Hallo zerbrechlich,
ich bin ja nun auch Rentnerin. und so wie ich das verstanden habe, muss ich eine Steuererklärung abgeben.
das ist aber auch schon das einzige, was ich verstanden habe.
das ist korrekt, denn seit 2005 werden auch Renten (zumindest vorerst teilweise) wieder besteuert und um das zu prüfen (ob man Steuern zahlen müsste) ist man verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben, mindestens die ersten 2 Jahre, dann kann man wohl "befreit" werden vom Finanzamt, wenn man sonst keine Steuerpflichtigen Einnahmen weiter hat (zumindest für einige Jahre).
hatte erst ab Juni 2015 die Rentenbewilligung, nun nach Widerspruch ab Januar 2014 EM-Rente.
wie muss ich das nun mit der Steuererklärung machen? bin da leider völlig unwissend. ich geh mal davon aus, das ich nicht nur für 2015 eine machen muss.
Vielleicht einfach mal beim zuständigen Finanzamt nachfragen, denn meines Wissens wird der (theoretische) Beginn einer rückwirkend bewilligten Rente dann in den Formularen eingetragen, die Steuererklärung braucht man erst für das Jahr machen wo man den Bescheid auch schriftlich bekommen hat von der DRV ... jedenfalls wenn man vorher nicht aus anderen Gründen dazu verpflichtet war ((Steuerklassen / Lohnersatzleistungen bezogen usw.) dann genügt der Eintrag dazu in der Steuererklärung für 2015.
Das ist wichtig für die Eingruppierung in deinen Steuerfreien Bereich, der dann (in der Regel) lebenslang (für alle späteren Renten) gültig bleibt, der ist aus 2014 noch günstiger für dich als bei Rentenbeginn 2015, ob deine Rente überhaupt je steuerpflichtig wird ist damit noch nicht entschieden, es gibt ja auch jährlich die Anpassungen, da kann sich das später durchaus mal ändern.
Ob ich mit den Formularen so direkt vom FA zurecht kommen würde weiß ich nicht, ich hole mir immer ein günstiges Steuerprogramm für den PC (gibt es aktuell noch bei "Al***di" für 4,99), da wird auch alles gut erklärt was man warum und wo eintragen sollte oder muss ...
Was dir
@fee schon so alles aufgezählt kann wichtig sein, wenn du wirklich Steuern zahlen müsstest auf deine Rente (das wird bei dem Programm z.B. sofort ausgerechnet, beim FA erfährst du das erst hinterher im Steuerbescheid), Schwerbehinderung oder auch GdB darunter sollte angegeben werden, wegen dem Behinderten-Pauschbetrag der die Steuerschuld mindert (wenn man Steuern zahlen muss).
Zudem hinterlegen die das dann schon beim FA und du brauchst nur noch Änderungen in den nächsten Erklärungen angeben ...
Nachtrag: wegen der KK, die Steuererklärung muss ich dann auch der KK vorlegen, oder? also den Finanzamtbescheid über meine Steuererklärung.
Nein, wozu sollten die das benötigen, in der Regel kennen die doch deine Rentenhöhe und das sollte ausreichen für die Beitragsberechnungen, das machen die doch alles direkt mit der DRV ab, jedenfalls wenn man gesetzlich versichert ist, unseren Steuerbescheid wollte die KK noch nie haben ...
Wenn du noch Regelmäßig weitere Einnahmen hast die für die KK (und deine Beiträge) wichtig sind, dann kann das natürlich anders sein, aber die melden sich schon wenn sie da was von dir wollen ...
Evtl. kannst Du auch mal bei einem Lohnsteuerhilfeverein fragen,
ob die auch für Rentner die Steuererklärungen machen.
Bei denen ist das preisgünstiger als bei einem Steuerberater.
Da kann ich mich nur anschließen, wenn du das noch nie selbst gemacht hast ist es wahrscheinlich besser so und die Kosten richten sich nach dem Einkommen und sind "human", ganz sicher humaner als ein Steuerberater, denn solche Kosten kann man leider auch nicht mehr "absetzen" als Privatmensch ... für Rentner machen die das auch, manche sogar schon für "Klein-Unternehmer" (nebenberufliche Tätigkeiten), ist eine sehr gute Empfehlung.
Zudem beantwortet man dir da alle Fragen die du so mal zu den (privaten) Steuersachen haben könntest für diesen einmaligen Beitrag ... waren wir früher auch mal drin in so einem Lohnsteuer-Hilfe-Verein, inzwischen mache ich das alleine ... habe mir die neue CD gerade besorgt aber noch ist Zeit bis Ende Mai (erster Abgabetermin).
Liebe Grüße von der Doppeloma
