Bin gerade total überfordert ...
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Bin gerade total überfordert ...
Hallo, hab mich hier vor kurzem angemeldet und schon etwas gelesen. Nun hab ich da mal eine Frage und weiß nicht so richtig was genau zu tun ist. Vielleicht kann der eine oder andere ja einen Rat geben,
Ich bin nun seit dem 18.5.16 ausgesteuert.
Aktuell noch bis 12.6.16 Krankgeschrieben, was sicherlich dann noch weiterläuft, weils einfach nicht geht.
Hab mich brav beim AA gemeldet, kam am 26.5.16 Post von denen...
..sind in Ihrer Leistungsfähigkeit so weit gemindert, dass Sie nur noch weniger als 15 Stunden wöchentlich arbeiten können. Damit stehen Sie der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung und sind nicht arbeitslos im Sinne § 137.
..bitte stellen sie innerhalb eines Monats einen Antrag auf Leistung zur Rehabiltation. Sollte Reha nicht in Betracht kommen, gilt der Antrag als Rentenantrag.
Da ich im Oktober/November erst eine Reha hatte, gibt es mit höchster Waescheinlichkeit auch keine.
Bis hierhin verstehe ich noch alles.
... Post vom 27.5.16
..bewilligung von Arbeitslosengeld § 136
..ab dem 19.5.16 ist Ihre Leistungsvermögen nicht eingeschränkt...
verstehe ich nicht !?
was mache ich denn nun mit meinem Krankenschein, beim AA abgeben??
auch soll ich eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht beim AA unterschrieben zurückschicken.
kann das vielleicht jemand erklären, dem es auch so erging? bin gerade total überfordert...
Ich bin nun seit dem 18.5.16 ausgesteuert.
Aktuell noch bis 12.6.16 Krankgeschrieben, was sicherlich dann noch weiterläuft, weils einfach nicht geht.
Hab mich brav beim AA gemeldet, kam am 26.5.16 Post von denen...
..sind in Ihrer Leistungsfähigkeit so weit gemindert, dass Sie nur noch weniger als 15 Stunden wöchentlich arbeiten können. Damit stehen Sie der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung und sind nicht arbeitslos im Sinne § 137.
..bitte stellen sie innerhalb eines Monats einen Antrag auf Leistung zur Rehabiltation. Sollte Reha nicht in Betracht kommen, gilt der Antrag als Rentenantrag.
Da ich im Oktober/November erst eine Reha hatte, gibt es mit höchster Waescheinlichkeit auch keine.
Bis hierhin verstehe ich noch alles.
... Post vom 27.5.16
..bewilligung von Arbeitslosengeld § 136
..ab dem 19.5.16 ist Ihre Leistungsvermögen nicht eingeschränkt...
verstehe ich nicht !?
was mache ich denn nun mit meinem Krankenschein, beim AA abgeben??
auch soll ich eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht beim AA unterschrieben zurückschicken.
kann das vielleicht jemand erklären, dem es auch so erging? bin gerade total überfordert...
- Fee59
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Re: Bin gerade total überfordert ...
Hallo,
Die AUs bitte nicht bei der AfA abgeben sondern zuhause abheften.
Die REHA musst du beantragen, sonst streicht man dir das ALG.
Du kannst aber anstatt eines Reha-Antrags gleich einen Rentenantrag stellen.
Derzeit erhältst du ALG nach Nahtlosigkeitsregelung. Das ist korrekt so.
Du bist nur fiktiv arbeitsfähig. Vermitteln wird die AfA dich aber nicht und auch keine Bewerbungsbemuehungen von dir fordern.
Schweigepflicht Entbindung nicht unterschreiben, die sind freiwillig.
LG
Fee
Die AUs bitte nicht bei der AfA abgeben sondern zuhause abheften.
Die REHA musst du beantragen, sonst streicht man dir das ALG.
Du kannst aber anstatt eines Reha-Antrags gleich einen Rentenantrag stellen.
Derzeit erhältst du ALG nach Nahtlosigkeitsregelung. Das ist korrekt so.
Du bist nur fiktiv arbeitsfähig. Vermitteln wird die AfA dich aber nicht und auch keine Bewerbungsbemuehungen von dir fordern.
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Re: Bin gerade total überfordert ...
Hallo Hexe!
Ich bin gerade am gleichen Punkt. Je nach Verfassung auch gnadenlos überfordert. Aber ich frage hier, damit immer schön der Boden unter den Füßen bleibt. Das klappt gut.
Kopf hoch!
Ich bin gerade am gleichen Punkt. Je nach Verfassung auch gnadenlos überfordert. Aber ich frage hier, damit immer schön der Boden unter den Füßen bleibt. Das klappt gut.
Kopf hoch!
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Re: Bin gerade total überfordert ...
Fee59 hat geschrieben:Hallo,
Die AUs bitte nicht bei der AfA abgeben sondern zuhause abheften.
Die REHA musst du beantragen, sonst streicht man dir das ALG.
