Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) Lückenlos

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
sternenstaub1979
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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) Lückenlos

Ungelesener Beitrag von sternenstaub1979 » So 5. Nov 2017, 16:43

Hallo zusammen,

da ich keinen Fehler machen möchte zum Thema Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) Lückenlos -Folgebescheinigung möchte ich mich bei euch "absichern".

Meine 1. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sieht wie folgt aus:
Arbeitsunfähigkeit seit 03.11.2017 (das war Freitag)
voraussichtlich arbeitsunfähig bis einschließlich oder letzter Tag der Arbeitsunfähigkeit 17.11.2017 (ebenfalls ein Freitag)
festgestellt am 03.11.2017 (war ich dort)

Letzt zu meiner Frage zur Lückenlos. Unten auf den AU Schein für mich steht, ... Hierfür stellen Sie sich bitte bis an den Werktag der auf den letzten Tag der aktuellen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung folgt, bei Ihrem Arzt vor.

Das heißt, ich muss am Freitag den 17.11.2017 beim Arzt wieder sein für eine weitere AU. Auf der AU muss dann Folgebescheinigung und das Datum Arbeitsunfähigkeit seit 17.11.2017 Freitag stehen? Oder den nächsten Werktag Montag den 20.11.2017. Oder wie sieht die nächste Lückenlose AU Bescheinigung aus?
Und meine zweite Frage ist, da der 17.11.2017 ein Freitag ist, macht es was aus, wenn ich am Mittwoch oder Donnerstag 15 o. 16.11. hin gehe und dann auf der AU festgestellt am Beispiel 15.11 steht?

Möchte jetzt keinen Fehler bei der Folgebescheinigung und der Lückenlosigkeit machen.

Ich bin mir sicher, Ihr wisst die Antwort auf meine Fragen :aha:
Lieben Gruß sternenstaub

Anja12
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Re: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) Lückenlos

Ungelesener Beitrag von Anja12 » So 5. Nov 2017, 17:08

Hallo Sternenstaub,

lückenlos heißt, dass eine erneute Krankschreibung am Werktag, nach dem die letzte Krankmeldung endet, erfolgt. Samstage gelten bei der Beurteilung der lückenlosen Krankmeldung für das Krankengeld nicht als Werktage.
In deinem Fall Krankschreibung bis Freitag - spätestens am Montag

Du kannst aber auch vor dem Freitag bereits einen Arzttermin vereinbaren.

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als auf der Erstbescheinigung angegeben, ist eine erneute ärztliche Bescheinigung (Folgebescheinigung) auszustellen.

Alles Gute für dich

Viele Grüße

Anja

sternenstaub1979
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Re: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) Lückenlos

Ungelesener Beitrag von sternenstaub1979 » So 5. Nov 2017, 17:36

Vielen Dank Anja12,

noch eine Nachfrage, muss der Arzt dann als Folgebescheinigung ab dem Freitag - in dem Falle ab 17.11. (letzter Tag der ersten AU) oder dann ab Montag den 20.11 Bescheinigen bzw. Dokumentieren?
Gruß
Sterni

agnes
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Re: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) Lückenlos

Ungelesener Beitrag von agnes » So 5. Nov 2017, 18:15

Hallo Sternenstaub

Ich denke, das beantwortet genau deine Fallkonstellation.

„Der Anspruch auf Krankengeld bleibt jeweils bis zu dem Tag bestehen, an dem die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit ärztlich festgestellt wird, wenn diese ärztliche Feststellung spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit erfolgt; Samstage gelten insoweit nicht als Werktage.“

Wird man bis einschließlich Freitag krankgeschrieben, an dem Arztpraxen meist nur bis 12:00 Uhr geöffnet sind, so wird der Krankengeldbezug nicht unterbrochen, wenn man erst am Montag zum Arzt geht, um sich weiter krankschreiben zu lassen.



"Die Ärzte schreiben meist bis einschließlich Freitag krank, schließlich müssen die meisten von uns am Wochenende nicht arbeiten. War man immer noch nicht gesund, so ging man erst am nächsten Montag zum Arzt und ließ sich weiter krankschreiben. Für Versicherte, die Krankengeld erhielten, war so ein Vorgehen mit einer bösen Überraschung verbunden: Sie verloren ihren Anspruch auf Krankengeld.

