Antrag auf Krankengeld (MDK)

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
agnes
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Re: Antrag auf Krankengeld (MDK)

Ungelesener Beitrag von agnes » Do 4. Jan 2018, 20:18

Hallo franky

Etwas zur Info/zum Nachlesen, zu deiner Situation/Thematk.

https://www.haufe.de/sozialwesen/leistu ... 25718.html

Gruß agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

franky_hh
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Re: Antrag auf Krankengeld (MDK)

Ungelesener Beitrag von franky_hh » Do 4. Jan 2018, 22:36

Vielen Dank noch mal Fee und Agnes!

Ich habe nun den Widerruf aufgesetzt und werde ihn die kommenden Tage verschicken. :)
Bin gespannt was die KK antworten wird.

Die 10-Wochen-First wird sich eher nicht verlängern, da in dem Schreiben ein Satz enthalten ist, der dies ausschließt.
Jedoch - wie sonst auch immer - ohne Rechtsgrundlage.

Babu
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Re: Antrag auf Krankengeld (MDK)

Ungelesener Beitrag von Babu » Fr 5. Jan 2018, 13:41

franky_hh hat geschrieben:
Do 4. Jan 2018, 18:14
Hallo Doppeloma,

vielen Dank für die schnelle Antwort trotz Deines Urlaubs. :)

Leider muss ich den Widerspruch bis spätestens diesen Freitag bei der Post abgeben, damit es rechtzeitig bei der KK ankommt.
Daher schicke ich einen allgemeinen Brief mit einem Widerruf ohne Begründung und der Aufforderung mir das Gutachten zuzuschicken.
Danach bespreche ich das Gutachten mit meinem Arzt und reiche die Begründung des Widerrufs nach.

Ich hoffe, dass das so in Ordnung ist.

Einen schönen Resturlaub noch! :)


Franky

Beim nächsten Mal früher uns schreiben wo der Fuß drückt dann kommst du nicht in Zeitnot. Denn für einen Wiederruf hast du 4 Wochen Zeit wenn eine Rechtsbehlfbeklehrung dabei stand. :Bussi:
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Re: Antrag auf Krankengeld (MDK)

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 9. Jan 2018, 00:56

Hallo franky, :smile:

da kann ich mich meiner Vorschreiberin nur anschließen, es wäre wirklich besser sich eher zu melden wenn es Probleme mit zeitlichen Fristen gibt ... es ist auch für uns alle hier nicht einfach, dann unter Zeitdruck sofort die richtigen Lösungen anzubieten ... :Verwirrt: :Hilfe:

Na-Ja und manchmal sind auch EM-Rentner einige Tage auf Reisen, sozusagen "Urlaub vom Urlaub", es war aber eher ein wichtiger Familien-Besuch, der Papa vom Dopa wurde 90 Jahre alt ... WIR arbeiten noch dran ... :jaa: :cool: :groehl:
Die 10-Wochen-First wird sich eher nicht verlängern, da in dem Schreiben ein Satz enthalten ist, der dies ausschließt.
Jedoch - wie sonst auch immer - ohne Rechtsgrundlage.
Das verstehe ich nicht, für die Aufforderung und die 10-Wochen-Frist gibt es eine Rechtsgrundlage ((§ 51 SGB V) und die sollte schon (zwingend) in dem Schreiben stehen, ein Widerspruch (NICHT Widerruf, das ist KEIN "Haustürgeschäft" :icon_e_wink: ) hat da wohl keine "aufschiebende Wirkung", man will dir doch nur "helfen" ... der MDK hat bestätigt, dass es nötig sei und da gibt es keinen Aufschub mehr.

Das Gutachten bekommst du (bzw. dein Arzt) NUR DIREKT beim MDK, dort kann dein Arzt auch medizinisch begründen warum du nicht Rehafähig sein wirst.
Die KK bekommt das Gutachten NICHT, sondern nur den Hinweis, dass man dich zur Reha auffordern sollte, weil "deine Erwerbsfähigkeit" gefährdet oder schon gemindert sein soll, das ist erforderlich, damit die KK das überhaupt verlangen darf.

