Seite 1 von 4

Vlt. eine dumme Frage

Verfasst: Mo 22. Feb 2016, 10:56
von hagbard
jedoch finde ich nichts im Netz darüber

Ist der MdK eigentlich an ein sozialmedizinisches Gutachten das im Rahmen einer Rehamaßnahme erstellt wurde gebunden?
oder kann er trotzdem eine andere Entscheidung nach Aktenlage treffen?
vielen dank schon mal im vorraus

Re: Vlt. eine dumme Frage

Verfasst: Mo 22. Feb 2016, 14:49
von Vrori
Hallo,

du mußt unterscheiden...

der MDK ist der Med. Dienst der Krankenkassen...der beurteilt im Zweifel, ob eine Behandlung bewilligt wird, ob bestimmte Hilfsmittel bewilligt werden, oder bei eindeutiger Anfrage der KK, ob eine Arbeitsunfähigkeit noch fortbesteht oder aufgehoben werden sollte.
Desweiteren beurteilt er im Fall einer ARbeitsunfähigkeit, ob die Erwerbsfähigkeit des Probanden bedroht ist...dann empfiehlt er der KK, den Patienten aufzufordern, eine REHA zu beantragen.

Der ÄD des JC oder der Afa dagegen beurteilt lediglich, ob die Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist und welche Tätigkeiten z.B. nicht mehr gemacht werden dürfen..

dann gibt es noch den Gutachter der DRV...und das ist letztendlich derjenige, der die Erwerbsfähigkeit dahingehend beurteilt, ob jemand nun Erwerbsgemindert ist oder nicht..

wenn dir also ein Gutachten oder auch REHA-Entlassungsbericht der DRV vorliegt..ist das eigentlich die endgültige Entscheidng..

daran hat sich JC oder Afa oder auch KK zu halten...

Re: Vlt. eine dumme Frage

Verfasst: Mo 22. Feb 2016, 15:45
von agnes
Hallo Hagbard

@Vrori hat die jeweils hauseigenen gutachterlichen Stellen der einzelnen Institutionen sehr gut aufgedröselt und auch ihre Funktionsstellung dargelegt.

Sollte deine Reha durch die KK abgewickelt worden sein, kann der MDK sich dem Abschlussbericht anlehnen oder eine eigene Einschätzung aussprechen.

Z.T. käme es auch auf dem zeitlichen Rahmen an, wie lange liegt z.B. die Reha schon zurück, was hat sich in der Zeit bis zur MDK-Begutachtung (auch nach Aktenlage) an neuen Erkenntnissen ergeben etc. ...

Beides würde einem gutachterlichen Charakter nachkommen.

Es wäre sicher nicht das erstemal, dass einem Patienten zwei unterschiedliche Feststellungen letztendlich über seinen Gesundheitszustand vorliegen.

Gruß agnes

Re: Vlt. eine dumme Frage

Verfasst: Mo 22. Feb 2016, 17:49
von hagbard
Vielen Dank
was soll das bedeuten?
wenn dir also ein Gutachten oder auch REHA-Entlassungsbericht der DRV vorliegt..ist das eigentlich die endgültige Entscheidng..
es war eine DRV Reha
darin steht für allgemeine Arbeitsmarkt - bis unter sechs Stunden
für letzte Tätigkeit - unter drei Stunden
prognose - wird sich verschlechtern

Re: Vlt. eine dumme Frage

Verfasst: Mo 22. Feb 2016, 17:58
von royan
Hallo Hagbard,

läuft denn ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente? Dann sollte es möglicherweise zu einer teilweisen Erwerbsminderungsrente kommen, die - wenn es nachweislich keine Teilzeittätigkeit für Dich gibt - auch zur vollen im Rahmen einer Arbeitsmarktrente bewilligt werden kann (wird es eine Arbeitsmarktrente, wird sie auf alle Fälle befristet sein).

LG
Royan :umarm:

Re: Vlt. eine dumme Frage

Verfasst: Mo 22. Feb 2016, 18:07
von Vrori
Hallo Hagbard,

dann handelt es sich um eine sozialmedizinische Stellungnahme an die sich ggf. die Afa, das JC und Co. halten müssten...d.h. wenn bis unter 6 Stunden..solltest du einen Rentenantrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.
Wie Royan schon gesagt hat, muß die DRV eine Entscheidung treffen..und vorher kannst du eigentlich selber gar nicht sagen, was bezgl. JC oder Afa gemacht werden kann oder sollte...

Re: Vlt. eine dumme Frage

Verfasst: Di 23. Feb 2016, 07:24
von hagbard
Vrori hat geschrieben:
dann handelt es sich um eine sozialmedizinische Stellungnahme an die sich ggf. die Afa, das JC und Co. halten müssten...d.h. wenn bis unter 6 Stunden..solltest du einen Rentenantrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.
Wie Royan schon gesagt hat, muß die DRV eine Entscheidung treffen..und vorher kannst du eigentlich selber gar nicht sagen, was bezgl. JC oder Afa gemacht werden kann oder sollte...
der Rentenantrag läuft bereits seit August
Ich meinte ja ob sich die KK daran halten muss da die schon wieder den Arzt behelligen mit irgendwelchen Anfragen

Re: Vlt. eine dumme Frage

Verfasst: Di 23. Feb 2016, 09:33
von Vrori
Hallo,

welche Anfragen sind das genau?

