KK droht Familienversicherung aufzulösen
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KK droht Familienversicherung aufzulösen
Hallo,
die KK macht Ärger wegen der Familienversicherung. Frau getrennt lebend, Exmann ist privat versichert.
Scheidung wurde noch nicht beantragt.
KK möchte sein Einkommen wissen, das teilt Ex natürlich nicht so ohne weiteres mit. KK droht nun telefonisch mit
Auflösung der Familienversicherung. Ist das rechtens?
Frau kommt nicht so ohne weiteres an die Einkommensteuerbescheide. Ist sie der KK gegenüber dazu verpflichtet?
Bisher gab es immer nur diese normalen Formulare, wo man Einkommen von Mitglied und Kinder eintragen musste.
Auch das vom getrennt lebenden Mann, das wurde bisher immer offen gelassen mit dem Vermerkt: nicht bekannt, da
getrennt lebend.
Was meint Ihr dazu?
die KK macht Ärger wegen der Familienversicherung. Frau getrennt lebend, Exmann ist privat versichert.
Scheidung wurde noch nicht beantragt.
KK möchte sein Einkommen wissen, das teilt Ex natürlich nicht so ohne weiteres mit. KK droht nun telefonisch mit
Auflösung der Familienversicherung. Ist das rechtens?
Frau kommt nicht so ohne weiteres an die Einkommensteuerbescheide. Ist sie der KK gegenüber dazu verpflichtet?
Bisher gab es immer nur diese normalen Formulare, wo man Einkommen von Mitglied und Kinder eintragen musste.
Auch das vom getrennt lebenden Mann, das wurde bisher immer offen gelassen mit dem Vermerkt: nicht bekannt, da
getrennt lebend.
Was meint Ihr dazu?
Viele Grüße
Chasun
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Re: KK droht Familienversicherung aufzulösen
Hallo Chasun,
telefonisch ist das erst mal nicht mehr als eine Drohung, die weder rechtliche Grundlagen mitbringt noch für sonst was gut ist, außer Druck zu erzeugen.
Ist die Frau selbst versichert in der KK? Gesetzlich oder privat? Wie alt ist das Kind? Unter 18? Dann lässt sich die Familienversicherung so einfach nicht "auflösen".
Sie soll einen dicken Beschwerdebrief an die KK schreiben, sich ordentlich über dieses Telefonat beschweren (und gegen zukünftige Telefonat verwahren!) und den Sachverhalt schildern. Wenn die KK das Einkommen des getrennt lebenden Ehemannes wissen will, dann muss sie sich direkt an diesen wenden und nicht an die Ehefrau.
LG
Royan
telefonisch ist das erst mal nicht mehr als eine Drohung, die weder rechtliche Grundlagen mitbringt noch für sonst was gut ist, außer Druck zu erzeugen.
Ist die Frau selbst versichert in der KK? Gesetzlich oder privat? Wie alt ist das Kind? Unter 18? Dann lässt sich die Familienversicherung so einfach nicht "auflösen".
Sie soll einen dicken Beschwerdebrief an die KK schreiben, sich ordentlich über dieses Telefonat beschweren (und gegen zukünftige Telefonat verwahren!) und den Sachverhalt schildern. Wenn die KK das Einkommen des getrennt lebenden Ehemannes wissen will, dann muss sie sich direkt an diesen wenden und nicht an die Ehefrau.
LG
Royan
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Re: KK droht Familienversicherung aufzulösen
Hallo Royan,
Du sagst genau das, was ich auch denke. Aber ich weiß halt nicht, wie die gesetzlichen Regelungen da aussehen.
Also die Kinder sind beide schon volljährig, aber noch in Schulstudiumausbildung. Die Frau ist Mitglied bei der gesetzlichen KK.
Die Frau hat letztes Jahr auch schon schriftlich mitgeteilt, dass sie keine Anrufe mehr wünscht. Auch am Telefon wurde gesagt,
dass sie alles nur schriftlich haben möchte.
In den Formularen für die Familienversicherung hat sie immer geschrieben, sie wisse das Einkommen vom getrennt lebenden
Mann nicht. Und dass die KK sich an ihn direkt wenden soll. Hat die KK auch getan, aber wohl auch kein Erfolg gehabt.
Im aktuellen Anruf wurde der Frau dann gesagt, dass schließlich sie das Mitglied wäre und sie wäre verpflichtet, blabla.
Man dreht sich hier im Kreis. Die Frau antwortet dann, ja aber getrennt lebend, ich weiß nix vom Mann.
KK sagt dann, sie wäre aber nicht geschieden, also noch verheiratet und deshalb wäre es ihre Pflicht, blabla.
