Probleme mit Krankengeld

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Engelchen22
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Re: Probleme mit Krankengeld

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » Fr 6. Jan 2017, 18:38

Hallo Ruffus,

ich kann mich meinen Vorschreibern/innen nur anschliessen !
Agnes hat geschrieben:Ich sehe es als dein eigenes Versäumnis an, nicht tätig geworden zu sein, so wie du es arbeitsvertraglich eigentlich schon gegenüber deinem AG hättest handeln müssen.
:jaa: :jaa:
Ruffus hat geschrieben: Mein Psychologe ist Arzt.Habe aber nur das Attest ( Abbruch der Wiedereingliederung wegen Überlastung, Überforderung), der Kasse, Arbeitgeber,DrV als INfo eingereicht Erhat es versäumt mir eine AU Bescheinigung an diesem Tag auszustellen. :depri:

Da habt Ihr beide - sowohl dieser Psychologe als auch Du denn Du bist ja " Nachweis pflichtig " als Patient, wenn Du Deiner Tätigkeit nicht nachkommen kannst und die Wiedereingliederung
" gescheitert " ist - ein Attest vorzulegen...

Ich finde das von Deinen beh. Ärzten " schlamperei " - bzw auch Dein HA wird wohl mit in diesem " Boot " sitzen.......
Da hätte wohl ein Mediziner, auf Dein VERLANGEN eine AU ausstellen müssen..
Ob man dem Psychologen die Schuld in die Schuhe schieben kann - kann ich nicht beurteilen... Hatte Dir dieser denn schon einen " gelben Schein " ausgestellt " ??
Ruffus hat geschrieben:Die KK hätte daraufhin ja auch nach der AU Bescheinigung fragen können
:nein: Ich habe noch nie erlebt/gehört, dass es Aufgabe der KK ist, bzw die KK nach einem AU-Attest nachfragt -
Der Patient muss doch den Nachweis per Attest erbringen - Du musst doch auch Deinem AG Deine AU per Attest nachweisen, dass Arbeitsunfähigkeit besteht.
Auch bei gescheiteter Wiedereingliederung !

Der KK kann man meines Erachtens da nicht ein schwarzen Peter zuschieben.... :nein: :nein:

https://www.flegl-rechtsanwaelte.de/arb ... e-vorlegen

Liebe Grüsse
Engelchen 22
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Der Gesunde hat viele Wünsche, der Kranke nur einen...
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Re: Probleme mit Krankengeld

Ungelesener Beitrag von agnes » Fr 6. Jan 2017, 23:50

Hallo Ruffus

du kannst sicher deinen Arzt darauf ansprechen, dass du denkst, dass er es versäumte dir eine AU auszustellen und du nun resultierend daraus mit der KK und der Krankengeldzahlung Probleme hast.

Welche Antwort er dir darauf geben wird, bleibt für uns alle spannend. :Gruebeln:

Hatte dieser Psychoarzt dich zuvor bereits ständig/länger schon AU geschrieben, sodass nach langer AU-Zeit zunächst über eine Wiedereingliederung ein Arbeitsversuch probiert werden sollte, oder war es ein anderer Arzt, z.B. der Hausarzt?

Und hat auch dieser Psychoarzt mit dir den WE-Plan gemeinsam besprochen und erstellt/gestartet, oder war dies der Hausarzt und der Psychoarzt hat lediglich den Abruch in die Wege geleitet?

Von welchem Arzt warst du also die Zeit vor der Wiedereingliederung längere Zeit schon AU geschrieben worden?
Die KK hätte daraufhin ja auch nach der AU Bescheinigung fragen können
Klar, HÄTTE dies die KK tun können ... nur warum SOLLTE sie? :confused:

Kennst du die Begriffe "Bringschuld und Holschuld"?

Ich definiere sie anhand deines Beispiels einmal wie folgt:
Du als Arbeitnehmer und Krankenversichter bist in der "Bringschuld" deinem Arbeitgeber und der KK gegenüber, nämlich den Nachweis deiner Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest/einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu ERBRINGEN.

Weder dem Arbeitgeber noch der KK obliegt eine "Holschuld".
Sie sind demnach nicht verpflichtet, sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei dem Bringschuldner EINZUHOLEN.

Im Allgemeinen ist bekannt, dass verspätete Einreichungen/Eingänge einer Krankmeldung bei der KK Sanktionen nach sich ziehen. Aus dem Grund sollte ein Arbeitsunfähiger seine AU Folgebescheinigung auch möglichst schon einen Tag früher (also vor Ablauf der zuvor erstellten AU-Bescheinigung) ausstellen lassen, um keine zeitliche Lücke aufkommen zu lassen.

Du warst jetzt leider einen Monat in Verzug mit deiner AU-Bescheinigung, was mich eh wundert, dass du jetzt eine erhalten hast und zuvor nicht. :Gruebeln:

Wie kam es denn, dass du gerade jetzt wieder eine AU-Bescheinigung erhalten hast und warum ist dir nicht aufgefallen, dass du die ganze letzte Zeit ohne Nachweis warst?

