Widerruf eines persönlich gestellten Rehaantrag

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Widerruf eines persönlich gestellten Rehaantrag

Ungelesener Beitrag von Freedom29 » Mi 29. Nov 2017, 12:24

Habe im April einen Rehaantrag gestellt, um mir das Dispositionsrecht zu erhalten. Kann ich den Antrag ohne Grund widerrufen? Ich beziehe Krankengeld.Würde kommendes Jahr den Antrag nochmals stellen, aber aufgrund einer anderen Erkrankung. Wie seht ihr das?

Tacker
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Re: Widerruf eines persönlich gestellten Rehaantrag

Ungelesener Beitrag von Tacker » Mi 29. Nov 2017, 12:55

Freedom29 hat geschrieben:
Mi 29. Nov 2017, 12:24
Wie seht ihr das?
Das hängt ganz davon ab, was die Hintergründe sind. Beispielsweise, ob du überhaupt eine REHA machen willst.

Rat geben ohne Infos zum Hintergrund zu haben ist nahezu unmöglich.

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Re: Widerruf eines persönlich gestellten Rehaantrag

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 30. Nov 2017, 23:19

Hallo Freedom29, :smile:
Habe im April einen Rehaantrag gestellt, um mir das Dispositionsrecht zu erhalten. Kann ich den Antrag ohne Grund widerrufen?


Das ist kein "Haustürgeschäft" was man "widerrufen" müsste oder könnte, JEDEN Antrag kann man einfach zurücknehmen, so lange noch kein Bescheid dazu ergangen ist und das musst du auch nicht begründen.

Die Frage ist allerdings schon warum du so lange damit wartest, wenn der Antrag bereits im April gestellt wurde, hast du noch nie Informationen zur Bearbeitung bekommen ?
Gesetzlich gesehen muss zu einem Antrag innerhalb 6 Monaten entschieden sein, wenn es keine wichtigen Gründe dafür gibt (bei der Behörde), dass es länger dauert, zu Reha-Anträgen wird in der Regel deutlich schneller entschieden.

Bist du sicher, dass dein Antrag bei der DRV überhaupt angekommen ist, hast du eine Eingangsbestätigung ??? :confused: :Gruebeln:
Aus welchem Grunde meintest du denn das "Dispositionsrecht" für dich sichern zu müssen ???
Ich beziehe Krankengeld.Würde kommendes Jahr den Antrag nochmals stellen, aber aufgrund einer anderen Erkrankung. Wie seht ihr das?
Als "Milchmädchen-Rechnung" sehe ich das gerade, denn die KK kann dich jederzeit nach § 51 SGB V auffordern einen Reha-Antrag an die DRV zu stellen und in der Regel machen die das auch früher oder später und sei es nur um während der DRV-Reha etwas Krankengeld zu sparen.

Dann liegt das "Dispositionsrecht" automatisch bei der KK wenn du deinen eigenen Antrag inzwischen zurück genommen hast und es ist nicht mehr von deinen Vorstellungen abhängig wann und weswegen du lieber (später) eine Reha machen möchtest.
Kannst du die Antragstellung (im April) nicht nachweisen hast du aber (vermutlich) dann das gleiche Problem, es ist eher ungewöhnlich, dass noch nicht dazu entschieden wurde von der DRV.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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