Es gibt nur eine minimale Anzahl von Fragen und Formularen, die datenschutzrechtlich abgesegnet sind, die von der KK an den Arzt geschickt werden dürfen bzw. die der Arzt dann beantworten muß.

Weiß du, welche Anfragen das genau sind?

.kbv.de/media/sp/02_Erlaeuterungen_01.01.2016.pdf

Re: Vlt. eine dumme Frage

Verfasst: Di 23. Feb 2016, 09:36
von agnes
Hallo hagbard

Du schilderst, dass die Reha durch die DRV erfolgt ist.

Wie lange liegt sie zurück und hast du den Rehabericht frei gegeben, sodass dieser auch der KK vorliegt und sie Kenntnis über den Inhalt des Schriftstücks haben?

Was will denn die KK von deinem Arzt, welche Fragen stehen im Raum, eine aktuelle gesundheitliche Stellungnahme?

Solange die DRV sich noch nicht abschließend zu deiner "Erwerbsminderung" eingehend geäußert hat liegt, trotz der Feststellung im Rehabericht über deine eingeschränkte Leistungsfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, noch keine rechtlich eindeutig geklärte EM vor.

Unzählige (vor allem DRV-bezogene) gutachterliche Stellungnahmen (auch durch Reha/AHB-Fachklinken) mit dem Tenor, dass meine Erwerbsfähigkeit im erlernten und zuletzt ausgeübten Beruf auf unter 3 Std. und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf 3 - unter 6 Std. gesunken sei, lagen vor und trotzdem fand meine EM zunächst keine Anerkennung und musste gerichtlich erörtert werden.

Allerdings sah die KK es bereits seit meiner AU-Schreibung es schon so richtig und deren MDK verwies auch jedesmal (3 x erfolgte eine schriftliche Stellungnahme durch ihn in den 78 Wochen meiner Krankenzeit bis zur Aussteuerung) darauf in seiner gutachterlichen Stellungnahme per Aktenlage, dass meine Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet und ich bereits austherapiert sei, sowie eine erneute Rehamassnahme das Leistungsbild nicht mehr steigern würde.

Wenn dein Rehabericht noch "jungfräulich" ist und dieser der KK vorliegt, kann dein Arzt auf den Bericht und den darin gemachten Feststellungen über deinen gesundheitlichen Status verweisen, da in diesem Bericht alle deine Erkrankungen im Zusammenhang zu deiner privaten und beruflichen Situation gestellt eingeschätzt wurde und somit ein umfassendes Gesamtbild für "jetzt und für die Zukunft" vorliegt, da, so lese ich es aus deinem Posting, auch eher mit einer Gesamtverschlechterung als mit einer Gesundung zukünftig bereits prognostisch gerechnet wird.

Ob sich die DRV dem Rehabericht bei ihrer Entscheidung zur oder gegen einer Anerkennung auf (Teil oder Voll) EM anlehnt, wirst du erfahren, wenn man dir einen offiziellen Bescheid zu deinem Rentenantrag zusendet.

Die Voraussetzungen einer (wenigstens) teilweisen Anerkennung einer EM wurden durch den Rehabericht schon gelegt und daran kannst du dich im Streitfall zumindest anlehnen, sollte es überhaupt dazu kommen.
(Wenn du nach 1961 geboren bist, dann gilt es den allgemeinen Arbeitsmarkt vordergründig zu beachten und der erlernte und zuletzt ausgeübte Beruf findet nicht, wie bei uns, die vor 1961 Geborenen, noch nach altem Recht Geltung)

Da ich zunächst viel Negatives im Zusammenhang in meinem Fall erlebt habe (ich hatte bis zur endgültigen Feststellung der unbefristeten EMR = 18 Gutachten), bin ich immer sehr skeptisch mit Vermutungen, dass alles nunmehr glatt verlaufen wird, auch wenn man einen Rehabericht mit einer derartig dokumentierten Leistungsminderung, wie bei dir, bereits vorliegen hat.

Der Sack ist erst wirklich zu, wenn ein positiver Bescheid dazu auch erstellt wurde.

Dann gilt er aber richtungsweisend für alle (meist bereits) mitbeteiligten Institutionen wie KK und/oder AfA.

Ich wünsche dir, dass du bald von der DRV hören/lesen wirst und alles in deinem Sinn entschieden wurde, sodass sich auch das lästige "Drumherum" mit den anderen Institutionen erledigen wird.

Lieben Gruß sendet agnes :umarm:

Re: Vlt. eine dumme Frage

Verfasst: Di 23. Feb 2016, 11:21
von Vrori
Hallo,

wichtig wäre eben zu wissen, welche Anfragen die KK bei dem Arzt gestellt hat. Denn es gibt wirklich nur eine winzige Anzahl von Formularen (alle gesundheitlichen Anfragen dürfen vom Arzt nur auf genehmigten Formularen erstellt werden)..die von der KK an den Arzt geschickt werden dürfen. Sollte auf einem Vordruck auch nur eine Frage abgeändert oder handschriftlich ergänzt sein, so darf der Arzt diese Anfrage nicht beantworten.

Von daher meine Frage: welche Anfrage hat die KK beim Arzt gestellt?