Antrag auf Krankengeld (MDK)

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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Doppeloma
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Re: Antrag auf Krankengeld (MDK)

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 23. Nov 2017, 15:45

Hallo franky_hh, :smile:
Seitdem alles geregelt war mit dem KG und ich bei verschiedenen Ärzten in Behandlung bin und es mir von Monat zu Monat besser geht, kann die KK es einfach nicht sein lassen und belästigt mich ständig mit Anrufen, welche ich nicht entgegen nehme. Ich korrespondiere mit meiner KK nur noch per Post.
Hast du denn schon mal nachweislich und SCHRIFTLICH darauf hingewiesen, dass du KEINE Anrufe wünschst ???

Wenn ja, dann solltest du dazu eine erneute Beschwerde (unter Beifügung der Nachweise in Kopie / Anschreiben / Postnachweis des Zuganges bei der KK) an die übergeordnete Stelle / Geschäftsleitung schicken, dass man deine Wünsche offenbar meint ignorieren zu können und du dich belästigt fühlst, durch diese Anrufe, die deiner Genesung NICHT förderlich sind.

Wenn NEIN, dann solltest du das nachholen, sonst können die sich natürlich rausreden, dass du dich so deutlich noch nicht dazu geäußert haben sollst. Anrufe nicht annehmen macht ja keine klaren Aussagen dazu.
Heute habe ich ein Schreiben erhalten wo ich darum gebeten werde mitzuteilen, wann bisherige Arzttermine stattfanden, in welchen Abständen die Arzttermine stattfinden und wann die nächsten Arzttermine vereinbart wurden.

Was beabsichtigt meine KK dadurch und muss ich darauf antworten (wg. Mitwirkungspflicht) ?
Das wissen die doch aus deinen laufenden AU-Bescheinigungen wann du zuletzt beim Arzt gewesen bist, jedenfalls bei dem der die AU führt, bei wem du sonst noch wann und warum in Behandlung bist geht die SB der KK NICHTS an, dafür gibt es noch immer keine Rechtsgrundlagen, also wird man wohl in dem Anschreiben auch wieder keine benannt haben.

Die "Mitwirkungspflichten" sind zu allgemein, um solche konkreten Behandlungs-Fragen stellen zu dürfen, das geht die SB einfach NICHTS an und wenn sie das stören sollte muss man dich zum MDK schicken, wo du vielleicht Auskünfte zum aktuellen Behandlungsstand geben kannst oder solltest.

Was die KK damit "beabsichtigt" kann dir also NUR die KK auch erklären, mit deinem laufenden Leistungs-Anspruch hat das jedenfalls nichts zu tun, wie oft du zu welchem Arzt gehst.
Im psychotherapeutischem sowie psychologischen Bereich bekommt man nicht so schnell Termine.
Man muss im Durchschnitt ein bis drei Monate warten leider.
Das ist doch nicht DEIN Problem und dafür musst du dich auch bei deiner KK nicht rechtfertigen, dann sollen die doch unterstützen bei der Therapiesuche aber dazu sind sie ja auch nicht in der Lage ... :Veraergert:
Wenn es keine ernsthaften Rechtsgrundlagen gibt, dann kannst du das ignorieren, besonders wenn kein Rücksende-Termin angegeben ist.
Ansonsten das übliche Anschreiben, dass dir der Hinweis auf die zutreffenden Rechtsgrundlagen fehlt für diese Anfrage, es war ja bereits schon der Fall, dass man völlig ohne Rechts-Anspruch Fragen an dich gerichtet hat.
Ich hatte bereits ein ähnliches Schreiben von der KK damals bekommen wo ich gefragt wurde, wann mein letzter Arzttermin gewesen sei.
Das war am selben Tag als ich das Schreiben von meiner KK bekommen habe - so auch meine Antwort an die KK. Danach kam das obere Schreiben.
Die haben dich ja immer noch gut "im Griff", warum glaubst du immer denen Rechenschaft über deine aktuellen Arztbesuche und Behandlungen ablegen zu müssen, die erfahren doch über die Zusendung der AU-Bescheinigung IMMER wann du beim Arzt gewesen bist und das hat zu genügen. :Verwirrt: :Hilfe:

Dein AG muss dich ganz offiziell abmelden zum Kündigungsdatum, dabei ist er aber nicht berechtigt deine Kündigungsgründe / -Schreiben an die KK zu geben.
Wenn man dir so was erzählt hat dürfte das GELOGEN sein oder dein AG hat gegen den Datenschutz verstoßen, das geht die KK einfach NICHTS an auch nicht auf diesem "Umwege" ... :Heiss:

So kann jedenfalls Niemand wirklich gesund werden, wenn die KK schon keine RUHE gibt ... :Ohnmacht:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Antrag auf Krankengeld (MDK)