Das MDK-Gutachten könntest du lange vorliegen haben wenn das schon so lange her ist, dein Arzt kann das DIREKT beim MDK für dich anfordern, darin wirst du allerdings kaum eine Begründung für deinen Widerspruch finden ... die KK will Geld sparen und der MDK hat die nötigen "Stichworte begutachtet" = FERTIG = du brauchst eine Reha ... also wirst du verbindlich aufgefordert eine zu beantragen. :pfeif:

Letztlich bedeutet der Antrag ja noch KEINE Bewilligung einer Reha von der DRV, erst wenn bewilligt wurde und das Anreisedatum in die Klinik fest steht, ist es (eigentlich) sinnvoll die Reha-Unfähigkeit vom behandelnden Arzt bescheinigen zu lassen.
Der Reha - Antrag kann ja durchaus auch abgelehnt werden, dann käme es auf die konkrete Begründung der DRV an, wie weiter zu verfahren ist.

Soweit mal von mir noch dazu ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Antrag auf Krankengeld (MDK)

Ungelesener Beitrag von franky_hh » Mi 10. Jan 2018, 11:35

Vielen Dank für die Hilfe! Werde mich bemühen sofort zu schreiben, sollte etwas unklar sein. :)

1. Muss die KK solange der Reha-Antrag bei der DRV läuft KG zahlen?

2. Was passiert (mit meinem KG), wenn der Reha-Antrag UND der Renten-Antrag von der DRV abgelehnt werden?

3. Was passiert, wenn der Reha-Antrag bewilligt wird - zahlt dann die DRV ab Antragsgenehmigung weiter "KG" (bzw. Übergangsgeld in gleicher Höhe?) und die KK nicht mehr?

4. Wenn der Reha-Antrag abgelehnt wird bzw. die Rehabilitation nicht erfolgreich war und mein Antrag in einen Renten-Antrag umgewandelt wird, und ich rückwirkend Rente erhalte, muss ich dann der KK oder der DRV das bereits ausgezahlte Geld zurückzahlen bzw. wird es von der der Rente abgezogen?

5. Muss ich ab jetzt genauer aufpassen was die KK bzw. die DRV von mir möchte ohne in ein Fettnäpfchen zu tappen? Irgendwelche bekannten Tricks?

Danke! :)

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Re: Antrag auf Krankengeld (MDK)

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 10. Jan 2018, 15:58

Hallo franky, :smile:
1. Muss die KK solange der Reha-Antrag bei der DRV läuft KG zahlen?


Eigentlich LOGISCH, du bist verpflichtet den Antrag (innerhalb der 10-Wochen-Frist) zu stellen und diese Antragstellung bei der KK nachzuweisen.
Auf die Bearbeitungszeiten bei der DRV hast du ja keinen Einfluss, darum möchte die KK ja lieber die Antragstellung (möglichst schon VOR Ablauf der 10 Wochen) über ihren Tisch laufen lassen.
Dann bekommt der Antrag noch einen "Eil-Reha"-Stempel von der KK, damit die DRV schneller bearbeiten soll.

