Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Heike47
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Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Ungelesener Beitrag von Heike47 » Do 24. Dez 2015, 15:13

Engelchen22 hat geschrieben:Hallo Heike 47,

welch grandioses Geschenk am 24.12 :Yeah:

Herzlichen Glückwunsch zur EMR Weiterbewilligung !!! :ic_up:

Freue mich sehr für Dich !!!

Heute vor 2 Jahren hatte ich eine GA-Einladung erhalten - da war ich wenig erfreut ! :Wut:

Nun kannst Du Weihnachten sicher in vollen " Zügen " geniesen !

Schöne Feiertage wünscht Dir

mit lieben Grüssen
Engelchen 22
vielen Dank für dein Post. Mich irritiert eben nur der Zusatz, den ich oben geschrieben habe. Der stand im ersten Bescheid nicht drin.

CrohnOhio
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Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Ungelesener Beitrag von CrohnOhio » Do 24. Dez 2015, 20:07

Hallo
Das bedeutet das du die Rente nicht nur wegen deiner Gesundheit bekommen hast sondern wegen den verschlossenen Arbeitsmarkt.
Eigentlich haben Sie dir nur eine teilweise Erwerbsminderungsrente gegeben was bedeutet theoretisch könntest Du noch bis 6 Stunden am Tag arbeiten.

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Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 24. Dez 2015, 21:25

Hallo Heike, :smile:

zunächst mal auch von mir schöne Weihnachten und herzlichen Glückwunsch zur Verlängerung deiner EM-Rente ... :umarm:
Sie haben Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit. Der Rentenanspruch ist zeitlich begrenzt, weil die volle Erwerbsminderung nicht ausschließlich auf ihren Gesundheitszustand, sondern auch auf den Verhältnissen des Arbeitsmarktes beruht.
Ist dir denn was bekannt, dass deine Ärzte angeschrieben wurden, wenn ja was haben sie geschrieben dass man jetzt offenbar schon eine Besserung deines Zustandes zu erkennen glaubt ... denn dieser Hinweis bedeutet tatsächlich, dass man dich nur noch für teilweise Erwerbsgemindert ansieht / ansehen möchte ... :confused: :Gruebeln:

Dazu sollte es ja (normalerweise) neuere medizinische Erkenntnisse geben aus Arztberichten, DRV-Gutachten oder Reha-Berichten, ansonsten solltest du dagegen ruhig Widerspruch einlegen und / oder wenigstens die Unterlagen zur Einsicht verlangen, die zu dieser neuen Einschätzung geführt haben sollen.

Es hat zwar für die aktuellen Renten-Zahlungen keine Bedeutung, so lange du nicht zusätzlich Soziale Gelder (SGB XII) in Anspruch nehmen musstest bisher, denn mit diesem Bescheid wäre jetzt das JobCenter zuständig, weil man dich noch / wieder für Erwerbsfähig sieht über 3 bis UNTER 6 Stunden.
Kann aber auch ein "Trick" der DRV sein, die durchgehende (echte) Voll-Berentung zu unterbrechen, damit man dich nicht nach 9 Jahren dauerhaft berenten muss ... aus einer Arbeitsmarktrente ergibt sich dieser Anspruch nämlich nicht.

Wenn es dafür (aus deiner Sicht) keine Erklärungen gibt solltest du diese bei der DRV einfordern, kannst es natürlich auch einfach dabei belassen und solltest dann bei der nächsten Verlängerung sehr achtsam sein, ob das wieder so drin steht im Bescheid.
Wenn du mit dem Geld der vollen EM-Rente auskommen kannst ist das an sich kein Problem, es ist die sogenannte "Arbeitsmarktrente" die man dir da aktuell bewilligt hat, weil es für Teil-EM-Rentner nicht genug "leidensgerechte /versicherungspflichtige" Teilzeit-Arbeitsplätze gibt und ich denke nicht, dass sich daran so bald etwas ändern wird ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Ungelesener Beitrag von Heike47 » Do 24. Dez 2015, 22:15

Liebe Doppeloma,

bisher bezog ich aufstockend Leistungen aus dem SGB 12.
Aus dem Bewilligungsbescheid geht aber nichts hervor, dass ich nur teilweise erwerbsgemindert bin. Was wäre denn klug, jetzt zu machen.

