Rehaantrag-abgeleht-Widerspruch-MdK GA fordern Lumbalpunktion- rechtens?

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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Unwissend
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Rehaantrag-abgeleht-Widerspruch-MdK GA fordern Lumbalpunktion- rechtens?

Ungelesener Beitrag von Unwissend » Mi 14. Mär 2018, 15:50

Ihr Lieben,
Ich habe folgende Frage:

Fall:
Reha bei DRV beantragt - abgelehnt
DRV schickt Antrag ohne Wissen des Antragstellers weiter zur GKV
GKV lässt durch MDK nach Aktenlage prüfen und lehnt Reha auch ab
Widerspruch mit Aufforderung zur Einholung von 2 ärztlichen Stellungnahmen, da GKV dazu gesetzlich verpflichtet

GKV holt alle Infos ein und leitet diese mit dem Widerspruch zu einem 2. GA beim MDK... allerdings in einem anderen Ort....warum auch immer...

Jetzt fordert dieser MDK Gutachter vom Versicherten, um dessen Rehafähigkeit feststellen zu können, dass er eine Lumbalpunktion machen lassen soll, weil in einem arztbericht stand, dass der Arzt dem Patienten aufgrund seiner Beschwerden dazu rät.

Der Patient möchte aber diese Untersuchung in keinem Fall machen lassen, weil sie an der Diagnose eh nichts bewirken bzw. an den Beschwerden ändern würde.

Für ihn bedeutet diese geforderte Untersuchung des MDK neben drangsalierung und Behördenwillkür sowie Zeit schinden , einen Eingriff in seine körperliche Unversehrtheit und dazu kann ihn niemand zwingen.
Schön gar nicht der MDK.

Ausserdem sieht er darin überhaupt keinen Zusammenhang und Nutzen für die Bewilligung dieser Reha. Denn er ist weder bettlägerig, im Krankenhaus odet daheim krankgeschrieben oder gar nicht klar im Kopf bzw. wirr.

Er geht auch täglich seiner 8 stündigen Arbeit nach.

Wie seht Ihr das?

Darf die Krankenkasse/ der MDK die wirklich notwendige Reha solange weiter verweigern, nur weil der Antragsteller derzeit den Rat seines Arztes , eine Punktion machen zu lassen, um zu schauen ob es da eine weitere Erkrankung gibt, nicht nachkommen will?

Darf der MDK das einfordern unter dem Aspekt, nur so könne Rehafähigkeit nachgewiesen werden?


Wir sagen, dass ist schlichtweg lächerlich, diese Argumentation der KK/MDK und meinen: NEIN.

Und Ihr?

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Re: Rehaantrag-abgeleht-Widerspruch-MdK GA fordern Lumbalpunktion- rechtens?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 15. Mär 2018, 00:16

Hallo Unwissend, :smile:
Reha bei DRV beantragt - abgelehnt
DRV schickt Antrag ohne Wissen des Antragstellers weiter zur GKV


