Antrag auf Krankengeld (MDK)

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
franky_hh
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Antrag auf Krankengeld (MDK)

Ungelesener Beitrag von franky_hh » So 16. Jul 2017, 18:34

Guten Tag,

mir wurde fristlos gekündigt und ich habe eine Kündigungsschutzklage eingereicht die noch andauert.

Am Tag meiner Kündigung wurde ich von meinem Hausarzt wg. Depression krankgeschrieben (Feststelldatum). Arbeitsunfähig bin ich aber laut AU seit einen Tag vor Kündigung.
Inzwischen bin ich knapp über einen Monat durchgehend durch meinen Hausarzt krankgeschrieben und ohne Arbeit.
Des Weiteren bin ich seit einigen Wochen in fachärztlicher Behandlung und der Uhrsprung meiner Krankheit liegt weit in der Vergangenheit - was mir mein FA attestieren könnte.

Arbeitslos bin ich nicht gemeldet, nur arbeitssuchend obwohl ich meiner Agentur für Arbeit mitgeteilt habe, dass ich arbeitsunfähig erkrankt bin.
Mein ehemaliger Arbeitgeber weiss z.B. auch nicht, dass ich krankgeschrieben bin (falls diese Info. wichtig sein sollte).

Wegen meiner fristlosen Kündigung hätte ich eine Sperrzeit von 3 Monaten bei der Agentur für Arbeit.
Da ich aber vor meiner Kündigung erkannt bin, wollte ich einen Antrag auf Krankengeld stellen.
Nach mehrfacher Anfrage (seit meiner Kündigung) bei meiner KK wurde mir (vor einigen Tagen) der Antrag auf Krankengeld zugeschickt.

Ich bin mir aktuell unsicher was und wie ich es ausfüllen soll und wollte mir bei Euch Rat einholen.

Es werden viele persönliche Fragen gestellt, die meiner Meinung nach nichts mit meiner Krankheit zu tun haben.

Ich soll eine Erklärung zur Erlangung des Krankengeldes ausfüllen,
einen Fragebogen zur Arbeitsunfähigkeit
und einen Fragebogen zur Prüfung des Krankengeldanspruches wg. Ende des Arbeitsverhältnisses.

Ebenso soll ich eine Kopie meiner Kündigung mitsenden, was ich nicht einsehe. Mit welchem Recht kann meine KK sowas von mir vordern?

Genau so soll ich den Kündigungsgrund angeben, ob ich die Kündigung angefochten habe, bei welchem Arbeitsgericht, welches Aktenzeichen und ob ich mit der Klage eine Wiedereinstellung erreichen will.

Des Weiteren soll ich bzgl. des MDK eine Einverständniserklärung unterschreiben nur ich frage mich warum.
Meine KK erhält doch die ganze Zeit meine AU über das online Formular und ebenso aus postalischem Weg.
Welche Vor- bzw. Nachteile hat es, wenn ich die Einverständniserklärung unterschreibe?


Einen Tag nach Zusendung des Antrages auf Krankengeldes wurde mir ein Brief von meiner KK zugeschickt in welchem ich darum gebeten werde binnen weniger Tage meine KK anzurufen, da sie meine "Hilfe" benötigen.
Muss ich auf diesen Brief reagieren und meine KK anrufen? Ich fühle mich nicht im Stande dies zu tun.

Vielen Dank.


Gruss,
Franky
Zuletzt geändert von franky_hh am So 16. Jul 2017, 22:32, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Antrag auf Krankengeld (MDK)

Ungelesener Beitrag von Fee59 » So 16. Jul 2017, 19:12

Hallo Franky,

mal auf die Schnelle:

1.
Auf gar keinen Fall bei der KK anrufen!
Die wollen Dir nur Informationen entlocken, die sie überhaupt nichts angehen und wollen Dich unter Druck setzen, damit Du Dich schnellstmöglich wieder gesund schreiben lässt.
Also, bitte auf den Brief mit der Anrufbitte überhaupt nicht reagieren. Einfach den Brief abheften.

2.
Sollte die KK bei Dir anrufen, verbiete ihnen das und fordere sie auf, Deine Tel-Nr. zu löschen.
Hier im Forum gibt es dazu (irgendwo) auch ein Musterschreiben.
Gib' am Telefon keine Auskunft.

3.
Ich soll eine Erklärung zur Erlangung des Krankengeldes ausfüllen,
einen Fragebogen zur Arbeitsunfähigkeit
und einen Fragebogen zur Prüfung des Krankengeldanspruches wg. Ende des Arbeitsverhältnisses.
Evtl. wäre es sinnvoll, wenn Du diese Fragebögen mal einscannst, so dass wir schauen können, was die KK alles wissen will und auf welcher Rechtsgrundlage dieses Begehren der KK erfolgt ist. Also ggf. auch das Anschreiben der KK mit einscannen.

Meistens fragt die KK nämlich Dinge ab, die sie nichts angehen und zu deren Angabe Du auch nicht verpflichtet bist.

4.
Bitte achte darauf, dass Deine Krankschreibung immer lückenlos ist, also spätestens am letzten Tag der Krankschreibung die Folge-Krankschreibung holen.