Was würde es bedeuten, wenn ich wieder Leistungen aus dem SGB 2 bekomme. Welche Nachteile hätte ich?

Ich fühle mich nicht für bis zu 6 Stunden arbeitsfähig. Beim Gutachter war ich nicht. Die DRV hat einen Bericht meines behandelnden Psychiaters angefordert.

Bin sehr ratlos im Moment

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Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 24. Dez 2015, 23:12

Hallo Heike, :smile:
bisher bezog ich aufstockend Leistungen aus dem SGB 12.
Aus dem Bewilligungsbescheid geht aber nichts hervor, dass ich nur teilweise erwerbsgemindert bin.


Doch, genau aus diesem Absatz geht es hervor, darum steht der da ja drin, wenn man dich für Voll EM aus komplett gesundheitlichen Gründen ansieht (wie bisher offenbar), dann ist ein Verweis auf die "Lage am Arbeitsmarkt" überflüssig, da brauchst du ja auch keinen "Teilzeitjob", den man eigentlich bei teilweiser EM zur Rente dazu ausüben (können) soll.
Was wäre denn klug, jetzt zu machen.
Du wirst den Bescheid ja in jedem Falle beim Amt vorlegen müssen und man wird dich dann darauf verweisen, dass du ab dem Verlängerungs-Monat beim JC wieder Leistungen beantragen musst, das SGB XII ist nicht mehr zuständig wenn du Erwerbsfähig über 3 Stunden täglich bist ...
Auch die sozialen Ämter wissen das sehr genau zu lesen, da muss nicht extra was von "Teilweiser EM-Rente" beistehen, der Hinweis auf den Arbeitsmarkt genügt bereits ... und hoffe besser nicht darauf, dass die das übersehen werden, weil es nicht direkt auf der ersten Seite steht.

Sollte man da anderer Meinung sein bei deinem Sozial-Amt, dann lass dir deinen weiteren Anspruch (ab / bis) aus dem SGB XII bitte unbedingt schriftlich bestätigen, denn es ist auch schon vorgekommen, dass denen erst später aufgefallen ist, was sie da falsch gemacht oder "falsch" gelesen haben und dann gibt es wieder Theater mit "DU hättest wissen müssen" ... :Wut: :schimpfen: und Rückforderungsbescheiden usw.
Was würde es bedeuten, wenn ich wieder Leistungen aus dem SGB 2 bekomme. Welche Nachteile hätte ich?
An sich darf es keine Nachteile geben, die zusätzliche Leistung wird in der gleichen Höhe fällig wie beim SGB XII, du bekommst sogar 30 Euro mehr als "Versicherungspauschale" abgesetzt von deiner Rente und den Rest auch wie bisher ..., wenn du dort schon mal gewesen bist sollten die ja auch noch viele Unterlagen von dir vorliegen haben.

Leider sehen die JC "Arbeitsmarktrentner" auch nicht so gerne und wollen immer versuchen die in "Teilzeit-Arbeit" zu vermitteln, wie man das in deinem JC halten wird kann ich nicht beurteilen aber es kann auch sein, dass man dich nach dem ersten Übergangstrubel einfach in Ruhe lässt, denn der "verschlossenen" Arbeitsmarkt wurde ja bereits festgestellt (zwischen AfA und DRV), darum zahlt man ja die volle EM-Rente und das JC müsste jeden Arbeitsplatz erst bei der DRV darauf prüfen lassen, ob der auch "leidensgerecht / versicherungspflichtig und für dich geeignet ist".

Alle Arten von Maßnahmen oder 1-Euro-Jobs oder Minijobs / ZAF-Angebote sind dafür schon völlig ungeeignet ... kannst du also alles straflos ablehnen, falls man dir damit kommen will ...
Ich fühle mich nicht für bis zu 6 Stunden arbeitsfähig. Beim Gutachter war ich nicht. Die DRV hat einen Bericht meines behandelnden Psychiaters angefordert.
Dann solltest du Widerspruch einlegen und besonders auch den Bericht deines Psychiaters einfordern, damit du nachlesen kannst woher man das genommen hat, dass du zumindest Teilzeit wieder arbeiten könntest ... das bedeutet ALLES zwischen 3 und UNTER 6 Stunden, du musst nicht 6 Stunden arbeiten, auch nicht "fast", ab 6 Stunden gilt bei der DRV bereits als Voll Erwerbsfähigkeit ...

