Vlt. eine dumme Frage

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
hagbard
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Re: Vlt. eine dumme Frage

Ungelesener Beitrag von hagbard » Di 23. Feb 2016, 11:35

Hallo
was die KK genau wissen will weiß ich nicht - das ist ein DinA4 Formblatt mehr nicht
Die Reha hat am 15.01 geendet - der Bericht kam letzte Woche
Nein der KK hatte ich explizit keine Freigabe des Abschlussberichtes gegeben nur für meinen HA
Ich finde es nur seltsam das die KK schon das vierte Mal einen Bericht vom HA will - voriges Jahr genau fünf Wochen nach dem Krankenhausaufenthalt und jetzt genau fünf Wochen nach Reha fordern die was an - als ob das automatisch geht...
Hast du kein Ziel, ist der Weg egal...

Vrori
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Re: Vlt. eine dumme Frage

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 23. Feb 2016, 12:08

Hallo,

nimm KOntakt mit deinem Arzt auf und frage, um welches Formular es sich da handelt...und er soll das zuerst dir zeigen, bevor er das an die KK schickt..

vergleiche das Formular mit dem gesetzten Link von weiter oben..
LG
Vrori

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Re: Vlt. eine dumme Frage

Ungelesener Beitrag von agnes » Di 23. Feb 2016, 14:12

Hallo Hagbard
Nein der KK hatte ich explizit keine Freigabe des Abschlussberichtes gegeben nur für meinen HA
Wenn der KK kein Abschlussbericht vorliegt, ist sie/der MDK nicht in Kenntnis über der von dort festgestellten Leistungseinschätzung.
Demnach wird auch der MDK sich nicht daran anlehnen können/müssen/wollen, vielmehr kann von dort weiterhin sich ein eigenes Urteil zu deinem Gesundheitszustand gebildet werden, basierend auf den ihnen zur Vorlage gelegten Befundberichte/Arztaussagen.

Es liegt ja in deiner Hand, wem du deine Patientenakte zugänglich machst.

Nachdem der Rehabericht nicht zu deinen Ungunsten verfasst wurde wäre es überlegenswert, ob der Bericht auch dem MDK zu eröffnen ist, sodass dein HA gleichfalls Entlastung findet.

Sollte der Rehabericht aber zu den für dich primär (einigermaßen) positiven Aussagen über deine Leistungsminderung im positiven und negativen Leistungsbild noch ergänzende Inhalte wie einschränkende zeitliche Bemessungen zu dieser Feststellung beinhalten, wären diese schriftlich gemachten Einschränkungen in ihrer Tragweite am Gesamtbericht zu überdenken.

Dir liegt der Rehabericht demnach vor, also entscheide für dich, ob er dir gutachterlich von Nutzen sein kann.

Wenn der MDK deiner KK sich wiederholt an deinen HA oder gar an einen FA bezüglich einer Arztanfrage gewandt hat, dann wurde durch ihn (dem MDK) auch jedesmal ein KK internes Gutachten erstellt, welches du auch zu deinen Händen einfordern kannst und somit Einsicht über dessen Meinung/Feststellung zu deinem Gesundheitszustands erlangst. :jaa:

Lieben Gruß sendet agnes
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Re: Vlt. eine dumme Frage

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 23. Feb 2016, 16:13

Hallo Agnes,

es gibt ihn nicht..den "MDK deiner KK"....

dieser besagte MDK wird sich auch nicht an einen beh. Arzt wenden und Unterlagen fordern....

das macht alles die KK, die dann eigentlich den Bericht in einem verschlossenen Umschlag zu erhalten hat und dieser verschlossene Umschlag muß dann so verschlossen auch an den MDK gehen.

deswegen frage ich ja die ganze Zeit, welche Anfrage denn an den Arzt gestellt wurde..

ist es die schlichte Arztanfrage...so muß oder kann der Doc dort einfach eintragen, dass die Erwerbsfähigkeit gemindert ist..und die KK wird dann ein MDK - Gutachten veranlassen. Erst aufgrund dieses "Auftrages" wird der MDK tätig...und fordert erst dann ggf. den REHA-Entlassungsbericht vom Kunden oder vom beh. Arzt an..
dazu ist der MDK dann auch wiederum berechtigt.

der MDK ist Ländersache....und wird von den verschiedenen Krankenkassen finanziert...d.h. es gibt keinen speziellen MDK für die AOK, oder BKK oder Ersatzkassen...

der MDK wird von allen KK gleichermaßen genutzt..

und untersteht natürlich dem Datenschutz..

