Hallo Kleeblatt,
AN plagen seit Wochen Rückenschmerzen HWS. Er geht weiter arbeiten sagt dem Chef aber das er in der kommenden Woche einen Arzttermin hat.
Warum gehet er weiter arbeiten wenn es nicht geht fällt mir dazu nur ein, warum ist er nicht einfach zum Arzt gegangen und hat sich bei dem Termin AU schreiben lassen, zudem muss der Arzt wenigstens den Termintag bestätigen wenn es während der Arbeitszeit nötig war den Termin zu legen ...
Dann kommt es zu einem Streitgespräch zwischen Chef und AN worauf Chef AN nach Hause schickt.
AN sucht Arzt auf und wird krankgeschrieben und zum Orthopäden geschickt. Der Orthopäde ordnet sofort MRT an und Neurologen. Termine sind nächste Woche.
Worum ging es in dem "Streitgespräch" (gibt es Zeugen dafür ?) und aus welchen konkreten Grund wird der AN nach Hause geschickt ???
Es macht ja einen gewaltigen Unterschied, ob der AG da schon (wegen der Streitigkeiten) mit Kündigung "gedroht" hat oder ob das aus "gesundheitlicher Besorgnis" geschehen ist ...
AN wird weiter krank geschrieben. Zwischenzeitlich kommt nach 14 Tagen die fristlose Kündigung. Anwalt sofort eingeschaltet und Klage eingereicht.
Arbeitsamt verweist auf Krankenkasse.
Mit welcher Begründung wird denn "fristlos" gekündigt, das geht ja nicht so "einfach", wenn er nicht gerade "goldene Löffel" geklaut hat, was ja nicht anzunehmen ist wenn er bereits seit (wie lange genau ???) AU geschrieben war, dann kann es ja akut keinen wirklichen Grund dafür gegeben haben.
AU ist
KEIN Grund für eine "fristlose Kündigung" (eine fristgerechte ist natürlich möglich), etwas "undurchsichtig" die ganze Geschichte bisher ... ab Beginn der AU besteht zunächst mal Anspruch auf Lohnfortzahlung vom AG bis zu 6 Wochen wenn das Arbeitsverhältnis noch so lange (echten) Bestand hat, zumindest erst mal bis zum Tag der "fristlosen Kündigung" ...
Meldung der Kündigung bei der AfA ist auch soweit in Ordnung aber bei weiter laufender AU ist die Auskunft korrekt, dass er sich an die KK wenden muss, um (spätestens ab Arbeitslosigkeit oder eben nach 6 Wochen Lohnfortzahlung) Krankengeld zu bekommen.
Krankenkasse will nicht zahlen und äußert sich unverschämt das AU vorgetäuscht wäre. Dabei sehen die selber wie krank AN ist da bereits von früher MRT und Krankzeiten vorliegen.
Was die KK "will oder nicht" ist zunächst mal irrelevant, bis zum theoretischen Ende des Arbeitsvertrages hat allerdings der AG Lohnfortzahlung zu leisten, wenn die 6 Wochen noch nicht abgelaufen waren ... und die SB der KK haben nicht zu beurteilen ob eine AU "vorgetäuscht" sein könnte oder nicht, dazu ist der MDK zu beauftragen das bei Bedarf zu prüfen.
Frühere KK und Untersuchungen haben allerdings keine besondere Bedeutung dafür, ob der Betroffenen jetzt aktuell deswegen AU ist oder nicht, aber das Gegenteil hätte der MDK festzustellen und bis dahin ist Krankengeld zu zahlen, wenn eine gültige AU-Bescheinigung vom Arzt vorliegt, erst Recht wenn der AG nicht (mehr) zahlt ...
Nun meine Frage : ist das richtig?
Nein, da ist so Einiges nicht richtig, das beginnt schon mit der fristlosen Kündigung, wenn es dafür keinen ernsthaften Grund gibt (das muss schriftlich begründet sein im Kündigungsschreiben), darf gar nicht fristlos sondern nur fristgerecht (lt. Arbeitsvertrag und Betriebszugehörigkeit können das für den AG mehrere Monate sein) gekündigt werden.
Ist der Betroffene Schwerbehindert oder einem Schwerbehinderten gleichgestellt, dann darf überhaupt nur mit Zustimmung des Integrationsamtes / Betriebsrates gekündigt werden ... der wichtigste Schritt wurde ja offenbar schon eingeleitet =
Kündigungs-Schutzklage beim Arbeitsgericht, da kann man jetzt nur abwarten was da weiter unternommen wird.
Die Lohnfortzahlung ab Beginn der AU sollte dabei nicht vergessen werden, ebenso vielleicht noch offene Lohnforderungen aus der Vergangenheit ...
Er wird auf jeden Fall eine Lohnbescheinigung benötigen, damit die KK das Krankengeld überhaupt berechnen kann, er sollte sowohl zum AG (wegen der Bescheinigung) als auch zur KK wegen Antrag auf Krankengeldzahlung nicht alleine gehen, Beistand mitnehmen nach § 13 SGB X und sich besonders von der KK
ALLES schriftlich geben lassen.
Dann sollte man sich an übergeordneter Stelle (Geschäftsführung / Landesdirektion der KK nachweislich anschreiben !!!) über die Personen konkret beschweren, die solche unverschämten Aussagen machen, ohne irgendwas dazu beweisen zu können, die Namen sind hoffentlich bekannt, da würde ich ganz genau "Ross und Reiter benennen".
Die AU muss unbedingt
OHNE jede Lücke weiter geführt werden vom behandelnden Arzt, sonst fällt er sofort aus
ALLEN Ansprüchen raus so lange nicht geklärt ist, wer sich nun zuständig fühlen und zahlen muss ... aktuell ist er noch durch die gesetzliche "Nachversicherung" 1 Monat weiterversichert ... dann wird es eng mit der Krankenversicherung wenn nichts geklärt ist ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
