Steuererklärung

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: Steuererklärung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 29. Mär 2016, 18:14

Hallo zerbrechlich, :smile:
diese Bescheinigung werde ich dann von der DRV anfordern. von der KK kam neulich ein Schreiben, das sie die KV-Beiträge übermittelt hatten, an die zentrala Zulagenstelle für Altersvermögen. also als alt bezeichne ich mich nicht, bin nur krank und deshalb schon Rentnerin. diese Stelle verarbeitet diese Daten und leitet sie an die zuständigen Finanzämter weiter.
Wir haben bisher immer zu spät daran gedacht und haben das dann selber ausgerechnet, klar muss man beachten, dass die Beträge sich spätestens im Juli ändern aber in der Änderungsmitteilung stehen ja die letzten Beträge (Brutto-Rente / Versicherungsbeiträge) auch noch mit drin. ist also nicht ganz so schlimm wenn man das selbst ausrechnen muss.

Lasse ich immer den Dopa machen, der ist besser im Rechnen als ich und bisher gab es dazu noch keine Rückfragen vom Finanzamt, ich schicke das nicht elektronisch, geht direkt ganz altmodisch mit der Post (per Einschreiben), denn man muss je trotzdem meist noch was per Post hin schicken, dann kann ich auch gleich alles per Post erledigen.

Erstattungen sind ja nicht zu erwarten aktuell, also ist uns auch egal wie lange das dauern wird (elektronisch wird angeblich bevorzugt bearbeitet), ich reiche also auch nichts weiter mit ein, was uns "Steuern" sparen könnte, wer keine Steuern zahlt (gezahlt hat) im abgelaufenen Steuerjahr, der kann auch nichts "absetzen" ...
also eine Steuersoftware besorgen. reicht da eine, oder muss ich jährlich (falls ich Steuern zahlen muss) eine kaufen? Aldi wird die seine aber derzeit nicht im Angebot haben. aber ich werde denn mal googeln, was es da noch gibt an alternativen.
Da sich die Steuergesetze alle Nase lang ändern gibt es für jedes Steuerjahr einen neue CD, immer so zum Ende des Jahres, wir haben auch noch die vom letzten Jahr, wer Bedarf hat kann sich gerne melden, die von A*** kann man auch problemlos kopieren (hat also keinen Kopierschutz den man dafür "umgehen" müsste), nach der Installation wird man auch gebeten zunächst eine Aktualisierung durchlaufen zu lassen.

Die Programme waren anfangs von "Lexware" und sind jetzt von "Buhl", da bezahlt man für die "Originale" richtig Kohle ... die älteren habe ich vor dem Umzug endlich entsorgt, eventuell liegt die von 2013 noch irgendwo, die habe ich ja schon auf Rügen gemacht, hatten wir extra noch vor Weihnachten am alten Wohnort gekauft.

Man muss die Hintergründe wirklich nicht alle wissen oder gar verstehen können, das macht alles das Programm alleine, wenn man die Eintragungen komplett hat und wenn was irgendwo fehlt "wird gemeckert", dass man das noch mal überprüfen soll, die Ausdrucke sind auf ganz normalem Kopier-Papier möglich aber auch direkt in die Formulare, ich nehme immer normales Papier.

Wenn man immer dieses Programm benutzt übernimmt es ab dem 2. Jahr bereits alle eingetragenen persönlichen Daten, spart also schon Tipparbeit, man sollte aber kontrollieren, ob noch alles korrekt ist, sonst steht vielleicht nach einem Umzug nicht die aktuelle Adresse drin, das zuständige Finanzamt (mit kompletter Anschrift) wird automatisch gefunden und in die Formulare mit eingedruckt.
mal eine Frage, weil da oben steht, Müllgebühren etc. als haushaltsnahe Ausgaben absetzen. ich musste im Herbst 2015 ja meine Heizung austauschen, könnte ich den Betrag da auch als steuermindernd einsetzen? war ja eine mehr als notwendige Investion.
und die Grundsteuer? sonstige Möglichkeiten als Eigentümer steuermindernde Ausgaben anzugeben?
Für die Nutzung von Steuerminderungen ist zunächst mal Bedingung, dass man überhaupt Steuern gezahlt hatte ODER mit einer Steuernachzahlung zu rechnen wäre.
Sonst kann man sich das sparen solche Sachen überhaupt beizufügen, in unserer Betriebskosten-Abrechnung liegt auch ein separates Schreiben dafür bei, weil das jetzt sogar für Mieter möglich ist, bestimmte haushaltsnahe Dienstleistungen "abzusetzen", das lohnt sich aber für uns nicht, das mit einzureichen, wir haben ja nicht mal was vom Behinderten-Pauschbetrag, weil wir auf unsere Renten keine Steuern zahlen müssen und dazu keine weiteren Steuerpflichtigen Einnahmen erzielen.