Frau sagt dann, aber getrennt lebend ist eine eigene Kategorie, da weiß man nix mehr vom Mann, blabla.
KK sagt dann, wenn sie innerhalb 7 Tagen das Einkommen nicht erfahren, dann wird die Familienversicherung aufgelöst,
dann muss der Mann die Kinder halt privat über sich versichern.
Du sagst genau das, was ich auch denke. Aber ich weiß halt nicht, wie die gesetzlichen Regelungen da aussehen.
Also die Kinder sind beide schon volljährig, aber noch in Schulstudiumausbildung. Die Frau ist Mitglied bei der gesetzlichen KK.
Die Frau hat letztes Jahr auch schon schriftlich mitgeteilt, dass sie keine Anrufe mehr wünscht. Auch am Telefon wurde gesagt,
dass sie alles nur schriftlich haben möchte.
In den Formularen für die Familienversicherung hat sie immer geschrieben, sie wisse das Einkommen vom getrennt lebenden
Mann nicht. Und dass die KK sich an ihn direkt wenden soll. Hat die KK auch getan, aber wohl auch kein Erfolg gehabt.
Im aktuellen Anruf wurde der Frau dann gesagt, dass schließlich sie das Mitglied wäre und sie wäre verpflichtet, blabla.
Man dreht sich hier im Kreis. Die Frau antwortet dann, ja aber getrennt lebend, ich weiß nix vom Mann.
KK sagt dann, sie wäre aber nicht geschieden, also noch verheiratet und deshalb wäre es ihre Pflicht, blabla.
Frau sagt dann, aber getrennt lebend ist eine eigene Kategorie, da weiß man nix mehr vom Mann, blabla.
KK sagt dann, wenn sie innerhalb 7 Tagen das Einkommen nicht erfahren, dann wird die Familienversicherung aufgelöst,
dann muss der Mann die Kinder halt privat über sich versichern.
Viele Grüße
Chasun
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Re: KK droht Familienversicherung aufzulösen
Wenn es um die Familienversicherung der Kinder geht, dann ist bei Ehepartnern (sie sind noch nicht geschieden)...Immer !!!! zu prüfen, wo der andere Partner versichert ist. Wenn der andere Partner bei einer privaten VErsicherung angemeldet ist, dann muß die KK zwangsläufig !! prüfen, wie hoch das Einkommen dieses Ehepartners ist.
Denn:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html
(3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist;
also, wie soll nun die KK die Familienversicherung überprüfen (gesetzlich vorgeschrieben) wenn sie keinerlei Auskunft erhalten.???
Hier ist tatsächlich noch die Ehefrau gefragt..derzeit sind sie ja noch verheiratet...und sie muß nun mal tätig werden. Notfalls über ihren Anwalt.
Die KK hat Recht...daran führt kein Weg vorbei.
Das mit dem "getrennt leben ist eine eigene Kategorie" greift nur dann, wenn die Ehefrau nicht selber krankenversichert ist..sie hat dann während des Trennungsverfahrens weiterhin Anspruch auf kostenlose Mitversicherung wenn der Ehemann in der gesetzlichen KV versichert ist (das gleich gilt natürlich auch andersrum).
Aber hier handelt es sich um einen ganz anderen Fall.
Ich würde schnellstens handeln, damit meine kinder weiterhin kostenlos versichert sind. Ansonsten ggf. über den Anwalt den Vater informieren, dass er demnächst für den KV-Schutz seiner Kinder bei der Privaten KK aufzukommen hat.
Hier sollte sich tatsächlich schnellstens bewegt werden....von Seiten der Mutter, da sie den Anspruch bei der GKV hat, d.h. sie will, dass die Kinder mitversichert sind...sie will eine Leistung und muß hier folglich mitwirken..
Denn:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html
(3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist;
also, wie soll nun die KK die Familienversicherung überprüfen (gesetzlich vorgeschrieben) wenn sie keinerlei Auskunft erhalten.???
Hier ist tatsächlich noch die Ehefrau gefragt..derzeit sind sie ja noch verheiratet...und sie muß nun mal tätig werden. Notfalls über ihren Anwalt.
Die KK hat Recht...daran führt kein Weg vorbei.
Das mit dem "getrennt leben ist eine eigene Kategorie" greift nur dann, wenn die Ehefrau nicht selber krankenversichert ist..sie hat dann während des Trennungsverfahrens weiterhin Anspruch auf kostenlose Mitversicherung wenn der Ehemann in der gesetzlichen KV versichert ist (das gleich gilt natürlich auch andersrum).
Aber hier handelt es sich um einen ganz anderen Fall.
