Rente und Bestehendes Arbeitsverhältnis

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Gipsnacken
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Rente und Bestehendes Arbeitsverhältnis

Ungelesener Beitrag von Gipsnacken » Sa 16. Apr 2016, 11:29

Hallo Erstmal; ich hab mal wieder eine Frage.

Mir wurde erstmal die Teilweise Erwebsminderungsrente auf dauer Bewilligt, da meine Firma mir keinen Leidensgerechten Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung stellen konnte wurde mir gleich im Anschluss die Arbeitsmarktrente bewilligt.

Krankmeldungen brauch ich nicht mehr, dachte ich jedenfalls

Die Firma hat das Arbeitsverhältnis nicht Ruhend gestellt, sondern mir 2 Arbeitsaufforderungen Geschickt, was 2 Abmahnungen ja gleich kommt. Darauf hin habe ich der Firma meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von meinen Arzt zukommen lassen um eine Fristlose Kündigung zu vermeiden


Ich hab schon dran gedacht selber zu Kündigen, aber das weis ich nicht was mir da Später mal für nachteile entstehen.

Muss ich wirklich nun Jeden Monat trotz Bezug von der Rente der Firma eine Arbeitsunfähikeitbescheinigung zukommen lassen um eine Fristlose Kündigung zu vermeiden ?

maday
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Re: Rente und Bestehendes Arbeitsverhältnis

Ungelesener Beitrag von maday » Sa 16. Apr 2016, 12:32

Hast du den Rentenbescheid bzw. deine zwei Rentenbescheide dem Arbeitgeber vorgelegt? Damit wäre die Krankmeldung völlig überflüssig und das Arbeitsverhältnis besteht weiterhin fort.

Gruß maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

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Re: Rente und Bestehendes Arbeitsverhältnis

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 16. Apr 2016, 13:50

Hallo Gipsnacken, :smile:
Mir wurde erstmal die Teilweise Erwebsminderungsrente auf dauer Bewilligt, da meine Firma mir keinen Leidensgerechten Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung stellen konnte wurde mir gleich im Anschluss die Arbeitsmarktrente bewilligt.
Dann dürfte doch dein AG zumindest grob schon informiert sein, dass du eine Teilweise EM-Rente bekommen hast, die Anfrage nach einem "leidensgerechten" Teilzeit-Arbeitsplatz wird ja in der Regel auch begründet von der DRV, also waren die doch vorbereitet darauf, wenn sie dir keine "passende" Arbeit anbieten können, wo sollst du dann bitte (jetzt) arbeiten "müssen" ... :confused: :Gruebeln:
Krankmeldungen brauch ich nicht mehr, dachte ich jedenfalls
AU-Bescheinigungen bekommt ein Voll-EM-Rentner auch nicht mehr ausgestellt, die volle EM-Rente (auch die Arbeitsmarktrente) beinhaltet ja bereits die Arbeitsunfähigkeit, besonders für die letzte Tätigkeit.

Da kann es keine rechtlich wirksamen "Abmahnungen" mehr geben, weil du die Arbeit nicht aufnimmst, rechtlich gesehen "ruht" das Arbeitsverhältnis weiter bis es (nach Ablauf der Befristung der Arbeitsmarktrente) vielleicht mal neue Erkenntnisse dazu gibt.

Dein AG hat gar kein Recht dich fristlos zu kündigen, weil du die Arbeitsaufnahme abgelehnt hast, er hat doch selbst der DRV bestätigt, dass er dich aktuell nicht "leidensgerecht" in Teilzeit beschäftigen kann, sonst hätte man dir doch die Arbeitsmarktrente gar nicht bewilligt.
Ob du deinen AG dazu (Bewilligung der vollen EM-Rente bis zum XX) ordnungsgemäß informiert hast kann ich nicht beurteilen, das alleine kann aber kein Grund für eine fristlose Kündigung sein, falls du das versäumt haben solltest.

Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag / Tarifvertrag für den Fall einer EM-Rente auf Befristung, üblicherweise muss sich doch der AG auch dazu bei der DRV äußern was er dann vor hat zu tun, die Unterlagen die du (vor der Rentenbewilligung) von deinem AG für die DRV bekommen hast liegen dir hoffentlich alle in Kopie vor ???

Eine Berechtigung für eine "fristlose" Kündigung und "Abmahnungen" sehe ich jedenfalls nicht, eine AU-Bescheinigung brauchst du auch nicht, die erste Seite des EM-Renten-Bescheides (wo die Dauer und Befristung der Vollen EM-Rente draus ersichtlich ist) musst du deinem AG allerdings zukommen lassen ... das hat zu genügen und wenn er dich los werden will, wird er wohl regulär und rechtskonform kündigen müssen.

Das steht ihm natürlich frei, auch ein ruhendes Arbeitsverhältnis kann der AG jederzeit kündigen aber nur entsprechend der Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag.
Bist du schwerbehindert oder gleichgestellt braucht er dafür die Zustimmung des Integrationsamtes, das gilt auch während einer EM-Rente mit Befristung, denn der Arbeitsplatz soll ja dann für später möglichst erhalten bleiben.