.kvmv.info/aerzte/25/40/Krankenkassenanfragen/Kein_genereller_Auskunftanspruch_der_Krankenkassen.html

.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/praxismanagement/praxisfuehrung/article/604881/aerzte-versinken-anfrageflut.html

.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Praxis/Infomaterial/Praxisbetrieb/KVB-Broschuere-Anfragen-von-Krankenkassen.pdf
LG
Vrori

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Re: Vlt. eine dumme Frage

Ungelesener Beitrag von agnes » Di 23. Feb 2016, 17:56

Liebe Vrori :smile:

Es mag alles so korrekt sein, wer wem unterstellt und wer wem zugehörig anzusehen ist.

Ob letztendlich ein hauseigener oder ein ländersachen bezogen bestellter MDK meine Akte auf dem Tisch liegen haben wird, entscheidend für mich als Patienten ist daran die Tatsache, ob und wie er über meinen Fall entscheiden darf/kann/wird/soll ... :lesen:

Für uns Patienten liegt aber vordergründig leider die Tatsache vor, dass ein (wer auch immer) bestellter MDK durch die zugehörige KK in Auftrag gesetzt werden kann, der sich mit Akte XYZ zu beschäftigen hat und ihnen damit beratend zur Seite steht.

Dieser speziellen Beratung kann die KK am Ende Folge leisten, sie muss es aber nicht!
(Ich habe das persönlich zweimal erwirken können, dass die KK zuvor zwar eine Anfrage beim MDK einholte und dieser der KK von meinem Anliegen abriet, die KK aber aufgrund meiner sachlichen Begründung und Darlegung der Notwendigkeit am Ende doch zustimmte.)

Die KK ist in dem Fall Auftraggeber und gleichzeitig auch Vermittler/Übergeber/Informierer zwischen dem Patienten und dem von Ihnen zu beauftragenden MDK, der der beauftragenden KK gegenüber wiederum eine zusammentragende, die Situation erfassende und stellungnehmende sowie beratende Funktion inne hat.

Wie ich es anmerkte:
Wenn der KK kein Abschlussbericht vorliegt, ist sie/der MDK nicht in Kenntnis über der von dort festgestellten Leistungseinschätzung.
stellt deutlich die Situation und den Stellenwert des MDK klar.
Dem MDK kann nicht ein Rehabericht in die Hände gelegt werden, wenn alleine zuvor keine Freigabe an die KK durch den Patienten auch erfolgt ist und die KK an den MDK keine Stellungnahme in Auftrag gegeben hat!

Der MDK in seiner Funktion als Berater gegenüber der KK wird sich mit dem Patienten nur beschäftigen, wenn ihm dazu durch die beauftragende KK ein Auftrag erteilt wurde, was generell passiert, wenn eine gutachterliche Stellungnahme zur Fortführung von Leistungsansprüchen oder -Gewährungen im Raum stehen.

Der MDK wird Kraft seines Amtes dann auch der Berechtigung nachkommen, sich weitreichende Unterlagen zu besorgen und ggf. durch behandelnde Ärzte des Patienten sich Einblick in die Behandlungsakte erbeten/nehmen.

Somit ist deine, @Vrori, an Hagbard gestellte Frage berechtigt, wer ist aktuell der Fragesteller an seinen Arzt.

Diese Frage hat Hagbard bereits um 11:35 Uhr dahingehend beantwortet, dass die KK ein DIN -A 4 Formblatt an seinen Arzt geschickt hat, er den Inhalt der gerichteten Fragestellung aber nicht kennt.

Ich habe weiterführend im Beitrag seine Eingangsfrage, "ob der MDK sich dem Rehabericht grundsätzlich anzuschließen hat", auch nicht dahingehend verstanden, dass der MDK bereits Einsicht in den Bericht hat und somit auch meines Erachtens aktuell noch gar nicht involviert ist, in Hagbards Akte.

Ich verstehe es so, dass Hagbards Frage über den MDK demnach als eine weiterführende allgemeine Informationsfrage im Raum stand, da sein Arzt eine Arztanfrage durch die KK vorliegen hat, die das Einschalten des MDK ggf. nach sich ziehen könnte.

Ob der MDK abschließend zum gleichen Ergebnis kommt, wie zuvor eine andere gutachterlich gleichgestellte Institution, bleibt eh deren Recherchen aus denen ihnen zugänglich gemachten Akten überlassen.

