrenamt gesucht. Das ist für mich wichtig um mich zu stabilisieren und um unter Menschen zu kommen.
Mit meiner Ärztin ist das alles abgesprochen und sie befürwortet dies ausdrücklich.

Ich habe mich auch erkundigt, ob man ehrenamtliche Arbeit der RV melden muss. Ich hatte im Rentenbescheid einen Satz gelesen, der schon klar darauf hinwies. Und dann ganz klar die Auskunft bekommen, dass Ehrenamt zu melden ist, vom ersten Ehrenamtstag an. Ich habe das Ehrenamt gemeldet und auch alle Vorgaben eingehalten (also maximal 2,5 Stunden Arbeitszeit pro Ehrenamtstag, variabel 1 - 3 Einsätze pro Woche). Außerdem habe ich geschrieben, dass ich nichts verdiene sondern nur die Fahrtkosten ersetzt werden.

Diese Meldung hat eine Rentenüberprüfung eingeleitet. Erst mal war ich kurz aufgeregt. Aber dann dachte ich mir, dass ich ja weiß, dass sich an meiner gesundheitlichen Situation nichts geändert hat. Und zudem war ich sowohl vor als auch seit meinem Rentenbescheid im Dezember 2017 weiterhin regelmäßg bei meinen behandelnden Fachärzten. Aber heftig finde ich das trotzdem, dass sogar ein Ehrenamt nach einer solch kurzen Zeit seit dem Bescheid eine Rentenüberprüfung auslösen kann.

Den Bögen der RV liegt auch ein Schreiben bei, dass manchmal bei Ehrenamt nicht nur die realen Aufwendungen erstattet werden, sondern auch die Zeit und die Mühe. Und dass, wenn das bei mir der Fall ist, der Arbeitgeber das Formular über die Höhe des Zuverdienstes ausfüllen muss. Also wirklich :nein: , ich hatte klar geschrieben dass ich nur die Fahrtkosten erstattet bekomme.

Aber ich bewahre die Ruhe :jaa: , bzw. arbeite ich daran. Ich weiß dass sich an meinem Gesundheitszustand nichts geändert hat. Ich werde alles ausfüllen und losschicken. Nun passiert mir dass, was viele so versunsichert so schnell... und so kurz nach meinem Rentenbescheid.

Ist das schon einmal auch jemanden von Euch Usern des Forums aufgrund ehrenamtlicher Arbeit passiert?

Ich danke Euch für das Lesen und eventuelle Feedbacks.

Ulrike

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Re: Häufen sich aktuell die EM-Renten-Überprüfungsverfahren

Ungelesener Beitrag von agnes » Do 5. Apr 2018, 19:35

Hallo in die Runde :smile:
Der Haken dabei ist, so gut wie jedes We arbeitet sie oft bis zu 10 Std. pro Tag durch.Innerhalb der Woche kommen manchmal auch noch etl.Stunden dazu.
Zu Hause dann auch noch etliche Tätigkeiten ...
@Zwillingsomi
Mir scheint es, dass du diese Bekannte und deren Tagesablauf überaus gut kennst, da du dir sehr viele Gedanken über sie machst und dich über Ihren noch beruflichen Eifer, trotz ihres EMR-Bezugs, ziemlich ärgerst. :Gruebeln:

Ich gestehe dir diese deine Gedanken auch gerne zu und habe auch ein wenig Verständnis dafür, dass bei dir Ärger darüber hochkocht. :jaa:

Andererseits gibt es das Gesetz her, dass man neben dem Bezug einer EMR innerhalb der gesetzlich zulässigen monatlichen/jährlichen Hinzuverdienstgrenze und der gesetzlich zulässigen Wochenarbeitszeit (von unter 15 Std.) hinzuverdienen kann.

Diese Hinzuverdienstgrenze allerdings grenzt spezielle Tätigkeitsbereiche nicht aus, sodass ein jeder "hinzuverdienende EMR" für sich selber entscheiden kann, welcher Tätigkeit er noch neben dem EMR-Bezug nachgehen möchte.

Das Recht hat JEDER EMR-Bezieher und eine Überprüfung der EMR-Eigenschaft von Amts wegen würde u.U. auch nur in Kraft gesetzt werden, wenn der Hinzuverdienst und/oder die damit gesetzlich zulässige Wochenarbeitszeit überschritten wird.
Diese Dame ist in Bezug aufgrund Bandscheiben Problem und Rheuma.