Aus welchem konkreten Grund wurde denn die Reha von der DRV abgelehnt, gab es bereits einen Ablehnungsbescheid oder nur den Hinweis, dass die DRV z.B. aus Versicherungszeiten nicht dafür zuständig sei ???
Denn in diesem Falle wäre das die gesetzlich vorgeschriebene Weiterleitung an den zuständigen Kostenträger ... :confused: :Gruebeln:
GKV lässt durch MDK nach Aktenlage prüfen und lehnt Reha auch ab
Widerspruch mit Aufforderung zur Einholung von 2 ärztlichen Stellungnahmen, da GKV dazu gesetzlich verpflichtet
Welche Aktenlage hat denn der KK / MDK dafür zur Verfügung gestanden, wurden bei der DRV bereits medizinische Unterlagen mit eingereicht, dann kann das "von Amtswegen" auch an den MDK weitergegeben werden.
Ansonsten wäre zunächst mal per Akteneinsicht zu klären was dafür vorgelegen hat und warum keine ärztliche Untersuchung beim MDK vorgenommen wurde um zur Reha zu entscheiden.
GKV holt alle Infos ein und leitet diese mit dem Widerspruch zu einem 2. GA beim MDK... allerdings in einem anderen Ort....warum auch immer...
KKV holt (mit welchem Einverständnis ?) welche Unterlagen ein, medizinische Unterlagen gehören auch bei den KK NUR in medizinische Hände, welche Bewandnis es mit dem "anderen Ort" hat vermag ich nicht zu beurteilen.
Bei Dopas Pflegegutachten wurde auch der MDK in Stralsund beauftragt, denn die Potsdamer wären sicher nicht extra auf die Insel gekommen ... die medizinischen Unterlagen (die zusammen mit dem Widerspruch von uns eingereicht wurden) gingen aber DIREKT von MDK zu MDK ...
Jetzt fordert dieser MDK Gutachter vom Versicherten, um dessen Rehafähigkeit feststellen zu können, dass er eine Lumbalpunktion machen lassen soll, weil in einem arztbericht stand, dass der Arzt dem Patienten aufgrund seiner Beschwerden dazu rät.
Daraus wird man kaum erkennen können ob Jemand Rehafähig ist oder nicht, zudem ist diese Untersuchung nicht ohne Risiken und sollte nur im konkreten Verdachtsfall durchgeführt werden, wenn diese Untersuchung wirklich Erkenntnisse für eine fehlende Diagnose geben könnte.
Der Patient möchte aber diese Untersuchung in keinem Fall machen lassen, weil sie an der Diagnose eh nichts bewirken bzw. an den Beschwerden ändern würde.
Für ihn bedeutet diese geforderte Untersuchung des MDK neben drangsalierung und Behördenwillkür sowie Zeit schinden , einen Eingriff in seine körperliche Unversehrtheit und dazu kann ihn niemand zwingen.

Mal ganz emotionslos gibt es auch Grenzen der Mitwirkung und die sind klar im § 65 SGB I definiert ...
(2) Behandlungen und Untersuchungen,

1.bei denen im Einzelfall ein Schaden für Leben oder Gesundheit nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann,
2.die mit erheblichen Schmerzen verbunden sind oder
3.die einen erheblichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bedeuten,
Quelle

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/65.html
Schön gar nicht der MDK.
Das darf also NIEMAND verlangen, nur weil ein Arzt das mal irgendwo "empfohlen" haben soll ...
Ausserdem sieht er darin überhaupt keinen Zusammenhang und Nutzen für die Bewilligung dieser Reha. Denn er ist weder bettlägerig, im Krankenhaus odet daheim krankgeschrieben oder gar nicht klar im Kopf bzw. wirr.
Es spielt dafür auch keine besondere Rolle, ob er aktuell AU ist oder arbeiten geht, das ist kein "harmloser" Eingriff nur um mal "zu gucken ob da wohl alles in Ordnung sein wird" ... es mag Krankheiten geben wo eine sichere Diagnose nur damit zu stellen ist, aber wenn er wegen bereits geklärter Gesundheitsprobleme eine Reha machen möchte um seine Erwerbsfähigkeit zu erhalten, wüßte ich NICHT wofür das gut sein soll ...
Er geht auch täglich seiner 8 stündigen Arbeit nach.


Zumindest dieser Nachsatz lässt ja darauf schließen, dass er einfach mal eine Ausszeit braucht, um danach wieder fitter für den Job zu sein ... dafür ist ganz sicher KEINE Lumbal-Punktion erforderlich ... EGAL auf wessen "Wunsch oder Empfehlung" ...

Dass man damit was gegen Bettlägerigkeit oder "wirren Kopf" machen könnte wäre mir allerdings auch sehr neu, in meinem Umfeld gab es eine solche Untersuchung bisher nur ein einziges mal und das war zur Feststellung / Sicherung /Ausschluss einer Gehirnhaut-Entzündung bei meinem einen Bruder als Kleinkind (er hatte Ziegenpeter und Nackensteifigkeit bei sehr hohem Fieber).
So ginge man vermutlich auch als Erwachsener nicht mehr Vollzeit arbeiten, meist gibt es davor bei anderen Verdachts-Diagnosen aber noch mildere Untersuchungs-Methoden, das ist echt eine "Hammer-Untersuchung" und für die Klärung eines Reha-Antrages bei einem Berufstätigen sicher NICHT angezeigt.
Darf die Krankenkasse/ der MDK die wirklich notwendige Reha solange weiter verweigern, nur weil der Antragsteller derzeit den Rat seines Arztes , eine Punktion machen zu lassen, um zu schauen ob es da eine weitere Erkrankung gibt, nicht nachkommen will?
Darf der MDK das einfordern unter dem Aspekt, nur so könne Rehafähigkeit nachgewiesen werden?
Klares NEIN auch von meiner Seite und zwingen kann ihn dazu schon rechtlich gesehen KEINER die Rechtsgrundlage kannst du ja gerne übernehmen, mich würde zunächst mal interessieren warum die DRV abgelehnt hat, für eine med. Reha zuständig zu sein ... das ist ja eher ungewöhnlich wenn Jemand schon länger (versicherungspflichtig) im Berufsleben steht.
Wir sagen, dass ist schlichtweg lächerlich, diese Argumentation der KK/MDK und meinen: NEIN.
Lächerlich ist sicher anders, ihr solltet euch an höherer Stelle (Landes-Direktion der KK z.B.) über diese unsinnige Forderung beschweren, auch parallel mal an diese Stelle wenden und den Fall (mit schriftlichen Nachweisen dazu bitte) ähnlich wie hier mal schildern ...