In der Regel werden 4 - 5 Stunden täglich als "typische" Teilzeitarbeit zur EM-Rente angesehen, das liegt z.B. völlig in deiner persönlichen Entscheidung auch dem JC gegenüber ... das du gar nicht arbeiten kannst solltest du dort besser nicht zu sehr betonen, dann versuchen die dich über den Amtsarzt wieder an das SGB XII los zu werden, die nehmen dich mit dem Rentenbescheid aber auch nicht zurück.

Denn nach § 43a SGB II ist die Entscheidung der DRV bindend für ALLE anderen Behörden ... also lass dich nicht zum "Spielball" der Behörden machen ... eine Vorstellung beim ÄD des JC ist völlig überflüssig, deine Erwerbsfähigkeit wurde gerade von der DRV überprüft und festgestellt und die wird das nach Ablauf der Befristung auch erneut selber machen.

Dein "Problem-Partner" zur Klärung deiner "Teil-Genesung" ist also die DRV und für die Behörden gehörst du aktuell (lt. DRV-Bescheid) in den Bereich des SGB II ... weil du nicht (mehr) Voll Erwerbsgemindert bist aus rein gesundheitlichen Gründen ... :Verwirrt: :Hilfe:
Schade, ich hätte dir wirklich eine ruhigere Zeit gewünscht aber wenn man zusätzlich von den Sozial-Leistern abhängig ist, kann man schnell zwischen die "Fronten" geraten auch mit "voller" EM-Rente wenn es eine sogenannte "Arbeitsmarktrente" ist ... :Heiss:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Ungelesener Beitrag von Heike47 » Do 24. Dez 2015, 23:42

Danke Doppeloma für deinen Bericht.

Warum würden sind 1 Euro jobs oder Minijobs ungeeignet. Wie wehrt man sich dagegen? Ich hatte vor der Rente dem Druck vom Jobcenter kaum stand halten könne und fürchte, dass jetzt alles von vorne los geht.

Welche Chancen hätte ich im Widerspruch? Schaufelt man sich damit nicht evtl. sein eigenes Grab?

Hättest du bitte noch einen Wortlaut, was ich im Widerspruch schreiben könnte?

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Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 25. Dez 2015, 00:21

Hallo Heike, :smile:
Warum würden sind 1 Euro jobs oder Minijobs ungeeignet. Wie wehrt man sich dagegen? Ich hatte vor der Rente dem Druck vom Jobcenter kaum stand halten könne und fürchte, dass jetzt alles von vorne los geht.
Weil es sich in beiden Fällen NICHT um versicherungspflichtige Teilzeitarbeit handelt, ein 1-Euro-Job ist überhaupt keine "echte" Arbeit und ein Minijob nicht Versicherungspflichtig, wenn du den machen willst, dann machst du das freiwillig zur (Voll-EM-Rente) oder gar nicht ... erst ein "leidensgerechter / versicherungspflichtiger" Teilzeitjob könnte zur Aufhebung der vollen EM-Rente und Bewilligung einer Teilrente (50 % des aktuellen Rentenbetrages) führen, das erfolgt dann aber über die DRV und nicht vom JC ... für die bist du aktuell "EM-Vollrentner" und das haben die eigentlich zu akzeptieren ...

Vor der Rente konntest du solche "Angebote" ja auch nicht einfach als "unzumutbar" ablehnen, JETZT kannst du das aber machen, es ist bereits geklärt (zwischen DRV und AfA), dass es aktuell für dich keine "zumutbare Teilzeit-Arbeit" gibt am Arbeitsmarkt ...
DARUM bekommst du die volle EM-Rente und nicht nur die Halbe ... sonst müsste das JC (wie früher :grinser: ) noch mehr für dich zahlen ...
Welche Chancen hätte ich im Widerspruch? Schaufelt man sich damit nicht evtl. sein eigenes Grab?
Das kann ich dir nicht beantworten, du kannst auch alles so lassen wie es ist und musst dir in jedem Falle dein JC soweit "erziehen" dass man dich (überwiegend) in Ruhe lassen muss ... wenn sich die großräumige Arbeitsmarktlage ändern sollte, dann wird dir das spätestens die DRV selber mitteilen.