Ich erläuterte es bereits dahingehend:
Demnach wird auch der MDK sich nicht daran anlehnen können/müssen/wollen, vielmehr kann von dort weiterhin sich ein eigenes Urteil zu deinem Gesundheitszustand gebildet werden, basierend auf den ihnen zur Vorlage gelegten Befundberichte/Arztaussagen.
dass der MDK sich einem Vorgutachten anschließen kann, aber es nicht muss und der KK gegenüber letztendlich auch einen abweichenden Rat somit gutachterlich geben kann.

Der MDK wird, falls ihm über eine Akteneinsicht nicht ausreichend erscheint eine Stellungnahme abzugeben, den Patienten zur persönlichen Begutachtung auffordern.

Über das Ergebnis wird er die beauftragende KK informieren, welche wiederum dann dem Patienten das Ergebnis des Gutachtens eröffnet.

Die KK ist dem Patienten gegenüber Ansprechpartner und kann dabei auf die gutachterliche Stellungnahme verweisend Maßnahmen oder auch Sanktionen usw. in die Wege leiten.

Selbstredend ist es ratsam, nicht dem KK-Mitarbeiter persönliche Krankenbefunde offen auszuhändigen.
Diese sind, nach Aufforderung, in einem verschlossenen und an den MDK adressierten Umschlag einzureichen.

Umgangssprachlich, so sehe ich es zumindest als einfacher und verständlicher an, ist es darüber hier verallgemeinert zu reden, dass "der MDK der/deiner KK eingeschaltet wird" und beratend der KK zur Verfügung steht.

Mir liegen mehrere gutachterliche Stellungnahmen durch den MDK (meiner) KK vor und es ist/war immer der gleiche Herr Dr. ... der meine Akte zu bearbeiten hatte und meiner KK beratend zur Seite stand, egal ob es damals um die Stellungnahme meiner Erwerbsfähigkeit oder um ein von mir eingefordertes Hilfs- oder Heilmittel ging. :jaa:

Auch wenn zunächst in der Zuständigkeit immer andere Sachbearbeiter und/oder Gebietsleiter als Ansprechpartner an einer Fragestellung oder zu einer Bewilligung arbeiteten, so war es jedesmal der gleiche MDK-Gutachter den man abschließend zu Rate zog, wenn keine eindeutige Klärung herbeigeführt werden konnte, oder wie bei meiner langen AU-Zeit die gutachterliche Stellungnahme, ob diese gerechtfertigt sei und ob Paragraf 51 Anwendung findet.


@Vrori, sachlich hast du selbstverständlich recht, aber dem Patienten ist es ehrlich gesagt schnurzpiepe, welcher eigenständigen Behörde ein MDK untersteht und welche oder wieviel KK ihn mit Stellungnahmen beauftragen können.

Eine ehrliche, den Patienten auch würdigende und dessen Leiden auch fachlich angemessene Einschätzung mittels Kompetenz des jeweiligen Gutachters wäre für uns Patienten vielmehr von Nutzen :jaa:

Alles andere ist uns Patienten nicht wichtig, zumal wir keine Chance haben werden, einem durch die KK angeordnetes Gutachten zu entkommen.

Meine persönliche Meinung!

Gruß agnes :Bussi:
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Re: Vlt. eine dumme Frage

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 23. Feb 2016, 18:00

Hallo hagbard, :smile:
es war eine DRV Reha
darin steht für allgemeine Arbeitsmarkt - bis unter sechs Stunden
für letzte Tätigkeit - unter drei Stunden
prognose - wird sich verschlechtern
Einen Antrag auf EM-Rente hast du bereits gestellt, seit wann läuft der und welche Bearbeitungs-Meldungen hast du dazu bisher von der DRV erhalten ???

In der Regel wird dieser EM-Renten-Antrag (bei der DRV) "auf Eis gelegt" wenn man sich aus einer med. Reha (auch wenn die von der KK gefordert wurde) noch einen "Ausweg" erhoffen könnte ... sonst hätte die DRV den Reha-Antrag bereits als "sinnlos" abgelehnt ... (weil deine Erwerbsfähigkeit nicht mehr zu Bessern ist dadurch = Umdeutung des Reha-Antrages in EM-Rente = FREU für die KK :jaa: :applaus: ).

Die DRV hat aber diese Reha nun noch bewilligt und durchführen lassen (man hat dich also trotz MDK / KK-Annahme) dort noch nicht "aufgegeben", ob der Reha-Bericht die gewünschte / erwartete Wirkung auf deinen EM-Renten-Antrag haben ist wird ist noch abzuwarten, wenn der Bericht erst wenige Tage bei der DRV (und bei dir) vorliegt.