https://www.bundesversicherungsamt.de/s ... erung.html

Da kannst du auch noch weitere Informationen finden was der MDK so darf oder nicht darf ...
Ich empfinde das als Unverschämtheit eine so risikoreiche Untersuchung zur Bedingung für eine med. Reha machen zu wollen ... :Wut: :schimpfen:

Stelle mir gerade vor man hätte von mir erst eine Herz-Katheter-Untersuchung verlangt, um sicher zu gehen, dass ich meine Herzklappe noch habe ... damit eine Herz-Reha auch Sinn macht ... :Verwirrt: :Hilfe: :Heiss:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Rehaantrag-abgeleht-Widerspruch-MdK GA fordern Lumbalpunktion- rechtens?

Ungelesener Beitrag von Unwissend » Do 15. Mär 2018, 14:44

Hallo Doppeloma,

herzlichen Dank für deine Zeilen und den vielen Gedanken und Überlegungen darin.
Aus welchem konkreten Grund wurde denn die Reha von der DRV abgelehnt, gab es bereits einen Ablehnungsbescheid oder nur den Hinweis, dass die DRV z.B. aus Versicherungszeiten nicht dafür zuständig sei ???
Denn in diesem Falle wäre das die gesetzlich vorgeschriebene Weiterleitung an den zuständigen Kostenträger ...


Nachdem er den Rehaantrag zur DRV schickte, passierte erstmal nichts. Dann kam ein Schreiben mit dem Hinweis, dass aufgrund fehlender ärztlicher Stellungnahme (dem ihm zugesandten Antrag lag nichts bei, eas ein Arzt hätte ausfüllen müssen) ein GA beauftragt werden solle. Er könne dem zustimmen oder aber noch ärztliche Unterlagen binnen 14 Tagen nachsenden.

Der Begutachtung hat er per Fax am gleichen Tag als das Schreiben kam noch widersprochen und mitgeteilt, dass er Befunde nachreicht. Die wichtigsten 2 berichte/Befunde hat er dann am nächsten Tag nachgeschickt.

Es passierte nix mehr Und irgendwann rief er dort an. Da sagte man ihm dann dass der Antrag zur KK geschickt wurde weil keine Unterlagen vorlagen.

Kurze Zeit später kam dann schriftlich die Ablehnung mit Verweis an die KK.

Wir haben das Alles nachverfolgt. Alles lag in der Frist der 14 Tage drin. Die haben den Posteingang da aber wohl satte 5 Tage liegen gelassen bzw. gebraucht, es zum SB zu verteilen. Und ein Wochemelde lag auch noch dazwischen. Die haben gar nicht mehr die Frist richtig abgewartet und es dann umgehend abgeschoben.

Tja...und da war er dann weg der Antrag und lag jetzt bei der KK. Mit den nachgereichten Berichten.
Welche Aktenlage hat denn der KK / MDK dafür zur Verfügung gestanden, wurden bei der DRV bereits medizinische Unterlagen mit eingereicht, dann kann das "von Amtswegen" auch an den MDK weitergegeben werden.
Ansonsten wäre zunächst mal per Akteneinsicht zu klären was dafür vorgelegen hat und warum keine ärztliche Untersuchung beim MDK vorgenommen wurde um zur Reha zu entscheiden.
Wie oben schon erwähnt. Er hatte 2 wichtige Berichte an die DRV nachgeschickt. Diese lagen jetzt dem GA des MDK an Ort A vor. Es passierte aber ewig nix.

