Rehaantrag-abgeleht-Widerspruch-MdK GA fordern Lumbalpunktion- rechtens?
Verfasst: Mi 14. Mär 2018, 15:50
Ihr Lieben,
Ich habe folgende Frage:
Fall:
Reha bei DRV beantragt - abgelehnt
DRV schickt Antrag ohne Wissen des Antragstellers weiter zur GKV
GKV lässt durch MDK nach Aktenlage prüfen und lehnt Reha auch ab
Widerspruch mit Aufforderung zur Einholung von 2 ärztlichen Stellungnahmen, da GKV dazu gesetzlich verpflichtet
GKV holt alle Infos ein und leitet diese mit dem Widerspruch zu einem 2. GA beim MDK... allerdings in einem anderen Ort....warum auch immer...
Jetzt fordert dieser MDK Gutachter vom Versicherten, um dessen Rehafähigkeit feststellen zu können, dass er eine Lumbalpunktion machen lassen soll, weil in einem arztbericht stand, dass der Arzt dem Patienten aufgrund seiner Beschwerden dazu rät.
Der Patient möchte aber diese Untersuchung in keinem Fall machen lassen, weil sie an der Diagnose eh nichts bewirken bzw. an den Beschwerden ändern würde.
Für ihn bedeutet diese geforderte Untersuchung des MDK neben drangsalierung und Behördenwillkür sowie Zeit schinden , einen Eingriff in seine körperliche Unversehrtheit und dazu kann ihn niemand zwingen.
Schön gar nicht der MDK.
Ausserdem sieht er darin überhaupt keinen Zusammenhang und Nutzen für die Bewilligung dieser Reha. Denn er ist weder bettlägerig, im Krankenhaus odet daheim krankgeschrieben oder gar nicht klar im Kopf bzw. wirr.
Er geht auch täglich seiner 8 stündigen Arbeit nach.
Wie seht Ihr das?
Darf die Krankenkasse/ der MDK die wirklich notwendige Reha solange weiter verweigern, nur weil der Antragsteller derzeit den Rat seines Arztes , eine Punktion machen zu lassen, um zu schauen ob es da eine weitere Erkrankung gibt, nicht nachkommen will?
Darf der MDK das einfordern unter dem Aspekt, nur so könne Rehafähigkeit nachgewiesen werden?
Wir sagen, dass ist schlichtweg lächerlich, diese Argumentation der KK/MDK und meinen: NEIN.
Und Ihr?
Ich habe folgende Frage:
Fall:
Reha bei DRV beantragt - abgelehnt
DRV schickt Antrag ohne Wissen des Antragstellers weiter zur GKV
GKV lässt durch MDK nach Aktenlage prüfen und lehnt Reha auch ab
Widerspruch mit Aufforderung zur Einholung von 2 ärztlichen Stellungnahmen, da GKV dazu gesetzlich verpflichtet
GKV holt alle Infos ein und leitet diese mit dem Widerspruch zu einem 2. GA beim MDK... allerdings in einem anderen Ort....warum auch immer...
Jetzt fordert dieser MDK Gutachter vom Versicherten, um dessen Rehafähigkeit feststellen zu können, dass er eine Lumbalpunktion machen lassen soll, weil in einem arztbericht stand, dass der Arzt dem Patienten aufgrund seiner Beschwerden dazu rät.
Der Patient möchte aber diese Untersuchung in keinem Fall machen lassen, weil sie an der Diagnose eh nichts bewirken bzw. an den Beschwerden ändern würde.
Für ihn bedeutet diese geforderte Untersuchung des MDK neben drangsalierung und Behördenwillkür sowie Zeit schinden , einen Eingriff in seine körperliche Unversehrtheit und dazu kann ihn niemand zwingen.
Schön gar nicht der MDK.
Ausserdem sieht er darin überhaupt keinen Zusammenhang und Nutzen für die Bewilligung dieser Reha. Denn er ist weder bettlägerig, im Krankenhaus odet daheim krankgeschrieben oder gar nicht klar im Kopf bzw. wirr.
Er geht auch täglich seiner 8 stündigen Arbeit nach.
Wie seht Ihr das?
Darf die Krankenkasse/ der MDK die wirklich notwendige Reha solange weiter verweigern, nur weil der Antragsteller derzeit den Rat seines Arztes , eine Punktion machen zu lassen, um zu schauen ob es da eine weitere Erkrankung gibt, nicht nachkommen will?
Darf der MDK das einfordern unter dem Aspekt, nur so könne Rehafähigkeit nachgewiesen werden?
Wir sagen, dass ist schlichtweg lächerlich, diese Argumentation der KK/MDK und meinen: NEIN.
Und Ihr?