Du hast leider das Pech, dass deine EM-Rente nicht zum Leben reicht, ich hatte ja Anfangs auch "Arbeitsmarktrente" (aber direkt einen Extra-Bescheid zur Teilweisen EM bis zur Altersrente), ich brauchte kein Geld mehr vom Amt dazu, wir kommen einigermaßen klar mit unseren beiden Renten zusammen, alleine wäre es wohl auch schwieriger (zumindest für den Dopa) ... so hat man mich auch mit der "Arbeitsmarktrente" nicht mehr irgendwo "nerven" können.

Die DRV kann deinen Bescheid bei Widerspruch tatsächlich komplett auf den Prüfstand stellen und vielleicht auch beschließen, dass du gar keine EM-Rente mehr brauchst, ich weiß das nicht, nach der ersten Bewilligung von Rente hatte ich solche Probleme nicht mehr, mir hätte man nur noch die Verlängerung der "Vollrente wegen der Arbeitsmarktlage" streitig machen können, die (separat) bewilligte Teilweise EM-Rente hätte die DRV trotzdem zahlen müssen.
Hättest du bitte noch einen Wortlaut, was ich im Widerspruch schreiben könnte?
Lass dir das erst mal in Ruhe durch den Kopf gehen, du hast einen ganzen Monat Zeit Widerspruch einzulegen, wenn du das wirklich überlegt tun möchtest, ab wann läuft denn deine verlängerte EM-Rente ???

Jetzt über die Feiertage kannst du sowieso nirgends was erreichen, du solltest dann zunächst nur fristwahrend Widerspruch einlegen, die Begründung schreibt man erst wenn man die Unterlagen (von der DRV) bekommen hat, die maßgeblich für diese Entscheidung gewesen sind, bis dahin genügt es einfach Widerspruch gegen den Bescheid vom XX einzulegen und diese Unterlagen direkt mit anzufordern.

Der Widerspruch ändert aber zunächst nichts daran, dass der neue Bescheid ab Tag X gelten wird und du dann zum JC musst, um weiter zusätzlich Geld zu bekommen, überlege dir wirklich gut was du jetzt tun wirst ... es gibt keinen Grund was zu überstürzen aber einen Widerspruch kann man auch jederzeit wieder zurück nehmen ... so lange die DRV dazu noch nicht schriftlich entschieden hat.

Lege das mal die nächsten Tage beiseite und versuche abzuschalten :koepfchen: , im Moment kannst du sowieso NICHTS dagegen machen ... es ist aber gut, dass dir das wenigstens selber aufgefallen ist, Manche werden erst "wach" wenn das Sozial-Amt ihnen schriftlich mitteilt, dass die Leistung ab XX eingestellt wird weil sie mit einer "Arbeitsmarktrente" keinen Anspruch mehr darauf haben.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Ungelesener Beitrag von Heike47 » Fr 25. Dez 2015, 11:36