Die haben es damit nicht EILIG bei der DRV, es kann durchaus noch einige Wochen dauern ...

Die Interessen von KK und DRV "kollidieren" natürlich was das Reha-Ergebnis betrifft, die KK hätte gerne eine "Wundergenesung" ( = Krankengeld muss nicht mehr gezahlt werden nach der Reha) ODER wenigstens die relativ sichere Aussicht auf eine "Umdeutung der Reha" und eine baldige Berentung ( = Krankengeld wird zumindest teilweise erstattet bei eine Bewilligung von EM-Rente) ... nun hat sie aber (bisher) keinen Zugriff auf die Informationen dazu im Reha-Bericht, um sich daraus schon mal selber das (hoffentlich) erwünschte "Ergebnis"(den sind wir bald in die Rente los) herauslesen zu können.

Woher kann KK (denn den MDK interessiert das nicht wirklich :teufel: ) nun diese wichtigen Informationen bekommen (denn die will zunächst ja gar nicht der MDK sondern die KK-SB verlangen Auskünfte von deinem Arzt), wenn du den Bericht nicht an die KK hast "ausliefern lassen" von der Reha-Klinik ... :confused: :confused: :confused:
Nein der KK hatte ich explizit keine Freigabe des Abschlussberichtes gegeben nur für meinen HA
Dein Arzt darf den übrigens auch nur mit deinem Einverständnis an die KK geben, Auskünfte kann und darf er ansonsten nur im erlaubten Rahmen (siehe @Vroris Erklärungen) zu seinen EIGENEN Feststellungen geben und NICHT ohne dein Einverständnis aus "Fremdberichten" entnehmen, zu denen auch der Reha-Bericht gehört.

Zudem hat auch dein Arzt keinen Einfluss darauf, wie die DRV nun dieses Reha-Ergebnis tatsächlich werten und umsetzen wird, er könnte dazu also auch nur Vermutungen anstellen, denn die weiteren Entscheidungen dazu sind für dich / für die KK ausschließlich von der DRV abhängig und das kann noch dauern ... wenn du in ca. 4 Wochen noch keine Informationen von der DRV dazu bekommen hast, solltest du dort mal eine "Sachstand-Anfrage" zum Stand deines EM-Renten-Antrages nachweislich /schriftlich hinschicken.

Viel früher ist kaum mit einer Reaktion der DRV auf den Reha-Bericht zu rechnen, der geht (vermutlich) auch erst zu deren Med. Dienst, denn die DRV-SB sind auch bei der DRV keine Ärzte und die DRV muss sich auch nicht der Reha-Klinik komplett anschließen wollen, kann durchaus auch noch ergänzende Begutachtungen vornehmen lassen ... da ist noch alles offen, ob es wirklich eine EM-Rente geben wird oder nicht.
was die KK genau wissen will weiß ich nicht - das ist ein DinA4 Formblatt mehr nicht
Die Reha hat am 15.01 geendet - der Bericht kam letzte Woche
Vermutlich genau das was ich dir gerade beschrieben habe, am Liebsten würden die gerne selber in deinem Reha-Bericht nach deiner gesundheitlichen "Zukunft" forschen, aber wenn überhaupt könnte man das nur für eine "Begutachtung" beim MDK einfordern und dann genügt es wenn du das selber dem MDK zukommen lässt, also versucht man irgendwie deinen Arzt "auszuhorchen" und da sollte der wirklich darauf achten, dass er seine Befugnisse (den KK-SB gegenüber) nicht überschreitet.

Denn letztlich "lesen" die dann auch nur aus der "Glaskugel" was sie als KK-SB gerne lesen möchten, aktuell steht wohl fest, dass deine AU berechtigt ist und weiter Krankengeld gezahlt werden muss, eine Überprüfung wäre beim MDK zu beauftragen und dann entscheidest du immer noch selbst welche Unterlagen du dafür (DIREKT BEIM MDK) zur Verfügung stellen willst ...

