Antrag auf Krankengeld (MDK)

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Tacker
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Re: Antrag auf Krankengeld (MDK)

Ungelesener Beitrag von Tacker » Do 27. Jul 2017, 09:44

franky_hh hat geschrieben:
Do 27. Jul 2017, 09:42
Und was ist, wenn ich mich wg. meiner Depression nicht im Stande fühle den MDK aufzusuchen?
Wenn du ohne guten Grund nicht hingehst, wird das Krankengeld gestrichen wegen fehlender Mitwirkungspflicht. Ob du dich in der Lage fühlst, oder nicht, ist irrelevant. Relevant ist, wie dein Arzt das beurteilt. Nur er könnte eine Entschuldigung schreiben, dass du nicht in der Lage bist, hinzugehen.

Wenn es wirklich nicht gehen sollte, dahin zu gehen, könnte im Notfall auch ein Gutachter dich zu Hause besuchen. Wird aber sehr ungern gemacht und die Frage wäre natürlich, ob jemand mit "mittelgradiger Depression" da nicht in der Regel erscheinen kann... Und sehr schwere Depressionen, bei denen man wirklich nirgendwo hingehen kann, die werden stationär behandelt. Du solltest lieber zum MDK hingehen.

agnes
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Re: Antrag auf Krankengeld (MDK)

Ungelesener Beitrag von agnes » Do 27. Jul 2017, 11:34

Hallo franky_hh

Um der Einladung/Aufforderung nicht Folge zu leisten, sollte wahrlich ein triftiger Grund vorliegen.

Ob eine von dir erlebte und therapeutisch zu behandelnde "Depression", mag sie dich in deinem Alltagsgeschehen auch noch so stark einschränken, diesen triftigem Grund Genüge tut, solltest du ärztlicherseits abklären.

Der Einladung/Aufforderung liegt ein Vordruck, auszufüllen durch deinen Arzt, über deine gesundheitliche Situation bei.
Dort ist eine Rubrik, wo dein Arzt eine begründende Anmerkung hinterlegen kann, aus welcher gesundheitlichen Situation heraus es dir nicht möglich ist, den Termin persönlich wahrzunehmen. :lesen:

Ich glaube eher kaum, dass dein obiger Einwand "Depression" als Begründung reichen und deinen Arzt veranlassen wird, dir den Termin beim MDK zu ersparen. :Gruebeln:

Vielmehr denke ich, läge dem MDK über dein Erkrankungsbild eine ausreichende und vor allem aussagekräftige Befunderhebung/Dokumentation bereits vor, so könnte dieser nach Aktenlage sich ein Urteil fällen und würde ggf. den zeitlichen Aufwand einer persönlichen Untersuchung damit nicht als erforderlich erachten.

Falls ihm also bisher nicht ausreichend aussagekräftige Befunde zur Beurteilung vorliegen oder zur Verfügung gestellt wurden, liegt es nun an dir dafür Sorge zu tragen, deinen desolaten Gesundheitszustand ihm über deine (hoffentlich hast du ausreichend gesammelt) ärztlichen Befunderhebungen beweisführend darzulegen.

Während meines 78 Wochen Krankengeldbezugs wurden sogar drei MDK Gutachten per Aktenlage verfasst die jedesmal auch dahingehend lauteten, dass aus MDK-Sicht alle therapeutischen Maßnahmen bereits ausgeschöpft wurden und auch eine erneute Rehamassnahme das Leistungsbild nicht mehr steigern wird, ein Wiedereingliederungsversuch nachvollziehbar gescheitert sei, eine drohende EM vorläge.

Die MDK-Gutachten wurden mir durch meine KK-SBerin jedesmal umgehend ausgehändigt.
Ich hatte mich alle 14 Tage persönlich zu meiner SBerin mit meinem Auszahlschein in die Geschäftsstelle hinbemüht und auch so gut wie es für mich akzeptabel war Transparenz gezeigt, wie es um meinen Gesundheitszustand bestellt war.