Für das was dein AG da gerade treibt gibt es überhaupt keine Rechtsgrundlagen, dein AG kann nicht einfach beschließen, dass du jetzt zu arbeiten hast und wenn du das nicht tust (berechtigt weil du volle EM-Rente beziehst) dann wirft er dich mal eben raus "wegen Arbeitsverweigerung" ... :Wut: :schimpfen:

Gegen eine Kündigung in der Form solltest du sofort Kündigungsschutz-Klage am Arbeitsgericht einreichen und du selbst brauchst und solltest natürlich freiwillig auch nicht den Arbeitsplatz aufgeben (keine Eigenkündigung / kein Aufhebungsvertrag), dazu kann dich KEINER zwingen, schon gar nicht der AG ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Rente und Bestehendes Arbeitsverhältnis

Ungelesener Beitrag von agnes » So 17. Apr 2016, 08:35

Hallo Gipsnacken

Mittlerweile wurde dir bereits geantwortet, dennoch möchte ich zunächst noch etwas zwischen fragen.
Mir wurde erstmal die Teilweise Erwebsminderungsrente auf dauer Bewilligt, da meine Firma mir keinen Leidensgerechten Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung stellen konnte wurde mir gleich im Anschluss die Arbeitsmarktrente bewilligt.
Wieviel Zeit lag zwischen der "erstmal bewilligten Teil-Rente" bis hin zur Prüfung und "anschließender Bewlligung der Arbeitsmarktrente"?
Die Firma hat das Arbeitsverhältnis nicht Ruhend gestellt, sondern mir 2 Arbeitsaufforderungen Geschickt, was 2 Abmahnungen ja gleich kommt.
Hatte dir die Firma in der Zeit als die DRV noch prüfte, ob dir eine leidensgerechte Teilzeitstelle angeboten werden kann, diese 2 Arbeitsaufforderungen geschickt?

Sollte dir deine Firma zwischen dem Teil-EMR-Bescheid und die noch durch die DRV ausstehenden und zu klärenden Verhältnisse, ob man dir auch eine Voll-EMR aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarkts zu gewähren hat, die Arbeitsaufforderungen geschickt haben, und du der Firma gegenüber keine AU-Bescheinigung oder Aussage mehr abgegeben hast, wie du die "Restarbeitszeit" (Teilrente für eine Leistungsfähigkeit von nur noch = 3 - unter 6 Std. arbeitstäglich), welche bei einer bisherigen Vollzeitbeschäftigung über 6 Std. arbeitstäglich liegt und die du dem AG gegenüber, bei bestehendem Arbeitsvertrag, schuldest, dann wäre eine AU-Bescheinigung in der Zeit sicher noch gut gewesen.

Hätte bereits im gleichen Rentenbescheid gestanden, ob man dir zur bewilligten dauerhaften Teil-EMR auch die Arbeitsmarktrente als Vollrente zeitlich befristet gewährt, wäre für deine Firma gleich ersichtlich, dass das Arbeitsverhältnis nunmehr komplett zu ruhen hat (außer es läge ein arbeitsvertragliches oder tarifvertragliches Abkommen deinem Arbeitsvertrag dahingehend bei, dass dem nicht so ist).

Zumindest bis zum nächsten klärenden Rentenbescheid hätten, bei direktem Nachweis einer Arbeitsmarktrente, keine Arbeitsaufforderungen durch deine Firma kommen sollen.

Bei der vorläufig bewilligten dauerhaften Teil-EMR hatte deine Firma, ohne eine klärende Information deinerseits, demnach keine Kenntnis darüber, wie die verbliebene Restarbeitszeit (Teilzeit, bei Bezug einer Teil-EMR aber Arbeitsvertrag über eine Vollzeitstelle) von dir geschuldet wird.

Dazu hättest du dich weiterhin AU schreiben lassen können, bis die Klärung zur Arbeitsmarktrente erfolgt war oder ein Gespräch mit deiner Firma suchen können und mitteilen, dass du eine Teilzeittätigkeit, bis zur abschließenden Klärung ob auch eine Arbeitsmarktrente gewährt wird, nicht aufnehmen wirst.

Es gibt, so las ich es auch schon hier im Forum, Arbeits- und Tarifverträge, die nicht automatisch auch ein ruhendes Arbeitsverhältnis in Kraft stellen, wenn eine bereits dauerhafte Teil- oder eine Voll-EMR bewilligt wird.
Ich hab schon dran gedacht selber zu Kündigen, aber das weis ich nicht was mir da Später mal für nachteile entstehen.
Eine Kündigung deinerseits sollte auf keinen Fall erfolgen.
Es besteht keinen Grund, dass du das selber vollziehst, zumal du nicht vorausschauen kannst, ob nach Ablauf der befristeten Arbeitsmarktrente eine Weitergewährung erfolgt und sich damit das zuvor arbeitsvertragliche automatisch regelt.

Sofern also arbeits- oder tarifvertraglich dein Arbeitsverhältnis nicht automatisch endet, bleibt es ruhend und so lange es ruhend gestellt bleibt, erwirbst du auch jährlich weiterhin deinen Urlaubsanspruch, den du jedoch umgehend zur finanziellen Abgeltung einfordern solltest, wenn dein Arbeitsvertrag offiziell gekündigt oder aufgelöst wird!!!

Sollte dir die Firma nunmehr kündigen oder den Arbeitsvertrag auflösen wollen, oder dir eine Kündigung oder Auflösung nahelegen, dann versuche eine finanzielle Ablösesumme, zu der rechtlichen Urlaubsabgeltung, zu erwirken!

Das waren jetzt lediglich meine Gedanken, warum deine Firma dir 2 Arbeitsaufforderungen geschickt haben könnte und auch eine AU-Bescheinigung einforderte.

Diese Gedanken beruhen lediglich auf den Hintergrund, sofern zwischen bewilligter Teil-EMR und Arbeitsmarktrente noch eine zeitliche "Prüflücke" stand.n :Laber: :lesen:

Gruß agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

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