Der MDK prüft nur ob du aktuell Arbeits-FÄHIG oder Arbeits-UNFÄHIG bist nach den Richtlinien der KK ( SGB V), wie mal zu deiner EM-Rente entschieden wird kann der aus dem Reha-Bericht auch nicht beurteilen (wollen) das ist auch gar nicht seine Aufgabe und zunächst mal gibt es einen Klinikbericht aber KEINE definitive Feststellung der DRV, dass du wirklich als Erwerbsgemindert anzusehen bist und seit wann genau.
Ich finde es nur seltsam das die KK schon das vierte Mal einen Bericht vom HA will - voriges Jahr genau fünf Wochen nach dem Krankenhausaufenthalt und jetzt genau fünf Wochen nach Reha fordern die was an - als ob das automatisch geht...
Man erhofft sich aus JEDEM Klinik- / Reha-Bericht Prognosen zu lesen, die darauf hoffen lassen bald kein Krankengeld mehr zahlen zu müssen, in die Reha hat man dich schließlich hauptsächlich aus diesem einzigen Grund geschickt, bei dir selbst hat man inzwischen wohl aufgegeben an den Reha-Bericht zu kommen und nun versucht man es mit ständigen Anfragen an deinen Arzt ... :Heiss:

Er wäre nicht der Erste Arzt, der dann irgendwann "frustriert" deine AU (wunschgemäß für die KK) beendet, denn denen ist es eigentlich egal wie die KG-Zahlungen beendet werden (auch unberechtigt macht NIX) ... Hauptsache sie KÖNNEN irgendwann mal beendet werden ehe du ausgesteuert wirst ...

Es geht einfach NUR UM GELD und nicht um deine Gesundheit dabei, beschleunigen kannst du selbst die Entscheidungen bei der DRV dazu auch nur wenn du dort bald ein wenig "nerviger" Auskünfte zur Bearbeitung deines Rentenantrages einforderst, denn NUR dort werden die nächsten wichtigen Entscheidungen (als Ergebnis der Reha) fallen müssen, damit die sich ALLE wieder beruhigen werden ...

Bis dahin wird auch deine KK damit leben müssen weiter Krankengeld zu zahlen (nur diese Notwendigkeit der weiteren AU hätte der MDK bei Anfrage der KK dort zu klären), daran würde auch die aktuelle Kenntnis deines Reha-Berichtes überhaupt NICHTS ändern können, ob du aktuell noch akut AU bist oder nicht ergibt sich daraus nicht wirksam (entsprechend SGB V) für deinen Anspruch an die KK ... :Verwirrt: :Hilfe:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Vlt. eine dumme Frage

Ungelesener Beitrag von hagbard » Mi 24. Feb 2016, 07:30

Hallo
@doppeloma
warum muss oder sollte die KG Zahlung beendet werden bevor man ausgesteuert wird?
das verstehe ich nicht
desweiteren hat doch ein Reha Entlassbericht den Character eines Sozialmedizinischen Gutachtens....
wieso sollte der MDK daran sich nicht gebunden fühlen....
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Re: Vlt. eine dumme Frage

Ungelesener Beitrag von Fee59 » Mi 24. Feb 2016, 09:10

Hallo,
hagbard hat geschrieben: warum muss oder sollte die KG Zahlung beendet werden bevor man ausgesteuert wird?
Die KK hat keine Lust zu zahlen.
Deshalb wird sie alles probieren, um eine Zahlung beenden zu können.

Ich erfuhr in der Vergangenheit auch schon öfters solche "Wunderheilungen" - angenommen und unterstellt von der KK, jedoch leider nicht existent.

So hieß es zum Beispiel:
"Das Arbeitsverhältnis der Pat. ist beendet.
Somit bestehen die belastenden Faktoren nicht mehr,
und die Pat. ist wieder arbeitsfähig."
(dass die belastenden Faktoren langfristige negative Auswirkungen
auf meine Gesundheit hatten, wurde ignoriert).

Nach meinem Widerspruch zahlte die KK weiter.

LG
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Re: Vlt. eine dumme Frage

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mi 24. Feb 2016, 09:55

Hallo,

noch eins zu Agnes Ausführungen:

auch wenn Hagbard den Inhalt des "Din-a-4" Bogens der KK nicht kennt...sollte er so viel Vertrauen zu seinem Arzt haben und einfach mal fragen..

deswegen meine Fragerei...was hat die KK für einen Fragebogen an den ARzt schickt und ggf. um unerlaubte eigene Fragen ergänzt?
LG
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Noch eine vlt. dumme Frage da ich irgendwie +berfordert bin

Ungelesener Beitrag von hagbard » Mi 24. Feb 2016, 12:23

heute kam ein Brief von einem Psychiater das ich am Montag zu einem Termin erscheinen soll zwecks Begutachtung für die DRV
Ich bin gerade erst vor 5 Wochen aus der Reha Entlassen worden (Psychosomatik) - in dem Entlassungsbericht steht doch alles schließlich wurde ich da 5 Wochen lang täglich 'beobachtet' und begutachtet....
Ich verstehe nicht was das jetzt wieder soll?
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