Hallo Doppeloma,
Hallo Heike, :smile:
Weil es sich in beiden Fällen NICHT um versicherungspflichtige Teilzeitarbeit handelt, ein 1-Euro-Job ist überhaupt keine "echte" Arbeit und ein Minijob nicht Versicherungspflichtig, wenn du den machen willst, dann machst du das freiwillig zur (Voll-EM-Rente) oder gar nicht ... erst ein "leidensgerechter / versicherungspflichtiger" Teilzeitjob könnte zur Aufhebung der vollen EM-Rente und Bewilligung einer Teilrente (50 % des aktuellen Rentenbetrages) führen, das erfolgt dann aber über die DRV und nicht vom JC ... für die bist du aktuell "EM-Vollrentner" und das haben die eigentlich zu akzeptieren ...
Nach einer schlaflosen Nacht verstehe ich den Sachverhalt nicht wirklich. Sorry, wenn ich nachfrage. Ich bekomme die volle EM Rente, weil u.a. der Arbeitsmarkt für mich verschlossen ist.
Das Jobcenter hat aber ggf. ein Interesse daran, mich in Maßnahmen oder in Lohn und Brot zu stecken, auch wenn es momentan keinen Arbeitsplatz für mich gibt.
Ich verstehe die Logik dahinter nicht.
Das kann ich dir nicht beantworten, du kannst auch alles so lassen wie es ist und musst dir in jedem Falle dein JC soweit "erziehen" dass man dich (überwiegend) in Ruhe lassen muss ... wenn sich die großräumige Arbeitsmarktlage ändern sollte, dann wird dir das spätestens die DRV selber mitteilen.
Kann ich irgendwo nachlesen, welche Rechte ich dann habe und wie ich mich verhalte, wenn die Streß machen?

Ich habe eigentlich Angst, dass ich wieder da stehen werde, wo ich stand, bevor ich die Rente bekommen habe. Ich wurde von meinem Arzt damals Dauerkrank geschrieben. Die Situation beim Jobcenter hat meine Depressionen noch verschlimmert.
Du hast leider das Pech, dass deine EM-Rente nicht zum Leben reicht
Würde der Vater meines Sohnes Unterhalt zahlen, hätte ich die Behörden wahrscheinich gar nicht im Kreuz. Mit Unterhalt und Wohngeld hätte ich dann vermutlich mein Auskommen
Die DRV kann deinen Bescheid bei Widerspruch tatsächlich komplett auf den Prüfstand stellen und vielleicht auch beschließen, dass du gar keine EM-Rente mehr brauchst,
Das wäre in der Tat meine Angst.
Lass dir das erst mal in Ruhe durch den Kopf gehen, du hast einen ganzen Monat Zeit Widerspruch einzulegen, wenn du das wirklich überlegt tun möchtest, ab wann läuft denn deine verlängerte EM-Rente ???
Die alte EM Rente läuft am 30.04. 2016 aus und dann folgt die andere Rente.
Jetzt über die Feiertage kannst du sowieso nirgends was erreichen, du solltest dann zunächst nur fristwahrend Widerspruch einlegen, die Begründung schreibt man erst wenn man die Unterlagen (von der DRV) bekommen hat, die maßgeblich für diese Entscheidung gewesen sind, bis dahin genügt es einfach Widerspruch gegen den Bescheid vom XX einzulegen und diese Unterlagen direkt mit anzufordern.

Der Widerspruch ändert aber zunächst nichts daran, dass der neue Bescheid ab Tag X gelten wird und du dann zum JC musst, um weiter zusätzlich Geld zu bekommen, überlege dir wirklich gut was du jetzt tun wirst ... es gibt keinen Grund was zu überstürzen aber einen Widerspruch kann man auch jederzeit wieder zurück nehmen ... so lange die DRV dazu noch nicht schriftlich entschieden hat.

Lege das mal die nächsten Tage beiseite und versuche abzuschalten :koepfchen: , im Moment kannst du sowieso NICHTS dagegen machen ... es ist aber gut, dass dir das wenigstens selber aufgefallen ist, Manche werden erst "wach" wenn das Sozial-Amt ihnen schriftlich mitteilt, dass die Leistung ab XX eingestellt wird weil sie mit einer "Arbeitsmarktrente" keinen Anspruch mehr darauf haben.
Ich hoffe das ich im neuen Jahr recht zügig einen Termin bei meinem Psychiater bekommen werden. Ich glaube nicht, dass ich wirklich den Mut und die Kraft habe, es auf einen Prozess ankommen zu lassen.
Zuletzt geändert von Doppeloma am Fr 25. Dez 2015, 15:49, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Zitatcodes korrigiert

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Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 25. Dez 2015, 16:36

Hallo Heike, :smile:

habe deinen letzten Beitrag mal etwas sortiert, das ist sehr unübersichtlich, wenn du in die Zitate schreibst ...

