Folgeerkrankung Psyche oder eigenständiges Krankheitsbild

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Evkuda
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Folgeerkrankung Psyche oder eigenständiges Krankheitsbild

Ungelesener Beitrag von Evkuda » Mi 3. Feb 2016, 19:44

Hallo ihr lieben Mitstreiter,

ich lese ja hier eifrig mit, aber mir ist noch nicht ganz klar, ob es rentenrechtlich eine Unterscheidung gibt, ob eine psychische Erkrankung die Folge der körperlichen Vorerkrankungen ist, oder aber ein eigenständiges zusätzliches Krankheitsbild darstellt?

Vielen Dank für eure Antworten im Voraus.

Liebe Grüße
Evkuda

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Achtsamkeitsuebung
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Re: Folgeerkrankung Psyche oder eigenständiges Krankheitsbil

Ungelesener Beitrag von Achtsamkeitsuebung » Mi 3. Feb 2016, 23:17

Hallo liebe Evkuda,

weiß zwar nicht worauf die Frage hinaus läuft :Gruebeln: schreibe dennoch:

In meinem Fall hat die psychische Erkrankung zur vollen (befristeten) EMR gereicht. Meine körperliche 'Beeinträchtigung' habe ich nicht einmal als Grund im Antrag angegeben, da sie sich weg operieren ließe (was aber nicht automatisch eine psychische Reaktion -gleich in welche Richtung- zur Folge haben muß).
Heilsame Grüsse
Achtsamkeitsuebung

"Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Dieter Hildebrandt 1927-2013)
Wann wird gewahr werden, wozu ich den Autounfall überlebt habe

Evkuda
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Re: Folgeerkrankung Psyche oder eigenständiges Krankheitsbil

Ungelesener Beitrag von Evkuda » Do 4. Feb 2016, 09:43

Hallo Achtsamkeitsübung,

ich habe nur mal angefragt, weil ich schon bei verschiedenen Mitstreitern gelesen habe, dass es doch bei Gutachtern und gegenüber der DRV extra erwähnt wurde, dass es sich bei Depressionen etc. um Folgeerscheinungen durch Schmerz, Krankheit etc. handelt. Das hat mich irritiert.

Natürlich ist es nur gerecht, dass die Erkrankungen eine richtige Einordnung bei den Gutachten und in Anerkennung durch die DRV haben.

Habe mir jetzt nur überlegt, ob es auch bei der Genehmigung der Rente eine Rolle spielt.

Bei mir ist es nicht zuzuordnen. Habe aufgrund von Kindheitstrauma und schwerem Verkehrsunfall und dadurch entstandene Sehbehinderung mit Mobbing am Arbeitsplatz (vor 30 Jahren) eine chronische Depression, die sich aber durch die aktuellen körperlichen Erkrankungen und weitere Einschränkungen in der Lebensqualität, sowie das ganze Prozedere mit der DRV weiter verschlimmert.

Liebe Grüße
Evkuda

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Re: Folgeerkrankung Psyche oder eigenständiges Krankheitsbil

Ungelesener Beitrag von royan » Do 4. Feb 2016, 12:31

Evkuda hat geschrieben: Bei mir ist es nicht zuzuordnen. Habe aufgrund von Kindheitstrauma und schwerem Verkehrsunfall und dadurch entstandene Sehbehinderung mit Mobbing am Arbeitsplatz (vor 30 Jahren) eine chronische Depression, die sich aber durch die aktuellen körperlichen Erkrankungen und weitere Einschränkungen in der Lebensqualität, sowie das ganze Prozedere mit der DRV weiter verschlimmert.
Dann ist das genau das, was Du in Deinem Verfahren so angeben musst. Es ist gut, dass Dein Arzt eine chronische Depression festgestellt hat und das auch so dem SG gegenüber attestiert hat.

In vielen Fällen ist es so, dass eine Depression erst nach körperlichen Beschwerden auftritt oder nach jahrelangen Schmerzerfahrungen. Es gibt aber auch die Fälle, bei denen sich eine schon vorhandene depressive Grunderkrankung im Laufe der Zeit auch durch das Hinzutreten weiterer Erkrankungen immer weiter verschlimmert. Beides wird nun mal unterschiedlich bewertet, es könnte ja sein, dass beim Beseitigen der körperlichen Erkrankungen durch eine OP oder durch eine Schmerztherapie, die den Umgang mit den eigenen Schmerzen verbessern könnte, auch die Depression sich verbessert. Oder die Depression ist so manifest, dass nur noch eine Stabilisierung aber keine wirklich Verbesserung erreicht werden kann. Bei Depressionen nach Mobbing am Arbeitsplatz wird oft angenommen, dass bei einer entsprechenden Therapie und dem Wechsel des Arbeitsplatzes die Störung beseitigt werden kann. Das wäre sozusagen der Idealfall und kein Grund, z.B. hier eine volle Erwerbsminderung auszusprechen.

