Hallo manu,
dann mal
HERZLICH WILLKOMMEN bei uns und gut, dass du uns noch halbwegs rechtzeitig gefunden hast ... ehe der "Zauber" bei der AfA wirklich losgehen wird.
In Kurzform hat dich meine Vorschreiberin durchaus schon richtig informiert und ich kann aus eigenr Erfahrung und der User hier nur bestätigen, dass du nicht alles wirklich verstehen musst, was dir dazu geschrieben wird aber du
MUSST dich trotzdem daran halten bei der AfA, denn die nutzen
JEDE sich bietende Möglichkeit dir das ALGI streitig zu machen ...
Du solltest besser einen komplett "eigenen Fall" eröffnen, das ist keine "Allgemeine Frage", das wird deine Geschichte, dein Weg werden und es werden noch viele Fragen auftauchen im Laufe der Zeit, denn jeder Fall verläuft anders, das kann man nicht alles voraus sehen und voraus "planen" ...
ich bin bis 9.9.16 krank geschrieben und dann sind die 78 Wochen vorbei und ich werde ausgesteuert. Auf anraten meiner Ärzte, soll ich nun endlich die Erwebsminderungsrente beantragen.Nun weiß ich aber nicht weiter, weil mir jeder zur finanziellen Absicherung etwas anderes sagt.
Dann hast du ja sicher schon den Bescheid der KK dazu vorliegen und bis zum 09.09. ist ja nicht mehr so wahnsinnig viel Zeit, also solltest du schon mal deinen Erstbesuch bei der AfA machen und dir den Formular-Antrag abholen, man wird dir auch gleich jede Menge Sachen für den ÄD der AfA mitgeben.
Noch lieber wäre es den SB dort wenn du gleich
ALLES für den ÄDausfüllst und vor Ort unterschreibst und dort lässt, damit du möglichst keine Zeit hast festzustellen, dass
ALLES freiwillig ist und auch entsprechend "bewusst" zu behandeln ist von dir.
Also nimm zunächst
ALLES mit nach Hause, du willst das in Ruhe prüfen und brauchst auch noch Unterlagen um das korrekt auszufüllen, du musst ohnehin erst noch die Lohnbescheinigung vom AG besorgen, daraus wird nämlich das ALGI berechnet.
Hier ist eine Vorlage für den Antrag, denn es gibt nur ein "allgemeines Formular", kein Spezielles für "Ausgesteuerte" ...
http://www.krank-ohne-rente.de/viewtopic.php?f=3&t=1751
Dort findest du auch noch viele weitere Informationen zum Thema, es ist wichtig dass du dir möglichst viel davon durchlesen wirst ... notfalls auch öfter ...
Der VDK sagt, ich soll mich arbeitslos im Rahmen meines Restleistungsvermögen melden und wenn ALG1 durch ist sagen, dass ich die Rente beantragt habe.
Der VDK hat (fast) keine Ahnung von ALGI nach § 145 SGB III, was bereits diese Aussage teilweise wieder bestätigt, das mit dem "Restleistungs-Vermögen" ist korrekt (genau das soll ja der ÄD der AfA dann erst feststellen müssen), die Meldung erfolgt aber wegen der Aussteuerung und
NICHT (vorrangig) wegen Arbeitslosigkeit, zudem hast du auch Anspruch auf diese Leistung wenn du
NICHT arbeitslos bist, aber die bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben kannst.
Nach Feststellung deiner "Restleistungsfähigkeit" durch den Med. Dienst der AfA (AfA-ÄD) kann es dir ohnehin passieren, dass du schriftlich aufgefordert wirst Reha oder EM-Rente bei der DRV zu beantragen, das ist ja der Sinn dieser sogenannten "Nahtlosigkeitsregelung", dass eine Bearbeitung eines Antrages bei der DRV damit überbrückst werden soll.
Dann bist du sogar verpflichtet diesen Antrag zu stellen und die Antragstellung nachzuweisen, sonst braucht die AfA gar nicht zahlen ... es ist also kein "Geheimnis", dass Ausgesteuerte in der Regel weiter AU sind und meist schon einen Antrag auf EM-Rente laufen haben oder sehr bald einer gestellt wird ... du kannst diese Aufforderung abwarten.
Zur Information der AfA bist du dann ohnehin verpflichtet, auch schon ehe du einen Leistungsbescheid bekommen hast.
Warum hast du den Antrag nicht längest gestellt, bist du mal in med. Reha gewesen, liegt dir (wenn ja / WANN ???) ein eventueller Reha-Bericht vor, daraus kann man Einiges ersehen, was die DRV bei einer Entscheidung zu EM-Rente auch wieder einbeziehen wird.
Was die eigenen Ärzte raten und empfehlen hat selten was mit dem zu tun was die DRV "erwartet" wenn man den Antrag dann gestellt hat, denn die will eher keine EM-Rente zahlen müssen ...
Eine Bekannte vom Arbeitsamt in einer anderen Stadt sagt, ich soll mich weiter krank schreiben lassen, dass beim Arbeitsamt mit der Rente angeben und dann würde ich Geld bekommen, aber bis zum Rentenentscheid nicht in die Vermittlung kommen.