Bitte zitiere nur das einzeln, wo du auch drauf antworten möchtest ... du kannst das hier gerne mal "üben" ...

viewtopic.php?f=45&t=359

dann hat dein Kopf auch zwischendurch mal was anderes zu tun als nur zu grübeln ... :Gruebeln:
Nach einer schlaflosen Nacht verstehe ich den Sachverhalt nicht wirklich. Sorry, wenn ich nachfrage. Ich bekomme die volle EM Rente, weil u.a. der Arbeitsmarkt für mich verschlossen ist.
Das Jobcenter hat aber ggf. ein Interesse daran, mich in Maßnahmen oder in Lohn und Brot zu stecken, auch wenn es momentan keinen Arbeitsplatz für mich gibt.
Ich verstehe die Logik dahinter nicht.
Das JC KANN dich aber nicht in Maßnahmen oder in "Lohn und Brot" stecken, wenn du aktuell EM-Vollrente beziehst, weil es diese (für dich geeignete) (Teilzeit-) Arbeit einfach NICHT gibt ... das wird vor einer "Arbeitsmarktrente" bereits von der AfA (die ist ja im Prinzip Vorgesetzte Behörde der JC) geprüft und an die DRV gemeldet, sonst bewilligen die keine Voll-Rente wegen "verschlossenem Arbeitsmarkt".

Auch dein JC kann dir also aktuell einen solchen (passenden) Teilzeit-Arbeitsplatz nicht "backen", damit du zusätzlich (zu einer teilweisen EM-Rente) das fehlende Geld verdienen kannst, wie es eigentlich bei teilweiser EM mal vorgesehen war.

An diesen Teilzeitarbeitsplatz (zusätzlich zu einer teilweisen EM-Rente) wären aber bestimmte Bedingungen geknüpft (leidensgerecht UND versicherungspflichtig MUSS der für dich sein) und weil es solche Arbeitsplätze aktuell und auf längere Sicht nicht gibt bekommst du "ersatzweise" die volle EM-Rente von der DRV gezahlt, weil der Teilzeit-Arbeitsmarkt für dich NICHTS anzubieten hat ... das kann auch dein JC nicht ändern, weil man dich gerne "in Lohn und Brot" bringen möchte.

Maßnahmen erfüllen diese Bedingungen schon gar nicht, damit verdienst du ja kein Geld ... und mit einer aktuellen EM-Vollrente brauchst du auch nicht an Maßnahmen teilnehmen, dafür muss man auch belastbar genug sein ...

Ich weiß das ist schwer zu verstehen, weil diese EM-Vollrente eben, eigentlich nur eine "theoretische" Vollrente ist ... bei der DRV meint man aktuell, dass du arbeiten könntest aber NUR Teilzeit, in einem komplett (auch gesundheitlich) passenden Job ...
Kann ich irgendwo nachlesen, welche Rechte ich dann habe und wie ich mich verhalte, wenn die Streß machen?

Ich habe eigentlich Angst, dass ich wieder da stehen werde, wo ich stand, bevor ich die Rente bekommen habe. Ich wurde von meinem Arzt damals Dauerkrank geschrieben. Die Situation beim Jobcenter hat meine Depressionen noch verschlimmert.
Nicht wirklich, die "Arbeitsmarktrentner sind auch bei den JC ein "Sonderfall" für den es keine besonderen Rechtsgrundlagen gibt, aber man kann dich eben nicht vermitteln wollen, wenn es die notwendigen Arbeitsplätze dafür gar nicht gibt, da würde die DRV dir auch keine volle Rente zahlen wollen und die Grenzen der Vermittlung habe ich dir schon beschrieben, der notwendige Arbeitsmarkt ist für dich im Moment verschlossen (nach Feststellung der DRV) , also KANN es keine Vermittlung geben ... :Verwirrt: :Hilfe:

Daran haben sich auch die JC zu halten, man kann nur auf einzelne Anforderungen dann entsprechend reagieren aber insgesamt solltest du erst mal abwarten ob dein JC überhaupt Probleme macht wegen der "Arbeitsmarktrente", es ist eben NICHT der gleiche Status bei dir wie vor der Rente, du bekommst ja auch keine volle Leistung mehr vom Amt und drauf darfst du die Herrschaften bei Notwendigkeit auch gerne mal deutlich hinweisen ...

