Einladung Jobcenter

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Anja12
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Einladung Jobcenter

Ungelesener Beitrag von Anja12 » Do 17. Dez 2015, 10:49

Hallo.
ich habe eine Frage zu der Einladung des Jobcenters:
Es betrifft meine Nachbarin:
Dies ist eine Einladung nach § 59 SGB II in Verbindung mit § 309 SGB III
Ich möchte mit Ihnen über die berufliche Situation besprechen:
Folgendes ist mitzubringen:
Kontaktdaten aller behandelten Ärzte und relevante Befundberichte,
damit ggf. der Ärztliche Dienst zur Begutachtung eingeschaltet werden kann.
Sollten sie weiterhin arbeitsunfähig sein, Sachstand der Rentenversicherung-Klage.

Meine Nachbarin hat den Rentenantrag bereits gestellt, das Verfahren ist derzeit
vor dem SG.
Muss sie eigentlich der Einladung folgen.
Ich kenne mich leider im SGB II nicht aus. Vielleicht habt ihr mir einen Rat?
Danke und Gruß
Anja

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Fee59
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Re: Einladung Jobcenter

Ungelesener Beitrag von Fee59 » Do 17. Dez 2015, 10:57

Hallo Anja,

meines Wissens nach muss sie zwar der Einladung folgen,
Befundberichte etc. braucht sie dem SB aber nicht auszuhändigen.
Ärztliche Unterlagen gehen nur den ÄD etwas an.
Sie könnte diese Berichte also in einem verschlossenen Umschlag
direkt beim ÄD abgeben.
Und die Adressen der Ärzte .... wenn, dann teilt sie das bitte nur dem Arzt im ÄD mit.

Sie kann dem SB sagen, dass sie gerne bereit ist,
zu einem persönlichen Termin beim ÄD zu kommen.

Wenn Sie sofort den Gesundheitsfragebogen ausfüllen
und Schweigepflichtentbindungserklärungen unterschreiben soll:
Sie packt das alles ein und schaut sich das zuhause an.
Diese beiden Dinge sind FREIWILLIG!!!!!
(das vergessen die SB allerdings meistens zu sagen ...)

Sie sagt, dass sie den Fragebogen und die relevanten Unterlagen
gerne direkt dem Arzt vom ÄD aushändigt.

Immer kooperativ zeigen,
sonst schlägt der SB ihr die "Verletzung der Mitwirkungspflicht"-Keule um die Ohren.
Ich bin bereit, an allem, was rechtskonform ist, mitzuwirken.

Auf jeden Fall sollte sie vorab formlos einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung stellen
(FK muss das JC übernehmen!)

Und sie sollte unbedingt einen Beistand mitnehmen.

Im JC nichts unterschreiben,
keine Zusagen machen,
immer fragen: "Was ist die Rechtsgrundlage hierfür?"
"Wo steht das im Gesetz?"
Zeit gewinnen: Ich muss noch darüber nachdenken, das geht mir jetzt alles zu schnell ...

Dass das Verfahren derzeit vor dem SG ist,
kann sie dem SB ruhig mitteilen.
Der SB hat jedoch kein Recht auf Einsicht in die Klage-Unterlagen,
und das Aktenzeichen braucht er - so denke ich - auch nicht zu wissen.

LG
Fee
Meine Beiträge basieren auf meinen persönlichen Erfahrungen, sind meine persönliche Meinung und stellen keine Rechtsberatung dar.

Anja12
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Re: Einladung Jobcenter

Ungelesener Beitrag von Anja12 » Do 17. Dez 2015, 12:49

Hallo Fee,

vielen herzlichen Dank.
Da ist einiges zu beachten.
Ich sehe es trotzdem als Schikane an.
Berufliche Zukunft besprechen und das im Alter
von 56 Jahren.
Aber nochmals Danke.

Gruß
Anja

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Re: Einladung Jobcenter

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 17. Dez 2015, 16:49

Hallo Anja12, :smile:

ergänze mal noch die Informationen meiner Vorschreiberin, wir waren ja lange genug (leider) im SGB II "geparkt" bis zu meiner EM-Rente auch mal am Gericht entschieden war.