Diese Auskunft ist soweit gar nicht mal falsch, denn warum willst du EM-Rente beantragen wenn du nicht mal mehr AU geschrieben bist "für die AfA", es ist aber sehr richtig, dass du ab dem 10.09.
KEINE AU-Bescheinigungen mehr bei der AfA einreichen solltest ... die wissen das auch so, schade, dass deine Bekannte dir das
NICHT geraten hat.
Wie dein ÄD-Gutachten ausfallen wird kann diese Bekannte allerdings nicht wissen und daraus wird sich erst ergeben ob man dich "komplett aus der Vermittlung" nehmen wird oder nicht, zudem bekommst du nur so lange ALGI wie du auch einen persönlichen Anspruch darauf hast (aus deinen gezahlten Beiträgen / Altersgemäß), bis die DRV zum EM-Rentenantrag mal entschieden hat kann deutlich länger dauern, die haben es nicht eilig und das sollte einer Mitarbeiterin der AfA durchaus bekannt sein...
Eine andere Bekannte hat etwas von Nahtlosgeld gesagt, was immer das auch ist.
Genau das Gleiche, was dir hier schon beschrieben und verlinkt wurde, nach einer Aussteuerung aus dem Krankengeld hast du Anspruch auf dein ALGI (nahtlos nach § 145 SGB III) bis zu einem Antrag an die DRV entschieden wurde
ODER dein Leistungsanspruch (bis 50 höchstens 12 Monate) auch dort beendet ist ...
Leider werden aber über 50 % der Erstanträge auf EM-Rente abgelehnt und so kommt es, dass der Anspruch auf ALGI eben oft
NICHT ausreicht bis zur EM-Rente mal positiv entschieden wurde ... der Weg über Widerspruch und Klage dauert in der Regel 2 - 3 Jahre mindestens.
Meine Ärztin sagt das gleiche, wie der VDK, will mich aber nach Arbeitslosengeldbescheid direkt wieder krank schreiben.
Deine Ärztin darf dich überhaupt nicht für "gesund erklären" bis du ihr mal einen verbindlichen Bescheid zur EM-Berentung vorlegen kannst oder wie willst du einem DRV-Gutachter Lücken in der AU begründen, bei der AfA brauchst du das nicht mehr nachweisen, das kannst du zu Hause aufbewahren und es ist wichtig durchgehend weiter AU geschrieben zu sein ... denn sonst bist du ja als "Arbeits-
FÄHIG" anzusehen, warum wird dann eine Rente beantragt ...
Für den Anspruch auf ALGI nach der Aussteuerung ist das unwichtig, für die AfA besteht dein "Restleistungsvermögen" aus dem, was neben der laufenden AU "noch für den Arbeitsmarkt übrig wäre" ... und
DAFÜR darfst du gar nicht AU sein (offiziell) dann hat man keinen Anspruch auf ALGI ...
Nun weiß ich gar nichts mehr, was ist richtig, was falsch. Ich muss ja von etwas leben. Bin alleine und absolut auf das Geld angewiesen.
Lies dich hier durch, frage nach wenn du was nicht verstehst und dann bist du auf der richtigen Seite, die meisten hier wurden auch nach langer Krankheit ausgesteuert und es gibt genug reale Erfahrungen mit der AfA im Bezug auf die "Nahtlosigkeit", leider ist das auch wieder eine Geldfrage und du solltest dich vor Allem hüten dort "dein Herz auf der Zunge zu tragen" und Verständnis für deine Situation zu erwarten ... das wirst du nicht finden, dafür werden die SB dort nicht bezahlt ...
Lass dich also nicht schon von denen "aushorchen" wenn du den Antrag holen gehst und gib auch
KEINE Telefon-Nummer oder sonstige Kontaktdaten dort an, du musst
NUR auf dem Postwege an deiner Melde-Adresse erreichbar sein ... rede nicht mit den SB über deine Krankheiten und gib ihnen keine Gesundheitsunterlagen in die Hand.
Das sind keine Ärzte, die sitzen beim Med. Dienst und
NUR dort gibst du auch medizinische Unterlagen direkt ab, die für das Gutachten zu deiner "Restleistungsfähigkeit" erforderlich sind ... also
NUR das Nötigste und nicht deine ganze Krankenakte ... die sollen dich nicht behandeln sondern nur "beurteilen" was du noch arbeiten könntest "so rein theoretisch" ... in der Regel wird das nach "Aktenlage" gemacht, also Sorge für die notwendige aber sparsame "Aktenlage" ...
Was immer die für die AfA feststellen werden hat für den Antrag auf EM-Rente keine Bedeutung, die DRV macht ihre eigenen Untersuchungen, das bedeutet im Klartext ... die AfA erklärt dich (vielleicht) für mehr oder weniger krank und "verschont dich (vielleicht) vor Vermittlung und die DRV stellt dann (oft) trotzdem fest, dass du noch Vollzeit arbeiten kannst und keine EM-Rente brauchst ...
Soviel für jetzt ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