Es gibt also sehr hohe Hürden für deine "Vermittlung" bei einer Arbeitsmarktrente und wann diese Hürden kleiner werden entscheidet im Prinzip die DRV (in Abstimmung mit der AfA) und nicht das JC ... bis dahin können die froh sein, dass sie zur Vollen EM-Rente nur einen Zuschuss leisten müssen ...
Ist dein JC der AfA unterstellt oder eine Optionskommune (vom Landkreis verwaltet) ...
Würde der Vater meines Sohnes Unterhalt zahlen, hätte ich die Behörden wahrscheinich gar nicht im Kreuz. Mit Unterhalt und Wohngeld hätte ich dann vermutlich mein Auskommen
Und warum zahlt er nicht, wenn ich das fragen darf ... kann er finanziell nicht oder "will" er nur nicht ... dazu machen die Sozialen-Ämter ja auch gerne zusätzliches Theater ...
Vielleicht solltest du das noch mal neu durchrechnen, denn ab Januar werden ja die Wohngeld - Richtlinien auch verbessert und das Kindergeld wird bei Wohngeld nicht als Einkommen angerechnet ... :confused: :confused: :confused:

http://www.wohngeld.org/
Die alte EM Rente läuft am 30.04. 2016 aus und dann folgt die andere Rente.
Da wäre ja noch etwas Zeit mal Wohngeld überprüfen zu lassen nach den neuen Regelungen, einen Versuch ist es wert ... denn das JC wäre erst ab Mai zuständig ... ich denke mal Antragstellung zu Ende Februar sollte genügen wenn dir nichts Anderes übrig bleibt.

Eine geänderte Entscheidung der DRV ist bis dahin eher nicht zu erwarten und vielleicht solltest du das mit dem Widerspruch wirklich noch mal gründlich überdenken, über einen Prozess solltest du im Moment noch gar nicht nachdenken, der (Klage) wäre ja nur nötig wenn man dir die EM-Rente komplett entziehen würde ...

Wenn du demnächst bei deinem Psychiater bist, dann bitte ihn doch mal um eine Kopie von dem Bericht, den er für die Verlängerung an die DRV geschickt hat, auch dort hast du einen Rechtsanspruch auf solche Unterlagen und es muss ja Gründe dafür geben, dass die DRV dich nicht mehr für voll EM hält aus gesundheitlichen Gründen ... :Gruebeln:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Weiterbewilligungsantrag ohne Selbstauskunft

Ungelesener Beitrag von Heike47 » Fr 25. Dez 2015, 18:19

Das JC KANN dich aber nicht in Maßnahmen oder in "Lohn und Brot" stecken, wenn du aktuell EM-Vollrente beziehst, weil es diese (für dich geeignete) (Teilzeit-) Arbeit einfach NICHT gibt ... das wird vor einer "Arbeitsmarktrente" bereits von der AfA (die ist ja im Prinzip Vorgesetzte Behörde der JC) geprüft und an die DRV gemeldet, sonst bewilligen die keine Voll-Rente wegen "verschlossenem Arbeitsmarkt".
Ich las heute in anderen Foren, dass man Bewerbungsbemühungen nachweisen muss, Eingliederungsvereinbahrungen ect. unterschreiben muss.
Wie soll man den argumentieren, wenn die sagen, man erhöhe seine Chancen mit Maßnahmen?

An diesen Teilzeitarbeitsplatz (zusätzlich zu einer teilweisen EM-Rente) wären aber bestimmte Bedingungen geknüpft (leidensgerecht UND versicherungspflichtig MUSS der für dich sein) und weil es solche Arbeitsplätze aktuell und auf längere Sicht nicht gibt bekommst du "ersatzweise" die volle EM-Rente von der DRV gezahlt, weil der Teilzeit-Arbeitsmarkt für dich NICHTS anzubieten hat ... das kann auch dein JC nicht ändern, weil man dich gerne "in Lohn und Brot" bringen möchte.
Und wenn die mir Jobangebote machen? Was verstehe ich unter Leidensgerecht und was versteht das Jobcenter darunter?
Maßnahmen erfüllen diese Bedingungen schon gar nicht, damit verdienst du ja kein Geld ... und mit einer aktuellen EM-Vollrente brauchst du auch nicht an Maßnahmen teilnehmen, dafür muss man auch belastbar genug sein ...
Wie gesagt, mir ist nicht klar, wie man sich dagegen wehren kann, ohne sich selbst durch Sanktionen zu schaden.




