Nahtlosigkeitsregelung

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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Sternchen59
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Nahtlosigkeitsregelung

Ungelesener Beitrag von Sternchen59 » Do 28. Jan 2016, 11:00

Hallo liebe Forumsmitglieder,

habe heute Post von der DRV bekommen, in der AG Angaben zum Beschäftigungsverhältnis machen muß. Soweit sogut :Gruebeln:
Wie ich hier bei Euch lesen konnte, sieht es nach einer Teilrente aus (evtl.). Meine Frage wäre, wenn es so wäre, dann habe ich keinen Anspruch mehr auf Nahtlosigkeit? :Ohnmacht: :confused: :confused:
Müßte ich einen Widerspruch einlegen um in die Nahtlosigkeitsregelung zu kommen? Könnte oder müßte ich mich normal arbeitssuchend melden :confused: :confused:
Bye, bye und einen schönen Tag wünscht

Sternchen59

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herculespilot
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Re: Nahtlosigkeitsregelung

Ungelesener Beitrag von herculespilot » Do 28. Jan 2016, 21:33

Hallo Sternchen59,

irgendwie werde ich aus deinem geschriebenen nicht ganz schlau. Gab es da schon mal Vorinfos hier im Forum?

Anspruch auf Nahtlosigkeit hast du nur dann, wenn Du aus der Krankenkasse ausgesteuert bis und weniger als 15 Stunden in der Woche arbeiten kannst. Das letztere wird vom ärztlichen Dienst der AfA beurteilt.

Wenn Du Anspruch auf halbe Erwerbsminderungsrente hast, kannst du ja mehr wie 15 Stunden arbeiten und hast somit keinen Nahtlosigkeits-Anspruch.
Was für eine Bescheinigung war das für den Arbeitgeber?
Da gibt's mehrere.
Soll der Arbeitgeber angeben, ob das Arbeitsverhältnis trotz halber- oder voller Rente bestehen bleibt?

Mach dich nicht verrückt. Erzähl noch mal in Ruhe was genau du wissen willst.

Falls ich was verpasst habe.... Entschuldigung

lg
Thomas

Beste Grüße, Best Regards
Thomas

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Sternchen59
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Re: Nahtlosigkeitsregelung

Ungelesener Beitrag von Sternchen59 » Fr 29. Jan 2016, 15:37

Hallo Thomas,

danke für Deine Rückantwort. Also ich bin seit Mitte Oktober 2014 krank. War im Oktober 2015 für 5 Wochen auf Reha und bin AU entlassen worden mit unter 3 Std. im Beruf und für 3-unter 6 Std. mit Einschränkungen auf dem Arbeitsmarkt.
Vor Weihnachten wurde mit von der KK und der DRV aufgefordert, einen Rentenantrag zu stellen, was ich auch gemacht habe. Dann kam o.g. Schreiben mit Angaben zum Beschäftigungsverhältnis beim Antrag auf EMR. Ob ich noch meinen Arbeitsplatz habe und ob ich bei einer Bewilligung evtl. gekündigt werde und und und...
Mein Krankengeldbezug endet Mitte April. Wenn ich vorher eine Teilrente bestätigt bekäme (also vor der Aussteuerung), kann ich mich dann ab Mitte April mit meinem Restleistungsvermögen in Form der Nahtlosigkeitsregelung bei der AfA melden oder entfällt diese Möglichkeit dann. Ich werde in diesem Jahr 60 und dachte dann, dass ich evtl. per Arbeitsmarktrente über die Nahtlosigkeitsregelung die volle EMR bekommen würde.
Bye, bye und einen schönen Tag wünscht

Sternchen59

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Re: Nahtlosigkeitsregelung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 29. Jan 2016, 16:43

Hallo Sternchen59, :smile:
danke für Deine Rückantwort. Also ich bin seit Mitte Oktober 2014 krank. War im Oktober 2015 für 5 Wochen auf Reha und bin AU entlassen worden mit unter 3 Std. im Beruf und für 3-unter 6 Std. mit Einschränkungen auf dem Arbeitsmarkt.
Vor Weihnachten wurde mit von der KK und der DRV aufgefordert, einen Rentenantrag zu stellen, was ich auch gemacht habe. Dann kam o.g. Schreiben mit Angaben zum Beschäftigungsverhältnis beim Antrag auf EMR. Ob ich noch meinen Arbeitsplatz habe und ob ich bei einer Bewilligung evtl. gekündigt werde und und und...
Zumindest eine teilweise EM-Rente wird also bewilligt, sonst hätte man dich nicht gebeten einen Antrag auf EM-Rente zu stellen, man wird diese Reha in Rente "umdeuten" weil du dort bereits als Teilweise EM (für den allgemeinen Arbeitsmarkt) entlassen wurdest, die letzte Tätigkeit wird komplett als nicht mehr möglich angesehen.

Aktuell stellt man noch weitere Fragen an deinen AG, wie man mit dir verfahren würde bei Bewilligung einer Vollen oder Teilweisen EM-Rente ... hatte sich dein AG schon dazu geäußert, ob er einen "leidensgerechten" Teilzeit-Arbeitsplatz anbieten könnte und wie ist diese Äußerung ausgefallen, ich vermute mal er hat das abgelehnt, weil man ja auch keine Möglichkeiten in der Reha mehr dafür gesehen hat in den letzten Job zurück zu kehren ???

