Hallo franky_hh,
ich nehme mir mal deinen ersten Beitrag vor, teilweise stimme ich meiner Vorschreiberin zu aber nach Ansicht der hochgeladenen Unterlagen, ist das besser zu differenzieren, welche Angaben du wirklich machen musst und welche eher nicht.
Zum Thema Telefon-Nummer wurde eigentlich bereits
ALLES gesagt, das letzte Anschreiben kannst du ignorieren, wichtige Dinge klärt man niemals per Telefon, auch
NICHT mit der KK ... wenn die notwendige Nachfragen haben, dann dürfen die das gerne schriftlich (mit Rechtsgrundlagen bitte) ausformulieren und nicht um einen Anruf "bitten", deine Mail-Adresse ist ebenso überflüssig ... es fehlen schon mal die Hinweise, dass solche Angaben freiwillig sind.
mir wurde fristlos gekündigt und ich habe eine Kündigungsschutzklage eingereicht die noch andauert.
Soweit, "so schlecht", denn ich gehe mal davon aus, dass dieser Fragebogen zum Arbeitsverhältnis dann berechtigt sein wird ... weil die KK wissen möchte, ob (eigentlich) ein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht oder sich nachträglich noch ergeben könnte wenn das vom Arbeitsgericht so entschieden wird, dass diese fristlose Kündigung unberechtigt war.
Darf ich fragen wie lange du dort beschäftigt warst und wie lang deine reguläre Kündigungsfrist gewesen wäre
Diese Entscheidung wird ja auch für deinen Anspruch auf ALGI später eine Bedeutung erlangen ... es war also vollkommen richtig dich zu wehren wenn die fristlose Kündigung unberechtigt erfolgt ist.
Am Tag meiner Kündigung wurde ich von meinem Hausarzt wg. Depression krankgeschrieben (Feststelldatum). Arbeitsunfähig bin ich aber laut AU seit einen Tag vor Kündigung.
Das dürfte im Moment eine untergeordnete Rolle spielen, denn aus der AU-Bescheinigung geht ja schon per Ausstellungs-Datum hervor, dass du erst ab dem (letzten ?) offiziellen Arbeitstag AU geschrieben wurdest, wenn das noch ein Arbeitstag für dich gewesen wäre, hat dein AG Anspruch auf die Bescheinigung, sonst kann der ja auch nicht wissen was ihm in Punkto "Lohnfortzahlung" noch blühen könnte.
Mein ehemaliger Arbeitgeber weiss z.B. auch nicht, dass ich krankgeschrieben bin (falls diese Info. wichtig sein sollte).
Du solltest dem AG diesen Teil der (Erst-AU) also noch nachweislich zukommen lassen, so gehst du auch der Behauptung aus dem Wege nun unentschuldigt der Arbeit fern geblieben zu sein, wegen der fristlosen Kündigung.
Inzwischen bin ich knapp über einen Monat durchgehend durch meinen Hausarzt krankgeschrieben und ohne Arbeit.
Des Weiteren bin ich seit einigen Wochen in fachärztlicher Behandlung und der Uhrsprung meiner Krankheit liegt weit in der Vergangenheit - was mir mein FA attestieren könnte.
Wann hast du erstmals (seit Beginn der AU) deinen Anspruch auf Krankengeld bei der KK geltend gemacht, bei fristloser Kündigung war doch zunächst direkt anzunehmen, dass der AG auch keine Lohnfortzahlung leisten wird ...
Um diesen Umstand zu erklären wirst du wohl das entsprechende Formular ausfüllen müssen, ob die KK auch Anspruch auf das Kündigungsschreiben hat ist mir nicht bekannt, der Hinweis auf das laufende Verfahren zur Kündigungsschutz-Klage sollte eigentlich genügen und die Abmeldung vom AG (bei deiner KK) sollte ja auch schon erfolgt sein.
Für diese konkrete Forderung solltest du mindestens die Rechtsgrundlagen (Gesetz / §§) schriftlich von der KK verlangen, damit du das von einem Anwalt prüfen lassen kannst, ob das wirklich berechtigt verlangt wird.
Da steht nach meiner persönlichen Meinung
NICHTS drin was irgendwelche Auswirkungen auf deinen aktuellen Krankengeld-Anspruch haben könnte ...