Auslöser der 78 Wochen AU-Zeit waren zunächst zwei OPs mit jeweils anschließenden 5 wöchigen AHBs.
Hinzu kam ein 5-wöchiger Schmerzklinikaufenthalt.
Behandelt wurde ich in der Zeit (wie bereits auch schon Jahre vor den OPs) therapeutisch innerhalb einer Langfristverordnung in Physiotherapie.
Eine logopädische Therapie wurde nach den OPs notwendig (gute 2 Jahre erfolgte diese noch).
Eine schmerztherapeutische Psychotherapie (100 Std. wurden dazu bewilligt, es folgten später noch einmal 60) absolvierte ich.

Eine übergeordnete ärztliche Betreuung lief über meine HA-Praxis, von der ich alle notwendigen Rezepte und Klinikeinweisungen sowie Überweisungen erhielt.
Schmerztherapeutisches Konsil beim FA zunächst wöchentlich, nach einem halben Jahr 14-tägig.
Konsile bei HNO und FA für Phoniatrie monatlich, später quartalsmässig.
FA für Psychologie/-therapie anfänglich 1 x wöchentlich später 14-tägig nach einem Jahr monatlich (insgesamt wurde ich mehr als 9 Jahre therapeutisch begleitet, wobei ich zwischendurch 2 Jahre lang die Therapie monatlich aus eigener Tasche bezahlte, da die KK eine Therapiepause vorsah :Hilfe: )
Konsile beim Neurologen (Nervenmessungen), beim Neurochirurgen (OP-Nachsorge), beim Gelenk-Fußchirurgen, beim Orthopäden, Augenarzt (Glaukom) standen (stehen auch heute noch) meist quartalsmässig an.

Über all diese fachärztlich und therapeutisch begleitenden Maßnahmen war meine KK informiert und ich gab dem MDK auch über meine Befunde Akteneinsicht (ich hatte nichts zu verbergen, mir lagen bildgebende oder neurologisch messbar gesicherte und nachvollziehbare Diagnosen/Befundberichte vor).

Mein GdB wurde nach und nach auf 70 hochgesetzt (Dauerbescheid).

Ich habe dir mit meinem Anriss meines damals für den MDK gesundheitlich relevanten Status aufzeigen wollen, dass wenn dem MDK beweisführende FA-oder Klinik-Erhebungen zugeführt werden, sich eine persönliche Begutachtung erübrigen kann/sollte.

Mehr als sämtliche fachärztliche und therapeutisch sich anbietende Maßnahmen zu ergreifen, kann von einem Patienten nicht verlangt werden, um seiner Mitwirkung an der eigenen Gesundung Genüge zu tun.

Man gesundet nicht auf Knopfdruck und schon gar nicht auf den "Druck", der einem gerne behördlich dazu auferlegt wird.

Im Gegenteil, dieser wirft uns immer wieder einen weiten Schritt zurück und deshalb habe ich in meinen "Kampfjahren" gegen die Behörden versucht, ihnen Fakten und Beweise offenzulegen, da sie mir auch in ausreichender Zahl dokumentarisch vorlagen und ich sie ihnen nicht vorenthalten musste.

Du bist gesundheitlich in keiner guten Verfassung, also habe keine Scheu, dies auch dem MDK nun persönlich vorzutragen.

Nimm zu dem Termin alle Unterlagen mit und fertige u.U. von den dir am aussagekräftigsten Dokumenten Kopien an, die du ihm zur weiteren Einsichtnahme/Verwendung für das Gutachten zur Verfügung stellst.

Sei möglichst authentisch, nicht unter- oder übertreiben und bleibe, wenn vielleicht auch mit zusammengebissenen Zähnen, immer höflich!

