DRV strenger bei Verlängerungen?

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
jupiter99
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Re: DRV strenger bei Verlängerungen?

Ungelesener Beitrag von jupiter99 » Do 1. Jun 2017, 16:55

Hallo zusammen,
Ich war schon längere Zeit nicht mehr aktiv im Forum weil es mir meistens nicht so toll geht. Und jedes Mal wenn ich rein schaue und irgendetwas von einer Ablehnung lese dann wird mir schon wieder ganz schlecht. Einige kennen meine Geschichte mit Erblindung links, Gesichtsfeldausfall rechts, Stoma, Depressionen und eine Angsterkrankung. Geändert hat sich an allen Krankheitsbildern natürlich nichts. Auch als ich jetzt gerade dieses Thema gelesen habe sind mir natürlich wieder Gedanken durch den Kopf geschossen wie es wohl bei mir werden wird wenn ich Anfang nächsten Jahres meine Verlängerung beantragen muss.
Ich habe mir schon öfter die Frage gestellt was es mir eigentlich bringt meinen Arbeitsplatz noch zu haben. Der Arbeitsplatz ruht seit Ende 2012 und in einem anderen Forum habe ich gelesen dass die Rentenversicherung manchmal versucht einen Erwerbsminderungsrentner wieder in seinen alten Job rein zu drängen. Dabei wird ja der Arbeitgeber angeschrieben und gefragt ob ein leidensgerechter Arbeitsplatz oder eine Teilzeitstelle möglich wäre. Wenn ich aber kündigen würde dann würde doch diese Möglichkeit wegfallen. Oder aber die Rentenversicherung würde es vielleicht auch so auslegen dass ich genau aus diesem Grund gekündigt hätte.
Wenn also die Verlängerung abgelehnt werden würde und ich meinen Arbeitsplatz nicht mehr hätte dann müsste ich mich ja woanders bewerben und mit dann 57 Jahren hätte ich mit meinen Einschränkungen so gut wie keine Chance. Dann würde ich ja ,wenn ob die volle Rente auf eine z.B.halbe Rente gekürzt werden würde , eine Arbeitsmarktrente bekommen.
Also was wäre das beste? Ich kann auf keinen Fall an meinen alten Arbeitsplatz zurück denn ich würde psychisch vollends den Bach runter gehen. Ich hätte meines Wissens aber auch wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld weil ich seit meiner Erkrankung durchgehend krank und erwerbsgemindert bin. Anspruch hätte ich auf 2 Jahre Arbeitslosengeld weil ich ja schon über 55 bin aber wer weiß was der Agentur für Arbeit dann einfallen würde.
Ja, ich weiß, das sind alles Spekulationen aber die Sache mit dem ruhenden Arbeitsplatz macht mir schon Gedanken.
Wenn alle Stricke reißen würden dann könnte ich finanziell gesehen die vier Jahre bis zur vorgezogenen Rente für Schwerbehinderte überbrücken. Finanziell bin ich also nicht unbedingt abhängig von der Rentenversicherung oder von der Agentur für Arbeit weil meine Frau auch arbeitet. Entschuldigt die vielleicht nicht ganz zusammenhängenden Sätze aber ich mache das hier mit der Spracheingabe wegen meine Augen.
Was denkt ihr über diesen ruhenden den Arbeitsplatz?

Lieber Gruß Jupiter

Anja12
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Re: DRV strenger bei Verlängerungen?

Ungelesener Beitrag von Anja12 » Fr 2. Jun 2017, 16:40

Hallo Jupiter,
meine Erfahrung zeigt, dass ein Antrag auf Weitergewährung ca.5 Monate vor Ablauf der zeitlichen Befristung bei DRV eingereicht werden sollte.

Die RV benötigt knallharte Fakten, d.h. fachärztliche Befundberichte, aus welchen klar hervorgeht, dass deine Restleistungsfähigkeit weiterhin auf unter 3 Stunden auch für leichte Tätigkeit auf Dauer abgesunken ist.

Viele Erwerbsminderungsrentner gehen ab Rentenbezug nicht mehr regelmäßig zu Ihren Ärzten und haben dann Probleme, die weiterhin vorhandenen, gesundheitlichen Beschwerden entsprechend nachzuweisen! Dies ist ein großer Fehler.

Du kannst nur die Weiterzahlung über den Befristungszeitpunkt hinaus beantragen. Dann wird, genau wie bei einem Neuantrag, entschieden, ob eine befristete Rente oder eine unbefristete Rente zu gewähren ist.

Handelt es sich um diese sogenannte "Arbeitsmarktrente", kann schon von Gesetzes wegen keine Dauerrente bewilligt werden. Die sonst übliche Höchstbefristung von 9 Jahren gilt in dem Fall nicht!

Und ob Du noch einmal begutachtet wirst ,wird erst bei der Prüfung deines Antrages entschieden. Insofern kann es sehr hilfreich sein, wenn dem Antrag gleich aussagekräftige Berichte der behandelten Ärzte beifügst. Dies könnte dich dann vor einer erneuten Begutachtung bewahren. Aber letztlich entscheidet dies der med. Dienst der RV.

Da dies alles sehr stressig und gerade und vor allem bei psychiatrischen Erkrankungen
nicht gerade gesundheitsfördernd ist, ist bekannt.

Bleibe bitte ganz ruhig. Wenn du krank bist…bist du krank. Lass dich nicht runterziehen!


Zu deinem ruhenden Arbeitsverhältnis, lass es weiter ruhen bis Du die Dauerrente hast.

Alles Gute.

Gruß
Anja

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