Im Gesetz war geregelt (§ 46 SGB V), dass der Anspruch auf Krankengeld an dem Tag entsteht, der auf den Tag der Krankschreibung folgt: Wird man heute krankgeschrieben, entsteht der Anspruch auf Krankengeld erst morgen. Ist man aber zuvor schon krankgeschrieben und geht man erst nach dem letzten Tag der Krankschreibung zum Arzt, so wird dieser Tag nicht mitgezählt, was zur Unterbrechung des Krankengeldes und zum Verlust des Anspruchs führte. Leider wiesen Ärzte nicht immer darauf hin, dass der Patient am letzten Tag der Krankenschreibung zum Arzt muss"


Diese Lücke hat das neue GKV-Versorgungsstärkungsgesetz endlich geschlossen. So lautet der neue § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V:

Quelle für beide Infos:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/wicht ... 73004.html


Ich habe mir sicherheitshalber immer eine Folgebescheinigung am Tag oder Vortag des Ablaufs der letzten AU ausstellen lassen und vor allem nicht am Freitag enden lassen, sondern immer das Wochenende komplett mit einbeziehen lassen, zumal ich in einem Beruf arbeitete, der auch Sonn- und Feiertagsarbeit beinhaltete.

So hatte ich keine Lücke riskiert, die damals ja auch noch gerne fragwürdig negativ auslegend von den KK zu behandeln möglich war. :lesen:

Wenn der Arzt eine Folgebescheinigung ausstellt, wird er wohl trotzdem "montags" auch das aktuelle Datum von Montag als/mit AU FESTGESTELLT / AU-Ausstellungsdatum einsetzen, da er nicht rückdatieren darf.

Da es eine Folgebescheinigung ist, wird er wohl nur noch das Datum der zunächst anzunehmenden vorraussichtlichen AU-Dauer einsetzen.

Da ich die Neuerungen seit 1.8.2015 der AU-Zettel nicht kenne (meine letzte liegt bereits 11 Jahre zurück), denke ich zumindest, dass er, wie damals auch, das Datum der Erstfeststellung (3.11.) und dazu nur das Datum des (zunächst) voraussichtlichen Endes der AU eintragen muss und nicht den Montag als Datum aufruft, sondern den nur als AU-Ausstellungsdatum übernimmt.

Meine letzten AU-Bescheinigungen wurden, nachdem ich ausgesteuert war, weiterhin ja auch noch fortgeführt, um meinem AG diese vorlegen zu können, bis über meinen EM-Rentenantrag entschieden war.
Alle vier Wochen hat meine HÄ mir dazu dann wieder diese gelbe AU-Bescheinigung ausgestellt (zuvor gab es die Auszahlscheine).
Allerdings stand nur noch drauf, dass die AU bis auf weiteres (b.a.w.) besteht und kein explizites Datum.

An deiner Stelle würde ich versuchen am Freitag dem 17.11. zum Arzt zu gehen und eine weitere AU abholen. Frage ihn, ob er diese dann auch gleich wochenendübergreifend ausstellen kann, damit alles abgedeckt ist (auch wenn es eindeutig gesetzlich geregelt ist) und keine verwirrenden Fragen auswirft.

Gruß und gute Besserung :umarm: agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
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Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

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Cleoline
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Re: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) Lückenlos

Ungelesener Beitrag von Cleoline » Fr 10. Nov 2017, 15:49

sternenstaub1979 hat geschrieben:
So 5. Nov 2017, 16:43
Das heißt, ich muss am Freitag den 17.11.2017 beim Arzt wieder sein für eine weitere AU. Auf der AU muss dann Folgebescheinigung und das Datum Arbeitsunfähigkeit seit 17.11.2017 Freitag stehen? Oder den nächsten Werktag Montag den 20.11.2017. Oder wie sieht die nächste Lückenlose AU Bescheinigung aus?
Sicherheitshalber bin ICH immer spätestens am letzten Tag der aktuellen AU zum Arzt gegangen.
Arbeitsunfähig bist du seit 3.11. und so steht es auch auf der Folge-Bescheinigung (egal wielange du AU bist - da steht immer der erste Tag drin)

LG Cleo

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