Man hat uns interessanter Weise nach der Antragsabgabe (mit obligatorischer EGV zur Unterschrift ... :grinser: ) völlig in Ruhe gelassen, erst nach fast 2 Jahren kam eine ("unsere ") SB mal auf den Gedanken bei uns anzurufen, "weil wir doch noch nie ein Gespräch zur beruflichen Situation hatten bei ihr" :Gruebeln: :teufel: ... da lag aber mein Gerichts-Verfahren auch in den "letzten Zügen" und der Dopa war bereits seit 1,5 Jahren als EM-Rentner bei denen registriert. :confused: :Gruebeln:

Also wo der noch hin sollte "beruflich", wissen wir bis heute nicht ... :Gruebeln: :teufel:
Dies ist eine Einladung nach § 59 SGB II in Verbindung mit § 309 SGB III
Ich möchte mit Ihnen über die berufliche Situation besprechen:
Bis dahin ist das eine reguläre Einladung (der Grund ist die allgemeine Floskel) und der ist (in der Regel) auch Folge zu leisten, sie kann sich aber auch dort (eigentlich) mit der AU entschuldigen, denn unter den (wohl bekannten) Voraussetzungen, gibt es keinen Gesprächsbedarf mit dieser Begründung.

Ob man es darauf ankommen lässt muss man selbst entscheiden, manche JC behaupten auch, dass AU kein Grund sei einen Meldetermin nicht wahrzunehmen, in den genannten §§ ist das allerdings so nicht erfasst ... ein Beistand wäre gut (§ 13 SGB X), das gibt Sicherheit und lässt die SB meist "auf dem Teppich" bleiben.
Folgendes ist mitzubringen:
Kontaktdaten aller behandelten Ärzte und relevante Befundberichte,
damit ggf. der Ärztliche Dienst zur Begutachtung eingeschaltet werden kann.
Sollten sie weiterhin arbeitsunfähig sein, Sachstand der Rentenversicherung-Klage.
Das hat alles NICHTS mit dem Einladungsgrund zu tun und wie dir bereits geschrieben wurde haben auch die JC-SB nicht die geringsten Ansprüche auf medizinische Unterlagen und Informationen, was bitte will ein Vermittler aus Arztberichten "lesen" können, um dann (vielleicht) den ÄD zu beauftragen, das ist rechtlich nicht gedeckt (auch nicht mit den berühmten "Mitwirkungspflichten") und hat auch mit der "Berufsberatung" nichts zu tun, die als Grund für die Einladung genannt wird.

Gesprochen wird also nicht über die Gesundheit, sondern "über die berufliche Situation" und wenn es dazu NIX zu reden gibt, dann kann sie wieder gehen = Meldepflicht erfüllt :ic_up: ... sie sollte (vielleicht) erscheinen aber sie hat keine Rede- und Informationspflicht zu Angelegenheiten, die eine SB gar nichts anzugehen haben ... wofür bitte möchte eine Vermittlerin "Kontaktdaten" von allen behandelnden Ärzten ... :confused: :confused: :confused:

Will sie dann "Interviews" mit denen führen (dafür bräuchte sie zudem eine Schweigepflicht-Entbindung für jeden der Ärzte :jaa: ), sie hat nicht mal Anspruch darauf, zu erfahren bei welchen Ärzten /Fachrichtungen die Betroffene überhaupt in Behandlung ist und warum ... wenn sie meint ein GA des ÄD wäre erforderlich, dann soll sie das dort beauftragen und in Gang bringen, solche Informationen/Unterlagen bekommt NUR ein Arzt und sonst NIEMAND ... das gilt auch im SGB II und beim JC ... :lesen: :lesen: :lesen:

Dafür ist auch KEIN Meldetermin erforderlich, die Einladung zum ÄD muss separat (schriftlich) erfolgen ... und da kann sie ja dann in Kopie mitnehmen was sie für erforderlich hält ... wurde sie schon mal vom ÄD "begutachtet", liegt ihr dieses GA vor ???
Meine Nachbarin hat den Rentenantrag bereits gestellt, das Verfahren ist derzeit
vor dem SG.
Das dürfte ja beim JC bekannt sein und dann ist eine Prüfung beim ÄD eigentlich überflüssig, letztlich wird es irgendwann ein Ergebnis am Gericht geben müssen, dort wird ja bereits wegen der zweifelhaften Erwerbsfähigkeit gegen die DRV verhandelt, die Arbeits-Unfähigkeit vom behandelnden Arzt kann ein JC-ÄD ohnehin nicht "aushebeln", dann müsste die Betroffene (lt. § 56 SGB II) zum MDK geschickt werden, dazu ist der JC-Arzt gar nicht berechtigt ...
Zweifelt die Agentur für Arbeit an der Arbeitsunfähigkeit der oder des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, so gilt § 275 Absatz 1 Nummer 3b und Absatz 1a des Fünften Buches entsprechend.
Quelle