Nicht wirklich, die "Arbeitsmarktrentner sind auch bei den JC ein "Sonderfall" für den es keine besonderen Rechtsgrundlagen gibt, aber man kann dich eben nicht vermitteln wollen, wenn es die notwendigen Arbeitsplätze dafür gar nicht gibt, da würde die DRV dir auch keine volle Rente zahlen wollen und die Grenzen der Vermittlung habe ich dir schon beschrieben, der notwendige Arbeitsmarkt ist für dich im Moment verschlossen (nach Feststellung der DRV) , also KANN es keine Vermittlung geben ... :Verwirrt: :Hilfe:
Somit wäre ich theoretisch nicht vermittelbar und das SGBII nicht zuständig.


Es gibt also sehr hohe Hürden für deine "Vermittlung" bei einer Arbeitsmarktrente und wann diese Hürden kleiner werden entscheidet im Prinzip die DRV (in Abstimmung mit der AfA) und nicht das JC ... bis dahin können die froh sein, dass sie zur Vollen EM-Rente nur einen Zuschuss leisten müssen ...
Ist dein JC der AfA unterstellt oder eine Optionskommune (vom Landkreis verwaltet) ...
Ich lebe in Kiel. Ich habe keine Ahnung- ich nehme an, das JC ist der AfA unterstellt




Und warum zahlt er nicht, wenn ich das fragen darf ... kann er finanziell nicht oder "will" er nur nicht ... dazu machen die Sozialen-Ämter ja auch gerne zusätzliches Theater ...
Ich habe die Amtbeistandsschaft vom Jugendamt. Er zahlt etwa 100 Euro und die werden direkt an das Sozialamt abgeführt.
Vielleicht solltest du das noch mal neu durchrechnen, denn ab Januar werden ja die Wohngeld - Richtlinien auch verbessert und das Kindergeld wird bei Wohngeld nicht als Einkommen angerechnet ... :confused: :confused: :confused:
Hätte ich bei 556 Euro EM Anspruch auf Wohngeld?
http://www.wohngeld.org/


Eine geänderte Entscheidung der DRV ist bis dahin eher nicht zu erwarten und vielleicht solltest du das mit dem Widerspruch wirklich noch mal gründlich überdenken, über einen Prozess solltest du im Moment noch gar nicht nachdenken, der (Klage) wäre ja nur nötig wenn man dir die EM-Rente komplett entziehen würde ...
Könnten die mir tatsächlich die komplette Rente entziehen, wenn sie vorher entschieden haben, dass ich aus gesundheitlichen Gründen teilerwerbsgemindert bin?
Wenn du demnächst bei deinem Psychiater bist, dann bitte ihn doch mal um eine Kopie von dem Bericht, den er für die Verlängerung an die DRV geschickt hat, auch dort hast du einen Rechtsanspruch auf solche Unterlagen und es muss ja Gründe dafür geben, dass die DRV dich nicht mehr für voll EM hält aus gesundheitlichen Gründen ... :Gruebeln:
Mein Psychiater hat mir vor einer Woche gesagt, dass er im Antrag geschrieben hat, dass alles so weiterlaufen soll, wie bisher.

Könnte ich mich eigentlich auch weiter AU schreiben lassen und dann irgendwann eine neue Überprüfung beantragen?

Ich überlege hier sehr lange und intensiv. Ist es grundsätzlich schwierig, ein Widerspruch durch zubekommen?

Lasse ich alles so wie es ist, fürchte ich, dass die DRV mir vielleicht bei der nächsten Weiterbewilligung die EM Rente ganz versagt.
Ach so viele Gedanken.
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