Bis zur Entscheidung der DRV MUSS die KK natürlich weiter Krankengeld zahlen, es sei denn du wirst vorher schon "ausgesteuert" aus dem Krankengeld.
2. Was passiert (mit meinem KG), wenn der Reha-Antrag UND der Renten-Antrag von der DRV abgelehnt werden?
Die KK MUSS weiter zahlen, gegen die Ablehnung der Reha brauchst du nicht vorzugehen, es käme allerdings etwas auf die konkreten Ablehnungs-Gründe dabei an, wie es dann konkret weitergehen wird.
Ein abgelehnter EM-Renten-Antrag hat zunächst mal gar keinen Einfluss auf die weiteren Krankengeldzahlungen.
3. Was passiert, wenn der Reha-Antrag bewilligt wird - zahlt dann die DRV ab Antragsgenehmigung weiter "KG" (bzw. Übergangsgeld in gleicher Höhe?) und die KK nicht mehr?
Die DRV zahlt NUR für den Reha-Zeitraum, bis dahin (Abreise in die Klinik) MUSS weiter die KK zahlen.
"Übergangsgeld" gibt es nur während der Reha und das wird NICHT aus dem Krankengeld berechnet sondern aus deinem letzten Einkommen, ist in der Regel weniger als das Krankengeld.
Die DRV zahlt KEIN Krankengeld ... "Übergangsgeld" ist eine andere Lohnersatz-Leistung mit anderer Berechnung bei der DRV.
4. Wenn der Reha-Antrag abgelehnt wird bzw. die Rehabilitation nicht erfolgreich war und mein Antrag in einen Renten-Antrag umgewandelt wird, und ich rückwirkend Rente erhalte, muss ich dann der KK oder der DRV das bereits ausgezahlte Geld zurückzahlen bzw. wird es von der der Rente abgezogen?
Du stellst in einem einzigen Satz Fragen, auf die es viele verschiedene Antworten geben könnte ... dein Reha-Antrag wird NICHT zwangsläufig in EM-Rente "umgedeutet" weil eine Ablehnung (der Reha) erfolgt ODER die Reha nicht erfolgreich war ... :Verwirrt: :Hilfe:
In beiden Fällen kommt es dann auf die konkreten GRÜNDE dafür an ...

Reha kann auch abgelehnt werden, weil die DRV keine Notwendigkeit sieht oder die letzte Reha "noch nicht lange genug" zurück liegt ODER weil du erst mal gezielt Behandlungsbedürftig bist, das sind ALLES keine Gründe, dir deswegen nun eine EM-Rente geben zu müssen. :nein: :nein:

Über eventuelle "Erstattungen" an die KK solltest du dir aktuell noch gar keine Gedanken machen, es ist NICHT zulässig, dass deswegen "Schulden" für dich auflaufen und wie das dann laufen würde, kann man immer noch beantworten wenn es FAKTEN gibt, die das erfordern.

Schließlich weiß ja Niemand vorher, ob er später mal rückwirkend (in die Krankengeld-Zeit) eine EM-Rente bewilligt bekommen wird. :Verwirrt: :Hilfe:

Meine EM-Rente wurde erst am Gericht (fast 2 Jahre) rückwirkend bewilligt, da lag das Krankengeld trotzdem schon viel zu weit zurück, die KK bekam also NICHTS mehr daraus erstattet.
Nur noch die AfA (2,5 Monate aus 18 Monaten "Nahtlosigkeit") und den größten Anteil das JC, weil wir bereits Hartz 4 beziehen mussten nach Ablauf meines ALGI-Anspruches.
Ich selbst musste dort nie einen Cent "erstatten", das führt JETZT aber alles viel zu weit.
5. Muss ich ab jetzt genauer aufpassen was die KK bzw. die DRV von mir möchte ohne in ein Fettnäpfchen zu tappen? Irgendwelche bekannten Tricks?
Bei ALLEN Behörden muss man IMMER aufpassen, dazu kannst du ja auch schon viel hier nachlesen, einige Fehler (Telefonate / Auskunft über deine Gesundheit und Behandlungen bei den SB der KK) hast du ja bereits gemacht, welche Ideen nun deine KK in der Zukunft noch haben könnte, das weiß HIER auch Niemand genau ...

Darum sollst du dich ja melden wenn du Forderungen von denen (schriftlich) bekommst EHE du falsch darauf reagierst und nicht erst wenn es schon zu spät ist dagegen vorzugehen.
Man kann nicht alles verhindern (weil es zum Teil auch gesetzlich möglich ist) aber so Manches wenigstens in eine bessere Richtung bewegen oder auch ablehnen / ignorieren wenn es dafür KEINE Rechtsgrundlagen gibt.... :lesen: :lesen: :lesen:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Antrag auf Krankengeld (MDK)

Ungelesener Beitrag von franky_hh » Di 16. Jan 2018, 11:10

Hallo Doppeloma,

vielen Dank noch mal für Deine Hilfe. :)

Anbei das Schreiben zur Info., welches ich letztens erhalten habe.