Das hat immense Bedeutung für die Feststellung der DRV zum "verschlossenen" Teilzeit-Arbeitsmarkt, wenn dein AG meint dich beschäftigen zu können mit einer bewilligten teilweisen EM-Rente, dann entfällt damit der Anspruch auf die Arbeitsmarktrente, mit der "Nahtlosigkeit" bei der AfA hat das zunächst mal gar nichts zu tun, die bezieht sich nur auf Aussteuerung aus dem Krankengeld ...

Deine aktuelle Frage deutet aber eher darauf hin, dass dein AG sich nicht in der Lage sieht dich Teilzeit "leidensgerecht" zu beschäftigen wenn man dir eine EM-Rente bewilligt ... sonst wären die aktuellen Anfragen ja eigentlich überflüssig ... :confused: :Gruebeln:

Lass das bitte schnellstens vom AG ausfüllen, umso schneller wirst du Antworten auf die weiteren Fragen bekommen können, die DRV kann durchaus eine volle EM-Rente bewilligen (also ohne Bindung an den Arbeitsmarkt), die geht sowohl befristet als auch direkt unbefristet (da du schon fast im regulären Rentenalter bist), es wäre ja nicht anzunehmen, dass du in 3 Jahren wieder arbeiten könntest ... aber diese Entscheidungen liegen eben NUR bei der DRV, das kann hier auch Niemand voraussehen.
Mein Krankengeldbezug endet Mitte April. Wenn ich vorher eine Teilrente bestätigt bekäme (also vor der Aussteuerung), kann ich mich dann ab Mitte April mit meinem Restleistungsvermögen in Form der Nahtlosigkeitsregelung bei der AfA melden oder entfällt diese Möglichkeit dann. Ich werde in diesem Jahr 60 und dachte dann, dass ich evtl. per Arbeitsmarktrente über die Nahtlosigkeitsregelung die volle EMR bekommen würde.
Wenn du vorher noch einen Bescheid zur EM-Rente bekommst (was durchaus möglich ist) dann wirst du erst wissen welche EM-Rente man dir letztlich bewilligt hat (Voll oder Teilweise) und erst dann kann man weiter überlegen und beantworten was nun passieren wird mit Krankengeld /Aussteuerung und Nahtlosigkeit bei der AfA, die "Arbeitsmarktrente" hat damit wenig zu tun, vielleicht brauchst / bekommst du die ja gar nicht mehr.

Wenn man dir direkt eine (reguläre) Volle EM-Rente bewilligen sollte, dann fallen alle anderen Ansprüche sofort weg, ein EM-Vollrentner hat keinen Anspruch mehr auf Krankengeld oder ALGI, auch diese Rente kann noch befristet sein (bis zu 3 Jahre) oder im für dich besten Falle direkt bis zur Altersrente bewilligt werden ... die Wege und Entscheidungen der DRV sind nicht nur in negativer Hinsicht manchmal "unergründlich" ... die Positiven Überraschungen kommen nur deutlich seltener vor ... :lesen: :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Nahtlosigkeitsregelung

Ungelesener Beitrag von Sternchen59 » Sa 30. Jan 2016, 13:16

Danke liebe Doppeloma, Deine Ausführungen sind wie immer sehr ausführlich und hilfreich.
Am Montag werde ich dann mit den Formularen zu meinem AG gehen und dann heisst es warten und evtl.. hoffen :jaa:

Ich wünsche ein schönes WE :ic_up: :umarm:
Bye, bye und einen schönen Tag wünscht

Sternchen59

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Re: Nahtlosigkeitsregelung

Ungelesener Beitrag von herculespilot » Mo 1. Feb 2016, 01:02

Also doppeloma, du bist ein echte Institution.

Ich habe zwar auch schon viel erlebt, aber du musst schon ne ganze Menge hinter dir haben.
Bist auf jeden Fall eine grosse Bereicherung für das Forum und alle Hilfe suchenden.

Danke mal ganz pauschal.

Beste Grüße, Best Regards
Thomas

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Re: Nahtlosigkeitsregelung

Ungelesener Beitrag von herculespilot » Mo 1. Feb 2016, 01:11

Grundsätzlich ist es wohl so geregelt, dass bei Bewilligung einer Rente das Arbeitsamt fein raus ist mit Zahlungsverpflichtungen.
Nahtlosigkeit liegt hier ja auch nicht mehr vor, da für den normalen Arbeitsmarkt 6 Stunden begutachtet wurden.

Wen Dein AG aber keinen leidensgerechtern Arbeitsplatz anbieten kann und die Wahrscheinlichkeit woanders unter zu kommen gegen Null geht, bewilligt die DRV durchaus auch volle EM-Rente.

Nur Paragraph 145 SGBIII greift hier nicht mehr, wenn ich nicht täusche.

Wie Doppeloma schon schrieb, schnellstens den Arbeitgeberbogen ausfüllen lassen und zurückschicken.

Halt dir die Daumen

Beste Grüße, Best Regards
Thomas

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