5.
Dass Du derzeit nur arbeitssuchend gemeldet bist, hat seine Richtigkeit. Denn so lange Du krank geschrieben bist, stehst Du der Arbeitsvermittlung ja nicht zur Verfügung.
Spätestens am ersten Tag, an dem Du nicht mehr krank geschrieben bist, musst Du dich dann aber persönlich bei der AfA melden.

Nimm Dir aber bitte zur Genesung so viel Zeit wie Du auch brauchst. Lass Dich nicht von der KK zu einer früheren "Wunder-Genesung" drängen!

Nur zur Info: Das Krankengeld ist etwas höher als das ALG 1, das Dir zustehen wird.

6.
Ebenso soll ich eine Kopie meiner Kündigung mitsenden, was ich nicht einsehe. Mit welchem Recht kann meine KK sowas von mir vordern?

Genau so soll ich den Kündigungsgrund angeben, ob ich die Kündigung angefochten habe, bei welchem Arbeitsgericht, welches Aktenzeichen und ob ich mit der Klage eine Wiedereinstellung erreichen will.
Diese Bitte würde ich einfach mal übersehen und gar nicht darauf reagieren.
Meines Erachtens gibt es dafür keine Rechtsgrundlage.
Sollte die KK darauf drängen, würde ich sie nach der genauen Rechtsgrundlage fragen und wofür sie diese Info benötigen.

Hat die KK Dir denn mitgeteilt, auf welcher Rechtsgrundlage ihre Forderung basiert?
Und sie soll bitte nicht mit dem sehr dehnbaren "Mitwirkungsparagraphen" kommen.
Die KK darf nur Informationen anfordern, die sie zur Bearbeitung ihrer Aufgaben auch tatsächlich benötigt.
(Ich weiß jetzt leider nicht mehr den §§, in dem das steht, aber es ist tatsächlich so!)

7.
Des Weiteren soll ich bzgl. des MDK eine Einverständniserklärung unterschreiben nur ich frage mich warum.
Dies würde ich nicht tun.
Die KK will durch den MDK prüfen lassen, ob Du tatsächlich krank bist.
Ich würde diese Forderung der KK auch einfach mal übersehen und nichts unterschreiben.

Vermutlich ist in dieser Erklärung auch eine allumfassende Schweigepflichtsentbindung enthalten, so dass die KK dann alle ärztlichen Gutachten, Reha-Gutachten etc. anfordern darf. Dann hast Du nie die Kontrolle, was die KK alles an ärztlichen Berichten hat und was sie weiß.
Der MDK würde dann vermutlich nach Aktenlage entscheiden und - so wie es mir oft gegangen ist - einfach sagen: Nach Aktenlage ist Franky gesund, der soll wieder arbeiten gehen.
Dann würde Dir die KK das mitteilen (meist mit äußerst kurzfristigem Genesungstermin - teilweise sogar in der Vergangenheit!) und Du müsstest in Widerspruch gehen.
- - - - -

Steht Dein Arzt voll hinter Dir?
Das ist wichtig.

Der MDK kann Dich auch persönlich zu einer Begutachtung einladen.
Ich vermute, dass der MDK sagen wird, dass der Depressionsauslöser - nämlich Deine Arbeitsstelle - weggefallen ist und Du somit wieder arbeitsfähig bist. So ist es mir ergangen. Zum Glück konnte ich mit Hilfe meines Arztes damals in Widerspruch gehen und eine Weiterzahlung von Krankengeld erreichen.
Du könntest / müsstest dann mithilfe Deines Arztes beweisen, dass der Depressionsauslöser ja schon viel früher war und nichts mit der Arbeitsstelle zu tun hat.

LG
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Re: Antrag auf Krankengeld (MDK)

Ungelesener Beitrag von franky_hh » So 16. Jul 2017, 22:31

Hallo Fee59,

vielen Dank für Deine Antwort. Meine beiden Ärzte (Hausarzt und FA für Psychiatrie) stehen voll hinter mir. Beide haben gesagt, dass ich sie ruhig beim MDK angeben kann, wenn notwendig. Ebenso würden mir meine Ärzte - vor allem mein FA - ein Attest ausstellen, dass ich aktuell keiner Arbeit nachgehen soll. Besser wäre natürlich, dass es vor der Kündigung ausgestellt werden würde, jedoch ist die Ursache für meine Erkrankung weit in der Vergangenheit und die Kündigung nur der Auslöser durch welchen alles hervorgekommen ist und trotz Kündigung weiterhin besteht.

Anbei die Unterlagen die ich erhalten habe.
Krankengeld.pdf
Antrag auf Krankengeld als Ausschnitte mit Zensur inkl. der Bitte um Rückruf
(2.27 MiB) 329-mal heruntergeladen

Vielen Dank.

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Re: Antrag auf Krankengeld (MDK)

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 17. Jul 2017, 02:08

Hallo franky_hh, :smile:

ich nehme mir mal deinen ersten Beitrag vor, teilweise stimme ich meiner Vorschreiberin zu aber nach Ansicht der hochgeladenen Unterlagen, ist das besser zu differenzieren, welche Angaben du wirklich machen musst und welche eher nicht.