Es wird also wieder eine "Null-Nummer" werden aber der Amtsschimmel will nun mal "bedient" sein, man kann sich wohl befreien lassen, wenn vorerst keine Steuern zu erwarten sind bei Rente-PUR aber die ersten 2 Jahre MUSS man bei einer Rente eine machen, da wird auch der dauerhafte Steuerfreibetrag festgelegt, der vom persönlichen Renten-Eintritts-Jahr und dem persönlichen Rentenbetrag abhängig ist.

Die Grundsteuer ist KEINE Einkommenssteuer, die wird nicht steuermindernd berücksichtigt, es geht nur um Steuern, die auf Einkommen zu zahlen wären (also Rente/ Arbeitseinkommen usw.), die Kfz-Steuer müssen wir ja auch bezahlen und die zählt da nicht mit für Erstattungen oder Absetzungen.

Wenn du Steuern auf Einkünfte zahlen musst (oder 2014 schon gezahlt hast) kann es Sinn machen deine Investition für die Heizung da einzubringen aber wenn du KEINE steuerpflichtigen Einkünfte hattest, dann hast du da auch NIX von, es ist ja nichts da (an Steuerpflicht) um davon was "absetzen" zu können.

Das gilt für alle anderen "Steuer-Spar-Möglichkeiten" genau so, wir reichen also auch keine "Vorsorge-Verträge" mit ein (Kfz.- Versicherung/ Hausrat- und Haftpflicht-Versicherung z.B.), das mache ich nur wenn es zur Steuersenkung nützlich sein könnte, dazu bekommst du nach kompletter Bearbeitung auch eine Berechnung vom Programm, ob du überhaupt Steuern zahlen musst und wie viel und was dir da (vielleicht) noch raus helfen könnte, an besonderen Angaben in der Steuererklärung.

Auch eine Steuererstattung (sofern Steuern gezahlt wurden) wird natürlich ausgewiesen und bei uns hat das auch immer mit dem verbindlichen Steuerbescheid später überein gestimmt, das war aber zuletzt für das Jahr 2013 wo mein Arbeitsverhältnis wegen der EM-Rente "auf Dauer" aufgelöst wurde und mein AG gleich ordentlich Steuern für die letzten Zahlungen an das Finanzamt überwiesen hatte.

Unsere aktuelle Steuererklärung wird auch NIX für uns bringen (können), damit habe ich mich aber im Moment noch nicht beschäftigt, ist ja noch Zeit bis Ende Mai aber ich denke mal das werde ich bald erledigen, wir hatten ja 2015 auch nur unsere Renten ... da brauche ich nur die Beträge zu aktualisieren und dann ist das eigentlich schon fast erledigt und kann ausgedruckt /unterschrieben und eingetütet werden.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

zerbrechlich
Beiträge: 113
Registriert: Mo 15. Apr 2013, 18:49
Hat sich bedankt: 16 Mal
Danksagung erhalten: 65 Mal

Re: Steuererklärung

Ungelesener Beitrag von zerbrechlich » Mi 8. Jun 2016, 14:16

Hallo zusammen,

bisher habe ich noch keine Aufforderung wegen Steuererklärung vom Finanzamt bekommen.
obwohl die eine SB meinte, sie reicht es an die zuständigen SB weiter und ich hör dann von denen.
ist ja nun doch schon eine Zeit her.

noch eine Frage: 2015 habe ich Kosten wegen einer Sehhilfe gehabt. das kann ich doch absetzen, oder?
Schöne Grüße

zerbrechlich

royan
Beiträge: 538
Registriert: Fr 24. Jun 2011, 14:34
Hat sich bedankt: 190 Mal
Danksagung erhalten: 401 Mal

Re: Steuererklärung

Ungelesener Beitrag von royan » Mi 8. Jun 2016, 15:08

Nicht nur die Kosten für die Sehhilfe kannst Du als außergewöhnliche Belastungen geltend machen (handelt es sich um eine Bildschirmarbeitsplatzbrille, dann gehört sie sogar zu den Werbungskosten).

