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Re: Antrag auf Krankengeld (MDK)

Verfasst: Mo 24. Jul 2017, 19:50
von franky_hh
Hallo nochmal,

meine KK hat sich heute bei mir gemeldet und mir folgende Unterlagen erneut zugesendet.

1. Fragebogen zur Arbeitsunfähigkeit
2. Einverständniserklärung (MDK)

Scheint, dass ich doch darauf antworten muss, oder?

Re: Antrag auf Krankengeld (MDK)

Verfasst: Mo 24. Jul 2017, 20:33
von Fee59
:Wut: Oh nein!!!! :Wut:
Wenn Du das unterschreibst, erteilst Du der KK eine Blankovollmacht dafür, Deine medizinischen Unterlagen von überall her anzufordern. (dies betrifft vor allem die Einverständnisverklärung).

Die KK hat es außerdem wieder versäumt, Dir die Rechtsgrundlagen für ihre Forderung nach Informationen anzugeben.
Ganz genau deshalb, weil es keine Rechtsgrundlage dafür gibt, dass Du genau DIESE von der KK abgefragten Informationen geben musst.

Denn alles, was die KK hier abfragt, braucht sie gar nicht, um den Krankengeldanspruch prüfen und berechnen zu können.

Auch das Kündigungsschreiben geht die KK nichts an.

So schwer es Dir vermutlich fallen wird: Ich an Deiner Stelle würde das Schreiben abheften, nicht reagieren und die Sache aussitzen. Es nervt natürlich total ...
Aber lass Dich bloß nicht durch das Generve der KK rumkriegen, denen Infos zu geben, die die gar nicht brauchen und die die KK auch nichts angehen.

LG
Fee

Re: Antrag auf Krankengeld (MDK)

Verfasst: Mo 24. Jul 2017, 20:46
von franky_hh
Fee59 hat geschrieben:
Mo 24. Jul 2017, 20:33
:Wut: Oh nein!!!! :Wut:
Wenn Du das unterschreibst, erteilst Du der KK eine Blankovollmacht dafür, Deine medizinischen Unterlagen von überall her anzufordern. (dies betrifft vor allem die Einverständnisverklärung).

Die KK hat es außerdem wieder versäumt, Dir die Rechtsgrundlagen für ihre Forderung nach Informationen anzugeben.
Ganz genau deshalb, weil es keine Rechtsgrundlage dafür gibt, dass Du genau DIESE von der KK abgefragten Informationen geben musst.

Denn alles, was die KK hier abfragt, braucht sie gar nicht, um den Krankengeldanspruch prüfen und berechnen zu können.

Auch das Kündigungsschreiben geht die KK nichts an.

So schwer es Dir vermutlich fallen wird: Ich an Deiner Stelle würde das Schreiben abheften, nicht reagieren und die Sache aussitzen. Es nervt natürlich total ...
Aber lass Dich bloß nicht durch das Generve der KK rumkriegen, denen Infos zu geben, die die gar nicht brauchen und die die KK auch nichts angehen.

LG
Fee
Oder einfach nicht unterschrieben und mit einem weiteren Zettel von mir mit der (erneuten) Bitte bzgl. der Rechtsgrundlage an die KK zurücksenden.
Nur das ständige hin und her nervt ein wenig und kostet auch jedes mal einige EUR. Einschreiben + ggf. Rückschein.

Re: Antrag auf Krankengeld (MDK)

Verfasst: Mo 24. Jul 2017, 20:51
von Fee59
Hallo,

hast Du die Möglichkeit Faxe zu senden?
Evtl. über den PC?
Dann hast Du auch einen Sendenachweis und sparst Dir die EURONEN an Porto.

Ansonsten reicht Einwurf-Einschreiben. Rückschein ist unnötig. Über die Seite "Sendungsverfolgung" im Internet druckst Du Dir dann aus, wann der Brief beim Empfänger eingegangen ist.

Wenn die KK schon auf Deine letzte Bitte um Nennung der Rechtsgrundlagen nicht nachgekommen ist, wird sie es auch dieses Mal nicht tun. Kann sie auch gar nicht, weil es dafür keine Rechtsgrundlage gibt und der "Mitwirkungsparagraph" diese Informationsabfrage eben nicht abdeckt. :Zunge_zeigen:

Von daher, spar' Dir das Generve und Hin- und Her und hefte den Brief einfach ab.
Mache ich auch so, wenn die KK von Männe und mir zu viele Infos will, die sie gar nichts angehen.

LG
Fee

Re: Antrag auf Krankengeld (MDK)

Verfasst: Mo 24. Jul 2017, 21:44
von franky_hh
Und was ist, wenn die KK gar nicht mehr reagiert sofern ich ihnen nicht antworte?

Re: Antrag auf Krankengeld (MDK)

Verfasst: Mo 24. Jul 2017, 23:02
von Doppeloma
Hallo franky-hh, :smile:
Scheint, dass ich doch darauf antworten muss, oder?
wo steht denn das bitte, dass du das "musst", hast du dieses Schreiben überhaupt bekommen ... :confused: :Gruebeln: :teufel:

Wie schon meine Vorschreiberin betont gibt es erneut KEINE Rechtsgrundlagen (man bemüht noch nicht mal die "allgemeinen Mitwirkungspflichten" nach § 60 ff. SGB I), auch zur Forderung nach dem Kündigungsschreiben gibt es KEINE Rechtsgrundlage von der KK.

Der AG hat dich zum XX bestimmt schon abgemeldet und dann haben die zunächst mal Krankengeld zu zahlen wenn das noch gerichtlich geklärt werden muss, ob die fristlose Kündigung berechtigt war.

Die dafür notwendigen Informationen hast du ja geliefert (man bedankt sich ja dafür :teufel: ), einschließlich Aktenzeichen beim Arbeitsgericht.

