Urlaubsansprach nach AU und innerhalb der befristeten vollen Erwerbsminderungsrente
Verfasst: Fr 11. Aug 2017, 12:33
Hallo
ich habe eine Frage zum Urlaubsanspruch nach TV-V mit 5 Tagen Sonderurlaub wg. Schwerbehinderung. ab Juli 2017 bin ich befristet bis Ende 2018 in der vollen Erwerbsminderungsrente.
Mein Arbeitsvertrag ruht für die Zeit.
ich bin seit Mitte 2015 krank geschrieben, aus 2015 stehen noch 10 gesetzlicher Urlaub und die 5 Tage Sonderurlaub aus,
für 2016 die 20 TAge gesetzlicher Urlaub / 5 Tage Sonderurlaub aus und für
2017 30 Tage (gesetzlich und tariflich) und 5 Tage Sonderurlaub...oder nur anteilig für 2017?
was für Urlaubsansprüche kann ich dann in 2019 noch geltend machen, oder muss ich jetzt was unternehmen, dass ich den Urlaub (2015-2017) ausgezahlt bekommen kann?
demnach würde ich sagen, ist 2015 verfallen, 2016 bekomme ich 20+5 Tage und für 2017 bin ich mir nicht sicher, bei REnte ab im laufenden Jahr für 2017 .. denke ich , ich bekomme noch 7/12 von 30 + 5 Tagen
oder bekomme kann ich jetzt die alten Tage geltend machen und Ende 2018 dann noch mal die von 08/2017-12/2018? ich lese oft davon ,dass man auch für die Zeit er EU-Rente noch neuen Urlaubsanspruch erhält.
ich weiß nicht , wie sich das verhält , kann mir jemand helfen?
vielen Dank
Suse
ich habe eine Frage zum Urlaubsanspruch nach TV-V mit 5 Tagen Sonderurlaub wg. Schwerbehinderung. ab Juli 2017 bin ich befristet bis Ende 2018 in der vollen Erwerbsminderungsrente.
Mein Arbeitsvertrag ruht für die Zeit.
ich bin seit Mitte 2015 krank geschrieben, aus 2015 stehen noch 10 gesetzlicher Urlaub und die 5 Tage Sonderurlaub aus,
für 2016 die 20 TAge gesetzlicher Urlaub / 5 Tage Sonderurlaub aus und für
2017 30 Tage (gesetzlich und tariflich) und 5 Tage Sonderurlaub...oder nur anteilig für 2017?
was für Urlaubsansprüche kann ich dann in 2019 noch geltend machen, oder muss ich jetzt was unternehmen, dass ich den Urlaub (2015-2017) ausgezahlt bekommen kann?
demnach würde ich sagen, ist 2015 verfallen, 2016 bekomme ich 20+5 Tage und für 2017 bin ich mir nicht sicher, bei REnte ab im laufenden Jahr für 2017 .. denke ich , ich bekomme noch 7/12 von 30 + 5 Tagen
oder bekomme kann ich jetzt die alten Tage geltend machen und Ende 2018 dann noch mal die von 08/2017-12/2018? ich lese oft davon ,dass man auch für die Zeit er EU-Rente noch neuen Urlaubsanspruch erhält.
ich weiß nicht , wie sich das verhält , kann mir jemand helfen?
vielen Dank
Suse