Hallo franky-hh,
Scheint, dass ich doch darauf antworten muss, oder?
wo steht denn das bitte, dass du das "musst", hast du dieses Schreiben überhaupt bekommen ...
Wie schon meine Vorschreiberin betont gibt es erneut
KEINE Rechtsgrundlagen (man bemüht noch nicht mal die "allgemeinen Mitwirkungspflichten" nach § 60 ff. SGB I), auch zur Forderung nach dem Kündigungsschreiben gibt es
KEINE Rechtsgrundlage von der KK.
Der AG hat dich zum XX bestimmt schon abgemeldet und dann haben die zunächst mal Krankengeld zu zahlen wenn das noch gerichtlich geklärt werden muss, ob die fristlose Kündigung berechtigt war.
Die dafür notwendigen Informationen hast du ja geliefert (man bedankt sich ja dafür
), einschließlich Aktenzeichen beim Arbeitsgericht.
Man "tut" so als würde man dir diesen Fragebogen zum ersten Mal zusenden, warum wird denn nicht nachgefragt warum du den letztes Mal "ignoriert" hast ...
Kann mich nur anschließen damit
GAR NICHTS zu machen, wenn die mal wieder nachfragen sollten, dann stellst du dich
SEHR, SEHR DUMM ... du hast keine weitere Post mehr bekommen und wartest nur noch auf die Bewilligung / Zahlung deines Krankengeldes.
Die dafür notwendigen Unterlagen liegen der KK bereits seit dem XX vor, Datum des Einganges bei der KK lt. Sendebericht der Post oder Rückschein-Datum / Kopie mit senden.
Du brauchst nicht so viel Geld auszugeben, schon gar nicht für Fragebögen und Schweigepflicht-Entbindungen die überhaupt
NICHT notwendig sind für deinen Krankengeld-Anspruch.
Schick deine nächste AU-Verlängerung wieder nachweislich (Übergabe-Einschreiben reicht, das kannst du selber nachprüfen und ist nicht so teuer) an die KK und wenn du dann noch keinen Bescheid zur Bewilligung von Krankengeld vorliegen hast dann frage nach wo der bleibt, du brauchst das Geld und hast alles erforderliche bereits am XX mitgeteilt.
https://www.deutschepost.de/sendung/simpleQuery.html
Lass die einfach "schmoren" mit ihrer unzulässigen Neugierde ... die ignorieren deine Frage nach der Rechtsgrundlage doch auch eiskalt und tun so als würdest du diesen Fragebogen zum ersten Male bekommen ...
Habe dir oben erklärt warum dieser Fragebogen und besonders diese Schweigepflicht-Entbindung überflüssig und unzulässig ist, wie sollen die denn sonst begründen warum du das ausfüllen sollst außer mit dem Krankengeld (ein anderes "Druckmittel" gibt es ja nicht), was die dafür brauchen
HABEN die aber schon bekommen.
Als ich damals in der Reha war (auf "Wunsch" meiner KK) haben die anschließend auch einige Male (mit ähnlichen Texten und mehrfachen, "dringenden Bitten" weil man mir doch sonst nicht helfen könne schnell wieder gesund zu werden ...
) um Einverständnis-Erklärungen versucht, meinen Reha-Bericht zu bekommen, den gab es bis zum heutigen Tage
NICHT für meine KK, da war
ALLES BETTELN und nervös machen völlig umsonst.
Sitz das aus, dann geben die bald von selber auf damit ... wenn ich das schon lese, dass du anrufen sollst wenn du noch Fragen dazu hast ...
du wolltest (schriftlich) die Rechtsgrundlagen haben und die hast du (schriftlich)
NICHT bekommen, also bekommt die KK auch keine unnötigen Auskünfte und überflüssige Schweigepflichtentbindungen von dir =
FERTIG ...
Und was ist, wenn die KK gar nicht mehr reagiert sofern ich ihnen nicht antworte?
Welche Reaktion erwartest du denn aktuell, schick deine nächste AU (wie beschrieben) nachweislich wieder hin und dann wird die KK wohl reagieren
MÜSSEN ... "baldmöglichst" ist doch nicht mal eine rechtswirksame Frist ... für die Rücksendung von Unterlagen auf die gar kein Anspruch besteht.
Schon die ganzen Formulierungen sind doch lächerlich und haben rechtlich überhaupt
KEINE Bedeutung für deinen Krankengeld-Anspruch.
Dafür ist die nächste AU-Bescheinigung erforderlich und dann ist für die bisherige AU-Zeit (bis zum aktuellen Arztbesuch) endlich mal zu
ZAHLEN, ansonsten hat auch deine KK (mindestens) eine übergeordnete Stelle (Geschäftsführer/ Regional-Direktion/ Landesdirektion usw.) wo man sich mal beschweren sollte ...
Liebe Grüße von der Doppeloma