Hallo franky,
meine KK hat meine Frist, die ich im Widerspruch genannt habe, ignoriert und gestern erst geantwortet und nicht innerhalb von 7 Tagen (es ist fast ein Monat vergangen).
Die KK hat ja auch gesetzlich 3 Monate Zeit zu einem Widerspruch zu entscheiden, da muss sie sich nicht an deine Fristen halten, auch du müsstest Rechtsgrundlagen dafür nennen können, dass die KK in 7 Tagen darauf zu reagieren hat.
Während dessen bin ich in stationärer Behandlung (bzw. beginnt diese in Kürze - sehr lange Wartezeit) und mein Psychiater verfasst ein Schreiben (damit der Antrag zurückgewiesen wird) welches zusammen mit dem Antrag auf Reha mit an die DRV gehen wird. Leider muss ich den Antrag trotzdem schicken, da sonst mein KG verweigert werden kann. Die KK weiss anscheinend nichts von der stationären Behandlung, obwohl sie es wissen müsste.
Dann hast du doch einen sehr guten Grund, warum ein Reha-Antrag aktuell keinen Sinn ergibt und dass du schon deswegen den Widerspruch
NICHT zurück nehmen wirst.
Teile der KK mit wann du in die Akut-Klinik aufgenommen wirst, woher sollen die das bitte wissen, wenn du noch gar nicht dort bist ?
Die Kostenforderung der Klinik geht ja auch erst an die KK wenn auch Kosten entstehen werden für deine Behandlung, das weiß dann die Abrechnungsstelle der KK aber nicht unbedingt auch die SB, mit denen du zu tun hast in der "Kundenbetreuung" ...
Auf meine Forderung an die KK (zusammen mit dem Widerspruch vor ca. einem Monat) mir das Gutachten UND die Berichte zu dem Entschluss zu schicken, habe ich unten stehende Schreiben erhalten.
Kurz und knapp, ich soll mich an meinen Arzt wenden. Doch das Gutachten liegt dort nicht.
Das war nicht besonders klug von dir das alles zusammen an die KK zu schicken, ein Widerspruch wird natürlich in einer anderen Abteilung bearbeitet und die SB können dir überhaupt
KEINE medizinischen Unterlagen zukommen lassen, weil sie darauf gar keinen Zugriff haben (dürfen).
Das Gutachten vom MDK bekommt sogar dein Arzt nur dann (
DIREKT vom MDK) wenn du dafür eine Erlaubnis erteilt hast, dazu wurde hier wirklich schon oft genug geschrieben wie das läuft.
Die KK bekommt nur einen "allgemeinen Hinweis", dass du eine Reha machen solltest vom MDK ... weil deine "Erwerbsfähigkeit gefährdet sei" ... das genügt dafür auch schon, die genauen Gründe hat nur ein Arzt (also der MDK) zu prüfen.
Morgen hatte ich vor zum MDK zu gehen und mir das Gutachten persönlich abzuholen damit es schneller geht.
Wenn du weißt wo der zu finden ist kannst du das natürlich auch machen, wir haben unsere MDK-Gutachten immer vom Hausarzt anfordern lassen und die sonstigen Berichte gibt es natürlich direkt bei deinen Ärzten, da haben die schon Recht.
Trotzdem lässt dieses Anschreiben auch wieder einige Zweifel aufkommen wie ernst man gesetzliche Vorschriften und Regelungen nimmt bei deiner KK.
So fehlt mir z.B. die Rechtsgrundlage für die Angabe, dass der Widerspruch keine "aufschiebende Wirkung" haben soll ... die gehört dazu wenn man diese Behauptung aufstellt.
Bisher ist mir nicht bekannt, dass es abseits vom SGB II diese Einschränkung gibt und dort ist sie schon als sehr fragwürdig zu sehen ... dort geht es immerhin um die finanzielle Existenzgrundlage ... bei Entzug von Krankengeld gilt die "aufschiebende Wirkung eines Widerspruches, warum also
NICHT bei Aufforderung eine Reha zu beantragen wenn das gesundheitlich (nachweisbar) noch gar nicht sinnvoll erscheint.
Das würde nämlich bedeuten, dass der "Vollzug" also Termin für die Antragstellung, ausgesetzt ist, bis zur Sinnhaftigkeit einer Reha neu entscheiden wurde.
Wenn du sehr bald in Akut-Behandlung in eine Klinik sollst ist es ja nicht nachvollziehbar, dich gleichzeitig in eine Reha schicken zu wollen, da sollte man ja vielleicht erst mal das klinische Behandlungsergebnis abwarten, ehe man weiter über eine DRV - Reha nachdenkt ... dort wirst du
NICHT behandelt und das scheint ja aktuell vorrangig nötig zu sein.
Die KK ist doch so an deiner Genesung interessiert aber Behandlungen müssen natürlich von der KK bezahlt werden und dazu weiter Krankengeld ...
Die
WISSEN sehr genau, dass es nicht sehr lange dauern wird bis zu einem Reha-Antrag von der DRV entschieden ist und eine Klinik kannst du dir (zusammen mit deinem Arzt) auswählen, die DRV nimmt das wo schnell Betten frei sind und nicht unbedingt das was du "benötigen" würdest für dein Krankheitsbild.
Klar, in den Reha-Kliniken kann man sich dann "aussuchen" was man gerne im Behandlungsplan hätte ... wovon träumen die eigentlich Nachts sonst noch so ...
Ist denen ja eigentlich auch völlig egal, Hauptsache du hast bald einen Anreisetermin in die Reha-Klinik und man kann endlich das Krankengeld einstellen (hoffentlich endgültig, weil die Klinik dich als fitt und Arbeitsfähig entlassen wird) ...
Warum bitte sollst du den Widerspruch zurück nehmen wollen
ODER eine (weitere) Begründung liefern wenn du das nicht möchtest ... ist die Notwendigkeit einer gezielten Klinik-Behandlung nicht schon Grund genug, wenn man noch darauf hoffen möchte (in deinem Interesse), dass es dir mal wieder besser gehen könnte ???
Eine Reha-Klinik ist dafür nicht vorgesehen und das wissen die auch sehr genau ...
Einen Widerspruch habe ich noch nie zurück genommen, wenn die damit kommen ist meist was "oberfaul", da sollen die mal schön eine Entscheidung dazu treffen und einen Bescheid zu verfassen müssen.
Wurde eigentlich eine schriftliche Anhörung (§ 24 SGB X) durchgeführt
VOR dem Bescheid zur Antragstellung ???
Liebe Grüße von der Doppeloma