Dann kam irgendwann die Ablehnung auch von der KK.
Wir forderten das GA an. Da stand alles standardmässige drin...er hätte noch nicht am Wohnort alle Möglichkeiten ausgeschöpft und er könne sowieso alles hier machen lassen....oder auch: er hätte noch gar nicht entsprechende Therapie vor Ort gemacht.

Und dies alles stimmte nicht. Wir konnten das alles im Widerspruch auch u.a. mit Kopien von Verordnungen belegen.

Der Widerspruch war sehr umfassend und saftig!
KKV holt (mit welchem Einverständnis ?) welche Unterlagen ein, medizinische Unterlagen gehören auch bei den KK NUR in medizinische Hände, welche Bewandnis es mit dem "anderen Ort" hat vermag ich nicht zu beurteilen.
Wir forderten die KK auf, bei den 2 wichtigsten Ärzten die ärztlichen Stellungnahmen anzufordern. Dazu waren die KK bzw. der MDK nämlich mit der Begutachtung verpflichtet. Wurde da aber nicht getan.

Und wir forderten sämtliche Unterlagen, die zur Ablehnung führten, in Kopie an.

Heute kam nun in Kopie GA des 2. MDK an Ort B.
...vor Beginn eines rehaprozesses ist mit Blick auf eine ausreichende Rehafähigkeit jedoch zu klären, ob bei dem Antragsteller ein zentraler (cerebrale ) Befall im Rahmen der Erkrankung und eine polyneuropathie an den Beinen/Füssen besteht. Diese Belange wären in den rehaprozess einzubeziehen. Auch die Rehaklinik muss zur Aufstellung des Rehaplanes über die neurologischen Gesundheitsproblematiken wissen.....

Bei weiterer AU (er ist derzeit aber nicht AU!) Ist die EF aus sozialmedizinischen Sicht gemindert.

Ergebniss: weitere Ermittlungen diagnostische Massnahmen, wie vorgenannt und von der Klinikambulanz Dr.x angeregt.
Das darf also NIEMAND verlangen, nur weil ein Arzt das mal irgendwo "empfohlen" haben soll ...
Es spielt dafür auch keine besondere Rolle, ob er aktuell AU ist oder arbeiten geht, das ist kein "harmloser" Eingriff nur um mal "zu gucken ob da wohl alles in Ordnung sein wird" ... es mag Krankheiten geben wo eine sichere Diagnose nur damit zu stellen ist, aber wenn er wegen bereits geklärter Gesundheitsprobleme eine Reha machen möchte um seine Erwerbsfähigkeit zu erhalten, wüßte ich NICHT wofür das gut sein soll ...
Tja...er wird diese Untersuchungen jedenfalls nicht machen lassen. Soviel steht fest! Aber er braucht diese Reha wirklich dringendst.

Die Rehaklinik, die er angegeben hat, ist aber schon eine von ganz ganz wenigen im Bundesgebiet, die sich auf seine Erkrankung spezialisiert haben. Es gibt nur 3 davon.

Also kennen die sich auch sehr wohl mit den, bis jetzt nur
vermuteten Nervenerkrankungen unter dieser Haupt-Erkrankung mit aus!

Was soll das also alles????
Er ist nicht AU, nicht bettlägerig und im Kopf klar!
Eine Pharse das ganze! :-(

agnes
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Re: Rehaantrag-abgeleht-Widerspruch-MdK GA fordern Lumbalpunktion- rechtens?

Ungelesener Beitrag von agnes » Do 15. Mär 2018, 18:03

Hallo Unwissend

hatte der Reha-Antragsteller nicht bereits seinem Rehaantrag umfassende und nachweislich eindeutige Befund-, Untersuchungsberichte und Therapienachweise zu seinem Krankheitsbild beigelegt, damit es gar nicht erst zu solchen Missverständnissen/Nachfragen kommen konnte und einer Nachbegutachtung :Gruebeln:
Heute kam nun in Kopie GA des 2. MDK an Ort B.
...vor Beginn eines rehaprozesses ist mit Blick auf eine ausreichende Rehafähigkeit jedoch zu klären, ob bei dem Antragsteller ein zentraler (cerebrale ) Befall im Rahmen der Erkrankung und eine polyneuropathie an den Beinen/Füssen besteht. Diese Belange wären in den rehaprozess einzubeziehen. Auch die Rehaklinik muss zur Aufstellung des Rehaplanes über die neurologischen Gesundheitsproblematiken wissen.....
Wäre es evtl. sinnvoll, anstatt einer sofortigen Lumbalpunktion als Nachweis einer neuralen Schädigung auch über neurologische Messungen zunächst ein Ergebnis herbeizuführen :Gruebeln: , also NLG und EMG etc. anzufertigen und, falls sich ggf. dabei neurale Schädigungen zeigen, dann erst über den nächsten Schritt einer Lumbalpunktion nachzudenken/zu reden, falls überhaupt notwendig.