Das heisst ja an sich, man kann in dem Beruf (Kellnerin) nicht mehr arbeiten.
Warum sollte es deiner Meinung nach "an sich" so heißen? :Gruebeln:

Mir ist die Branche "Gastronomie" absolut nicht fremd und mir ist gleichfalls das Leiden um die kaputten Bandscheiben (und diversen anderen Gelenken) nicht fremd. :jaa:

Soviel nur: ich bin mit meinen kaputten Bandscheiben (mit zunächst nur Lähmungszeichen im rechten Arm) über 15 Jahre noch voll meiner Arbeit in der Gastronomie nachgegangen.
Mein Arbeitstag als Geschäftsleitung eines Hotelbetriebs allerdings bestand aus mindestens 12 -14 Std. und das 7 Tage die Woche und 310 Tage am Stück. Danach konnte ich meinen Jahresurlaub und die Freizeit der gesetzlichen Feiertage am Stück antreten/abgelten.

Ja, du liest richtig, so habe ich 28 Jahre lang gearbeitet, ohne nur einen einzigen Tag AU zu sein. :Heiss:

Das BS-Leiden und auch nicht die anderen Gelenkleiden für sich, haben meine EMR letztendlich ausgemacht, vielmehr das Gesamtpaket was sich daran mit der Zeit zusätzlich anschloss, also die fortschreitende Lähmung in Arnen und Beinen (zeitweise Rollstuhl) und nach der BS- Versteifungs-OP auch noch die Stimmbandlähmung mit funktioneller Dysphonie (Heiserkeit und zeitweisem Stimmverlust), das chronische Schmerzsyndrom (Morphinpflichtig), das chronische Erschöpfungs- und Übermüdungssyndrom, chronische Insomnie bis hin zur Asomnie (Schlafstörungen bis hin zur Schlaflosigkeit) und zur Krönung des Ganzem noch ein Burn-Out nebst schweren depressiven Episoden und einer PTBS als Traumafolge.

In wie weit also deiner Bekannten ihr Bandscheibenleiden täglich Probleme macht, ob es zudem ein anhaltendes und in der Schmerzsymptomatik auch überaus schmerzreiches Leiden ist, ob sie Steh- Geh- und Laufprobleme dadurch hat oder ihr womöglich die wechselnde Bewegung sogar gut tut ... wir werden das nicht beurteilen können. :Verwirrt:

Wir werden auch ihre Tätigkeit als Kellnerin nicht in Zusammenhang zu ihren Leiden stellen können, denn warum sollte sie nicht ihrer Servicetätigkeit nachkommen können, sofern sie sich mit dem Tragen von Geschirr und Gläser/Flaschen nicht selber übernimmt.

Ich habe z.B. mit zunehmendem Alter und meiner Leiden/Schmerzen nicht mehr, wie früher als junges Lehrmädchen, einen kompletten Tisch mit dem großen Serviertablett abgeräumt, sondern ich bin mit weniger Geschirr tragend mehrmals gelaufen oder ich habe einen kleinen Servicewagen benutzt.
Ich habe auch keine Wäschekörbe mehr alleine geschleppt, das geht eh viel besser/leichter zu zweit.
Mein Ehrgeiz hatte Grenzen bekommen.

Ich muss allerdings auch zugeben, dass ich im Servicebereich nicht meinen vollen Arbeitstag verbracht habe, sondern lediglich dreimal je eine Stunde täglich im Service mitgeholfen habe, um zu den Hauptmahlzeiten unsere Mitarbeiter zu unterstützen.
Die andere Arbeitszeit galt dann anderen in einem Hotelbetrieb anfallenden Arbeiten, die z.T. jedoch nicht minder leichter/einfacher waren.
Und da Papier geduldig ist, habe ich die Büro-/Abrechnungsarbeiten oft in aller Ruhe nachts erledigt.

Ehefrau und Mutter war ich nebenbei auch noch, um das nicht zu vergessen, so ein "bisschen" Familie und Haushalt gab es auch bei uns Gastronomen trotzdem noch.

Deine Bekannte wird es verantworten müssen, was sie sich noch gesundheitlich zutraut.
Ihr Arbeitgeber wird sie von daher bestimmt auch eingeschränkt einsetzen, aber demnach auch wissen, welche Arbeitskraft ihm da zur Verfügung steht und ihr diese Beschäftigung auch zutrauen.
Irgendwie hat sie nie aufgehört zu arbeiten.Der Job ist nat. angemeldet auf legale Basis.(500 Euro)
Wie schon oben erläutert, nur das ist aktuell für die DRV rentenrelevant!
Ihre Restgesundheit ist zweitrangig, die kann sie sich ruinieren, das steht ihr frei und kümmert die DRV auch nicht!