Ungelesener Beitrag von sternenstaub1979 » Do 23. Nov 2017, 16:07

Hallo Doppeloma,
Das wissen die doch aus deinen laufenden AU-Bescheinigungen wann du zuletzt beim Arzt gewesen bist, jedenfalls bei dem der die AU führt, bei wem du sonst noch wann und warum in Behandlung bist geht die SB der KK....
Da möchte ich kurz anschließen bzw. Nachfragen. Wenn der HA immer die AU´s ausstellt und nächstes Jahr ein Termin bei einem FA ansteht, ist es Ratsam sich von dem FA dann weiterhin AU mit gleichem Grund stellen zu lassen oder weiterhin von der HA? Da die KK sieht, das es Beispiel vom Stempel das es der HA ist und kein FA. Hat das irgendwie ein größeres "Gewicht" oder eine bessere Aussagekraft wenn eine AU mal vom FA ausgestellt worden ist. KK kann dann natürlich denken, die Patientin tut "nichts" für Ihre Genesung oder begibt sich mal zum FA.

Gruß Sterni

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Re: Antrag auf Krankengeld (MDK)

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 23. Nov 2017, 19:32

Hallo sternenstaub1979, :smile:
Da möchte ich kurz anschließen bzw. Nachfragen. Wenn der HA immer die AU´s ausstellt und nächstes Jahr ein Termin bei einem FA ansteht, ist es Ratsam sich von dem FA dann weiterhin AU mit gleichem Grund stellen zu lassen oder weiterhin von der HA?


Du weißt doch noch gar nicht, ob der Facharzt dann auch bereit sein wird dich langfristig / dauerhaft weiter AU zu schreiben, wenn das bisher auch dein Hausarzt gemacht hat ??? :confused: :Gruebeln:

Die KK hat auch nicht zu entscheiden bei welchen Ärzten du in Behandlung sein willst, noch gibt es eine "freie Arztwahl" in D und man kann durchaus auch von weiteren (Fach-) Ärzten mit behandelt werden und die AU-Bescheinigung bleibt beim Hausarzt ...
Fachärzte wollen dich meist gar nicht so oft einbestellen, wie es für die laufende AU nötig wäre, die muss in der Regel alle 2 - 4 Wochen verlängert werden.

Der Dopa war fast 5 Jahre durchgehend NUR von unserer Hausärztin AU geschrieben, trotzdem war er auch mehrfach in Kliniken (eingewiesen von der Schmerztherapeutin), regelmäßig beim Kardiologen, beim Lungenfacharzt (wegen Schlafapnoe) usw. das bekommen die doch auch ALLES zur Bezahlung auf den Tisch ... wenn auch nicht genau die SB bei denen du deine AU immer abgibst.
Da die KK sieht, das es Beispiel vom Stempel das es der HA ist und kein FA. Hat das irgendwie ein größeres "Gewicht" oder eine bessere Aussagekraft wenn eine AU mal vom FA ausgestellt worden ist.
Was die KK sich so "denkt" wenn sie den Stempel auf der AU-Bescheinigung sieht muss dir keine "Bauchschmerzen" machen, immerhin rechnen ja auch parallel behandelnde Fachärzte ihre Leistungen bei deiner KK ab, es ist also (bei Bedarf z.B. für den MDK) durchaus nachvollziehbar bei wem du so alles mal in Behandlung gewesen bist während einer AU, das gleiche würde ja auch für Kliniken gelten, die schreiben dich auch nicht AU sondern bescheinigen nur deinen Aufenthalt von / bis in der Klinik.
KK kann dann natürlich denken, die Patientin tut "nichts" für Ihre Genesung oder begibt sich mal zum FA.
Lass die doch "denken" was sie wollen, es gibt genug Nachweise bei deiner KK, wenn es anders ist und die SB die für deine Krankengeld-Zahlungen zuständig sind hat das gar nicht zu interessieren welche Fachärzte du aufsuchen solltest und welche Behandlungen zu deiner Genesung führen könnten, das ist alleinige Angelegenheit von DIR und deinen behandelnden Ärzten.

In meinem Falle hat dann damals der Psychiater die weitere AU übernommen, weil es eben vorwiegend um die psychischen Probleme ging dabei, parallel war ich auch weiter (bei Bedarf) beim Hausarzt und mindestens beim Kardiologen (2 Mal im Jahr zur Kontrolle) in Behandlung ... während meiner AU davor hatte ich die AU auch nur vom Hausarzt, obwohl es um die Herzklappe und die folgende Operation ging war ich trotzdem NICHT vom Kardiologen AU geschrieben.