Ich verstehe die Argumentation schon, die der Gutachter da einwirft, dass das Ergebnis von Voruntersuchungen in den Rehaprozess mit einzubeziehen wären.
Es sollte ja auch eine optimale Form an Behandlungen in der Reha stattfinden, wenn sie angezeigt ist.

Liegen neurale Schäden vor, muss das in der Rehaklinik bekannt sein, in welchem Grad/Stadium diese sich befinden, um das Rehaziel/den Ablauf danach auch abzustimmen.

Ich meine, es nutzt nichts, wenn z.B. auf Teufel komm raus an Stellen herummassiert wird, physiotherapeutische Anwendung als Einzel-KG oder in der Gruppe absolviert werden, Wärme- oder Elektrotherapie erfolgen und im Nachgang sich herausstellt, das alles waren die falschen Therapien, da z.B. eine vorab nicht eindeutig diagnostizierte Entzündung vorliegt (da wäre evtl. eine Kälteanwendung besser gewesen) oder ein tumuröses Gewebe wurde nicht entdeckt, welches auf die neurale Struktur Einfluss hat, da sollte man bei der Massage/KG auch anders behandeln (neurophysiologisch/PNF).

Zum Vorwurf, dass die therapeutischen Massnahmen zuvor nicht ausreichend daheim ausgeschöpft seien oder weitere therapeutische Optionen noch auszuschöpfen sind, dazu wird der Antragsteller Nachweise beilegen können/müssen und wenn nicht, dann muss er schauen, wie er das argumentativ irgendwie vom Tisch bekommen kann.

Auch bei mir lehnte man mal eine Reha mit der Begründung ab, dass therapeutische Massnahmen vor Ort vorrangig auszuschöpfen seien.
Demnach überlas man wohl, dass ich bereits vier Jahre neuro-orthopädisch (nach PNF) physiotherapeutisch in der Langsfristverordnung steckte. :Laber: :lesen:

Somit musste auch ich übers Gutachterverfahren gehen, um meine beantragte und zunächst abgelehnte Reha doch bewilligt zu bekommen.

Allerdings traf ich auf einen neuro-orthopädischen Fachgutachter der DRV, der Akten sehr gut lesen konnte und nur kopfschüttelnd zu mir meinte, meine Kollegen in Berlin können oder wollten wohl nicht lesen, dass alle therapeutischen Optionen bereits umfassend ausgeschöpft sind ... :lesen:

Stempel "EILVERFAHREN" aufs Gutachten drauf und drei Wochen später war ich schon zur Reha.

Die Rehaärztin schüttelte gleichfalls mit dem Kopf, als sie hörte, dass ich über Widerspruch und Gutachten erst zur Rehabewilligung kam und meinte: "Haben sie Zeit, dann machen wir aus den bewilligten drei Wochen mal fünf." :ic_up:

Es war meine zweite Reha und sie hat mir auch sehr gut getan, zumal mein Mann in der vierten Rehawoche mit in der Klinik, sogar in meinem Zimmer, als Selbstzahler aufgenommen wurde. :pfeif:

Du wirst sicher berichten, was er/ihr abschließend erreichen werdet.

Ich bin gespannt :smile: Gruss agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

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Re: Rehaantrag-abgeleht-Widerspruch-MdK GA fordern Lumbalpunktion- rechtens?