Man "tut" so als würde man dir diesen Fragebogen zum ersten Mal zusenden, warum wird denn nicht nachgefragt warum du den letztes Mal "ignoriert" hast ... :glotzen: :confused:

Kann mich nur anschließen damit GAR NICHTS zu machen, wenn die mal wieder nachfragen sollten, dann stellst du dich SEHR, SEHR DUMM ... du hast keine weitere Post mehr bekommen und wartest nur noch auf die Bewilligung / Zahlung deines Krankengeldes.

Die dafür notwendigen Unterlagen liegen der KK bereits seit dem XX vor, Datum des Einganges bei der KK lt. Sendebericht der Post oder Rückschein-Datum / Kopie mit senden. :jaa: :cool:

Du brauchst nicht so viel Geld auszugeben, schon gar nicht für Fragebögen und Schweigepflicht-Entbindungen die überhaupt NICHT notwendig sind für deinen Krankengeld-Anspruch.

Schick deine nächste AU-Verlängerung wieder nachweislich (Übergabe-Einschreiben reicht, das kannst du selber nachprüfen und ist nicht so teuer) an die KK und wenn du dann noch keinen Bescheid zur Bewilligung von Krankengeld vorliegen hast dann frage nach wo der bleibt, du brauchst das Geld und hast alles erforderliche bereits am XX mitgeteilt.

https://www.deutschepost.de/sendung/simpleQuery.html

Lass die einfach "schmoren" mit ihrer unzulässigen Neugierde ... die ignorieren deine Frage nach der Rechtsgrundlage doch auch eiskalt und tun so als würdest du diesen Fragebogen zum ersten Male bekommen ... :Sturkopf:

Habe dir oben erklärt warum dieser Fragebogen und besonders diese Schweigepflicht-Entbindung überflüssig und unzulässig ist, wie sollen die denn sonst begründen warum du das ausfüllen sollst außer mit dem Krankengeld (ein anderes "Druckmittel" gibt es ja nicht), was die dafür brauchen HABEN die aber schon bekommen. :lesen: :lesen: :lesen:

Als ich damals in der Reha war (auf "Wunsch" meiner KK) haben die anschließend auch einige Male (mit ähnlichen Texten und mehrfachen, "dringenden Bitten" weil man mir doch sonst nicht helfen könne schnell wieder gesund zu werden ... :Laber: ) um Einverständnis-Erklärungen versucht, meinen Reha-Bericht zu bekommen, den gab es bis zum heutigen Tage NICHT für meine KK, da war ALLES BETTELN und nervös machen völlig umsonst.

Sitz das aus, dann geben die bald von selber auf damit ... wenn ich das schon lese, dass du anrufen sollst wenn du noch Fragen dazu hast ... :Laber: :Laber: :Laber: du wolltest (schriftlich) die Rechtsgrundlagen haben und die hast du (schriftlich) NICHT bekommen, also bekommt die KK auch keine unnötigen Auskünfte und überflüssige Schweigepflichtentbindungen von dir = FERTIG ... :ic_up:
Und was ist, wenn die KK gar nicht mehr reagiert sofern ich ihnen nicht antworte?
Welche Reaktion erwartest du denn aktuell, schick deine nächste AU (wie beschrieben) nachweislich wieder hin und dann wird die KK wohl reagieren MÜSSEN ... "baldmöglichst" ist doch nicht mal eine rechtswirksame Frist ... für die Rücksendung von Unterlagen auf die gar kein Anspruch besteht. :glotzen:
Schon die ganzen Formulierungen sind doch lächerlich und haben rechtlich überhaupt KEINE Bedeutung für deinen Krankengeld-Anspruch.

Dafür ist die nächste AU-Bescheinigung erforderlich und dann ist für die bisherige AU-Zeit (bis zum aktuellen Arztbesuch) endlich mal zu ZAHLEN, ansonsten hat auch deine KK (mindestens) eine übergeordnete Stelle (Geschäftsführer/ Regional-Direktion/ Landesdirektion usw.) wo man sich mal beschweren sollte ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:

Re: Antrag auf Krankengeld (MDK)

Verfasst: Di 25. Jul 2017, 08:19
von franky_hh
Vielen Dank für die Antworten. :)

Die AU hatte ich damals per Online-Formular hochgeladen und samt den anderen Unterlagen mit Nachweis an die KK geschickt.

Dann werde ich das jetzt aussitzen und gucken wann die KK reagieren wird. :applaus:

Re: Antrag auf Krankengeld (MDK)

Verfasst: Mi 26. Jul 2017, 15:45
von franky_hh
Hallo nochmal,

heute ist ein erneutes Schreiben meiner KK gekommen mit der Bitte, dass ich mich beim MDK für eine Kurzuntersuchung (max. 15 Min.) stellen soll(e).
Ebenso soll mein behandelnder Arzt ein Dokument für die KK bzw. den MDK ausfüllen.

Das und die Untersuch scheinen mir schon Pflicht zu sein, korrekt?

Gruss

Re: Antrag auf Krankengeld (MDK)

Verfasst: Mi 26. Jul 2017, 16:59
von agnes
Hallo Franky_hh

dieser Einladung/Aufforderung musst du Folge leisten, um deiner Mitwirkungsverpflichtung nachzukommen.

Gruß und viel Erfolg :ic_up: :ic_up: agnes

Re: Antrag auf Krankengeld (MDK)

Verfasst: Do 27. Jul 2017, 09:42
von franky_hh
Und was ist, wenn ich mich wg. meiner Depression nicht im Stande fühle den MDK aufzusuchen?

Bzw. was sollte ich alles zu diesem Termin mitbringen ausser dem Formular im Anhang weiter oben?