Zum Thema Telefon-Nummer wurde eigentlich bereits ALLES gesagt, das letzte Anschreiben kannst du ignorieren, wichtige Dinge klärt man niemals per Telefon, auch NICHT mit der KK ... wenn die notwendige Nachfragen haben, dann dürfen die das gerne schriftlich (mit Rechtsgrundlagen bitte) ausformulieren und nicht um einen Anruf "bitten", deine Mail-Adresse ist ebenso überflüssig ... es fehlen schon mal die Hinweise, dass solche Angaben freiwillig sind. :lesen: :lesen: :lesen:
mir wurde fristlos gekündigt und ich habe eine Kündigungsschutzklage eingereicht die noch andauert.
Soweit, "so schlecht", denn ich gehe mal davon aus, dass dieser Fragebogen zum Arbeitsverhältnis dann berechtigt sein wird ... weil die KK wissen möchte, ob (eigentlich) ein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht oder sich nachträglich noch ergeben könnte wenn das vom Arbeitsgericht so entschieden wird, dass diese fristlose Kündigung unberechtigt war.

Darf ich fragen wie lange du dort beschäftigt warst und wie lang deine reguläre Kündigungsfrist gewesen wäre :confused: :Gruebeln:
Diese Entscheidung wird ja auch für deinen Anspruch auf ALGI später eine Bedeutung erlangen ... es war also vollkommen richtig dich zu wehren wenn die fristlose Kündigung unberechtigt erfolgt ist.
Am Tag meiner Kündigung wurde ich von meinem Hausarzt wg. Depression krankgeschrieben (Feststelldatum). Arbeitsunfähig bin ich aber laut AU seit einen Tag vor Kündigung.
Das dürfte im Moment eine untergeordnete Rolle spielen, denn aus der AU-Bescheinigung geht ja schon per Ausstellungs-Datum hervor, dass du erst ab dem (letzten ?) offiziellen Arbeitstag AU geschrieben wurdest, wenn das noch ein Arbeitstag für dich gewesen wäre, hat dein AG Anspruch auf die Bescheinigung, sonst kann der ja auch nicht wissen was ihm in Punkto "Lohnfortzahlung" noch blühen könnte.
Mein ehemaliger Arbeitgeber weiss z.B. auch nicht, dass ich krankgeschrieben bin (falls diese Info. wichtig sein sollte).
Du solltest dem AG diesen Teil der (Erst-AU) also noch nachweislich zukommen lassen, so gehst du auch der Behauptung aus dem Wege nun unentschuldigt der Arbeit fern geblieben zu sein, wegen der fristlosen Kündigung. :lesen:
Inzwischen bin ich knapp über einen Monat durchgehend durch meinen Hausarzt krankgeschrieben und ohne Arbeit.
Des Weiteren bin ich seit einigen Wochen in fachärztlicher Behandlung und der Uhrsprung meiner Krankheit liegt weit in der Vergangenheit - was mir mein FA attestieren könnte.
Wann hast du erstmals (seit Beginn der AU) deinen Anspruch auf Krankengeld bei der KK geltend gemacht, bei fristloser Kündigung war doch zunächst direkt anzunehmen, dass der AG auch keine Lohnfortzahlung leisten wird ... :Gruebeln:
Um diesen Umstand zu erklären wirst du wohl das entsprechende Formular ausfüllen müssen, ob die KK auch Anspruch auf das Kündigungsschreiben hat ist mir nicht bekannt, der Hinweis auf das laufende Verfahren zur Kündigungsschutz-Klage sollte eigentlich genügen und die Abmeldung vom AG (bei deiner KK) sollte ja auch schon erfolgt sein.

Für diese konkrete Forderung solltest du mindestens die Rechtsgrundlagen (Gesetz / §§) schriftlich von der KK verlangen, damit du das von einem Anwalt prüfen lassen kannst, ob das wirklich berechtigt verlangt wird.
Da steht nach meiner persönlichen Meinung NICHTS drin was irgendwelche Auswirkungen auf deinen aktuellen Krankengeld-Anspruch haben könnte ... :confused: :Gruebeln:
Arbeitslos bin ich nicht gemeldet, nur arbeitssuchend obwohl ich meiner Agentur für Arbeit mitgeteilt habe, dass ich arbeitsunfähig erkrankt bin.
Wegen meiner fristlosen Kündigung hätte ich eine Sperrzeit von 3 Monaten bei der Agentur für Arbeit.


Hast du das nachweislich gemacht, im Prinzip war ja deine Arbeit-Suchend-Meldung auch gleichzeitig als Arbeitslos-Meldung anzusehen, ob es wirklich eine Sperre geben wird, kann sich erst aus dem Verfahren am Arbeitsgericht ergeben, trotzdem solltest du deine Meldung bei der AfA auch irgendwie beweisen können wenn es erforderlich wird.

Es ist richtig, dass bei akuter Krankheit zunächst die KK zuständig ist mit Krankengeld, es ist auch richtig, dass du dich bei der KK direkt gemeldet hast und noch zum letzten Arbeitstag AU geschrieben wurdest, denn sonst wärst du für Krankengeld gar nicht mehr versichert gewesen ...
Da ich aber vor meiner Kündigung erkannt bin, wollte ich einen Antrag auf Krankengeld stellen.
Nach mehrfacher Anfrage (seit meiner Kündigung) bei meiner KK wurde mir (vor einigen Tagen) der Antrag auf Krankengeld zugeschickt.