Arbeitslos bin ich nicht gemeldet, nur arbeitssuchend obwohl ich meiner Agentur für Arbeit mitgeteilt habe, dass ich arbeitsunfähig erkrankt bin.
Wegen meiner fristlosen Kündigung hätte ich eine Sperrzeit von 3 Monaten bei der Agentur für Arbeit.
Hast du das nachweislich gemacht, im Prinzip war ja deine Arbeit-Suchend-Meldung auch gleichzeitig als Arbeitslos-Meldung anzusehen, ob es wirklich eine Sperre geben wird, kann sich erst aus dem Verfahren am Arbeitsgericht ergeben, trotzdem solltest du deine Meldung bei der AfA auch irgendwie beweisen können wenn es erforderlich wird.
Es ist richtig, dass bei akuter Krankheit zunächst die KK zuständig ist mit Krankengeld, es ist auch richtig, dass du dich bei der KK direkt gemeldet hast und noch zum letzten Arbeitstag AU geschrieben wurdest, denn sonst wärst du für Krankengeld gar nicht mehr versichert gewesen ...
Da ich aber vor meiner Kündigung erkannt bin, wollte ich einen Antrag auf Krankengeld stellen.
Nach mehrfacher Anfrage (seit meiner Kündigung) bei meiner KK wurde mir (vor einigen Tagen) der Antrag auf Krankengeld zugeschickt.
Na-Ja, so fix wie du entlassen wurdest meldet dich der AG natürlich auch nicht ab, zudem darf die KK (in der Regel) davon ausgehen, dass es eine Kündigungsfrist (je nach Beschäftigungsdauer) einzuhalten gibt, in der vom AG noch (bis zu 6 Wochen) Lohnfortzahlung zu leisten wäre ...
Das wird auch der tiefere Grund sein für die Fragen nach Kündigungsschutzklage usw., so gerne übernehmen die KK nun auch nicht die Pflichten der AG vorzeitig, wenn die Berechtigung einer fristlosen Kündigung noch gerichtlich geklärt werden muss.
Ich soll eine Erklärung zur Erlangung des Krankengeldes ausfüllen,
Das ist korrekt, dieser Fragebogen
MUSS ausgefüllt werden, das ist sozusagen der Antrag auf Zahlung von Krankengeld, den kenne ich auch aus dem Übergang von der Lohnfortzahlung zum Krankengeld von der KK ...
Die meisten Fragen darauf kannst du (vermutlich) sowieso mit
NEIN ankreuzen und die sind erforderlich, um deinen Anspruch auf Krankengeld zu prüfen und die entsprechenden Angaben z.B. an das Finanzamt zu übermitteln.
Auf der 2. Seite sollst du angeben wo das Krankengeld hin überwiesen werden soll, ansonsten nur die Richtigkeit dieser Angaben bestätigen ...Telefon und Mail-Adresse brauchst du allerdings
NICHT angeben, um das klarzustellen, dass du das nicht "vergessen" hast solltest du "entfällt" oder "freiwillig" oder "Keine Angabe" hinschreiben
Datum Unterschrift (eine Kopie für deine Unterlagen machen) =
FERTIG ...
einen Fragebogen zur Arbeitsunfähigkeit
Dieser Fragebogen ist
NICHT zulässig, was da gefragt wird geht die SB der KK
NICHTS an und ist für deinen Krankengeld-Anspruch aktuell überhaupt nicht erforderlich, besonders frech finde ich die Forderung direkt Schweigepflicht-Entbindungen zu erteilen für den MDK und sogar für zukünftige Reha-Berichte, falls man eine Reha für nötig halten sollte ...
Die sollen dir erst mal Krankengeld bewilligen und zahlen, ehe man schon Vorbereitungen für eine Prüfung beim MDK oder für einen eventuellen Reha-Antrag / Reha-Bericht treffen möchte, so weit ist es noch lange nicht.
Da brauchst du auch keinen "vorauseilenden" Gehorsam zeigen, wenn der MDK dich untersuchen soll ist es immer noch früh genug darüber nachzudenken, ob du deine Ärzte von der Schweigepflicht entbinden willst oder lieber ausgewählte / sinnvolle Arztberichte als Kopie selbst mit zum Untersuchungstermin nimmst.
