
laut TV-l ist es ja so, dass das Arbeitsverhältnis bei einer teilw. EM-Rente, egal ob auf Dauer oder befristet, weiter bestehen kann, sofern der Arbeitnehmer dies beantragt.
Im Grunde wäre es ja sinnvoll, einen Teilzeitarbeitsplatz bei einer gewährten teilw. EM-Rente zu behalten, allerdings gibt es ja auch manchmal Gründe, die dagegen sprechen, weil der Arbeitsplatz nicht leidensgerecht ist.
Wie sieht es in so einem Fall die DRV, auch im HInblick auf eine eventuelle Arbeitsmarktrente? Hat schon mal jemand hier seine Erfahrungen damit machen können?
LG rebeon