Ich würde schnellstens handeln, damit meine kinder weiterhin kostenlos versichert sind. Ansonsten ggf. über den Anwalt den Vater informieren, dass er demnächst für den KV-Schutz seiner Kinder bei der Privaten KK aufzukommen hat.
Hier sollte sich tatsächlich schnellstens bewegt werden....von Seiten der Mutter, da sie den Anspruch bei der GKV hat, d.h. sie will, dass die Kinder mitversichert sind...sie will eine Leistung und muß hier folglich mitwirken..
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
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Re: KK droht Familienversicherung aufzulösen
Hallo Vrori,
lieben Dank für die ausführliche Auskunft. Die Mutter war/ist immer tätig gewesen, einzig den anwaltlichen Weg hat sie noch nicht beschritten.
Irgendwas muss sich da jetzt tun, ist ihr bewusst.
Danke!
lieben Dank für die ausführliche Auskunft. Die Mutter war/ist immer tätig gewesen, einzig den anwaltlichen Weg hat sie noch nicht beschritten.
Irgendwas muss sich da jetzt tun, ist ihr bewusst.
Danke!
Viele Grüße
Chasun
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Re: KK droht Familienversicherung aufzulösen
Hallo,
ich will damit auch nur sagen, dass sie die kostenlose Mitversicherung nach der gesetzlichen Grundlage wünscht!
Die KK muß nicht mitversichern, wenn irgendetwas unklar ist.
Da klar ist, dass der Vater bei der privaten KK versichert ist und er dort ebenfalls die Kinder versichern könnte, ist die gesetzliche KK nicht zwingend zuständig.
Die sind nur zuständig, solange die Einkommensgrenzen, die im Gesetz verankert sind, nicht überschritten werden.
Und genau dieses muß die Versicherungsnehmerin, die die Mitversicherung ja beantragt!!, nachweisen.
Ganz einfach eigentlich...
nur, der werte Gatte, hat keinen Bock auf nachweisen....ergo...kann die KK nichts prüfen...und eigentlich müssten sie umgehend die Familienversicherung einstellen...aber sie haben immer wieder und immer wieder versucht an die entsprechenden INfo's zu kommen.
Nun scheint der Geduldsfaden gerissen und nun wird unmissverständlich klar gemacht, was nun folgen wird...wenn sie die Daten nicht einreicht.
Der Ehemann muß ja der KK auch nicht den Betrag mitteilen..es würde ja reichen, wenn der AG bestätigt, dass das Einkommen oberhalb oder unterhalb der genannten Bemessungsgrenze liegt.
ich könnte mir vorstellen, dass ich persönlich sogar im Personalbüro des Arbeitgebers auftauchen würde...wenn er als Arbeitnehmer irgendwo tätig ist.
Noch netter wäre es, wenn er Beamter wäre....da hätte dann der Dienstherr den richtigen Eindruck von seinem Beamten.
Ggf. kann auch die Finanzbehörde angeschrieben werden, ich weiß allerdings nicht, ob die Auskunft geben dürfen.
Da fällt mir aber ein, sie macht doch bestimmt mit ihrem getrennten Ehegatten gemeinsam die jährliche Steuererklärung..die Kinderfreibeträge läßt er sich doch sicherlich nicht entgehen. vielleicht weiß sie ja wer der Steuerberater ist oder hat sogar eine Kopie vom Bescheid aus dem Vorjahr.
Wenn sie keine Kopie bekommen hat und dann auch von einer evtl. Erstattung nichts gesehen hat, dann wird es Zeit, dass sie sich darum kümmert...sich um die Finanzen kümmert.
Wie sieht es denn mit dem Unterhalt der Kinder aus..zahlt er regelmäßig und hat man sich da geeinigt? Vielleicht hat sie ja ein Einkommensbescheinigung, nach der unterhalt für die Kinder errechnet wurde.
Wie du siehst, es gibt unzählige Möglichkeiten...
Zur Info für alle, die mit dem Gedanken spielen sich zu trennen: mindestens 6 Monate besser 12 Monate vorher alle Lohnbescheinigungen und Kontoauszüge des werten Gatten oder der Gattin kopieren...heimlich..versteht sich..
ich will damit auch nur sagen, dass sie die kostenlose Mitversicherung nach der gesetzlichen Grundlage wünscht!
Die KK muß nicht mitversichern, wenn irgendetwas unklar ist.
Da klar ist, dass der Vater bei der privaten KK versichert ist und er dort ebenfalls die Kinder versichern könnte, ist die gesetzliche KK nicht zwingend zuständig.
Die sind nur zuständig, solange die Einkommensgrenzen, die im Gesetz verankert sind, nicht überschritten werden.