Ungelesener Beitrag von Unwissend » Do 15. Mär 2018, 19:05

Hallo agnes,
hatte der Reha-Antragsteller nicht bereits seinem Rehaantrag umfassende und nachweislich eindeutige Befund-, Untersuchungsberichte und Therapienachweise zu seinem Krankheitsbild beigelegt, damit es gar nicht erst zu solchen Missverständnissen/Nachfragen kommen konnte und einer Nachbegutachtung :Gruebeln:


Doch. Er hatte der DRV wie auch der KK die Befunde geschickt. Die KK hat sich dann vor kurzem erst den letzten Arztbefund schicken lassen, in dem stand das dann leider erstmalig mit drin.

Und diese Begutachtungen durch die KK...die hätte er doch sowieso nicht umgehen können.

Die sind bestimmt voll stinkig auf die DRV, dass die denen das auf's Auge gebrummt haben. Und nun sollen sie zahlen....aarrgghh..."das versuchen wir doch erstmal schön zu verhindern bzw . schinden wir da Zeit mit raus".

SO sehe ich das aber leider auch mal, liebe @Agnes.
MDK: finanziert durch die KK. Wessen Brot ich fress....

Kostendämpfung....

Abschiebetaktiken etc.

Fakt ist:
Er wird das unter keinen Umständen machen lassen. Soviel steht fest. Dazu müsste er auch nach Düsseldorf! Das ist nicht mal um die Ecke.

Und ausserdem ist diese Rehaklinik sehr gut auf diesem Erkrankungsgebiet spezialisiert! Ich denke, die wissen genau, was sie machen können bzw . wie sie dann mit ihm umgehen werden. Es gibt nur 3 dieser Kliniken bundesweit.

Er wäre sicher nicht der erste Patient mit evtl. PNP bei dieser Erkrankung.

4 Seiten-Schreiben ist fertig. Vorab per Fax raus. Nun mal schauen was kommt.

Wenn die KK dabei bleibt, dass er diese Untersuchungen machen lassen soll, geht er zum SG. Dann stellt er da den Antrag auf Prüfung....wie nennt .man das? Antrag auf ?

Ich meine keine Klage. Weil es ja noch nicht gänzlich nach Widerspruch abgelehnt wurde....
Zuletzt geändert von Doppeloma am Do 15. Mär 2018, 22:09, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Zitat-Code eingefügt

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Re: Rehaantrag-abgeleht-Widerspruch-MdK GA fordern Lumbalpunktion- rechtens?

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » Sa 17. Mär 2018, 13:56

Hallo Unwissend,
Unwissend hat geschrieben:Jetzt fordert dieser MDK Gutachter vom Versicherten, um dessen Rehafähigkeit feststellen zu können, dass er eine Lumbalpunktion machen lassen soll, weil in einem arztbericht stand, dass der Arzt dem Patienten aufgrund seiner Beschwerden dazu rät.
Für eine LP ( Lumbalpunktion ) ist IMMER eine Einverständnis des Patienten erforderlich !
Gerade Neurologen " empfehlen " gerne eine LP " zur weiteren Abklärung/Diagnosesicherung oder ähnliches....
Das eine LP eine " Rehafähigkeit " attestiert - völliger Quatsch - diese kann lediglich aufgrund dieser ärztlichen Empfehlung im Arztbrief gemeint sein.

Diese Untersuchung ist nicht IMMER schmerzfrei - es kommt auch auf die Anatomie des Patienten an und vor allem auf das " Geschick " beim punktieren und die Erfahrungen des Arztes...

Ca 7 dieser LP´s habe ich hinter mir - nicht alle auf freiwilliger Basis... :Wut: Bei der 2. LP welche meine Borreliose bestätigen sollte - hat der zuständige Hr OA die Ergebnisse getürkt - welche damals schon positiv waren, wie mir eine Kollegin aus dem Labor bei einem Besuch ihrerseits bestätigte :fluestern: und mir sogleich den schlechten Befund mitteilte - nicht ahnend, dass ich zu diesem Zeitpunkt noch keine Kenntnis hatte....
Der OA manipulierte auch bei anderen Patienten diese Ergebnisse- auch bei einer Ärztin ( in selbiger Klinik tätig ) welche seine Kollegin war.