Na-Ja, so fix wie du entlassen wurdest meldet dich der AG natürlich auch nicht ab, zudem darf die KK (in der Regel) davon ausgehen, dass es eine Kündigungsfrist (je nach Beschäftigungsdauer) einzuhalten gibt, in der vom AG noch (bis zu 6 Wochen) Lohnfortzahlung zu leisten wäre ...
Das wird auch der tiefere Grund sein für die Fragen nach Kündigungsschutzklage usw., so gerne übernehmen die KK nun auch nicht die Pflichten der AG vorzeitig, wenn die Berechtigung einer fristlosen Kündigung noch gerichtlich geklärt werden muss.
Ich soll eine Erklärung zur Erlangung des Krankengeldes ausfüllen,


Das ist korrekt, dieser Fragebogen MUSS ausgefüllt werden, das ist sozusagen der Antrag auf Zahlung von Krankengeld, den kenne ich auch aus dem Übergang von der Lohnfortzahlung zum Krankengeld von der KK ...

Die meisten Fragen darauf kannst du (vermutlich) sowieso mit NEIN ankreuzen und die sind erforderlich, um deinen Anspruch auf Krankengeld zu prüfen und die entsprechenden Angaben z.B. an das Finanzamt zu übermitteln.

Auf der 2. Seite sollst du angeben wo das Krankengeld hin überwiesen werden soll, ansonsten nur die Richtigkeit dieser Angaben bestätigen ...Telefon und Mail-Adresse brauchst du allerdings NICHT angeben, um das klarzustellen, dass du das nicht "vergessen" hast solltest du "entfällt" oder "freiwillig" oder "Keine Angabe" hinschreiben :jaa: :cool:

Datum Unterschrift (eine Kopie für deine Unterlagen machen) = FERTIG ...
einen Fragebogen zur Arbeitsunfähigkeit
Dieser Fragebogen ist NICHT zulässig, was da gefragt wird geht die SB der KK NICHTS an und ist für deinen Krankengeld-Anspruch aktuell überhaupt nicht erforderlich, besonders frech finde ich die Forderung direkt Schweigepflicht-Entbindungen zu erteilen für den MDK und sogar für zukünftige Reha-Berichte, falls man eine Reha für nötig halten sollte ...

Die sollen dir erst mal Krankengeld bewilligen und zahlen, ehe man schon Vorbereitungen für eine Prüfung beim MDK oder für einen eventuellen Reha-Antrag / Reha-Bericht treffen möchte, so weit ist es noch lange nicht.
Da brauchst du auch keinen "vorauseilenden" Gehorsam zeigen, wenn der MDK dich untersuchen soll ist es immer noch früh genug darüber nachzudenken, ob du deine Ärzte von der Schweigepflicht entbinden willst oder lieber ausgewählte / sinnvolle Arztberichte als Kopie selbst mit zum Untersuchungstermin nimmst.

Auf einen Reha-Bericht, den es noch gar nicht geben kann (und vielleicht nie geben wird) hat die KK überhaupt keinen Anspruch, medizinische Unterlagen gehören generell NICHT in die Hände der SB der KK sondern auch dort nur zu Ärzten und die sitzen beim MDK.
und einen Fragebogen zur Prüfung des Krankengeldanspruches wg. Ende des Arbeitsverhältnisses.


Die Fragen dazu wirst du beantworten müssen, die Gründe dafür habe ich dir oben schon beschrieben ... :lesen:
Wurde dir denn ein Kündigungsgrund genannt, ansonsten würde ich unter "Sonstiges" hinschreiben "Keine Angabe", egal was der AG dazu geschrieben hat, Krankengeld ist NICHT vom Kündigungsgrund des AG abhängig zu machen, das Gegenteil hätte dir die KK zu belegen (Rechtsgrundlagen).
Ebenso soll ich eine Kopie meiner Kündigung mitsenden, was ich nicht einsehe. Mit welchem Recht kann meine KK sowas von mir vordern?
Wo steht das bitte, ich kann dazu keine konkrete Forderung finden, falls man dir das nur "erzählt" haben sollte (persönlich oder am Telefon) vergiss es einfach, es wird schon seinen Grund haben, dass es auf dem Fragebogen NICHT verlangt wird.
Genau so soll ich den Kündigungsgrund angeben, ob ich die Kündigung angefochten habe, bei welchem Arbeitsgericht, welches Aktenzeichen und ob ich mit der Klage eine Wiedereinstellung erreichen will.
Bitte GENAU lesen was man da wissen will ... zum Kündigungsgrund habe ich dir schon was geschrieben, ich denke mal mehr geht die KK nicht an ...
Die Anfechtung ist doch erfolgt und ich nehme an ein Aktenzeichen hast du inzwischen auch dazu ...
Im Anschreiben steht ja schon, dass bei Nachzahlung von Leistungen des AG eine Neuberechnung / Rückforderung erfolgen könnte ...das ist nun mal so und durchaus auch erlaubt wenn sich herausstellen sollte, dass dein AG noch Lohnfortzahlung für eine reguläre Kündigungsfrist leisten muss.