Du kannst aber anstatt eines Reha-Antrags gleich einen Rentenantrag stellen.
Derzeit erhältst du ALG nach Nahtlosigkeitsregelung. Das ist korrekt so.
Du bist nur fiktiv arbeitsfähig. Vermitteln wird die AfA dich aber nicht und auch keine Bewerbungsbemuehungen von dir fordern.
Schweigepflicht Entbindung nicht unterschreiben, die sind freiwillig.
LG
Fee
.. verstehe wieder nur die Hälfte
Reha-Antrag ist nu weg geschickt, wollte AA ja so.
Ich hab es aber so verstanden, das ich normales Arbeitsloseneld erhalte nach § 136 und nicht nach § 145- was Nahtlosigkeit bedeutet. Meine Bewilligung ist genau auf 11 Monate gesetz.
Mich wundern eben diese 2 verschiedenen Schreiben des AA. Vom ersten Schreiben, wo ich den Reha-Antrag stellen soll, der automatisch in einen Rentenantrag umgewandelt wird, habe ich eine Fax-Nummer der Bearbeiterin. Ich soll Ihr nämlich mitteilen, das ich den Reha-Antrag gestellt habe.
Macht es Sinn es Ihr mitzuteilen und zu fragen, warum es nicht nach § 145 genehmigt wurde, oder wecke ich da evtl. schlafende Hunde???
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Re: Bin gerade total überfordert ...
Ich versteh das jetzt auch nicht so ganz .
Normalerweise gibt es nach Aussteuerung ein Gutachten durch den Medizinischen Dienst der AfA.
Inzwischen geht das fast nur noch nach Aktenlage, daher möchte man von die Schweigepflichtentbindungen
haben. Ich hatte kein Problem damit, diese für meine beh. Ärztin zu erteilen, hab allerdings drauf vermerkt
"gültig 1 Monat ab Ausstellungsdatum". Sonst gilt die automatisch für drei Jahre, also aufpassen!
Ich würde an deiner Stelle mal nachfragen (alles schriftlich! falls du deine Telefonnummer angegeben hast,
sofort löschen lassen - nichts ist schlimmer, als morgens um zehn vor acht einen Anruf eines Sachbearbeiters
zu bekommen und damit völlig überrumpelt zu werden), was es mit diesen zwei Bescheiden auf sich hat.
Ein Sachbearbeiter ist kein Arzt und kann deine Leistungsfähigkeit nicht beurteilen, dazu ist halt der Med.
Dienst da. Irgendwie muss der Satz "sind in Ihrer Leistungsfähigkeit so weit gemindert, dass Sie nur noch
weniger als 15 Stunden wöchentlich arbeiten können" ja zustande kommen.
Die Bescheide lauten übrigens immer auf den §136 und nicht §145, das hat mich damals auch verwirrt.
Ist aber korrekt so.
Normalerweise gibt es nach Aussteuerung ein Gutachten durch den Medizinischen Dienst der AfA.
Inzwischen geht das fast nur noch nach Aktenlage, daher möchte man von die Schweigepflichtentbindungen
haben. Ich hatte kein Problem damit, diese für meine beh. Ärztin zu erteilen, hab allerdings drauf vermerkt
"gültig 1 Monat ab Ausstellungsdatum". Sonst gilt die automatisch für drei Jahre, also aufpassen!
Ich würde an deiner Stelle mal nachfragen (alles schriftlich! falls du deine Telefonnummer angegeben hast,
sofort löschen lassen - nichts ist schlimmer, als morgens um zehn vor acht einen Anruf eines Sachbearbeiters
zu bekommen und damit völlig überrumpelt zu werden), was es mit diesen zwei Bescheiden auf sich hat.
Ein Sachbearbeiter ist kein Arzt und kann deine Leistungsfähigkeit nicht beurteilen, dazu ist halt der Med.
Dienst da. Irgendwie muss der Satz "sind in Ihrer Leistungsfähigkeit so weit gemindert, dass Sie nur noch
weniger als 15 Stunden wöchentlich arbeiten können" ja zustande kommen.
Die Bescheide lauten übrigens immer auf den §136 und nicht §145, das hat mich damals auch verwirrt.
Ist aber korrekt so.
Gruß
Schnecke
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Re: Bin gerade total überfordert ...
Glaub ich nicht - wie gesagt, es steht wohl immer der 136er auf den Bescheiden.
Gruß
Schnecke
Schnecke
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Re: Bin gerade total überfordert ...
???
woher weiß man dann ob man Nahtlosigkeit hat oder "normales" Arbeitslosengeld wenn sowieso immer § 136 drauf steht?????????????
wenn ich nerve, sagt Bitte Bescheid
woher weiß man dann ob man Nahtlosigkeit hat oder "normales" Arbeitslosengeld wenn sowieso immer § 136 drauf steht?????????????
wenn ich nerve, sagt Bitte Bescheid
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Re: Bin gerade total überfordert ...
Irgendjemand hatte genau dazu in einem anderen Beitrag mal was geschrieben, ich finde es aber leider nicht mehr.