Du wist den Termin hinter dich bringen! :umarm: alles Gute wünscht dazu agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

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Re: Antrag auf Krankengeld (MDK)

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 27. Jul 2017, 11:46

Hallo franky-hh, :koepfchen:
Und was ist, wenn ich mich wg. meiner Depression nicht im Stande fühle den MDK aufzusuchen?
Egal wie du das machst, du MUSST da irgendwie hin, die sollen doch ruhig merken, dass es dir schlecht geht ... nimm noch aktuelle Befunde / Berichte dazu mit, wenn du was zu Hause hast.
Bzw. was sollte ich alles zu diesem Termin mitbringen ausser dem Formular im Anhang weiter oben?
Wäre gut wenn du in Begleitung (beistand nach § 13 SGB X) hin kannst und etwas mehr vom Arzt hast als diese "Kurzfassung" die man da abfragt, hüte dich deine letzte Arbeitsstelle für deinen Zustand "verantwortlich" zu machen, dann greifen die das schnell auf und meinen, das sei ja nun erledigt wo es den Arbeitsplatz nicht mehr gibt.

Frage ruhig nach wer diese Überprüfung veranlasst hat, das könnte auch vom AG kommen, um sich da raus zu ziehen (zweifelt deine AU an, damit er keine Lohnfortzahlung leisten muss, wenn sich herausstellt, dass die Kündigung so nicht korrekt war), das geht alles verdammt schnell bei dir ...

Was wollen die dir denn streichen oder verweigern, bisher bekommst du doch noch gar kein Geld von der KK ... dazu würde ich schon vorsichtig eine Bemerkung machen beim MDK, dass die finanzielle Situation aktuell auch nicht gerade dazu beiträgt, dass es dir schnell besser gehen könnte.

Leider hast du im Moment wenig Möglichkeiten der Sache auszuweichen, das wäre nur möglich bei einem Klinik-Aufenthalt ansonsten wird erwartet, dass du dort erscheinst, egal wie du das anstellst.
Die drehen bei der KK sonst den Geldhahn gar nicht erst auf ... :Ohnmacht: :Ohnmacht: :Ohnmacht:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Antrag auf Krankengeld (MDK)

Ungelesener Beitrag von franky_hh » Do 27. Jul 2017, 20:18

Nimm zu dem Termin alle Unterlagen mit und fertige u.U. von den dir am aussagekräftigsten Dokumenten Kopien an, die du ihm zur weiteren Einsichtnahme/Verwendung für das Gutachten zur Verfügung stellst.
Die Unterlagen sind kein Problem, nur wie soll der MDK innerhalb von max. 15 Min. (so steht's im Schreiben) feststellen ob ich krank bin oder nicht? 15 Min. reichen gerade mal um die Unterlagen zu sichten. Für mich sieht es aus, als ob alles bereits für den MDK "klar" wäre.

Leider hat mein Hausarzt auch bei der ersten Untersuchung (an dem Tag, als ich eine Überweisung zum FA erhalten habe) in den Unterlagen geschrieben (welche bereits vor einer Woche an meine KK geschickt wurden), dass die Krankheit Arbeitsbedingt ist. Somit könnte der MDK jetzt sagen, dass, wenn die Arbeit weg ist, auch die Ursache weg sein sollte und ich somit wieder arbeitsfähig bin.
Mein FA hingegen hat andere Ursachen festgestellt, jedoch wurde er von meiner KK bzw. dem MDK nicht gefragt.

Morgen habe ich einen Termin bei meinem FA und ich lasse ihn den gleichen Zettel ausfüllen den ich mit zum MDK mitbringen soll.

Ist es ratsam einen Attest durch meinen FA ausstellen zu lassen, dass ich aktuell keiner Arbeit nachgehen sollte?
Mein FA hat mir nämlich gesagt, dass er mir so etwas ausstellen kann, wenn notwendig und, dass ich ihn ruhig beim MDK angeben kann.
Wäre gut wenn du in Begleitung (beistand nach § 13 SGB X) hin kannst
Danke für de Tipp. :)
Die drehen bei der KK sonst den Geldhahn gar nicht erst auf ...
Das heisst, dass zwischen AU Feststellung und MDK Termin auch nicht gezahlt wird?

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Re: Antrag auf Krankengeld (MDK)

Ungelesener Beitrag von Fee59 » Do 27. Jul 2017, 20:28

Hallo Franky,

wenn Du der KK den Auszahlschein gibst, muss sie zahlen.