Deswegen unterscheiden sie gern auch zwischen depressiven Episoden und chronischer Depression. Eine chronische Depression ist eben nicht so leicht zu bearbeiten wie eine leichte, mittlere oder auch schwere depressive Episode.

Alles Gute für Dein Verfahren
LG
Royan :umarm:

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Re: Folgeerkrankung Psyche oder eigenständiges Krankheitsbil

Ungelesener Beitrag von Evkuda » Do 4. Feb 2016, 15:31

Vielen Dank Royan,

genau diese Informationen haben mir noch gefehlt!!!!! :-)

Liebe Grüße
Evkuda

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Engelchen22
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Re: Folgeerkrankung Psyche oder eigenständiges Krankheitsbil

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » Do 4. Feb 2016, 15:39

Hallo Evkuda,
Evkuda hat geschrieben:
Natürlich ist es nur gerecht, dass die Erkrankungen eine richtige Einordnung bei den Gutachten und in Anerkennung durch die DRV haben.
Habe mir jetzt nur überlegt, ob es auch bei der Genehmigung der Rente eine Rolle spielt.
Evkuda hat geschrieben: Bei mir ist es nicht zuzuordnen. Habe aufgrund von Kindheitstrauma und schwerem Verkehrsunfall und dadurch entstandene Sehbehinderung mit Mobbing am Arbeitsplatz (vor 30 Jahren) eine chronische Depression, die sich aber durch die aktuellen körperlichen Erkrankungen und weitere Einschränkungen in der Lebensqualität, sowie das ganze Prozedere mit der DRV weiter verschlimmert.
Wenn die DRV " korrekt arbeitet " dann zieht sie alle Deine Einschränkungen die ja dazu führen, dass Du erwerbsunfähig bist bei ihrer Entscheidung zusammen.
Deine chron. Depression ist ja Ärztl. Diagnostiziert und ist sicher der DRV in Deinen Unterlagen bekannt....

Das sich die Depriss verschlimmern, durch weiter hinzukommende Erkrankungen und die daraus result. chron. Diagnosen ist klar. Auch durch das DRV-Prozedere. :teufel:
Natürlich kann die DRV im hoffentlich nicht auftretenden Fall zb einen Aufenthalt in einer Psycho-Fachklinik oder Amb TK oder eben Amb Psychotherapie fordern.
Es wenn diese Massnamen ALLE ausgeschöpft wären - könnte !! es mgl sein, dass die DRV die EMR bewilligt.

Nicht zu vergessen die Substitution von Psychopharmaka um dann als " Austherapiert " zu gelten. :Heiss:

Ebenso einen Aufenthalt in einer Schmerzklinik - auch diese könnte ! zur Schmerzreduzierung, zur Einsicht, dass man eben doch Arbeitsfähig ist führen-
alles genannte aus DRV - SICHT !!! :glotzen:

Ich war mal in einem Forum, da herrschte und die Meinung besteht noch immer, dass zum Erreichen der EMR eine absolvierte PT und der Aufenthalt in einer Schmerzklinik nötig wäre - sonst bräucht man den Antrag auf EMR gar nicht erst stellen...

Das sich Deine chron. Depriss durch das DRV - Prodzedere chronifiziert bzw verschlimmert haben, dass kann ich GUT nachvollziehen. :jaa:
Das kannst Du auch dem DRV - GA mitteilen, jedoch würde ich da erstmal " abwägen " wie Dir dieser so gesinnt ist.....

Ob die Psychischen-Erkankungen nun Folgeerkrankungen herauskristalliesieren - oder ob die DRV dies als separate Erkrankung einstuft - hat sicher nicht die grosse Bedeutung...

Deine ganzen gesundheitlichen Einschränkungen wie dieser schwere Verkehrsunfall, das Kindheitstrauma hat sicher alles Bestand und muss Berücksichtigung finden. :jaa:
Die Mobbing-Attacken liegen ja schon lange Zeit zurück, ob diese Beachtung finden wird sich zeigen. :Gruebeln:


Ich weiss bis heute nicht, aufgrund welcher meiner zahlreichen Diagnosen die DRV letztendlich bewegt hat - mir die befristete EMR nach mehr als 3 Jahen " Wartezeit "
zu bewilligen. :teufel: Ist mir letztendlich auch egal. :jaa: Einer meiner beh. Ärzte der mich im EMR Verfahren begleitet hat, meinte " die DRV habe wohl meine EMR-Bewilligung nun per Würfel entschieden".

Ganz viel Glück und Erfolg :ic_up: :ic_up:

wünscht Dir mit lieben Grüssen
Engelchen 22
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