Die letzten drei Dateien sind im Beitrag darunter.
Dateianhänge
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Re: Antrag auf Krankengeld (MDK)

Ungelesener Beitrag von franky_hh » Di 16. Jan 2018, 11:11

Und hier die letzten drei Dateien.
Dateianhänge
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06.PNG

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Re: Antrag auf Krankengeld (MDK)

Ungelesener Beitrag von franky_hh » Di 6. Feb 2018, 19:42

Hallo zusammen,

meine KK hat meine Frist, die ich im Widerspruch genannt habe, ignoriert und gestern erst geantwortet und nicht innerhalb von 7 Tagen (es ist fast ein Monat vergangen).

Während dessen bin ich in stationärer Behandlung (bzw. beginnt diese in Kürze - sehr lange Wartezeit) und mein Psychiater verfasst ein Schreiben (damit der Antrag zurückgewiesen wird) welches zusammen mit dem Antrag auf Reha mit an die DRV gehen wird. Leider muss ich den Antrag trotzdem schicken, da sonst mein KG verweigert werden kann. Die KK weiss anscheinend nichts von der stationären Behandlung, obwohl sie es wissen müsste.

Auf meine Forderung an die KK (zusammen mit dem Widerspruch vor ca. einem Monat) mir das Gutachten UND die Berichte zu dem Entschluss zu schicken, habe ich unten stehende Schreiben erhalten.
Kurz und knapp, ich soll mich an meinen Arzt wenden. Doch das Gutachten liegt dort nicht.

Morgen hatte ich vor zum MDK zu gehen und mir das Gutachten persönlich abzuholen damit es schneller geht. Was haltet Ihr davon?
Dateianhänge
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Re: Antrag auf Krankengeld (MDK)

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 7. Feb 2018, 01:52

Hallo franky, :smile:
meine KK hat meine Frist, die ich im Widerspruch genannt habe, ignoriert und gestern erst geantwortet und nicht innerhalb von 7 Tagen (es ist fast ein Monat vergangen).
Die KK hat ja auch gesetzlich 3 Monate Zeit zu einem Widerspruch zu entscheiden, da muss sie sich nicht an deine Fristen halten, auch du müsstest Rechtsgrundlagen dafür nennen können, dass die KK in 7 Tagen darauf zu reagieren hat. :aha:
Während dessen bin ich in stationärer Behandlung (bzw. beginnt diese in Kürze - sehr lange Wartezeit) und mein Psychiater verfasst ein Schreiben (damit der Antrag zurückgewiesen wird) welches zusammen mit dem Antrag auf Reha mit an die DRV gehen wird. Leider muss ich den Antrag trotzdem schicken, da sonst mein KG verweigert werden kann. Die KK weiss anscheinend nichts von der stationären Behandlung, obwohl sie es wissen müsste.
Dann hast du doch einen sehr guten Grund, warum ein Reha-Antrag aktuell keinen Sinn ergibt und dass du schon deswegen den Widerspruch NICHT zurück nehmen wirst.
Teile der KK mit wann du in die Akut-Klinik aufgenommen wirst, woher sollen die das bitte wissen, wenn du noch gar nicht dort bist ?

Die Kostenforderung der Klinik geht ja auch erst an die KK wenn auch Kosten entstehen werden für deine Behandlung, das weiß dann die Abrechnungsstelle der KK aber nicht unbedingt auch die SB, mit denen du zu tun hast in der "Kundenbetreuung" ...
Auf meine Forderung an die KK (zusammen mit dem Widerspruch vor ca. einem Monat) mir das Gutachten UND die Berichte zu dem Entschluss zu schicken, habe ich unten stehende Schreiben erhalten.
Kurz und knapp, ich soll mich an meinen Arzt wenden. Doch das Gutachten liegt dort nicht.
Das war nicht besonders klug von dir das alles zusammen an die KK zu schicken, ein Widerspruch wird natürlich in einer anderen Abteilung bearbeitet und die SB können dir überhaupt KEINE medizinischen Unterlagen zukommen lassen, weil sie darauf gar keinen Zugriff haben (dürfen).
Das Gutachten vom MDK bekommt sogar dein Arzt nur dann (DIREKT vom MDK) wenn du dafür eine Erlaubnis erteilt hast, dazu wurde hier wirklich schon oft genug geschrieben wie das läuft.