Erst nach dem MDK-Termin könnte ggf. ein Schreiben der KK eintrudeln, in dem steht, dass der MDK festgestellt hat, dass Du wieder arbeitsfähig bist. Dagegen musst Du dann umgehend Widerspruch einlegen, den MDK-Bericht anfordern und Dich aber rein vorsorglich auch mal bei der Arbeitsagentur melden (Schreiben der KK vorzeigen, sagen dass Du Widerspruch eingelegt hast und AU bist. Bestehe dann darauf, dass die AfA Deine Meldung auch ins VERBIS [so heißt deren Software] einträgt).

Während der Widerspruch läuft, muss die KK weiter Krankengeld zahlen.

LG
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Re: Antrag auf Krankengeld (MDK)

Ungelesener Beitrag von franky_hh » Mi 9. Aug 2017, 22:22

Hallo zusammen,

ich hatte jetzt den Termin beim MDK und alles verlief wie hier im Forum beschrieben wurde, so wie im Internet.
Meine AU wurde vom MDK bestätigt und ich hoffe, dass meine KK es ebenfalls so sieht.

Jetzt habe ich gestern wieder einen Brief von meiner KK erhalten in welchem ich gebeten werde sie anzurufen, da sie meine "Hilfe" benötigt.

In meinem letzten Schreiben an meine KK habe ich meine letzte AU geschickt und eine Bitte um Mitteilung des aktuellen Bearbeitungsstatus meines Krankengeldantrags.
Darauf habe ich bis heute keine Antwort erhalten. Auch andere Informationen habe ich nicht erhalten und KG ist bis heute nicht angekommen.

Jetzt frage ich mich, ob ich doch nicht irgendwie handeln sollte.


Gruss
Franky

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Re: Antrag auf Krankengeld (MDK)

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 9. Aug 2017, 23:59

Hallo franky_hh, :smile:
ich hatte jetzt den Termin beim MDK und alles verlief wie hier im Forum beschrieben wurde, so wie im Internet.
Meine AU wurde vom MDK bestätigt und ich hoffe, dass meine KK es ebenfalls so sieht.
Deine KK wird es so sehen MÜSSEN, denn die medizinische Entscheidung trifft ja der MDK und nicht die SB der KK, dafür wurde diese Untersuchung ja angeordnet.

Wann war denn die Untersuchung, das Ergebnis wurde doch der KK sicher mitgeteilt. :confused:
Das MDK-Gutachten solltest du mal von deinem behandelnden Arzt anfordern lassen, damit du genau weißt was da drin steht, ob die z.B. eine Reha-Empfehlung an die KK mitgegeben haben.
Jetzt habe ich gestern wieder einen Brief von meiner KK erhalten in welchem ich gebeten werde sie anzurufen, da sie meine "Hilfe" benötigt.
Warum schreiben die dir denn nicht was sie von dir wollen, warum sollst du denn deswegen anrufen, dafür gibt es keine Verpflichtungen.
Was am Telefon gelabert :Laber: wird kann Niemand beweisen und hat daher keinerlei rechtliche Bedeutung.
In meinem letzten Schreiben an meine KK habe ich meine letzte AU geschickt und eine Bitte um Mitteilung des aktuellen Bearbeitungsstatus meines Krankengeldantrags.
Darauf habe ich bis heute keine Antwort erhalten. Auch andere Informationen habe ich nicht erhalten und KG ist bis heute nicht angekommen.
Dann solltest du dich mal langsam an übergeordnete Stellen deiner KK wenden (Regional-Direktion / Geschäftsführung/ Landesdirektion oder auch mal an das Bundesversicherungsamt) und nicht immer nur an die Mitarbeiter vor Ort, die ja offenbar in Ignoranz am Besten "ausgebildet" sind.
Wenn man dir so dringend helfen möchte, wäre es ja angebracht die ausstehenden Zahlungen endlich mal aufzunehmen.
Jetzt frage ich mich, ob ich doch nicht irgendwie handeln sollte.
Ja natürlich solltest du handeln, aber nicht dort anrufen wie gewünscht sondern eine Beschwerde (gleichzeitig) an die aufgezählten Stellen senden, mit Kopien aller bisherigen Schreiben, wo man immer nur was von dir will, nur dein Geld bekommst du nicht ... FRAGE ... wie es dir dabei besser gehen soll ??? :confused: :Gruebeln:

http://www.bundesversicherungsamt.de/se ... aeger.html

Die übergeordneten Stellen deiner KK wirst du sicher auch schnell im Internet finden können ... du willst nicht mit denen telefonieren, du brauchst dein Geld ... :keule: :keule: :keule:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Antrag auf Krankengeld (MDK)

Ungelesener Beitrag von franky_hh » Fr 11. Aug 2017, 11:05

Wann war denn die Untersuchung, das Ergebnis wurde doch der KK sicher mitgeteilt. :confused:
Vor ca. einer Woche schon.
Das MDK-Gutachten solltest du mal von deinem behandelnden Arzt anfordern lassen, damit du genau weißt was da drin steht, ob die z.B. eine Reha-Empfehlung an die KK mitgegeben haben.
Seine Praxis hat aktuell Urlaub. :) Auf dem Gutachten (kurze Version) welches mir mitgegeben wurde, wurde noch von Hand vermerkt, dass die AU bis nach einer Tagesklinik (die konkrete Klinik wurde im Gespräch festgehalten) gültig ist. Da hatte ich noch vor einen Termin zu machen.
Dann solltest du dich mal langsam an übergeordnete Stellen deiner KK wenden
Das werde ich wohl machen müssen. :/ Vielen Dank für den Link. :)

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Re: Antrag auf Krankengeld (MDK)

Ungelesener Beitrag von franky_hh » So 10. Sep 2017, 11:45

So, nach meiner schriftlichen Beschwerde gerichtet an die Geschäftsleitung wurde mein KG endlich genehmigt.
Meine Kündigung musste ich nicht vorlegen, da es keine Rechtsgrundlage dafür gibt. ;)

Danke noch mal an alle, die mir geholfen haben! :)

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Re: Antrag auf Krankengeld (MDK)

Ungelesener Beitrag von franky_hh » Do 23. Nov 2017, 12:07

Hallo zusammen! :)

Seitdem alles geregelt war mit dem KG und ich bei verschiedenen Ärzten in Behandlung bin und es mir von Monat zu Monat besser geht, kann die KK es einfach nicht sein lassen und belästigt mich ständig mit Anrufen, welche ich nicht entgegen nehme. Ich korrespondiere mit meiner KK nur noch per Post.

Heute habe ich ein Schreiben erhalten wo ich darum gebeten werde mitzuteilen, wann bisherige Arzttermine stattfanden, in welchen Abständen die Arzttermine stattfinden und wann die nächsten Arzttermine vereinbart wurden.

Was beabsichtigt meine KK dadurch und muss ich darauf antworten (wg. Mitwirkungspflicht) ?

Im psychotherapeutischem sowie psychologischen Bereich bekommt man nicht so schnell Termine.
Man muss im Durchschnitt ein bis drei Monate warten leider.

Ich hatte bereits ein ähnliches Schreiben von der KK damals bekommen wo ich gefragt wurde, wann mein letzter Arzttermin gewesen sei.
Das war am selben Tag als ich das Schreiben von meiner KK bekommen habe - so auch meine Antwort an die KK. Danach kam das obere Schreiben.

Schöne Grüße und vorab schon mal ein herzliches Danke für eure Hilfe! :)


Nachtrag zum Kündigungsschreiben vom oberen Post:
Ich musste das Kündigungsschreiben nicht vorlegen, jedoch hat sich die KK das Kündigungsschreiben direkt von meinem ehem. Arbeitgeber eingeholt. :Gruebeln:
Dennoch wurde das KG genehmigt, da der Kündigungsgrund kein Grund zur Verweigerung bzw. Ablehnung des KG rechtlich darstellt.

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