Hallo Hagbard
zunächst wäre es allen hilfreicher gedanklich deiner aktuellen Sachlage zu folgen, wenn du nicht für jede neu eintretende Situation auch einen neuen Beitrag eröffnest.
Ein Zusammenhang zu dem vorherigen bereits eröffneten Beitrag
viewtopic.php?f=5&t=5598 sehe ich als gegeben an, sodass zum leichteren/besseren Verständnis deines Falls evtl. eine Zusammenführung beider Beträge abzuwägen wäre, die durch einen Admin erfolgen könnte.
Ich finde es aus selbst erlebter Sicht nicht ungewöhnlich, dass trotz gerade erfolgter Rehamaßnahme nun noch eine gutachterliche Stellungnahme herbeigeführt wird.
Dahingehend wäre hierbei aber zu unterscheiden, ob diese zusätzliche Begutachtung aufgrund noch abschließend abzuklärenden Fragestellungen nach Einsichtnahme des Rehaberichts der DRV als notwendig erscheint, oder aber nur das übliche Procedere der Beweisführungsbegutachtung abgespult wird.
Es bliebe dir somit die Nachfrage, ob ggf. bei der DRV übersehen wurde, dass aktuell ein Rehabericht eingetroffen ist.
Auch das habe ich erlebt, oft weiß der EINE mit dem Fall betraute Mitarbeiter nicht was ein ANDERER mit dem Fall betraute Mitarbeiter in die Wege geleitet hat, da unterschiedliche Fachressore/Zuständigkeiten an einem Fall arbeiten können.
Du verstehst sicher was ich damit meine. Nämlich wie man so treffend den Ämtern nachsagt: "da weiß die rechte Türe nicht was hinter der linken gerade beschlossen und/oder veranlasst wurde."
Ich habe es mehrfach im Forum geschildert, dass ich der DRV den nach meinem Aufenthalt in einer Klinik zu erwartenden Klinikbericht schon vorab angekündigt und ihn auch freigegeben hatte und ich trotzdem von einer anderen bearbeitenden Stelle eine Aufforderung zum Gutachten erhielt.
Als die DRV dieses unnötige Procedere feststellte, versuchten sie den Gutachtertermin telefonisch zu stoppen, doch leider just zu der Stunde, wo ich bereits im Gutachten saß.
Hätte ich geahnt, dass dies nur aufgrund einer schlechten Absprache zwischen zwei an meinen Fall arbeitenden DRV-Mitarbeiter lag, hätte ich mich dahingehend bemerkbar machen und die DRV noch einmal auf den zu erwartenden Klinikbericht hinweisen können, der ja bereits gutachterlichen Charakter hatte.
Insgesamt war für mich aber daraus kein Nachteil entstanden, da auch der erneut bestellte DRV-Gutachter zum gleichen Ergebnis wie die Klinik kam, nämlich auf unbestimmte Zeit arbeitsunfähig und im rechtlichen Sinn gegenüber der DRV auf Dauer EM.
Die DRV schloss sich demnach auch sehr schnell beider vorliegenden Gutachten/Berichten an und übersandte mir den Bescheid lautend "EM auf unbestimmte Dauer".
Ich kann/möchte dir somit wünschen, dass auch dir kein Nachteil daraus entstehen wird und der Gutachter die Feststellung der Rehaklinik auch in deinem Fall untermauert.
Ich nehme an, dass in deinem Rehabericht nicht noch irgendein Satz (z.B. in der Epikrise oder auf dem letzten Beiblatt zum Rehabericht) zu lesen steht, dass deine zu beurteilende Leistungseinschränkung aus aktuell ärztlicher Sicht einer zeitlichen Befristung unterliegt und man die Feststellung für den erlernten und/oder zuletzt ausgeübten Beruf mit unter 3 Std. und die des allgemeinen Arbeitsmarkts mit 3 - unter 6 Std. nicht als eine länger anhaltende Feststellung dahingehend dokumentierte.
Sollte die Rehaklinik sich dahingehend z.B. geäußert haben, dass ihrer Meinung nach mit einer Besserung deines Gesundheitszustands nach 1, 2, 3 Jahren unter einer therapeutisch begleitenden Intervention anzunehmen ist, dann könnte die DRV diese Vermutung auch gutachterlich noch einmal absichern ... oder was auch immer ihnen am Rehabericht nicht als aussagekräftig erscheint, falls dieser überhaupt schon auswertend in der Entscheidung für ein erneutes Gutachten mit einbezogen wurde.
Lieben Gruß sendet agnes