Die KK bekommt nur einen "allgemeinen Hinweis", dass du eine Reha machen solltest vom MDK ... weil deine "Erwerbsfähigkeit gefährdet sei" ... das genügt dafür auch schon, die genauen Gründe hat nur ein Arzt (also der MDK) zu prüfen.
Morgen hatte ich vor zum MDK zu gehen und mir das Gutachten persönlich abzuholen damit es schneller geht.


Wenn du weißt wo der zu finden ist kannst du das natürlich auch machen, wir haben unsere MDK-Gutachten immer vom Hausarzt anfordern lassen und die sonstigen Berichte gibt es natürlich direkt bei deinen Ärzten, da haben die schon Recht.

Trotzdem lässt dieses Anschreiben auch wieder einige Zweifel aufkommen wie ernst man gesetzliche Vorschriften und Regelungen nimmt bei deiner KK.

So fehlt mir z.B. die Rechtsgrundlage für die Angabe, dass der Widerspruch keine "aufschiebende Wirkung" haben soll ... die gehört dazu wenn man diese Behauptung aufstellt. :lesen:
Bisher ist mir nicht bekannt, dass es abseits vom SGB II diese Einschränkung gibt und dort ist sie schon als sehr fragwürdig zu sehen ... dort geht es immerhin um die finanzielle Existenzgrundlage ... bei Entzug von Krankengeld gilt die "aufschiebende Wirkung eines Widerspruches, warum also NICHT bei Aufforderung eine Reha zu beantragen wenn das gesundheitlich (nachweisbar) noch gar nicht sinnvoll erscheint.

Das würde nämlich bedeuten, dass der "Vollzug" also Termin für die Antragstellung, ausgesetzt ist, bis zur Sinnhaftigkeit einer Reha neu entscheiden wurde.

Wenn du sehr bald in Akut-Behandlung in eine Klinik sollst ist es ja nicht nachvollziehbar, dich gleichzeitig in eine Reha schicken zu wollen, da sollte man ja vielleicht erst mal das klinische Behandlungsergebnis abwarten, ehe man weiter über eine DRV - Reha nachdenkt ... dort wirst du NICHT behandelt und das scheint ja aktuell vorrangig nötig zu sein.

Die KK ist doch so an deiner Genesung interessiert aber Behandlungen müssen natürlich von der KK bezahlt werden und dazu weiter Krankengeld ...

Die WISSEN sehr genau, dass es nicht sehr lange dauern wird bis zu einem Reha-Antrag von der DRV entschieden ist und eine Klinik kannst du dir (zusammen mit deinem Arzt) auswählen, die DRV nimmt das wo schnell Betten frei sind und nicht unbedingt das was du "benötigen" würdest für dein Krankheitsbild.

Klar, in den Reha-Kliniken kann man sich dann "aussuchen" was man gerne im Behandlungsplan hätte ... wovon träumen die eigentlich Nachts sonst noch so ...
Ist denen ja eigentlich auch völlig egal, Hauptsache du hast bald einen Anreisetermin in die Reha-Klinik und man kann endlich das Krankengeld einstellen (hoffentlich endgültig, weil die Klinik dich als fitt und Arbeitsfähig entlassen wird) ... :amen: :amen: :amen:

Warum bitte sollst du den Widerspruch zurück nehmen wollen ODER eine (weitere) Begründung liefern wenn du das nicht möchtest ... ist die Notwendigkeit einer gezielten Klinik-Behandlung nicht schon Grund genug, wenn man noch darauf hoffen möchte (in deinem Interesse), dass es dir mal wieder besser gehen könnte ???

Eine Reha-Klinik ist dafür nicht vorgesehen und das wissen die auch sehr genau ...

Einen Widerspruch habe ich noch nie zurück genommen, wenn die damit kommen ist meist was "oberfaul", da sollen die mal schön eine Entscheidung dazu treffen und einen Bescheid zu verfassen müssen.
Wurde eigentlich eine schriftliche Anhörung (§ 24 SGB X) durchgeführt VOR dem Bescheid zur Antragstellung ???

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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