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/56.html

Der kann nur dazu entscheiden für welche Arbeiten sie ohne AU-Bescheinigung aus seiner Sicht noch "geeignet" wäre und damit hat sich dann die "berufliche Situation" bei Antrag auf EM-Rente und Dauer-AU vom Arzt eigentlich auch bereits erledigt ... es kann (und DARF) natürlich nicht sein, dass ein Vermittler direkt meint, das ohne medizinische Kenntnisse gleich selber erledigen zu wollen, es ist allerdings in der aktuellen Situation auch völlig überflüssig ...
Muss sie eigentlich der Einladung folgen.
Im Prinzip muss sie dieser Einladung NICHT folgen, man wird sie dann aber sehr bald erneut einladen (wollen) und eine "Wegeunfähigkeits-Bescheinigung" oder ähnlichen Unsinn verlangen, weil man im SGB II der Ansicht ist, dass man trotz bescheinigter AU einen Meldetermin sonst wahrnehmen muss ... dafür gibt es absolut KEINE Rechtsgrundlage (und kein Arzt muss so einen Wisch überhaupt ausstellen) aber es wird als Druckmittel genutzt und gerne das Geld einfach eingestellt wenn man wegen AU nicht zum Termin erscheint.

Das muss aber bereits mit in der Einladung stehen, im § 309 SGB III steht das so NICHT, da gilt AU noch immer als "wichtiger Grund" für eine Absage ( Rückseite / Absagegründe beachten !!!) und man verwendet diese Rechtsgrundlage ja auch im SGB II, die wird aber von den SB gerne mal unzulässig durch diese Forderung "ergänzt" ...

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/309.html

Da wäre dann aber auch die Frage der Bezahlung (vorher) zu klären, denn das muss kein Arzt machen und schon gar nicht kostenfrei ... leider trauen sich zu Wenige das mal durchzuziehen, denn man kann (eigentlich) nicht bestraft werden wenn ein Dritter (der Arzt) nicht machen will und muss, was das JC vom LE zusätzlich zur AU-Bescheinigung haben möchte ...
Ich kenne mich leider im SGB II nicht aus. Vielleicht habt ihr mir einen Rat?
Ob sie also das Risiko eingehen möchte den Termin abzusagen kann sie nur selber entscheiden aber KEINE medizinischen Unterlagen für die SB mitnehmen UND KEINE Unterschriften leisten direkt vor Ort und "sofort" für was auch immer, ALLES mit nach Hause nehmen, um in Ruhe zu prüfen, was sie da unterschreiben soll ... (am Besten dann hier wieder nachfragen, Scans der Unterlagen wären dann gut) ...

Wird "gedroht" das Geld deswegen "zu streichen" dann die Rechtsgrundlagen dafür verlangen ("Mitwirkungspflicht" deckt diese Forderungen nach medizinischen Unterlagen oder Unterschriften nicht), notfalls den Vorgesetzten verlangen und sich beschweren, zum Rentenverfahren muss sie ohnehin informieren wenn es da was wirklich NEUES geben sollte und das wäre ein EM-Rentenbescheid von der DRV ... alles Andere hat die SB auch nicht zu interessieren ... :Verwirrt: :Hilfe:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm: :Bussi:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Einladung Jobcenter

Ungelesener Beitrag von Anja12 » Fr 18. Dez 2015, 16:20

Hallo Doppeloma,

vielen Dank für die weitere Erklärung.
Den Termin möchte sie nicht wahrnehmen.
Sie hat keine Kraft dazu.
Der Termin ist Anfang Januar.

Viele Grüße
Anja

Painskinex
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Re: Einladung Jobcenter

Ungelesener Beitrag von Painskinex » Di 2. Feb 2016, 07:55

If I find a problem in the neck do not help me.

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