Hallo Hagbard
Mache dich frei von jeglichem Gedankengut und versuche nicht das Gebaren und die Vorgehensweise der Beweisführung im Rentenverfahren zu hinterfragen oder gar verstehen zu wollen ... es wird auch dir nicht gelingen, dich eher nur noch mehr verärgern oder runterziehen.
Stelle dir mal den umgekehrten Fall vor, was für eine Chance ein erneutes/zusätzliches Gutachten sich dir bieten würde, wenn dein Rehabericht nicht wie jetzt eher zum Positivem ausgefallen, sondern man dich von dort bereits andersrum als weiter voll erwerbsfähig eingeschätzt hätte.
Du könntest dich dann glücklich schätzen und würdest darauf wenigstens hoffen dürfen, auf Kosten der Allgemeinheit doch noch (richtig) zu deinen Gunsten begutachtet zu werden.
Auch in diesem Forum findest du Mitmenschen, die einer solchen Chance beraubt wurden und denen man weitere Begutachtungen ablehnte, die für sich nur eine Chance darin sahen, am Ende ein Gutachten auf eigene Rechnung (Paragraf 109) zu erstellen, um die Beweisführung aufrecht zu erhalten und sich nicht gleich ergeben zu müssen.
Um die Kosten einzelner Verfahrensfälle darf man sich keinen Kopf machen. Die DRV holt das schon alleine dadurch wieder rein, wenn sie lange genug den Antragsteller hinhalten und ihn finanziell ausbluten lassen bis dieser aufgibt und seinen Antrag zurückzieht oder verloren gibt.
Du hast die DRV noch nicht wirklich viel gekostet. Lediglich eine Rehamassnahme, die auch jeder noch im Berufsstand gestellte Versicherungsnehmer bei Notwendigkeit auf Antrag zugesprochen bekommt.
Verschließe Deine Gedanken und deine Augen vor dem Sinn und Unsinn und halte dich strikt an den an dich geforderten Maßnahmen, damit du deiner Mitwirkung nachkommst und man dir nicht dahingehend an den Karren fahren kann.
Ruhe bewahren, die Mitwirkungspflichten einhalten und geduldig sein, dazu weiterhin in ärztlicher und therapeutischer Behandlung bleiben, sodass eine lückenlose Dokumentation deines Gesundheitszustands, auch in Ihrem weiteren Verlauf oder prognostisch einzustufen, nachweisbar bleibt.
Das Spiel, "wer hat den längeren Atem" kann, muss dich aber nicht treffen.
Und eines musst du auch gleich vom Kopf her weit von dir weisen ... bei dem ganzen Verfahren geht es nicht um dich persönlich.
Lieben Gruß sendet agnes