Hallo Billy und willkommen
Mich würde interessieren, ob man dich in deinem alten/zuletzt ausgeübten Beruf auf 3 - unter 6 Std. eingestuft hat oder insgesamt, also auch für den allgemeinen Arbeitsmarkt?
Die beiden Abschlussberichte, nach erfolgter Halswirbelsäulenverplattung/Versteifung (von C4-C6), besagten damals auch, dass ein EM-Rentenantrag zu empfehlen sei, was allerdings letztendlich die DRV nicht die Bohne interessierte.
Natürlich lagen zu diesem Zeitpunkt nicht nur diese beiden HWS-OPs an gesundheitlichen Defiziten als Antragsgrund vor.
Diverse multiple orthopädische, neurologische, internistische und leider auch psychische Leiden wogen gleichfalls schwerwiegend genug, um ausreichend leistungseingeschränkt zu sein.
Ein über 20 jähriges nachvollziehbares chronisches Schmerzsyndrom konnte nachgewiesen werden.
Resultierend aus meiner "jahrelangen Arbeitswut", um meine Schmerzen/Beschwerden in den Hintergrund zu stellen und mich ihnen nicht ständig zu ergeben, ereilte mich just zu dem Zeitpunkt, als ich aufgrund der kurz hintereinander erfolgten OPs lange beruflich aussetzen musste, auch noch ein Burn-Out.
Weder meine treue HÄ noch meine über Jahre mich begleitenden Fachärzte fanden meinen Gedanken optimal, beruflich umgehend wieder voll einsteigen zu wollen und auch die AHB-Ärzte/Therapeuten warnten eindringlich davor.
Meine HÄ schrieb mich von daher nahtlos weiter AU mit den Worten: "Was Sie jetzt mit der AU machen ist mir egal, aber ich muss Sie vor sich selber schützen".
Ein anerkannter Schwerbehindertengrad von mittlerweile 70 lag auch vor.
Nach Aussteuerung aus dem Krankengeld (der MDK hatte auch per 3 Gutachten nach Aktenlage die AU-Zeit als gerechtfertigt eingestuft und eine EMR empfohlen) erhielt ich auch von der AfA das ALG I (Nahtlosigkeit) ohne Probleme (auch da per Aktenlage 2x begutachtet).
Nach Rentenantragstellung, welche ja zwangsläufig von mir nun erfolgen musste, erhielt ich selbstredend die Ablehnung und nach meinem Widerspruch ebenfalls die Ablehnung, sodass ich nun das Sozialgericht um Sachverhaltsklärung bemühte.
Summasumarum lagen dem Gericht am Ende 17 Gutachten vor und mir wurde von dort auch, nach über 2,5 Jahren Gezeter mit der DRV, die volle EMR zuerkannt (zunächst als Zeitrente für 2,5 Jahre rückwirkend und noch 1 Jahr voraus, also insgesamt 3,5 Jahre).
Ein 18. Gutachten absolvierte ich gar noch nach Verlängerungsantragstellung.
Mein Verlängerungsgesuch beschied man dann jedoch umgehend mit einer unbefristeten EMR bis zur Regelaltersrente.
Auf einzelne deiner Fragen wird man dir keine genauen Angaben hier aus dem Forum geben können.
Jedoch wirst du in einzelnen Fallbeispielen der Mitglieder lesen können, welche interessanten Konstellationen an Ablehnungen und/oder Bewilligungen sich nach Rentenantragstellung ergeben haben.
Es ist für den Einzelnen (und natürlich auch für uns Mitleser die es bereits geschafft haben) nicht immer nachvollziehbar, wieso manche Anträge ohne Probleme durchgehen und andere der Willkür der Behörde ausgesetzt sind.
Man selber kann daran zunächst wenig ändern, sollte aber gut vorbereitet zur Antragstellung sein und ausreichend beweisende Arzt-/Klinik-/Therapiebefunde parat haben, um den Nachweis seiner Leiden und den damit meist verbundenen Leistungseinschränkungen gegenüber der DRV vorweisen zu können.
Meine Ärzte/Therapeuten waren auch Baff, als ich zunächst die Ablehnung erhielt trotz meiner wirklich umfangreich aussagekräftigen und über 20 Jahre vorzulegenden Nachweise/Befundberichte, welche eine stetige Verschlechterung meines Gesundheitszustands aufzeigte.
Sie standen geschlossen hinter mir, um mich darin zu ermutigen, den Klageweg zu bestreiten.
Ich kann dich ermutigen, den Antrag zu stellen.
Ich kann dir aber nicht sagen, ob man deine Leiden auch angemessen würdigen wird und wenn ja, wie lange das Verfahren bis dahin dauert oder für wie lange man dir ggf. eine EMR (ob Teil- oder gar Vollrente) gewähren würde.
Das alleine ergibt sich aus deinen möglichst gleich dem Antrag beizulegenden Befunden/Arztberichte und der Entscheidung der DRV nach Auswertung selbiger.
Sehr oft werden Gutachten oder sogar erneute Rehamassnahmen zur Entscheidungsfindung zusätzlich eingefordert.
Ich habe versucht dir anhand eines kurzen Anrisses meines persönlichen Werdegangs aufzuzeigen, wie sich das Antragsverfahren u.U. hinzieht und gestalten könnte. Vielleicht kannst du dich so gedanklich etwas besser einstimmen, was auf dich zukommen könnte.
Viel Erfolg wünscht Agnes