Auch Fahrtkosten zum Arzt, Rezeptgebühren oder Behandlungskosten (z.B. von IGEL-Leistungen) können als außergewöhnliche Belastungen eingetragen werden.

LG
Royan :umarm:

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: Steuererklärung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 9. Jun 2016, 01:16

Hallo zerbrechlich, :smile:
bisher habe ich noch keine Aufforderung wegen Steuererklärung vom Finanzamt bekommen.
obwohl die eine SB meinte, sie reicht es an die zuständigen SB weiter und ich hör dann von denen.
ist ja nun doch schon eine Zeit her.
Da würde ich mich lieber nicht drauf verlassen, in der Regel wird man nicht dazu aufgefordert, das soll der Bürger alles von alleine wissen, unsere Steuererklärung ist inzwischen fertig und per Einschreiben Ende Mai abgeschickt worden, nun ist mir egal wie lange das dauert, mein Programm hat wieder prima gearbeitet und an einem Tag war alles erledigt. :ic_up:
noch eine Frage: 2015 habe ich Kosten wegen einer Sehhilfe gehabt. das kann ich doch absetzen, oder?
Wie oben schon beschrieben, kannst du nur was "absetzen" wenn du 2015 auch Steuern für irgendwelche Einkommen gezahlt hast, ansonsten ist nichts da zum Absetzen.

Zudem wird vom Jahreseinkommen erst eine (steuerrechtliche) "Belastungsgrenze" dafür berechnet und die liegt höher als das was bei der KK zählt, da geht nämlich das gesamte Einkommen (Ehepartner oder sonstige Extra-Einkünfte) auch mit rein, erst wenn deine Gesundheitsausgaben da drüber liegen, wird das überhaupt berücksichtigt.

Reiche es mit ein, du wirst ja dann im Steuerbescheid nachlesen können, ob es was gebracht hat oder nicht ... dazu steht auch noch ein Gerichtsverfahren (ich glaube am BGH) aus, wo genau diese "Steuer-Belastungsgrenze" bemängelt wird, deswegen sind die Bescheide seit Jahren in diesen Punkten "vorläufig", ich glaube aber nicht, dass wir eine Entscheidung (positiv für den Steuerzahler :Gruebeln: ) dazu noch erleben werden.

Dann müss(t)en sehr viele Steuerbescheide (für sehr viele Jahre rückwirkend) darauf überprüft und zu viel einbehaltene Steuern noch nachträglich erstattet werden ... von meiner Zahnarztrechnung (aus 2013) habe ich dann auch noch gute 3000 Euro zu erwarten :grinser: :lachen: ..., es wird nämlich keineswegs Alles was man für die Gesundheit investieren musste auch berücksichtigt und wirklich komplett "abgesetzt" ... :Verwirrt: :Hilfe:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Benutzeravatar
herculespilot
Beiträge: 144
Registriert: Mi 6. Mai 2015, 14:27
Danksagung erhalten: 51 Mal

Re: Steuererklärung

Ungelesener Beitrag von herculespilot » Do 9. Jun 2016, 11:28

Hallo zusammen,

ich hatte dieses Jahr das erste mal einen komplett geänderten Bescheid, im Vergleich zur angegebenen Erklärung.
Ich mach das jedes Jahr mit Wiso Steuer. Hab da ein Abo seit Menschengedenken.

Da meine Frau voll arbeitet, können wir ja zusammen veranlagen. Also alle Ausgaben und Einnahmen zusammen fassen.

Da meine Frau ja Steuer gezahlt hatte, sollten sich auch meine Ausgaben und Freibeträge auswirken.

Aber beim Erstellen der Erklärung kam schon die erste Frage. Meine Rente wurde ab 1.1.15 gewilligt. 2015 hatte ich aber Alg1 bezogen. Die Nachzahlung floss komplett zur AfA.

Natürlich habe ich auch die Wege zum Arzt angegeben, da die als besondere Belastungen ja hoffentlich mal anerkannt werde. Da streitet sich unsere Regierung ja noch vor Gericht.

Die wurden natürlich unter Vorbehalt komplett gestrichen.

Trotzdem war dir Bescheid niedriger, als hätte meine Frau allein die Steuererklärung abgegeben.

Bin da nicht schlau geworden raus.

Muss aber wohl das erste mal einen Steuerhilfeverein beauftragen, unsere Steuerklassen auch fraglich sind.
Wir sind beide noch in 4.

Eigentlich müsste das ja jetzt 3 und 5 sein, aber da wurden wir gewarnt vor riesigen Nachzahlungen.