Auf einen Reha-Bericht, den es noch gar nicht geben kann (und vielleicht nie geben wird) hat die KK überhaupt keinen Anspruch, medizinische Unterlagen gehören generell
NICHT in die Hände der SB der KK sondern auch dort nur zu Ärzten und die sitzen beim MDK.
und einen Fragebogen zur Prüfung des Krankengeldanspruches wg. Ende des Arbeitsverhältnisses.
Die Fragen dazu wirst du beantworten müssen, die Gründe dafür habe ich dir oben schon beschrieben ...
Wurde dir denn ein Kündigungsgrund genannt, ansonsten würde ich unter "Sonstiges" hinschreiben "Keine Angabe", egal was der AG dazu geschrieben hat, Krankengeld ist
NICHT vom Kündigungsgrund des AG abhängig zu machen, das Gegenteil hätte dir die KK zu belegen (Rechtsgrundlagen).
Ebenso soll ich eine Kopie meiner Kündigung mitsenden, was ich nicht einsehe. Mit welchem Recht kann meine KK sowas von mir vordern?
Wo steht das bitte, ich kann dazu keine konkrete Forderung finden, falls man dir das nur "erzählt" haben sollte (persönlich oder am Telefon) vergiss es einfach, es wird schon seinen Grund haben, dass es auf dem Fragebogen
NICHT verlangt wird.
Genau so soll ich den Kündigungsgrund angeben, ob ich die Kündigung angefochten habe, bei welchem Arbeitsgericht, welches Aktenzeichen und ob ich mit der Klage eine Wiedereinstellung erreichen will.
Bitte
GENAU lesen was man da wissen will ... zum Kündigungsgrund habe ich dir schon was geschrieben, ich denke mal mehr geht die KK nicht an ...
Die Anfechtung ist doch erfolgt und ich nehme an ein Aktenzeichen hast du inzwischen auch dazu ...
Im Anschreiben steht ja schon, dass bei Nachzahlung von Leistungen des AG eine Neuberechnung / Rückforderung erfolgen könnte ...das ist nun mal so und durchaus auch erlaubt wenn sich herausstellen sollte, dass dein AG noch Lohnfortzahlung für eine reguläre Kündigungsfrist leisten muss.
Dass du mit der Klage eine Wiedereinstellung erreichen willst steht da
NICHT, es wird gefragt ob es eine Wiedereinstellung geben "könnte" weil der AG dich (vielleicht) nur wegen schwacher Auftragslage entlassen haben "könnte" ... kreuz
NEIN an und gut ist es.
Solche Fragebögen werden nicht nur für dich persönlich gemacht, bei einer fristlosen Kündigung ist wohl eher selten die Auftragslage der Grund und eine Wiedereinstellung geplant.
Datum / Unterschrift (Kopie für deine Unterlagen machen) =
FERTIG und das Ganze dann per Übergabe-Einschreiben an die KK schicken ... auf den Rest würde ich zunächst gar nicht weiter eingehen ...
Meine KK erhält doch die ganze Zeit meine AU über das online Formular und ebenso aus postalischem Weg.
Welche Vor- bzw. Nachteile hat es, wenn ich die Einverständniserklärung unterschreibe?
KEINE Vorteile und auch keine Nachteile, dazu bist du nicht verpflichtet denn Schweigepflicht-Entbindungen (Einverständniserklärung ist nur ein "netteres" Wort dafür) sind
IMMER FREIWILLIG ... zudem werden sie nur benötigt wenn eine medizinische Untersuchung auch schon vorgesehen ist und nicht mal so "auf Vorrat" ...
Muss ich auf diesen Brief reagieren und meine KK anrufen? Ich fühle mich nicht im Stande dies zu tun.
NEIN musst du nicht wie dir schon bestätigt wurde, du kannst auch direkt mit in die notwendigen Unterlagen einen Hinweis von dir mit rein tun, dass du
KEINE Telefonate (mehr) wünschst und lieber
ALLES schriftlich haben möchtest von der KK zu deinen Angelegenheiten.
Liebe Grüße von der Doppeloma