In der Regel ist es den KK-SB spätestens nach der Aussteuerung auch völlig EGAL, ob man auch bei Fachärzten in Behandlung ist oder nicht ... die können doch gar nicht medizinisch beurteilen, was zu deiner Genesung wirklich notwendig wäre, nur weil sie die ICD-Krankheits-Bezeichnung vom Krankenschein her kennen (du musst mit ihnen auch NICHT darüber sprechen).
Das interessiert die alles nur so lange wie die KK deswegen Krankengeld zahlen muss, danach interessiert die nicht mehr wie lange und von wem man noch weiter AU geschrieben wird.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Antrag auf Krankengeld (MDK)

Ungelesener Beitrag von sternenstaub1979 » Fr 24. Nov 2017, 09:23

Danke dir!

franky_hh
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Re: Antrag auf Krankengeld (MDK)

Ungelesener Beitrag von franky_hh » Mi 3. Jan 2018, 16:54

Hallo Doppeloma,

vielen Dank für Deine vielen und hilfreichen Antworten. Zwischenzeitlich ging es mir nicht gerade gut, daher hatte ich hier nicht mehr reingeschaut, doch jetzt geht es mir wieder besser.

Vor einigen Wochen hatte ich von meiner KK ein Schreiben erhalten in welchem ich zum Reha-Antrag bei der RV aufgefordert werde (den Erhalt sollte ich schriftlich bestätigen, was ich bis heute nicht gemacht habe), da ich angeblich nicht mehr so schnell gesund werden kann laut der KK. Ein Gutachten haben Sie nicht mitgeschickt und mein Psychiater wurde ebenso nicht von der KK oder dem MDK kontaktiert. Ich muss binnen 10 Wochen bei meiner KK den Eingang des Antrages bei der RV bestätigen. Andernfalls wird mein KG gestoppt und mir wird gekündigt. Des Weiteren habe ich eine Widerrufsfrist von einem Monat.

Ich bin die ganze Zeit in psychiatrischer Behandlung und habe demnächst sogar einen Termin in einer Klinik für einen evtl. stationären Aufenthalt - das klärt sich nach dem Erstgespräch mit den dortigen Ärzten.

Gerne würde ich einen Widerspruch einreichen mit der Aufforderung, dass mir das Gutachten erst zugeschickt werden soll, da ich es mit meinen Arzt besprechen möchte. Die Begründung des Widerrufs würde ich dann je nach Gutachten nachreichen - sollte dies möglich bzw. notwendig sein (?).

Wäre das ein sinnvoller Schritt? Ich möchte auch nicht zu irgendeiner anderen Klinik durch die RV gezwungen werden.

Leider hatte ich vergessen meinen Psychiater zu fragen, jedoch hatte ich im Internet gelesen, dass der Psychiater ein Schreiben aufsetzen kann (wenn z.B. bereits ein Aufenthalt in einer Klinik in Aussicht steht), damit die RV den Antrag zurückweist (keine Ablehnung) und die KK wieder im Zugzwang ist. Stimmt das?

Vielen Dank für die Geduld und die Hilfe!

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Re: Antrag auf Krankengeld (MDK)

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 4. Jan 2018, 12:37

Hallo franky
Bin verreist und habe nur Tablet dabei, da mag ich nicht lange schreiben.
Bin erst ab Sonntag abends wieder zu Hause.

Bis dahin liebe Grüße von der Doppeloma
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Re: Antrag auf Krankengeld (MDK)

Ungelesener Beitrag von franky_hh » Do 4. Jan 2018, 18:14

Hallo Doppeloma,

vielen Dank für die schnelle Antwort trotz Deines Urlaubs. :)

Leider muss ich den Widerspruch bis spätestens diesen Freitag bei der Post abgeben, damit es rechtzeitig bei der KK ankommt.
Daher schicke ich einen allgemeinen Brief mit einem Widerruf ohne Begründung und der Aufforderung mir das Gutachten zuzuschicken.
Danach bespreche ich das Gutachten mit meinem Arzt und reiche die Begründung des Widerrufs nach.

Ich hoffe, dass das so in Ordnung ist.

Einen schönen Resturlaub noch! :)


Franky

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Re: Antrag auf Krankengeld (MDK)

Ungelesener Beitrag von Fee59 » Do 4. Jan 2018, 18:26

Hallo Franky,

natürlich ist das in Ordnung, den Widerspruch erst einmal ohne Begründung einzulegen.

Ohne den Inhalt des Gutachtens zu kennen, kannst Du ja auch gar keine fundierten Gegenargumente bringen.

LG
Fee
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Re: Antrag auf Krankengeld (MDK)

Ungelesener Beitrag von franky_hh » Do 4. Jan 2018, 18:29

Hallo Fee,

super, freut mich zu lesen. Klingt auch irgendwie logisch. :)
Ich hoffe, dass sich dann die 10 Wochen-Frist verlängert solange der Widerspruch in Bearbeitung ist.

Franky

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Re: Antrag auf Krankengeld (MDK)

Ungelesener Beitrag von Fee59 » Do 4. Jan 2018, 18:38

Hallo,

meiner Meinung nach sollte sich die 10-Wochen-Frist verlängern.

Du kannst ja in Deinen Widerspruch schreiben, dass Du davon ausgehst,
dass diese Frist während des Widerspruchsverfahrens ausgesetzt ist,
sofern Du nichts Gegenteiliges - unter Nennung der Rechtsgrundlage - von der KK hörst.

LG
Fee
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