Verwirrung macht sich breit :-)


Beste Grüße, Best Regards
Thomas

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: Steuererklärung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 9. Jun 2016, 17:30

Hallo herculespilot, :smile:
Trotzdem war dir Bescheid niedriger, als hätte meine Frau allein die Steuererklärung abgegeben.
Bin da nicht schlau geworden raus.
Mit diesen "Bruchstücken" kann hier aber auch Keiner was anfangen, das solltest du echt mal von Fachleuten in einem Lohnsteuer-Hilfe-Verein prüfen lassen.
Denn auch gegen einen falschen Steuerbescheid kann (und sollte) man Widerspruch einlegen innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme.

Die "Zusammen-Veranlagung" macht ja letztlich das Finanzamt und wenn ein Partner Rentner ist sind zunächst mal alle seine Angaben in die "Anlage" für Rentner einzutragen.
Das war für uns auch eine Umstellung, deine Frau muss (wie früher) die Unterlagen für "Arbeitnehmer" ausfüllen und macht dazu (üblicherweise) auch ihre eigenen Angaben aus der Lohnsteuerbescheinigung die sie von ihrem AG bekommen haben sollte für das Jahr 2015.

Dein ALGI für 2015 wurde ja bereits mit der DRV "verrechnet", dazu brauchst du also nur noch die Unterlagen, die du von der DRV darüber bekommen hast, gibst du Beides (ALGI UND rückwirkende Rente) in der Steuererklärung an kommt schon alles durcheinander. :Heiss:
Muss aber wohl das erste mal einen Steuerhilfeverein beauftragen, unsere Steuerklassen auch fraglich sind.
Wir sind beide noch in 4.
Die erste Steuer-Erklärung mit Rentenbezug hättest du besser schon von einem Steuerhilfe-Verein machen lassen sollen, das ist nicht ganz einfach, wenn man sich schon mit der Erklärung für 2 Arbeitnehmer nicht gut auskennt.

Die Steuerklassen sind nur für "Arbeitnehmer" wichtig (also für deine Frau) und ob ihr weiter die 4 /4 behalten wollt ist eure Entscheidung, das hängt auch von deiner Renten-Höhe ab ... in der Regel ist es tatsächlich so, dass man eher was zurück bekommen wird, weil zunächst mehr Steuern aus dem Arbeitseinkommen abgezogen werden, als bei Steuerklasse 3 für deine Frau und Berechnung (beim Finanzamt dann) auf 5 für dich.
Eigentlich müsste das ja jetzt 3 und 5 sein, aber da wurden wir gewarnt vor riesigen Nachzahlungen.
Man sagt als "Faustregel", dass bei 4/4 - Kombi etwa das gleich hohe Einkommen sein sollte und bei 3/5 der Partner mit Steuerklasse 3 das höhere Einkommen versteuern lässt und der mit dem geringeren Einkommen dann mit der 5 besteuert wird, der Abzug bei Klasse 5 ist recht hoch, aber aus deiner Rente werden die Steuern ja erst bei der Steuer-Erklärung nachträglich berechnet.

Auf deine EM-Rente musst du also letztlich die Steuern immer erst nachträglich (im Folgejahr) zahlen (sofern der Betrag in den Steuerbereich geht), denn die DRV zieht ja nur die Versicherungen ab aber keine Steuern, darum sind die Rentner (auch die EM-Rentner) ja verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. :lesen: :lesen: :lesen:

Ob also deine Rente (vom Betrag her) überhaupt steuerpflichtig ist oder nicht wirst du immer erst hinterher erfahren, da dürfte die gewählte Steuerklasse für deine Frau eher nebensächlich werden, geht sie in die 3 ist die Gefahr Steuern nachzahlen zu müssen, mit einer Rente des Partners dazu vermutlich noch höher als bei zwei "Arbeits-Einkommen".

Zahlt sie (bei Steuerklasse 3 ODER auch 4) über das Jahr gesehen "zu wenig" Steuern auf das "Gesamt"-Einkommen gesehen, wo dann ja noch deine Rente dazu kommt (bisher nicht versteuert für das gleiche Jahr), dann kann sich durchaus eine Nachforderung von Steuern auf euer gemeinsames Einkommen ergeben, denn deine Rente muss ja ab einer bestimmten Höhe auch versteuert werden.