Und genau dieses muß die Versicherungsnehmerin, die die Mitversicherung ja beantragt!!, nachweisen.
Ganz einfach eigentlich...
nur, der werte Gatte, hat keinen Bock auf nachweisen....ergo...kann die KK nichts prüfen...und eigentlich müssten sie umgehend die Familienversicherung einstellen...aber sie haben immer wieder und immer wieder versucht an die entsprechenden INfo's zu kommen.
Nun scheint der Geduldsfaden gerissen und nun wird unmissverständlich klar gemacht, was nun folgen wird...wenn sie die Daten nicht einreicht.
Der Ehemann muß ja der KK auch nicht den Betrag mitteilen..es würde ja reichen, wenn der AG bestätigt, dass das Einkommen oberhalb oder unterhalb der genannten Bemessungsgrenze liegt.
ich könnte mir vorstellen, dass ich persönlich sogar im Personalbüro des Arbeitgebers auftauchen würde...wenn er als Arbeitnehmer irgendwo tätig ist.
Noch netter wäre es, wenn er Beamter wäre....da hätte dann der Dienstherr den richtigen Eindruck von seinem Beamten.
Ggf. kann auch die Finanzbehörde angeschrieben werden, ich weiß allerdings nicht, ob die Auskunft geben dürfen.
Da fällt mir aber ein, sie macht doch bestimmt mit ihrem getrennten Ehegatten gemeinsam die jährliche Steuererklärung..die Kinderfreibeträge läßt er sich doch sicherlich nicht entgehen. vielleicht weiß sie ja wer der Steuerberater ist oder hat sogar eine Kopie vom Bescheid aus dem Vorjahr.
Wenn sie keine Kopie bekommen hat und dann auch von einer evtl. Erstattung nichts gesehen hat, dann wird es Zeit, dass sie sich darum kümmert...sich um die Finanzen kümmert.
Wie sieht es denn mit dem Unterhalt der Kinder aus..zahlt er regelmäßig und hat man sich da geeinigt? Vielleicht hat sie ja ein Einkommensbescheinigung, nach der unterhalt für die Kinder errechnet wurde.
Wie du siehst, es gibt unzählige Möglichkeiten...
Zur Info für alle, die mit dem Gedanken spielen sich zu trennen: mindestens 6 Monate besser 12 Monate vorher alle Lohnbescheinigungen und Kontoauszüge des werten Gatten oder der Gattin kopieren...heimlich..versteht sich..
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
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Re: KK droht Familienversicherung aufzulösen
Vielen Dank Vrori,
stimmt alles, was Du schreibst.
Die Frau ist komplett überfordert, kümmert sich so weit sie kann. Morgen erfährt sie mehr.
stimmt alles, was Du schreibst.
Die Frau ist komplett überfordert, kümmert sich so weit sie kann. Morgen erfährt sie mehr.
Viele Grüße
Chasun
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Re: KK droht Familienversicherung aufzulösen
Hallo Chasun,
was ist denn nun aus dem Fall geworden?...Konnte deine Bekannt sich kümmern und besteht weiterhin Versicherungsschutz?
was ist denn nun aus dem Fall geworden?...Konnte deine Bekannt sich kümmern und besteht weiterhin Versicherungsschutz?
LG
Vrori
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Re: KK droht Familienversicherung aufzulösen
Hallo Vrori,
ich habe noch nichts gehört.
Danke für die Nachfrage.
Edit: Solange es keine Kündigung gibt, wird ja Versicherungsschutz bestehen. Heute geht immerhin vom Steuerberater eine Antwort/Post an die KK raus. Mal abwarten, wie da reagiert wird.
ich habe noch nichts gehört.
Danke für die Nachfrage.
Edit: Solange es keine Kündigung gibt, wird ja Versicherungsschutz bestehen. Heute geht immerhin vom Steuerberater eine Antwort/Post an die KK raus. Mal abwarten, wie da reagiert wird.
Viele Grüße
Chasun
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Re: KK droht Familienversicherung aufzulösen
Hallo,
mich würde ja nun mal bitte interessieren, was nun aus dieser Sache geworden ist. Konnte sie nun die Angelegenheit klären?
Auch der Weg, wie das nun geklärt wurde, würde mich mal interssieren.
Danke.
Ist sicher auch für andere von Interesse.
mich würde ja nun mal bitte interessieren, was nun aus dieser Sache geworden ist. Konnte sie nun die Angelegenheit klären?
Auch der Weg, wie das nun geklärt wurde, würde mich mal interssieren.
Danke.
Ist sicher auch für andere von Interesse.
LG
Vrori
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