Hoffentlich liest das die- oder derjenige hier und kann dir weiterhelfen.
Hoffentlich liest das die- oder derjenige hier und kann dir weiterhelfen.
Gruß
Schnecke
Schnecke
- Doppeloma
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Re: Bin gerade total überfordert ...
Hallo hexe07,
Der § 136 SGB III ist nur der "allgemeine Zahlungsgrund" im Bescheid, da steht nie drin, dass wegen der "Nahtlosigkeit" (nach § 145 SGB III) gezahlt wird, das ist also soweit in Ordnung.
Ob die Dauer deines Anspruches stimmen kann (11 Monate) kannst du nur selbst wissen, in der Regel ist der Höchst-Anspruch (U 50) bei 12 Monaten erreicht nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld.
Gib ihr nachweislich Bescheid, dass der Antrag am XX gestellt wurde und fertig, das kann man auch am Empfang machen (gegen Quittung auf einer Kopie) oder auch auf dem Postwege per Übergabe-Einschreiben, wenn du eine Fax-Nummer hast, dann bewahre dir die Unterlagen und den Fax-Nachweis auch gut auf.
Ansonsten weise deine geforderte Antragstellung nach und fertig ... AU weiter führen, Bescheinigungen ZU HAUSE sammeln, das ist wichtig, denn offiziell darfst du für die AfA NICHT mehr AU sein ... aber dazu wurde dir ja schon geschrieben ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
was die AfA (Agentur für Arbeit) wollte ist eigentlich irrelevant, das Anschreiben der AfA , wie du es (vermutlich) bekommen hast nach einem "Aktenlage-Gutachten des ÄD der AfA, lässt immer die Wahl eine Reha ODER direkt die EM-rente zu beantragen, wichtig ist nur, dass man den Antrag nachweist innerhalb der 4 Wochen-Frist.Reha-Antrag ist nu weg geschickt, wollte AA ja so.
Es gibt KEIN "normales" ALGI nach einer Aussteuerung, das richtet sich IMMER nach § 145 SGB III, denn mit weiterer AU (weitere Leistungseinschränkung) hat man in der Regel (also normal) keinen Anspruch auf ALGI.Ich hab es aber so verstanden, das ich normales Arbeitsloseneld erhalte nach § 136 und nicht nach § 145- was Nahtlosigkeit bedeutet. Meine Bewilligung ist genau auf 11 Monate gesetz.
Der § 136 SGB III ist nur der "allgemeine Zahlungsgrund" im Bescheid, da steht nie drin, dass wegen der "Nahtlosigkeit" (nach § 145 SGB III) gezahlt wird, das ist also soweit in Ordnung.
Ob die Dauer deines Anspruches stimmen kann (11 Monate) kannst du nur selbst wissen, in der Regel ist der Höchst-Anspruch (U 50) bei 12 Monaten erreicht nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld.
Was da zu so drin steht, dass ein Reha-Antrag (unter bestimmten Bedingungen) in einen EM-Renten-Antrag "umgedeutet" (umgewandelt) werden kann, ist zunächst mal "Wunschdenken" der AfA, es kommt darauf an warum z.B. eine Reha abgelehnt wird, es gibt genug Gründe die NICHT zwangsläufig dann in eine EM-Rente führen werden ( du bist "zu gesund" für eine Reha/ du warst gerade erst in Rehe usw.), "automatisch" geht das gar nichts ...Mich wundern eben diese 2 verschiedenen Schreiben des AA. Vom ersten Schreiben, wo ich den Reha-Antrag stellen soll, der automatisch in einen Rentenantrag umgewandelt wird, habe ich eine Fax-Nummer der Bearbeiterin. Ich soll Ihr nämlich mitteilen, das ich den Reha-Antrag gestellt habe.
Gib ihr nachweislich Bescheid, dass der Antrag am XX gestellt wurde und fertig, das kann man auch am Empfang machen (gegen Quittung auf einer Kopie) oder auch auf dem Postwege per Übergabe-Einschreiben, wenn du eine Fax-Nummer hast, dann bewahre dir die Unterlagen und den Fax-Nachweis auch gut auf.
Diese "Hunde sind nicht zu wecken" aber du kannst dir das trotzdem sparen und falls dein Leistungszeitraum nicht stimmen sollte dann lege deswegen Widerspruch ein und nicht wegen § 145 SGB III, es ist völlig egal was dazu in deinem Bescheid steht und am Anspruch ändert es letztlich auch NICHTS, sofern die Berechnungen alle korrekt erfolgt sind.Macht es Sinn es Ihr mitzuteilen und zu fragen, warum es nicht nach § 145 genehmigt wurde, oder wecke ich da evtl. schlafende Hunde???
Ansonsten weise deine geforderte Antragstellung nach und fertig ... AU weiter führen, Bescheinigungen ZU HAUSE sammeln, das ist wichtig, denn offiziell darfst du für die AfA NICHT mehr AU sein ... aber dazu wurde dir ja schon geschrieben ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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