Keine AU-Bescheinigung = NICHT Arbeitsunfähig, im rechtlichen Sinn von daher ARBEITSFÄHIG ... :Gruebeln:

Dem gegenüber steht eine abgebrochene Wiedereingliederung "wegen Überforderung", aber NICHT AU geschrieben ... :confused:

Keine Arbeitsfähigkeit aufgrund von (laut Wiedereingliederungsabbruch-Diagnose) "Überforderung", aber keine AU-Bescheinigung ... :Gruebeln:

Was soll sich der Arbeitgeber oder die KK nun davon aussuchen, wenn ihnen keine genauen Statusdetails vorliegen?
Arbeitsfähig < arbeitsunfähig :confused:

Die KK muss dir nicht hinterherhecheln. Sie hat schließlich dadurch keinen finanziellen Schaden. Im Gegenteil, wie du nun erfahren musst.
Sie ist auch nicht in der "Bringschuld", dir Krankengeld zu zahlen, ohne einen Nachweis deinerseits, dass eine AU überhaupt vorliegt.
Hätte sie bei dir etwas finanziell zu holen, so läge ihrerseits eine "Holschuld" vor und sie HÄTTE sich ganz bestimmt auch zeitnah gemeldet und dich daran erinnert.

Wo liegt deiner Meinung nach nun der Fehler und auf wessen Seite eher das Recht? :confused:

Ist hier wirklich die KK schuld, die sich doch hätten bei dir melden und nach einer AU-Bescheinigung erkundigen können?
Hat die Schuld der Arzt, der es versäumte dir eine AU-Bescheinigung aufzudrücken/mitzugeben?
Hast du es etwa selber versäumt, dich gesetzkonform und arbeitsrechtlich gesehen bei deinem Arbeitgeber nach Abbruch der Wiedereingliederung mittels AU-Bescheinigung krank zu melden?

Einmal ganz spitz formuliert: Letzteres könnte deinen Arbeitgeber auch noch auf die Idee bringen dich zu kündigen, da du keine AU vorgelegt und deine arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung auch nicht zur Verfügung gestellt hast, somit deinen Arbeitsvertrag nicht eingehalten hast.

Es wird wohl so nicht kommen, aber bedenke, auch dein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet dir nachzurennen, wenn es um arbeitsvertragliche Regelungen geht.

Ob eine offizielle Beschwerde bei der KK hier fruchtet oder eine Wendung bringt, bezweifle ich.

Versuche am Montag mit den Beteiligten (KK) vernünftig eine Klärung herbeizuführen, indem du sachlich deine damalige Sachlage mit dem Abbruch der Wiedereingliederung schilderst und ggf. erklärst, dass du im Glauben warst, damit sei automatisch alles auf AU-Zustand wie zuvor gestellt.

Deinen Arzt kannst du befragen, ob er nicht eine AU-Meldung mit der Abbruchsbegründung an die KK eingereicht hat, sodass alle Beteiligten am Wiedereingliederungsplan auch darüber informiert waren, dass deine Arbeitsunfähigkeit weiter Fortbestand hat.

Viel Glück und Erfolg, mehr bleibt mir nicht zu wünschen.

Und als letzten Tipp: sieh ab sofort zu, dass du für die Zukunft NAHTLOS deine AU-Dokumentationen bekommst, ohne auch nur einen Tag eine Lücke zu haben, und dir auch davon eine Kopie für deine Akten machst und zwar so lange, bis du entweder arbeitsfähig bist oder einen positiven Rentenbescheid in Händen hältst, der dann keine AU-Bescheinigung mehr bedingt.

Gruß agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

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Re: Probleme mit Krankengeld

Ungelesener Beitrag von Ruffus » Sa 7. Jan 2017, 11:59

Hallo Agnes,
Ja ich war immer bei ihm.Ich war von ihm vor der Reha Krankgeschrieben,(Krank,Reha,Wiedereingliederung,Krank). Auf der AU Bescheinigung vom 23.12.2016
steht auch das ich seit dem 28.11.2016 wieder krank bin Abbruch der Wiedereingliederung.Aber er und ich haben nicht an die 1. Bescheinigung gedacht . In meinem Kopf dreht sich im Moment alles (Rentenantrag,auslaufen vom Krankengeld, Probleme Private BU, Gesundheitszustand) :depri:
Liebe Grüsse
Ruffus

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Re: Probleme mit Krankengeld

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » Sa 7. Jan 2017, 17:07

Hallo Ruffus,
Ruffus hat geschrieben: Ja ich war immer bei ihm.Ich war von ihm vor der Reha Krankgeschrieben,(Krank,Reha,Wiedereingliederung,Krank).
Du hast Dich schon längere Zeit in Behandlung des ärztl. Psychologen befunden - gerade dann hätte dieser Arzt Deine Situation klar sein müssen, dass eine AU Bescheinigung WIEDER ausgestellt werden
MUSS.... Sorry aber das ist für mich nicht nachvollziehbar !!! Gerade weil Du von ihm schon AU-Bescheinigungen erhalten hattest - Weshalb geriet die AU plötzlich in Vergessenheit :Heiss: :Ohnmacht:

Ich bin sehr gespannt, wie dieser Psychologe reagieren wird - wenn Du in diesbezüglich ansprechen wirst !
Leidtragend bist LEIDER Du und nicht dieser Arzt... :teufel: Du hast die Probleme jetzt !!!

Ruffus hat geschrieben:In meinem Kopf dreht sich im Moment alles (Rentenantrag,auslaufen vom Krankengeld, Probleme Private BU, Gesundheitszustand) :depri:
Mein Mitgefühl Ruffus - zu viele Probleme/ Anträge auf einmal :schlecht: - meist kommt es leider " dicke " und die Probleme vervielfachen sich leider...

Kann Dir leider keinen Rat geben - wie die Misere mit der AU-Bescheinigung noch auszubügeln wäre.... :koepfchen:
Jedoch möchte ich Dir mitteilen, dass Du hier im K-o-R jederzeit Dir Hilfe/Infos ect holen kannst - Wir versuchen allen Usern, soweit es uns möglich ist - mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Liebe Grüsse
Engelchen 22
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