Dass du mit der Klage eine Wiedereinstellung erreichen willst steht da NICHT, es wird gefragt ob es eine Wiedereinstellung geben "könnte" weil der AG dich (vielleicht) nur wegen schwacher Auftragslage entlassen haben "könnte" ... kreuz NEIN an und gut ist es.

Solche Fragebögen werden nicht nur für dich persönlich gemacht, bei einer fristlosen Kündigung ist wohl eher selten die Auftragslage der Grund und eine Wiedereinstellung geplant.

Datum / Unterschrift (Kopie für deine Unterlagen machen) = FERTIG und das Ganze dann per Übergabe-Einschreiben an die KK schicken ... auf den Rest würde ich zunächst gar nicht weiter eingehen ...
Meine KK erhält doch die ganze Zeit meine AU über das online Formular und ebenso aus postalischem Weg.
Welche Vor- bzw. Nachteile hat es, wenn ich die Einverständniserklärung unterschreibe?
KEINE Vorteile und auch keine Nachteile, dazu bist du nicht verpflichtet denn Schweigepflicht-Entbindungen (Einverständniserklärung ist nur ein "netteres" Wort dafür) sind IMMER FREIWILLIG ... zudem werden sie nur benötigt wenn eine medizinische Untersuchung auch schon vorgesehen ist und nicht mal so "auf Vorrat" ...
Muss ich auf diesen Brief reagieren und meine KK anrufen? Ich fühle mich nicht im Stande dies zu tun.
NEIN musst du nicht wie dir schon bestätigt wurde, du kannst auch direkt mit in die notwendigen Unterlagen einen Hinweis von dir mit rein tun, dass du KEINE Telefonate (mehr) wünschst und lieber ALLES schriftlich haben möchtest von der KK zu deinen Angelegenheiten.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Antrag auf Krankengeld (MDK)

Ungelesener Beitrag von franky_hh » Mo 17. Jul 2017, 10:38

Hallo Doppeloma,

vielen Dank, dass Du dir die Zeit genommen hast mir zu Antworten.
Darf ich fragen wie lange du dort beschäftigt warst und wie lang deine reguläre Kündigungsfrist gewesen wäre
Seit 2013 bin ich dort in Vollzeit und unbefristet angestellt gewesen. Meine Kündigungsfrist betrug normalerweise 6 Wochen zum Monatsende.
[...] denn aus der AU-Bescheinigung geht ja schon per Ausstellungs-Datum hervor, dass du erst ab dem (letzten ?) offiziellen Arbeitstag AU geschrieben wurdest [...]
Korrekt, ich wurde an meinem letzten offiziellem Arbeitstag krankgeschrieben.
Wann hast du erstmals (seit Beginn der AU) deinen Anspruch auf Krankengeld bei der KK geltend gemacht, bei fristloser Kündigung war doch zunächst direkt anzunehmen, dass der AG auch keine Lohnfortzahlung leisten wird ...
Das ist komplizierter. Ich wollte mich mit meinem ehemaligen AG zuerst selber einigen, doch am Ende zeigte sich, dass er es solange hinauszögern wollte, bis die 3-Wochen-Frist vorbei sind. Deswegen habe ich erst ca. eine Woche nach erhalt der Kündigung telefonisch bei meiner KK den Antrag angefordert. Diese hat nicht reagiert und erst kurz vor Ende der 3-Wochen-Frist habe ich einen Brief an die KK geschrieben als Einschreiben mit Rückschein. Erst dann haben sie reagiert.
Zur selben Zeit habe ich dann auch eine Kündigungsschutzklage eingereicht.

Die Klage läuft aktuell noch, aber ich denke nicht, dass sich das Austrittsdatum ändern wird. Meine letzte Gehaltsabrechnung habe ich auch schon bereits erhalten, daher hat mein ehemaliger AG dies bereits an meine KK übermittelt.
Hast du das nachweislich gemacht, im Prinzip war ja deine Arbeit-Suchend-Meldung auch gleichzeitig als Arbeitslos-Meldung anzusehen, ob es wirklich eine Sperre geben wird, kann sich erst aus dem Verfahren am Arbeitsgericht ergeben, trotzdem solltest du deine Meldung bei der AfA auch irgendwie beweisen können wenn es erforderlich wird.

Ich habe mich telefonisch arbeitssuchend gemeldet und die Frau am Telefon (Datum, Uhrzeit und Name der Person habe ich notiert) hat mir auch gesagt, dass eine Arbeitssuchend-Meldung keine Arbeitslosmeldung ist. Diese müsste ich persönlich im Arbeitsamt machen. Des Weiteren habe ich der Frau am Telefon auch mitgeteilt, dass ich arbeitsunfähig krankgeschrieben bin während ich noch gearbeitet habe. Diese meinte daraufhin, dass eine Arbeitslos-Meldung im Moment sowieso nicht notwendig ist, da ich krankgeschrieben wurde als ich noch gearbeitet habe und somit die KK Krankengeld zahlen muss.
und einen Fragebogen zur Prüfung des Krankengeldanspruches wg. Ende des Arbeitsverhältnisses.
Die Fragen dazu wirst du beantworten müssen, die Gründe dafür habe ich dir oben schon beschrieben ... :lesen:
Wurde dir denn ein Kündigungsgrund genannt, ansonsten würde ich unter "Sonstiges" hinschreiben "Keine Angabe", egal was der AG dazu geschrieben hat, Krankengeld ist NICHT vom Kündigungsgrund des AG abhängig zu machen, das Gegenteil hätte dir die KK zu belegen (Rechtsgrundlagen).
Muss ich alle beantworten? Auch, dass ich es angefochten habe samt Az.? Würde das die Krankengeldzahlung (auch, wenn nicht gerechtfertigt) hinauszögern bzw. erschweren?
Ebenso soll ich eine Kopie meiner Kündigung mitsenden, was ich nicht einsehe. Mit welchem Recht kann meine KK sowas von mir vordern?
Wo steht das bitte, ich kann dazu keine konkrete Forderung finden, falls man dir das nur "erzählt" haben sollte (persönlich oder am Telefon) vergiss es einfach, es wird schon seinen Grund haben, dass es auf dem Fragebogen NICHT verlangt wird.
Im Anschreiben (erste Seite) steht es am Ende vom dritten Punkt.