Auch bei Zusammen-Veranlagung ergibt sich nicht "automatisch" eine Steuer-Erstattung, manchmal kann sogar eine "getrennte Veranlagung" vorteilhafter sein, darum kann man das immer wieder neu entscheiden, bei jeder Steuererklärung.

Mein PC-Programm macht immer eine "Vergleichsrechnung" dazu, welche Variante günstiger für uns ist, bei 2 EM-Renten-Einkommen ist das aber auch wieder einfacher, aktuell bekommen wir (lt. Programm-Berechnung) "NULL" Erstattung, weil wir auch "NULL" Steuern gezahlt haben ... da helfen auch keine Quittungen für Gesundheits-Ausgaben oder Fahrtkosten zu Ärzten.

Eine Nach-Forderung von Steuern durch das Finanzamt (für 2015) ist aber auch nicht zu erwarten (oder zu befürchten :icon_e_wink: :pfeif: ), unsere Renten liegen bisher noch gut im gesetzlich steuerfreien Bereich ... :jaa: :cool: :applaus:

Unseren Bescheid haben wir zwar noch nicht aber wir können das wohl ganz beruhigt abwarten und den dann einfach im Steuer-Ordner "abheften" ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Benutzeravatar
herculespilot
Beiträge: 144
Registriert: Mi 6. Mai 2015, 14:27
Danksagung erhalten: 51 Mal

Re: AW: Steuererklärung

Ungelesener Beitrag von herculespilot » Do 9. Jun 2016, 21:36

Doppelpost
sorry
Zuletzt geändert von herculespilot am Do 9. Jun 2016, 21:38, insgesamt 2-mal geändert.

Benutzeravatar
herculespilot
Beiträge: 144
Registriert: Mi 6. Mai 2015, 14:27
Danksagung erhalten: 51 Mal

Re: AW: Steuererklärung

Ungelesener Beitrag von herculespilot » Do 9. Jun 2016, 21:36

Hallo Doppeloma,

du kennst dich aber auch mit allem gut aus. Respekt und Hut ab
Mit diesen "Bruchstücken" kann hier aber auch Keiner was anfangen, das solltest du echt mal von Fachleuten in einem Lohnsteuer-Hilfe-Verein prüfen lassen.
Denn auch gegen einen falschen Steuerbescheid kann (und sollte) man Widerspruch einlegen innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme.
Stimmt, ich wollte eigentlich auch nicht in einem fremden Thread meine Steuererklärung ausdiskutieren.
Die "Zusammen-Veranlagung" macht ja letztlich das Finanzamt und wenn ein Partner Rentner ist sind zunächst mal alle seine Angaben in die "Anlage" für Rentner einzutragen.
Das war für uns auch eine Umstellung, deine Frau muss (wie früher) die Unterlagen für "Arbeitnehmer" ausfüllen
Das wiso Programm bietet auch immer den Vergleich fur die verschiedenen Veranlagungen an.
Die gemeinsame war klar die Beste.
Dein ALGI für 2015 wurde ja bereits mit der DRV "verrechnet", dazu brauchst du also nur noch die Unterlagen, die du von der DRV darüber bekommen hast, gibst du Beides (ALGI UND rückwirkende Rente) in der Steuererklärung an kommt schon alles durcheinander. :Heiss:
Da bin ich wirklich ins Grübeln gekommen. Aber da ich durch die rückwirkende Bewilligung der Rente plötzlich 2 Leistungen bezogen habe für 2015, musste ich mich entscheiden welche ich angebe in der Erklärung.
Da faktisch nur von der AfA Geld auf mein Konto gebucht wurde, habe ich das auch angegeben.


Die erste Steuer-Erklärung mit Rentenbezug hättest du besser schon von einem Steuerhilfe-Verein machen lassen sollen, das ist nicht ganz einfach, wenn man sich schon mit der Erklärung für 2 Arbeitnehmer nicht gut auskennt.
Naja, ich mache unsere Steuer immer schon mit dem Programm und das hat immer gepasst.
Auch die Erklärung meiner Schwiegereltern die auch in Rente sind, mache ich schon ewig.
War bei mir wohl einfach im ersten Jahr meiner Rente ein Fehler keine Hilfe zu suchen. Hinterher wird man immer....
Die Steuerklassen sind nur für "Arbeitnehmer" wichtig (also für deine Frau) und ob ihr weiter die 4 /4 behalten
Eigentlich müsste das ja jetzt 3 und 5 sein, aber da wurden wir gewarnt vor riesigen Nachzahlungen.
Das mit den Steuerklassen ist mir bekannt. Schlussendlich ist es ja ohnehin egal, da in der Erklärung der Strich gezogen wird.
Natürlich hat sie unterjährig mehr, wenn sie 3 wählt
Zahlt sie (bei Steuerklasse 3 ODER auch 4) über das Jahr gesehen "zu wenig" Steuern auf das "Gesamt"-Einkommen gesehen, wo dann ja noch deine Rente dazu kommt (bisher nicht versteuert für das gleiche Jahr), dann kann sich durchaus eine Nachforderung von Steuern auf euer gemeinsames Einkommen ergeben, denn deine Rente muss ja ab einer bestimmten Höhe auch versteuert werden.
Eben und genau deshalb hat sie noch 4.
Da geht sie das Risiko hast nicht erst ein eine Nachzahlung erbringen zu müssen.