Ob ihr die EMR tatsächlich dem Grunde nach aus ihren BS- und Rheumaleiden alleine bewilligt wurde ... da stellt sich mir auch noch die Frage :Gruebeln:

Nicht jeder EMR-Bezieher muss anderen (Bekannten) gegenüber seine tatsächlichen und mit zur EMR-Bewilligung anrechnungswürdigen Leiden offen legen.
Es kann ja sein, dass bei der Beurteilung zur EMR deiner Bekannten zusätzlich noch andere gesundheitliche Beschwerden anzurechnen waren ... wer weiß!?!

Auch wir sind vor zwei Jahren umgezogen und unsere sehr netten und überaus hilfsbereiten Nachbarn (das meine ich wirklich so, dass wir ein gutes Verhältnis untereinander haben) wissen von uns lediglich, dass wir nicht mehr berufstätig und somit Rentner sind.
Welchen Rentenbezug wir erhalten, geht keinen was an und wurde auch nicht thematisiert bzw. von irgendwem hinterfragt.

Von daher: wir stehen morgens auf wann wir wollen, wir gehen abends zu Bet wann wir wollen, wir werkeln im Garten oder liegen nur faul im Liegestuhl wie wir wollen, ich putze Fenster oder sonstwas wann ich will, wir bekommen Besuch, gehen spazieren oder fahren in Urlaub sooft wir wollen ... wir machen alles das, was UNS wichtig ist und nicht den Nachbarn zum Mund!

Und so handhaben wir es persönlich gegenüber unseren Nachbarn selber auch, frei nach der Devise:
Leben und leben lassen! :jaa:

@Zwillingsomi, es wird sich nichts ändern, auch wenn es dich ärgert.
Wie deine Bekannte das gesundheitlich wegsteckt, soll ganz alleine ihr Problem bleiben.

Ich persönlich wäre gesundheitlich nicht mehr in der Lage gewesen, aber ich musste das auch erst mittels therapeutischer Unterstützung lernen, weil ich immer noch dachte, ich könnte weiterhin Bäume ausreissen.

Dir bleibt von meiner Seite zu wünschen, dass deine eigenen Wege zur Anerkennung einer EMR bereits geebnet sind und auch du deine persönliche Ruhe dabei finden kannst, so wie ich sie nach und nach gefunden habe.

Ich selber bin seit fünf Tagen aus der EMR-Sache raus und jetzt vorgezogene Altersrentnerin als Schwerbehinderte ... :Yeah:

Es macht mich zwar nicht gesünder, aber das Leben kann doch noch entspannt sein! :jaa: Gruß agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

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Re: Renten Überprüfungsverfahren

Ungelesener Beitrag von Fee59 » Do 5. Apr 2018, 22:36

Hallo,

ich könnte mir vorstellen, dass die DRV eher eine Prüfung einleitet, wenn nach Rentenbeginn eine Tätigkeit - egal ob ehrenamtlich oder bezahlt - aufgenommen wird.

Das Schreiben der DRV ist vermutlich Standard. Ich denke mal, die arbeiten mit Textbausteinen, genauso wie die AfA und das Jobcenter auch.
Und nicht immer müssen dann alle Textbausteine auf einen zutreffen.
Aber - rechtlich gesehen - ist es wohl für die DRV wichtig, dass sie nachweisen kann, dass sie Dich informiert hat
(für den Fall, dass Du evtl. doch noch mal eine zusätzliche Aufwandsentschädigung oder Übungsleiterpauschale bekommst).

Auch Einnahmen aus Tantiemen (also wenn man ein Buch oder Musikstück geschrieben und veröffentlicht hat) muss man angeben,
sogar, wenn die eigentliche Arbeit des Buch-Schreibens vor Rentenbeginn gelegen hat.

Ich hatte schon vor Rentenbeginn nebenberuflich eine Arbeit, die ich in geringem Umfang weiterhin ausübe und
mir so zu meiner geringen EM-Rente ein bisschen dazu verdiene.
Hier fragt mich die DRV natürlich auch nach dem Hinzuverdienst, und ich muss jedes Jahr meinen Steuerbescheid vorlegen.

Kurz danach kommt dann regelmäßig ein Schreiben, dass sich nichts an meinem Rentenanspruch und den Zahlungen geändert hat.

Das scheint also dann Routine zu sein, dass jeder, der der DRV gemeldet hat, dass er noch irgendeiner Tätigkeit nachgeht,
wenn auch in geringem Maße, regelmäßig Überprüfungsschreiben erhält.