Vielen Dank für Deine Hilfe. :)


Schöne Grüße
Franky

Tacker
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Re: Antrag auf Krankengeld (MDK)

Ungelesener Beitrag von Tacker » Mo 17. Jul 2017, 12:32

Guck mal den Link an:
https://www.anwaltskanzlei-ruperti.de/f ... uendigung/

"Einen Anspruch auf Krankengeld haben Sie während der Sperrfrist allerdings nicht (§ 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V)."

Die Fragen sind wahrscheinlich nötig, damit die KK das Krankengeld begründet und gesetzeskonform ablehnen kann.

Wenn alle Stricke reißen würde ich an deiner Stelle vorbeugend einen Hartz4-Antrag unter Vorbehalt stellen...

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Re: Antrag auf Krankengeld (MDK)

Ungelesener Beitrag von franky_hh » Mo 17. Jul 2017, 22:55

Tacker hat geschrieben:
Mo 17. Jul 2017, 12:32
Guck mal den Link an:
https://www.anwaltskanzlei-ruperti.de/f ... uendigung/

"Einen Anspruch auf Krankengeld haben Sie während der Sperrfrist allerdings nicht (§ 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V)."
Betrifft das nicht nur, wenn man während der Arbeitslosigkeit erkrankt und nicht vorher?
Doppeloma hat geschrieben:
Mo 17. Jul 2017, 02:08
einen Fragebogen zur Arbeitsunfähigkeit
Dieser Fragebogen ist NICHT zulässig, was da gefragt wird geht die SB der KK NICHTS an und ist für deinen Krankengeld-Anspruch aktuell überhaupt nicht erforderlich, besonders frech finde ich die Forderung direkt Schweigepflicht-Entbindungen zu erteilen für den MDK und sogar für zukünftige Reha-Berichte, falls man eine Reha für nötig halten sollte ...
Meinst Du damit die 5. Seite von meinem PDF-Dokument?

Also sollte ich am besten nur die 3., 4. und 7. Seite an die KK schicken und keine weitere?

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Re: Antrag auf Krankengeld (MDK)

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 18. Jul 2017, 01:46

Hallo Tacker, :smile:
"Einen Anspruch auf Krankengeld haben Sie während der Sperrfrist allerdings nicht (§ 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V)."
Bitte auch ALLES dazu lesen, denn im aktuellen Fall wurde ja noch gar keine Sperrzeit von der AfA ausgesprochen, der Krankengeld-Anspruch "ruht" also gar nicht (wegen einer Sperrzeit bei der AfA), der ist ja noch im Arbeitsverhältnis entstanden ... ob es später eine Sperrzeit geben wird, ist ja auch noch vom Ausgang des Kündigungschutz-Verfahrens abhängig.
Die Fragen sind wahrscheinlich nötig, damit die KK das Krankengeld begründet und gesetzeskonform ablehnen kann.
Nein, die Fragen sind nötig um zu erfahren, ob eine Klage gegen die fristlose Kündigung eingereicht wurde und ob im Ergebnis vielleicht noch der AG eine Lohnfortzahlung nachträglich leisten muss.
Dann hat die KK Erstattungs-Ansprüche an den AG (für bis zu 6 Wochen) und wird die bei Notwendigkeit auch selbst beim AG durchsetzen (müssen / können) ...

Nicht immer geht es nur darum dem Betroffenen was abzulehnen und ich gehöre sicher nicht zu denen die Alles gut heißen was von KK inzwischen so veranstaltet wird.
Wenn alle Stricke reißen würde ich an deiner Stelle vorbeugend einen Hartz4-Antrag unter Vorbehalt stellen...
Einen Hartz4-Antrag stellt man "ganz oder gar nicht", unter Vorbehalt bekommt man beim JC in der Regel KEIN Geld, zunächst mal muss das Krankengeld offiziell auch beantragt werden (dafür ist ja der notwendige Schein dabei), sonst kann und wird die KK auch nicht zahlen und das JC will dann auch erst mal Bescheinigungen dazu haben WARUM die KK UND die AfA NICHT zahlen wollen.