Dieses Vorgehen und Verhalten dieses Mediziners regt mich heute noch auf ... :teufel:

Nur wenige Wochen nach dieser LP wünschte die Uni-Klinik zur Diagnosesicherung meiner Borreliose ebenfalls eine LP - nach gründlicher u langer Überlegung willigte ich ein -
ich hatte Glück - mein LIquor war hoch positiv - somit die Diagnose gesichert und der Arzt welche die LP durchführte, mir gut bekannt - hatte diese sehr gut und so angenehm wie möglich für mich durchgeführt. Höllische Kopfschmerzen ect hatte ich natürlich trotzdem ! :Ohnmacht:

Im Laufe meiner Klinikaufenthalte erfolgten noch weitere LP´s u.a. zur Abklärung der Parese und Fazialisparese - bei welcher ich auf die Diagnostik der HERPES Viren bestand -
erneut ein Glücksfall - wieder hoch positiv, pathologisch und die Erklärung für die Beschwerden war gegeben.
Unwissend hat geschrieben:Der Patient möchte aber diese Untersuchung in keinem Fall machen lassen, weil sie an der Diagnose eh nichts bewirken bzw. an den Beschwerden ändern würde.
dann sollte der Patient diese US auch nicht durchführen lassen - vielleicht möchte da ein Neuro - wieder Erfahrungen sammeln und benötigt ein Übungsobjekt - so kommt man sich nämlich vor...

Was hat eine Reha-Klinik davon, ob ihr Patient einen LP-Befund in den Akten hat - oder eben nicht.
Auf die Reha hat diese Untersuchung keinerlei Einfluss !

Liebe Grüsse
Engelchen 22
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Re: Rehaantrag-abgeleht-Widerspruch-MdK GA fordern Lumbalpunktion- rechtens?

Ungelesener Beitrag von Unwissend » So 18. Mär 2018, 16:34

Hallo Engelchen,

schön, auch von dir zu lesen. Lieben Dank auch für deine Zeilen dazu. :-)

Ich habe 2 LP ' s mitmachen müssen. 1x Verdacht Menningitis und 1x wegen weiterer Ursachenforschung zur small Fiber Neuropathie.

Die 1. war die Hölle. Der Arzt ging dabei einfach raus. Ich ging vornüber gebeugt allein auf dem Bett in dem isolierzimmer. Der Liqeur tropfte sehr langsam. Da war ihm wohl langweilig. Ich hab höllenängste durchlebt.

Zur 2. musste ich mich dann auch echt durchringen.
Aber da hat die Ärztin echt gute Arbeit geleistet. Also keine negativen Erinnerungen.

Punkt ist und bleibt, dass es nicht nach DÜ in die Uni fahren wird. Nur diese Uni macht das.

Es gibt noch keinerlei Medikamente gegen diese Erkrankung , wenn der Test positiv wäre.

Und er will es einfach nicht wissen. Zu sehr ist er noch immer in sich gefangen mit der Ursprungsdiagnose, die er im Herbst 2016 erhielt und aufgrunddessen fast gestorben wäre. Diese hat sein Leben schon genug auf den Kopf gestellt.

Auch könnten die Beschwerden von den Medikamenten, die er seit Ausbruch 2016 einnimmt, kommen.

Nun denn, wir finden das lächerlich, so was als Grundlage für die Reha (seine 1. übrigens...er ist 48 und arbeitet seit dem 16. Lj) zu machen.

Schreiben ist wieder an die KK raus. Wird nicht bewilligt geht's zum SG.

Wie lange dürfen die sich denn jetzt wohl Zeit damit lassen ihm zu antworten???

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Re: Rehaantrag-abgeleht-Widerspruch-MdK GA fordern Lumbalpunktion- rechtens?

Ungelesener Beitrag von k@lle » So 18. Mär 2018, 18:45

Wie lange dürfen die sich denn jetzt wohl Zeit damit lassen ihm zu antworten??
guckst du hier... :lesen:

viewtopic.php?f=3&t=614
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen

(DalaiLama )

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Re: Rehaantrag-abgeleht-Widerspruch-MdK GA fordern Lumbalpunktion- rechtens?

Ungelesener Beitrag von Unwissend » So 18. Mär 2018, 18:50

Dankeschön k@lle!

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Re: Rehaantrag-abgeleht-Widerspruch-MdK GA fordern Lumbalpunktion- rechtens?

Ungelesener Beitrag von Unwissend » Do 5. Apr 2018, 14:53

Hallo an alle,

So. Kämpfen lohnt sich! Aber es laugt einen immer wieder aus. :-(

Die Reha wurde heute bewilligt.

Und siehe da, es wird auch nix weiter dazu vom MDK oder sonst wem eingefordert.

Warum nicht gleich???!!!!

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