Auch bei Zusammen-Veranlagung ergibt sich nicht "automatisch" eine Steuer-Erstattung, manchmal kann sogar eine "getrennte Veranlagung" vorteilhafter sein, darum kann man das immer wieder neu entscheiden, bei jeder Steuererklärung.
Nun da war ja meine Hoffnung, dass meine relativ hohen Ausgaben zu einer
Erstattung führen würde.
Da hängt es aber auch noch vom Verständnis. Da muss ich echt zum Fachmann/ Fachfrau.
da helfen auch keine Quittungen für Gesundheits-Ausgaben oder Fahrtkosten zu Ärzten.
Na klar. Keine Steuern gezahlt, bedeutet erstmal auch keine erstattet zu bekommen.
Aber bei gemeinsamer Veranlagung sind ja Steuern gezahlt worden von "uns"
Und da sind da ja auch meine Ausgaben "unsere" Ausgaben. Glaube ich:-)

Eine Nach-Forderung von Steuern durch das Finanzamt (für 2015) ist aber auch nicht zu erwarten.
Naja, es kann ja auch mal Vorteile haben keine Steuern zu zahlen.
Meine Rente ist wohl steuerfrei. Hatte ich mal ausgerechnet.

Unseren Bescheid haben wir zwar noch nicht aber wir können das wohl ganz beruhigt abwarten und den dann einfach im Steuer-Ordner "abheften" ...
Eben... Muß euch nicht traktieren. Ode wie wir Badener sagen.. "Das bresdiert net"

Danke nochmal Doma.

Lg
Thomas



Beste Grüße, Best Regards
Thomas

zerbrechlich
Beiträge: 113
Registriert: Mo 15. Apr 2013, 18:49
Hat sich bedankt: 16 Mal
Danksagung erhalten: 65 Mal

Re: Steuererklärung

Ungelesener Beitrag von zerbrechlich » Sa 20. Aug 2016, 15:41

so, langsam bin ich in der Endphase meiner Steuererklärung, bzw. reicht es mir nun. :schimpfen: aufgrund x verschiedener Bescheide und korrigierter Fassungen von KK und DRV ist kein Durchblick mehr. :schimpfen:
der eine Bescheid DRV ist ohne Beitragszuschuss, der nächste mit. KK schreibt einmal den Betrag, im nächsten wieder einen andern und zum Schluß dann noch ein Bescheid ala "wir müssen Ihre Beiträge neu berechnen", dazu noch falsche Textbausteine in den Schreiben der KK.
das WISO Steuerdingens will irgendwelche Beträge eingetragen haben, fragt sich nur welche.
habe nun ein Begleitschreiben fürs Finanzamt gemacht, das durch das Durcheinander von DRV und KK ich da nicht durchblicke und daher das Feld KK freilasse.
aufgrund der ganzen Freibeträge und das WISO Steuerdingens hat bisher 0 Euro Steuern errechnet, ist das einfach müßig. ausserdem lege ich eh die Ktoauszüge bei, da sehen die ja, was ich an KV zahle und den Bescheid mit dem Beitragszuschuss ist auch beigelegt.
Schöne Grüße

zerbrechlich

zerbrechlich
Beiträge: 113
Registriert: Mo 15. Apr 2013, 18:49
Hat sich bedankt: 16 Mal
Danksagung erhalten: 65 Mal

Re: Steuererklärung

Ungelesener Beitrag von zerbrechlich » Mi 28. Sep 2016, 17:00

so Finanzamt hat geschrieben.

Steuer: O Euro. :applaus: :Yeah:

endlich mal ein Amt das mir sympathisch ist! :grinser:
Schöne Grüße

zerbrechlich

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 19 Gäste