Es bringt nicht viel nun noch eine weitere Baustelle zu eröffnen, wenn man zunächst mal "nur" das Krankengeld korrekt beantragen braucht, die haben ja in ihrem Anschreiben bereits auf die eventuellen Forderungen an den AG aufmerksam gemacht, wenn sich ein Anspruch auf Lohnfortzahlung nachträglich noch ergeben sollte.

Dann wird er nach dem nächsten Arztbesuch (mit Stempel zur Verlängerung der AU) auch sein Krankengeld für die abgelaufene Zeit ab dem 01.07. erhalten.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Antrag auf Krankengeld (MDK)

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 18. Jul 2017, 03:28

Hallo Franky, :smile:
Im Anschreiben (erste Seite) steht es am Ende vom dritten Punkt.
OK, dort hatte ich das übersehen, im Formular zu den AG-Fragen wird das Kündigungsschreiben aber nicht gefordert und im Anschreiben werden für ALLE Forderungen zunächst mal KEINE Rechtsgrundlagen benannt ... :teufel:

Was steht denn im Kündigungsschreiben, was du der KK nicht so gerne mitteilen würdest, hat der AG deine Kündigung denn überhaupt begründet ... ??? Interessanter Weise habe ich vorhin irgendwo gelesen, dass es nicht mal nötig sein soll bei einer fristlosen Kündigung das zu begründen (was dem AG dann aber bereits vor dem Arbeitsgericht schon "auf die Füße fallen kann"), hatte ich bisher immer angenommen, dass es erforderlich sei ... :confused:

Du lässt das doch sowieso gerichtlich prüfen, wo wäre dein Problem damit der KK eine Kopie davon zu überlassen, die AfA wird das später auch (berechtigt) einfordern ???
So kann man sich irren, ich selbst wurde nie fristlos gekündigt, daher fehlen mir da die Erfahrungswerte völlig ... wird nun auch schwer noch nachzuholen sein als Rentnerin auf Dauer ... :Gruebeln: :teufel:

Mir ist sogar unbekannt aus welchen Unterlagen die KK dann dein Krankengeld berechnen soll / wird, wenn du vom AG dazu nichts vorliegen hast ... vielleicht solltest du die letzten Lohnabrechnungen (in Kopie) bereit halten, irgendwo müssen die ja die Berechnungsgrundlagen hernehmen ...

Ich weiß echt nicht mehr wie das damals gemacht wurde nach der Lohnfortzahlung, aber den Fragebogen / Antrag auf Krankengeld (Seite 3 und 4 deines PDF-Dokumentes) kenne ich auch so, da hat sich wohl nicht viel geändert in den letzten fast 10 Jahren.

Das musst du komplett und korrekt ausfüllen, damit du Krankengeld bekommen kannst, so viel ist das ja eigentlich nicht ... :lesen: :lesen: :lesen:

Letzter Arbeitstag sollte KEIN Problem sein ... (meiner war im Februar 2008 :Heiss: )
Dann ein NEIN ankreuzen ...
Bei der nächsten Frage nach Reha / Umschulung wahrscheinlich auch NEIN ankreuzen ...
Komplex "Rente" dürfte auch NEIN sein ... in BEIDEN Fällen (vermute ich mal) ...
Altersteilzeit = NEIN ... (ist wirklich sehr alt das Formular inzwischen gibt es offiziell gar keine Altersteilzeit mehr)
Unfallfolge usw. vermutlich auch NEIN ... (kannst du nur selber wissen)
Urlaubs- / Weihnachtsgeld ist anzugeben wenn zutreffend ... weil daraus auch Beiträge an die KK gezahlt wurden ... wenn nicht dann NEIN ankreuzen ...

Rest ist eigentlich selbsterklärend auf Seite 3 ...

Kontodaten ist klar, irgendwo muss das Krankengeld ja hin überwiesen werden.

Dann bestätigst du, dass du die "Wahrheit" eingetragen hast ...
Den letzten Satz mit den Überzahlten Leistungen der AfA würde ICH streichen, es gibt ja noch gar kein Geld von der AfA und wenn es dort mal zu Überzahlungen kommen sollte, dann mögen die das bitte separat bei DIR einfordern und nicht einfach von einer anderen Leistung (Krankengeld) direkt "in Abzug bringen" dürfen ...

Ist natürlich ein höheres Risiko und mehr Arbeit für AfA und / oder KK aber das muss nicht dein Problem sein.
Dann ignorierst du noch die Angabe von Telefon und Mail (weil das rein freiwillige Angaben sind) und es ist bereits geschafft ... Unterschriften nicht vergessen ...

Bitte mach dir selbst IMMER Kopien von allen Unterlagen die du irgendwo bei Behörden (oder der KK) abgeben wirst ... so kannst du besser nachprüfen und nachvollziehen was die schon so alles mal von dir bekommen haben (müssen) ...
Meinst Du damit die 5. Seite von meinem PDF-Dokument?


Richtig, ich meine damit Seite 5 UND auch (besonders) die Seite 6, dafür gibt es keine Rechtsgrundlagen und das wird auch nicht benötigt, um dir Krankengeld zu bewilligen ...
Ähnliche Fragebögen bekamen wir mal später als wir schon länger AU geschrieben waren ... nur die Schweigepflicht-Entbindungen wurden damals noch nicht ganz so FRECH gleich mit eingefordert.