LG
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Re: Häufen sich aktuell die EM-Renten-Überprüfungsverfahren

Ungelesener Beitrag von Anja12 » Fr 6. Apr 2018, 12:51

Hallo,

eigentlich wollte ich mich nicht meh dazu äußern. Meine Reaktion auf den Beitrag von Zwillingsomi
hatte Gründe.
Meine Bekannte bekam gleich auf Antrag die EM-Dauerrente. (schwere seltene Erkrankung).
Nach 3 Jahren bekam sie ein Schreiben der Rentenversicherung Bund mit der Mitteilung,
dass eine Überprüfung der EM-Rente aufgrund einer Anzeige eingeleitet wird.
(sie hatte nicht gearbeitet)
Diese Anzeige führte dazu, dass sie zu ihrer schweren Erkrankung in die Psychiatrie eingeliefert worden ist.
Im nachhinein war in der Rentenakte ein Vermerk, wer die Anzeige bei der RV eingeleitet hat.
Mit anwaltlicher Hilfe wurde die Dauerrente nicht aberkannt.
Hier an diesem Beispiel ist sehr ersichtlich zu was es führen kann.

Eine EM-Rente wird auf Dauer gezahlt, weil schwere Krankheiten eine Erwerbsfähigkeit mehr als 3 Stunden unmöglich machen. So schnell, wird keine Rente entzogen! Dann muss erst mal vom Gutachter der RV nachgewiesen werden, dass eine wesentliche Verbesserung des Gesundheitszustandes eingetreten ist.

Vielmehr wissen die meisten, mit welchen schweren Belastungen ein EM-Anerkennungsverfahren verbunden sein kann.
Zum Teil kennen die Betroffenen dies aus eigener Erfahrung.
Und wie willkürlich von Gutachtern und der Rentenversicherung entschieden wird, ist ebenfalls bekannt.
Existenzängste und Furcht vor neuen Schikanen der Rentenversicherung sind daher verständlich.

EM-Renten auf Dauer:

Entscheidend ob weiter geprüft wird oder nicht, ist ein Vermerk des med. Dienstes bereits bei Zuerkennung der unbefristeten EM-Rente. Dort werden auch gleich die Abstände der Überprüfung festgelegt und auch Art und Umfang dieser Prüfung. Kein Vermerk einer Überprüfung heisst also - keine Überprüfung.
Ob Überprüfungen anstehen , empfehle ich jedem bei Zuerkennung der unbefristeten. EM-Rente eine Kopie der Sozialmedizinischen Stellungnahme anzufordern und nach diesem Vermerk der Überprüfung zu schauen.

Viele Grüße

Anja

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Re: Häufen sich aktuell die EM-Renten-Überprüfungsverfahren

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » Fr 6. Apr 2018, 13:35

Hallo Ulrike,

Deinen Thread ( v 05.04.18) mit dem Thema " Renten Überprüfungsverfahren " und die Antwort von @ Fee 59 diesbezüglich,
habe ich hier mit eingefügt.
Somit haben wir zum identischen Thema nicht 2 Threads.

Danke für die Kenntnisnahme !

Liebe Grüsse
Engelchen 22
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Re: Häufen sich aktuell die EM-Renten-Überprüfungsverfahren

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » Fr 6. Apr 2018, 14:20

Hallo Anja 12, Hallo zusammen, :jaa:

danke für Deine Info und das Beispiel mit Deiner " Bekannten " - Bzgl Deiner " Zeilen " EM-Renten auf Dauer, stellt sich mir unten genannte Frage... :Gruebeln:
Anja 12 hat geschrieben:eigentlich wollte ich mich nicht meh dazu äußern.
Geht mir ganz genau so - ich wollte mich auch nicht mehr dazu äussern, da mich das " Thema " wie schon zugegeben stresst und mir das alles andere als förderlich ist.
Endlich damit abgefunden, dass der EMR Prozess überstanden ist und die Wunden am abheilen waren ( unvergesslich dieses DRV Theater ) schon kommt das nächste " Denken "
ob die DRV erneut ein böses Spiel treiben wird...
Anja12 hat geschrieben:
Fr 6. Apr 2018, 12:51

EM-Renten auf Dauer:

Entscheidend ob weiter geprüft wird oder nicht, ist ein Vermerk des med. Dienstes bereits bei Zuerkennung der unbefristeten EM-Rente. Dort werden auch gleich die Abstände der Überprüfung festgelegt und auch Art und Umfang dieser Prüfung. Kein Vermerk einer Überprüfung heisst also - keine Überprüfung.
Ob Überprüfungen anstehen , empfehle ich jedem bei Zuerkennung der unbefristeten. EM-Rente eine Kopie der Sozialmedizinischen Stellungnahme anzufordern und nach diesem Vermerk der Überprüfung zu schauen.
Sollte sich gerade die DRV " die Arbeit machen und Dauer-EMR´ler zu überprüfen ??? Klar ist bei DRV u Co ist ALLES möglich und die Wege unergründlich, das habe ich selbst zur Genüge erfahren müssen.
So recht möchte ich mich damit nicht " abfinden " - vor allem wenn kein Überprüfungsgrund vorliegt ( böser, wachsamer Nachbar--> Meldefall, Aufnahme einer Tätigkeit ect)
Ein Zufallsopfer na dann eben LEIDER grosses Pech gehabt - dann geht der Weg der Beweise ( Darlegung des GS-Zustandes, Aufzeigen der Fachärztlich wahrgenommenen Termine, Medis, Klinikaufenthalte, samt Einholen Ärztl. Befundberichte R 3214 von neuem los.... :lesen:

Für mich erklärt es sich, dass wie im Weitergewährungsantrag auch, eine verwehrte EMR Weiterbewilligung/Aberkennung Dauer-EMR bei der DRV liegt.

Beide Seiten haben Rechte u auch Pflichten zu erfüllen.

Werde beim nächsten Termin meinen beh. Facharzt auch diesbezüglich befragen - :Neugierig: wie dessen Reaktion ausfallen wird - er hat mir schon so manche Story bzgl. DRV :fluestern:
und mag diese " Institution " auch nicht gerne leiden. :icon_e_wink:

Auch habe ich weder eine DRV-Belehrung/Vermerk wie o.g. erhalten - lediglich ein DIN A4 Blatt - mit den Zeilen: Rentenbescheid, dass die EMR als unbefristete Rente bis zum Erreichen der Altersrente ( mit Bewilligungsdatum ) weitergewährt wird.

Sollte ich nun eine Kopie der sozialmed. Stellungnahme anfordern - um diese auf einen Vermerk hin zu überprüfen ? :Heiss: :Ohnmacht: :nein:
Ich weiss nicht, ob das dann der DRV nicht " auffällig " vor käme .... :confused: Und ich diese tatsächlich auf den Gedanken einer Überprüfung hinweisen würde...
Neee da lass ich gewiss die Finger von... schlafende :Hund: wecke ich sicherlich nicht !

Liebe Grüsse
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Re: Häufen sich aktuell die EM-Renten-Überprüfungsverfahren

Ungelesener Beitrag von Anja12 » Fr 6. Apr 2018, 15:50

Hallo Engelchen,

die Überprüfungen der unbefristeten Renten wird hauptsächlich von der DRV Bund vorgenommen.
Das Hauptziel dieser Überprüfungen ist es aufzudecken, ob zwischenzeitlich eine Beschäftigung gegen Entgelt angenommen wurde, welche der RV versehentlich ob absichtlich nicht gemeldet wurde. Die Fragen zur Beschäftigung müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, da man sich sonst strafbar macht bzw. die Rente entzogen wird.
Es ist meist eine große Aufregung wenn der Fragebogen kommt. Derzeit wird nach dem 55. Lebensjahr überwiegend nicht mehr kontrolliert.

Viele Regionalträger der Rentenversicherung machen aber gar keine Nachprüfungen mehr bei unbefristeten EM-Renten oder nur bei med. speziell gelagerten Einzelfällen.

Eine Kopie der gutachterlichen Stellungnahme ist dein gutes Recht.

Ich weiß, dass man in der heutigen Zeit froh ist, wenn die Erwerbsminderungsrente befürwortet wird und deshalb sich erst mal von dem ganzen Stress erholen muss.

„Unter Punkt 5 gutachterlichen Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung Bund:
Nachprüfung aus medizinischen Gründen:
nein-
nur durch Selbstauskunft im Rahmen der R-Kontrolle oder weil die Prognose des Krankheitsbildes eine Rückkehr nicht erwarten lässt.
ja ggf.vom regulären Nachprüfungstermin abweichender Termin……………
mit Selbstauskunft
mit Befundbericht vom Hausarzt
R-Kontrolle ist eine interne Bezeichnung für -Überprüfung des Rentenbezuges.
Deshalb ist es wichtig, dass man in der gutachterlichen Stellungnahme nachschaut, mit was man rechnen muss.



Viele Grüße

Anja

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