Die KK "betreut dich am Besten und optimal" wenn sie dann immer umgehend (nach Einreichung der Folge -AU) für den bisherigen Zeitraum das Krankengeld überweisen wird. :jaa: :cool:
Für deine Behandlung sind deine Ärzte zuständig , die SB die das erhalten werden sind aber KEINE Ärzte ...

Daher geht es diese Mitarbeiter der KK auch NICHTS an welche Krankheiten bei dir schon so aufgetreten sind in der Vergangenheit ... das steht zudem auf dem Schein den die KK vom Arzt immer bekommt drauf (der ICD-Code), das hat Nichtmedizinern zu genügen die bei der KK arbeiten, steht so auch in deiner Auflistung von AU-Zeiten und Diagnosen im KK-PC ...

Wo du zuletzt beschäftigt warst ist auch bekannt, da kamen ja die Beiträge her ... :teufel:
Als WAS und mit welcher Arbeitszeit, an welchen Wochentagen darf den SB eigentlich herzlich EGAL sein ...
Es ist völlig unwichtig welche Berufe du so gelernt hast, das hat keine Bedeutung für deinen Anspruch auf Krankengeld aus der letzten Beschäftigung ...

Es ist die KK und NICHT die Berufsberatung oder Arbeitsvermittlung ... :Verwirrt: :Hilfe:

Die (berechtigten) Fragen zum "aufgelösten" Arbeitsverhältnis werden bereits auf dem anderen Fragebogen gestellt (Doppelerhebungen sind unzulässig und überflüssig) ... ob du dich nun schon Arbeitsuchend / Arbeitslos gemeldet hast oder nicht kann denen auch völlig Wurscht sein, aktuell bist du AU geschrieben ... den Rest wirst du mit der AfA zu klären haben wenn du wieder gesund bist.

Für diese Neugierde gibt es keinen Anlass und noch weniger eine Rechtsgrundlage ... die harmlos klingende Einverständnis-Erklärung ist ein Freibrief sich Gesundheits-Informationen zu beschaffen, die aktuell überhaupt NICHT erforderlich sind ... die gibt es noch nicht mal, denn man möchte das schon haben "falls man mal meinen sollte", dass der MDK meint dich in eine Reha zu schicken und danach möchte man dann gerne den Reha-Bericht haben ... :Heiss:

Ich frage mich für wie DUMM man seine Mitglieder inzwischen hält, Seite 5 UND 6 sind unzulässig und es gibt KEINE Rechtsgrundlagen für diese Fragen (darum stehen wohl auch keine drauf) , kannst ja einen Dreizeiler beifügen wenn du das wirklich Notwendige hinschickst und darauf hinweisen, dass du für die weiteren Formulare gerne die Rechtsgrundlagen schriftlich haben möchtest, um die Berechtigung durch deinen Anwalt prüfen zu lassen.

Aktuell gehst du davon aus, dass diese Angaben (Fragebogen zur Arbeits-Unfähigkeit mit angehängter "Einwilligungserklärung") freiwillig sind ... :teufel:
Also sollte ich am besten nur die 3., 4. und 7. Seite an die KK schicken und keine weitere?
Völlig RICHTIG, denn mehr ist nicht erforderlich, um deinen Anspruch auf Krankengeld zu prüfen ... und eine Klärung wegen der fristlosen Kündigung herbeizuführen ...

Da musst du wohl DURCH auf Grund der aktuellen Sachlage ...was diesen vorletzten Teil (Seite 7) betrifft und ob du die Kündigung nun beifügen wirst oder nicht kannst du nur selbst entscheiden.

Seite 7 also bitte auch ausfüllen, das Anschreiben von Seite 8 kannst du ignorieren, du bist nicht verpflichtet mit der KK zu telefonieren, die sollen dir schreiben wenn es was zu klären gibt.

Mach das dann unbedingt per Übergabe-Einschreiben, den Eingang bei der KK kannst du dann selbst nachprüfen ... mit der Sendungsnummer vom Einlieferungsschein.

https://www.deutschepost.de/sendung/simpleQuery.html

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

franky_hh
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Re: Antrag auf Krankengeld (MDK)

Ungelesener Beitrag von franky_hh » Do 20. Jul 2017, 16:12

Was steht denn im Kündigungsschreiben, was du der KK nicht so gerne mitteilen würdest, hat der AG deine Kündigung denn überhaupt begründet ... ???
Die KK könnte es als Selbstverschulden ansehen, weswegen ich vor Gericht gegangen bin.
Interessanter Weise habe ich vorhin irgendwo gelesen, dass es nicht mal nötig sein soll bei einer fristlosen Kündigung das zu begründen (was dem AG dann aber bereits vor dem Arbeitsgericht schon "auf die Füße fallen kann"), hatte ich bisher immer angenommen, dass es erforderlich sei ... :confused:
Der AG braucht eine Begründung, das ist korrekt. Jedoch muss man keinen Beweis haben, es reicht ein unbestätigter Verdacht leider. Wenn man dagegen vorgehen möchte, muss man eine Kündigungsschutzklage einreichen. Hier darf man auch die 3-Wochen-Frist nicht vergessen. Sonst hat man keine Chance mehr irgendwas zu erreichen. Ausser, man war im Krankenhaus bewusstlos z.B. .

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